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Entwicklung eines Konzeptes zum Umgang mit nicht rechtskonformem Verhalten von Herstellern aus Drittländern im Rahmen der abfallrechtlichen Produktverantwortung am Beispiel Onlinehandel von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen und zum Umgang mit der bewussten Vernichtung von Neuware durch Onlinehändler

Das Projekt "Entwicklung eines Konzeptes zum Umgang mit nicht rechtskonformem Verhalten von Herstellern aus Drittländern im Rahmen der abfallrechtlichen Produktverantwortung am Beispiel Onlinehandel von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen und zum Umgang mit der bewussten Vernichtung von Neuware durch Onlinehändler" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Problem: Erhebliche Mengen der in der EU in Verkehr gebrachten Elektrogeräte und Batterien sowie deren Verpackungen stammen aus nichteuropäischen Ländern, sog. Drittländern. Diese Produkte werden immer häufiger im Rahmen des Onlinehandels direkt an Endverbraucher verkauft, ohne dass ein Importeur zwischengeschaltet ist. Manche Hersteller dieser Produkte kommen ihren abfallrechtlichen Pflichten, bspw. der Registrierung, nicht nach. Ein Vollzug in Drittländern ist für die nationalen Behörden nicht möglich. Dies führt zu einer Benachteiligung der sich ordnungsgemäß verhaltenden Hersteller. Ein weiteres Problem stellt die mutwillige Zerstörung von funktionstüchtiger/neuwertiger Ware durch Onlinehändler dar, was den Zielen der Kreislaufwirtschaft widerspricht. Ziel: Es ist ein rechtskonformes u. praktikables Konzept zu entwerfen, das die Durchsetzung der abfallrechtlichen Produktverantwortung, einschließlich Vollstreckung, im Rahmen des Onlinehandels von Herstellern aus Drittländern am Beispiel Elektrogeräte, Batterien u. Verpackungen auf allen Handlungsebenen vollumfänglich u. dauerhaft ermöglicht. Entwicklung v. Handlungsempfehlungen, um der Zerstörung neuer Ware entgegenzusteuern. Methodik: (1) Ermittlung der rechtl. u. prakt. Hindernisse bei der Durchsetzung der Produktverantwortung gegenüber Herstellern aus Drittländern nach bestehendem Recht; (2) Erarbeitung möglicher Konzepte u. Maßnahmen zum Umgang mit sich nicht rechtskonform verhaltenden Herstellern aus Drittländern u. ggf. Ableitung von Handlungsempfehlungen für alle Ebenen; (3) Entwicklung v. Handlungsempfehlungen gegen Zerstörung von Neuware im Onlinehandel (4) Diskussion, Weiterentwicklung u. Ausgestaltung der Vorschläge im Austausch mit potenziell betroffenen Praxisakteuren (Konferenzbeiträge, Workshops o.ä.); (5) Übersetzung ins Englische wegen EU-weiter Bedeutung.

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