Das Projekt "Latitudinale Gradienten der Biodiversität in der abyssalen Tiefsee des Angola-Beckens (M48/1)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft - Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg, Abteilung Marine Zoologie durchgeführt. Ziel der vorgeschlagenen Arbeiten ist es, die Veränderung der Artenzusammensetzung im abyssalen Benthos entlang eines 700 km langen Schnittes im Angola-Becken zu untersuchen. Analysen der großräumigen Variabiltät solcher Benthosgemeinschaften erlauben Aussagen über das Verbreitungsareal von Arten und ermöglichen damit eine realistische Schätzung der Größenordnung der Biodiversität im Weltozean. Hierzu ist es unbedingt nötig, in ökologisch gleichmäßig strukturierten großen Tiefseebecken zu arbeiten, um die kleinräumige ökologisch bedingte Variabiltät auszuschließen, deren Wirkung auf Biodiversitätsschätzungen in bisherigen Untersuchungen nicht genügend gewürdigt wurde. Von den durchzuführenden Arbeiten werden auch grundsätzliche Erkenntnisse über zoogeographische Muster und deren Konstanz oder Variabilität innerhalb einem als einheitliche Region geltenden Tiefseebecken erwartet. Differenzierungsprozesse bis hin zur möglichen Artbildung sollen mit genetischen und morphologischen Methoden verfolgt werden. Als Ergebnis wird es möglich sein, Aussagen über die Wirkung des Raumes auf Artbildungs- und Regionalisierungsprozesse zu machen und solche von ökologisch gesteuerten Differenzierungsprozessen zu unterscheiden. Damit wird das bisher gültige Paradigma, dass im marinen Lebensraum alle Differenzierungsprozesse primär ökologisch bedingt sind, einer kritischen Prüfung unterzogen.
Das Projekt "Störung des Baugrundes durch Kampfmittelsondierungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. 1.1 Ingenieurwissenschaftliche Fragestellung und Stand des Wissens: Im Vorwege einer Baumaßnahme ist die Kampfmittelfreiheit im Baufeld sicherzustellen. Die zur Kampfmittelsuche eingesetzten, überwiegend magnetischen und elektromagnetischen Sondierverfahren arbeiten selbst zwar zerstörungsfrei, erfordern aber häufig Aufgrabungen oder Bohrungen. Bei Tiefensondierungen wird die Messsonde dann vom Bohrloch aus eingesetzt. Das Bohrverfahren, das Erkundungsraster und die Erkundungstiefe werden vom Kampfmittelräumdienst (KRD) des jeweiligen Bundeslandes auf Grundlage länderspezifischer Verordnungen und Verwaltungsvorschriften und auch einzelfallbezogen nach eigenem Ermessen festgelegt. Für den Bund gelten zudem eigene Vorgaben. Hier kommt es zu einem Interessenkonflikt zwischen dem KRD einerseits und dem Bauherrn bzw. dessen Baugrundgutachter andererseits. Während der KRD für gesicherte Aussagen zum Kampfmittelverdacht ein möglichst enges Erkundungsraster benötigt (s. Bild 1), bedeutet die Kampfmittelsondierung mittels Bohrungen für den Bauherrn in erster Linie eine Störung des Baugrundes, die es aus geotechnischer Sicht zu begrenzen gilt. So zeigte sich z.B. bei der Herstellung von HDI-Sohlen im Rahmen mehrerer Berliner Bauvorhaben eine Reduzierung der Festigkeit in den anstehenden Sanden (s. Hans Lorenz Symposium 2007). Zum Ausmaß der durch Kampfmittelsondierungen verursachten Verminderung der Festigkeitseigenschaften des Baugrundes liegen derzeit keine gesicherten, belastbaren Informationen vor. Konkrete Informationen hierzu sind aber eine wichtige Grundlage für erdstatische Bemessungen, d.h. für die Dimensionierung von Bauteilen, und sind damit auch eine Argumentationsgrundlage in Besprechungen zwischen Bauherrn und KRD. Zudem können nur in Kenntnis der veränderten Festigkeiten Altaufschlüsse, die vor der Kampfmittelerkundung durchgeführt wurden, neu interpretiert werden. 1.2 Bedeutung für die WSV: Es obliegt dem Bauherrn, sich im Vorwege einer Baumaßnahme die Kampfmittelfreiheit des Baufeldes z.B. durch den KRD des jeweiligen Bundeslandes bescheinigen zu lassen. Für die WSV ergibt sich daraus folgende Problemstellung: Die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Wasser- und Schifffahrtsämter decken sich i.d.R. nicht mit den Grenzen der Bundesländer. Als Folge können für ein Bauprojekt größerer räumlicher Ausdehnung (z.B. die Vertiefung eines Kanals oder eines Flusses) mehrere KRDs zuständig sein, die dann für einzelne Baubereiche unterschiedliche Kampfmittelerkundungsprogramme auf der Grundlage unterschiedlicher Technischer Anleitungen festlegen. Zudem können bei Bundesliegenschaften neben länderspezifischen auch bundesspezifische Vorschriften gelten. Für Pfahlgründungen und Spundwänden, die im Zuständigkeitsbereich der WSV häufig verwendete Bauteile sind, werden in den Technischen Anleitungen meist spezifische Anforderungen an die Kampfmittelsondierungen gestellt. usw.
Das Projekt "Teilvorhaben: Untersuchungen zu privaten Haushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZES gGmbH durchgeführt. Die bisher vorliegenden empirischen Untersuchungen zum Thema Bürgerenergie und finanzielle Beteiligung von Kommunen erlauben gegenwärtig weder umfassende noch tiefergehende Aussagen dazu, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, welche Akteure von Bedeutung sind und wie Prozesse der Entscheidungsfindung gestaltet sein müssen, damit finanzielle Beteiligungsangebote angenommen werden und die gewünschte Wirkung haben. Ein tieferes Verständnis dieser Mechanismen kann dazu beitragen, dass mehr Bürger*innen (unmittelbar oder mittelbar in Genossenschaften) und mehr Kommunen beteiligt werden können - und damit die Transformation des Energiesystems intensiviert und beschleunigt werden kann. Die IZES gGmbH untersucht hierbei spezifisch das Verhalten und die Motivation der finanziellen Beteiligung privater Haushalte an Energiewendeprojekten oder -finanzprodukten. Dabei wird sie von der Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. (FEE) unterstützt, die Unterstützung bei den Untersuchungen in der n Bereichen Bioenergie und Wärme leistet. In dem vorgeschlagenen (Teil-)Vorhaben werden vor diesem Hintergrund die folgenden Ziele verfolgt: - Analyse des Status quo der finanziellen Beteiligung von Bürger*innen an Energiewendeprojekten und der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen - Analyse der Motive und Hemmnisse für finanzielle Beteiligungen auf Seiten von Bürger*innen - Untersuchung der Wirksamkeit von finanziellen Beteiligungen von Bürger*innen im Sinne einer Beschleunigung der Energiewende - Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Strategien zur Gewinnung von Bürger*innen für finanzielle Beteiligungen an der Energiewende.