Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Waldbiotopkartierung ist ein Erhebungsverfahren, das flächendeckend ökologische Grundlagen zur Umsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft bereitstellen kann. Zu diesem waldökologischen Monitoring gehören u.a. •Die Herleitung der natürlichen Waldgesellschaft und die daraus resultierende Naturnähe des tatsächlich aufstockenden Bestandes •Die Bestimmung von Habitatvielfalt, Sonderbiotopen und Vegetationstypen •Die Erfassung von geschützten (sog. 22er) Biotopen an Hand besonderer Waldtypen oder seltener und geschützter Pflanzen- und Tiervorkommen. Die Waldbiotopkartierung hat nicht den Anspruch einer exakt wissenschaftlichen Kartierung vorhandener Arten oder Ökosysteme. Sie ist zu verstehen als Information und Leitfaden des vor Ort handelnden Wirtschafters, um seine ökonomische Tätigkeit mit ökologischen Handeln zu verbinden, mehr oder weniger ein allgemeiner, punktuell aber auch verbindlicher Managementplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern. Die Ergebnisse der flächendeckenden WBK sind hier nicht dargestellt. Die aufgeführten Objekte geben den Stand der selektiven Kartierungen von 1990 bis 2008 wieder und basieren methodisch auf der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland“ - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Die Waldbiotopkartierung wird zurzeit nach aktuellen Standards neu aufgebaut.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Bundesumweltministerin Svenja Schulze und UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner ehren Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass“ im Rahmen einer Fachkonferenz zur Deutschen Anpassungsstrategie Ein widerstandsfähiger „Klimawald“, urbanes Grün als kühle „Oase“ inmitten einer heißen Stadt, "Klimabaustoffe“ aus natürlichen Ressourcen und ein Coachingprogramm für Kommunen zur Klimawandelanpassung – das sind die Sieger im diesjährigen Wettbewerb „Blauer Kompass“. Die Projekte werden heute im Rahmen der digitalen Konferenz „Klimaresilient in die Zukunft“ von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgezeichnet. Über 550 angemeldete Teilnehmende diskutieren dort zudem über die Umsetzung des zweiten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bestimmte Folgen des Klimawandels werden sich auch mit größten Anstrengungen beim Klimaschutz nicht vermeiden lassen. Darum ist es wichtig, dass Deutschland sich an diese Folgen anpasst. Eine gute Nachricht ist: Viele Anpassungsmaßnahmen tragen zugleich zur Lebensqualität in Deutschland bei. Das zeigen auch die diesjährigen Gewinner des Wettbewerbs Blauer Kompass: Grünflächen können Hitze mindern, wasserdurchlässige Straßen vor Überflutungen schützen und klimafeste Wälder zum Erholen einladen.“ Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Dieses Jahr hat sich besonders deutlich gezeigt, welche bemerkenswerte Anpassungsfähigkeit unsere Gesellschaft hat. Mit der heutigen Konferenz möchten wir zeigen, dass wir als Gesellschaft in der Lage sind, dieses Potenzial zur Veränderung auch bei der Anpassung an die Erdüberhitzung auszuschöpfen, um wirksame Klima -Vorsorge zu betreiben. Gerade in den Projekten vor Ort zeigt sich, wie innovativ die Menschen sind – dabei muss der Bund sie auch weiterhin unterstützen.“ Auf der Konferenz diskutiert ein breites Spektrum an Erfahrungsträger*innen aus Bund, Ländern und Kommunen, aus Verbänden und Unternehmen, Wissenschaftler*innen und Bildungsträger*innen in vier Sessions über Wege der Umsetzung von Klimaanpassung vor Ort. Thematische Schwerpunkte der Konferenz sind die Vorbeugung von Nutzungskonflikten bei Trockenheit, naturbasierte Lösungen zum Umgang mit Starkregen und Hitze in Städten, der gesundheitliche Schutz von Risikogruppen des Klimawandels sowie Kommunikation und Beteiligung bei konkreten Anpassungsvorhaben. Die besten Praxisbeispiele aus dem vergangenen zwei Jahren werden am Nachmittag mit dem Blauen Kompass ausgezeichnet. Kategorie 1: private oder kommunale Unternehmen HanseGrand Klimabaustoffe, 27446 Selsingen – „Klimabaustoffe als Reaktion auf den Klimawandel“: Durch die Entwicklung von Klimabaustoffen sind neuartige, offenporige Wegedecken möglich. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit der Klimabaustoffe befördert ein positives Mikroklima. Dies ist vor allem in urbanen Räumen notwendig. Kategorie 2: Bildungs- und Forschungseinrichtungen Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BayCEER), 95448 Bayreuth – „Klimawald Bayreuth“: Mit dem Klimawald ist in Bayreuth ein widerstandsfähiger Wald entstanden. Durch die CO₂-Speicherung kann er nicht nur einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern zugleich einen Temperaturanstieg von min. 2°C tolerieren. So ist er bestmöglich an klimatische Veränderungen angepasst. Kategorie 3: Vereine, Stiftungen und Verbände Stiftung für Ökologie und Demokratie e. V., 67705 Trippstadt (Pfalz) – „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“: Das Projekt berät und unterstützt ausgewählte Kommunen und Kreise in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe. Publikumspreis Freundes- und Förderkreis GLEKS (Eugen-Kaiser-Schule), 63452 Hanau: „GLEKS - Grüne Lernlandschaften Eugen-Kaiser-Schule“: GLEKS ist ein grünes Großprojekt der Eugen-Kaiser-Berufsschule, das als Lernort und Begegnungsstätte für die Schule und den Stadtteil dient. Im Fokus steht das Urbane Grün als realer Lösungsbeitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Die Waldbiotopkartierung erfasst für den Waldbereich die besonders geschützten Biotope nach § 24 a NatSchG, den Biotopschutzwald nach § 30a LwaldG und weitere naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. Vorkommen bedrohter Arten, Strukturreichtum). Es gelten die Vorgaben der VwV Biotopschutzgesetz und Waldbiotopkartierung sowie das Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung. Die Projektleitung liegt bei der Abteilung Waldökologie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA).
Forstliche Versuchsflächen des Landesbetriebes Forst Brandenburg des Sachgebietes Ökologie
Forstliche Versuchsflächen des Landesbetriebes Forst Brandenburg des Sachgebietes Ökologie
80 Jahre NRW-Vogelschutzwarte im Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) bedeutet auch 80 Jahre amtlicher Vogelschutz im Tief- und Bergland, in Westfalen und Lippe ebenso wie im Rheinland. Eine der Aufgaben der Vogelschutzwarte ist, Managementpläne für die EU-Vogelschutzgebiete zu erstellen oder Konzepte zum Schutz einzelner Vogelarten. Aktuell gibt es in NRW 28 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von über 160.000 Hektar. Über 160 unterschiedliche Brutvogelarten leben derzeit in NRW, davon sind 69 vom Aussterben bedroht oder gefährdet. „Der Schutz von Vögeln ist einer der wichtigsten Bereiche des Naturschutzes", erklärte Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär des NRW-Umweltministeriums, heute (20. September 2019) im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, beim Festakt zum 80 jährigen Jubiläum der NRW-Vogelschutzwarte. „Denn viele Vogelarten sind ein Anzeiger dafür, ob die Lebensräume intakt sind. So sind Vögel in starkem Masse abhängig von Insekten. Der Rückgang von Insekten hat direkte Auswirkungen auf viele Vogelarten. Der Schutz von Vögeln ist daher sehr viel mehr, als sich nur um eine einzelne Tierart zu kümmern. Es geht hier um gesunde und funktionierende Ökosysteme, die die gesamte Artenvielfalt betreffen". „Durch menschliche Einflüsse und Nutzungen sind heute mehr Arten gefährdet, als je zuvor“, betonte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz. „Der Rückgang der Arten betrifft die Vogelwelt elementar. Die Vogelschutzwarte NRW setzt dieser Entwicklung bereits seit 80 Jahren etwas entgegen: Sie trägt entscheidend zum Schutz der Vogelwelt in NRW bei und hat den Natur- und Vogelschutz in NRW maßgeblich mitgeprägt.“ Für den Präsidenten des LANUV Dr. Thomas Delschen ist die Signalwirkung wichtig, die von Einrichtungen wie der Vogelschutzwarte ausgehen: „Vogelschutz ist Naturschutz der ersten Stunde, und Vogelschutzwarten gehören damit zu den prominenten Institutionen des Naturschutzes. Alleine die Bezeichnung drückt ja bereits die Bedeutung aus, den der Schutz von Vögeln für unsere gesamte Umwelt hat. Hier wird die Expertise gebündelt die es braucht, um erfolgreich und praxisnah Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln aller Art zu entwickeln“, erklärte Dr. Delschen. Dabei haben sich die einzelnen Aufgaben der NRW-Vogelschutzwarte im Laufe der Jahre maßgeblich verändert, schilderte der Leiter der NRW-Vogelschutzwarte Peter Herkenrath: „Anfangs, also in den 1930er, 1940er und 1950er Jahren, war das erklärte Ziel Vögel zu schützen, die als Schädlingsbekämpfer der Land- oder Forstwirtschaft dienten. Es ging umgekehrt damals auch darum Vögel zu bekämpfen, die selber als Schädlinge galten. Über diese Kategorien sind wir schon lange hinweg. Spätestens seit den siebziger Jahren geht es für uns darum, Populationen zu erfassen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutzbegriff im Sinne des Arten- und Naturschutzes alleinig im Vordergrund steht“. Dazu beigetragen hat maßgeblich die EU-Vogelschutzrichtlinie, die vor 40 Jahren in Kraft trat und neue Prioritäten im Vogel- und Naturschutz vorgab. Ein prägendes Beispiel für Maßnahmen zum Vogelschutz in NRW stellt das Programm zum Schutz von Feuchtwiesen dar, um Wiesenvögel in ihren Beständen zu sichern. Seit 1985 wurden in 92 Gebieten etwa 21.000 Hektar Fläche unter Schutz gestellt. Noch vorhandene Feuchtwiesen wurden gesichert und an anderen Stellen wiederhergestellt. Davon profitieren zum Beispiel der Große Brachvogel, die Uferschnepfe oder der Rotschenkel. Einen wichtigen Part im Schutz von Vögeln spielt der Vertragsnaturschutz. Dieser zielt darauf ab, gemeinsam mit Landnutzern, also den Landwirtinnen und Landwirten in NRW, Maßnahmen umzusetzen und dafür Ausgleichsgelder zu gewähren. Es hat sich gezeigt, das an den Stellen, wo Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen, die Lebensräume insgesamt und damit auch viele Vogelarten aus der Feldflur in ihren Populationen wieder ansteigen. Von Brachflächen, einem Verzicht auf das Mähen oder Uferrandstreifen profitieren zum Beispiel der Kiebitz, die Feldlerche oder das Rebhuhn. Geschichte der NRW-Vogelschutzwarte : Die staatlich anerkannte Vogelschutzwarte in Nordrhein-Westfalen besteht seit 1939. Hauptanlass für die Gründung war der „wirtschaftliche Vogelschutz“: einerseits Schutz und Förderung nützlicher Vogelarten zur biologischen Schädlingsbekämpfung, andererseits Bekämpfung „schädlicher“ Vogelarten, zu denen damals beispielsweise Haus- und Feldsperling gezählt wurden. Maßnahmen hierzu wurden von der Vogelschutzwarte erprobt und durchgeführt. Aber auch der Vogelartenschutz aus ethischen Gründen spielte von Anfang an eine Rolle. Nach Umbenennungen, Umzügen, Verstaatlichung und schließlich, mit dem Landschaftsgesetz NRW 1975, Integration in die damalige Landesanstalt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (LÖLF) gehört die Vogelschutzwarte heute zum Fachbereich Artenschutz, Vogelschutzwarte des LANUV NRW. Wie in früheren Jahren müssen auch heute zahlreiche Fachgutachten zu allen erdenklichen Fragen des Vogelschutzes erstellt, Bestände gefährdeter Vogelarten dokumentiert und Tagungen und andere Veranstaltungen im Rahmen der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Wichtige Partner der Vogelschutzwarte sind damals wie heute die Vertrauensleute für Vogelschutz, der ehrenamtliche Natur- und Vogelschutz und seit Ende der 1980er Jahre insbesondere auch die Biologischen Stationen. Andere Aufgaben dagegen haben sich gewandelt. An die Stelle von praktischen Arbeiten und Untersuchungen im Gelände sind beispielsweise die Aufbereitung und Bereitstellung von Fachinformationen, Stellungnahmen zu artenschutzrechtlichen Prüfungen, wie z. B. zu Genehmigungen von Windkraftanlagen, und internationale Berichtspflichten getreten. Viele Aufgaben betreffen die EU-Vogelschutzgebiete. Und aus der „Schädlingsbekämpfung“ ist die Erarbeitung von artenschutzverträglichen Lösungen für Konflikte mit so genannten „Problemarten“ wie Kormoran, Kanadagans und Co. geworden. Einige Aufgabenschwerpunkte der nächsten Jahre werden z. B. die Fortentwicklung des Fachinformationssystems sowie die Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten für EU-Vogelschutzgebiete und von Artenschutzkonzepten für gefährdete Arten sein. Weitere Informationen zur Historie und den Aufgaben der NRW-Vogelschutzwarte sind zu finden in der zweiten Ausgabe 2019 der Zeitschrift „Natur in NRW“: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/Natur-in-NRW-2-2019-web.pdf Weitere Informationen sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/vogelschutzwarte Informationen zu den Brutvögeln sind zu finden im NRW-Brutvogelatlas: http://atlas.nw-ornithologen.de/ Der Zustand von Vögeln in NRW ist zu finden unter http://ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-arten/de/arten/vogelarten/liste Downloads: Pressemitteilung Flyer Poster
Die Windkraft wird in Deutschland derzeit auch im Wald massiv ausgebaut. Zahlreiche Fledermausarten sind davon durch Lebensraumverluste und Kollisionen mit Windenergieanlagen (WEA) betroffen. Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald" des BfN wurde in verschiedenen Fallstudien der Kenntnisstand zur Ökologie und Verbreitung verschiedener Waldfledermausarten erweitert. In mehreren Metastudien wurden Verbreitungsdaten (Wochenstubenvorkommen und akustische Daten sowohl in Bodennähe als auch in der Höhe) ausgewertet. In Quartiergebieten ausgewählter Arten (Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Kleinabendsegler) wurden zudem die Höhenaktivitäten untersucht sowie die Phänologie und Quartier- und Raumnutzung betrachtet. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden Empfehlungen für Erfassungen und Maßnahmen beim Bau von WEA im Wald gegeben, die Behörden und Vorhabensträgern als Grundlage für die Prüfung und Bewertung von Feldermausvorkommen in Wäldern dienen sollen.
LANUV veröffentlicht „Fachbeitrag Klima“ für die Regionalplanung im Regierungsbezirk Arnsberg Der Klimawandel ist auf regionaler Ebene messbar. Die Folgen werden auch durch Untersuchungen in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens sichtbar. Am 20.01.2020 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den „Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, veröffentlicht. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Die Folgen des Klimawandels sind auf regionaler und lokaler Ebene mittlerweile deutlich sichtbar. Sie können auch schon jetzt für die nächsten Jahre und Jahrzehnte abgeschätzt werden. Der Fachbeitrag des LANUV liefert hierzu als fachliche Grundlage für die Regionalplanung wichtige Informationen und beschreibt mögliche Folgen des veränderten Klimas für die Menschen in der Region. Außerdem gibt das LANUV mit dem Fachbeitrag Klima konkrete Empfehlungen für den Klimaschutz und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Regierungsbezirk Arnsberg.“ Nachdem die ersten beiden Fachbeiträge dieser Art im letzten Jahr für die Regierungsbezirke Detmold und Köln erstellt wurden, erhält nun auch die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Informationen und Planungsempfehlungen zur Berücksichtigung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der Regionalplanung. Die Ergebnisse im Einzelnen Die durchschnittliche Jahrestemperatur im Planungsraum der drei Kreise ist im Zeitraum von 1981 bis zum Jahr 2010 im Vergleich zum Zeitraum von 1951 bis zum Jahr 1980 von 7,5 Grad Celsius auf 8,2 Grad Celsius angestiegen. Dies wird unter anderem sichtbar an einer steigenden Zahl von Sommertagen (Tage mit Temperaturen über 25 °C, durchschnittlich 9 Tage mehr pro Jahr) und heißen Tagen (Tage, an denen mindestens 30 °C erreicht werden, im Schnitt 2 Tage mehr pro Jahr). Gleichzeitig ist die jährliche Anzahl an Eistagen zurückgegangen (Tage, an denen die Temperatur 0 °C nicht übersteigt, durchschnittlich 2 Tage weniger), ebenso die Zahl an Frosttagen (Tage mit einer Tiefsttemperatur unter 0 °C, im Schnitt 9 Tage weniger). Bis zur Mitte des Jahrhunderts gehen die Klimamodelle von einem weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperaturen um +0,7 bis +1,8 Grad Celsius aus (Referenzperiode 1971 – 2000). Bis zum Jahr 2100 ist eine Erwärmung von +0,8 bis +4,5 Grad Celsius zu erwarten. Untersucht wurden durch das LANUV im Fachbeitrag Klima unter anderem auch die Treibhausgas-Emissionen im Planungsraum der drei Kreise. Dabei zeigt sich, dass die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet mit etwa 9,6 Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) pro Einwohner auf einem ähnlichen Niveau liegen wie der bundesweite Durchschnitt (10,7 Tonnen CO 2eq pro Kopf; Stand: Ende 2016), allerdings deutlich unter den überdurchschnittlich hohen Werten für ganz NRW (15,5 t CO 2eq pro Einwohner). Insbesondere im Sektor Energiewirtschaft und Industrie liegen die Treibhausgas-Emissionen im Teilplangebiet der drei Kreise mit 5,5 t CO 2eq deutlich unter den Pro-Kopf-Werten für ganz Nordrhein-Westfalen und auch leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt. Die Treibhausgasemissionen je Einwohner in den Sektoren Verkehr (2,0 t CO 2eq ), Haushalte / Kleinverbrauche (1,7 t CO 2eq ) und Landwirtschaft (0,3 t CO 2eq ) liegen im Teilplangebiet in etwa auf dem gleichen Niveau wie in ganz NRW oder im Bund. Den Ergebnissen zu Grunde liegt unter anderem auch eine Klimaanalyse, die das LANUV im letzten Jahr für ganz Nordrhein-Westfalen angefertigt und nun im Fachbeitrag Klima für das Teilplangebiet Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein ausgewertet hat. Dabei wurden für einen typischen Sommertag mit abendlichen Temperaturen von 20 Grad Celsius verschiedene meteorologische Parameter und komplexe Luftaustauschprozesse modelliert. In Bezug gesetzt wurden dabei Flächen, über denen sich nachts größere Schichten kühlerer Luft bilden (sogenannte Kaltluftentstehungsgebiete, z. B. Wiesen, größere Parkanlagen, Ackerflächen), Kaltluftleitbahnen, und die von Hitzebelastung betroffenen Bereiche in den Städten. So liefert der Fachbeitrag Klima der Regionalplanung im Regierungsbezirk Arnsberg wichtige Hinweise, wo im Teilplangebiet Belastungsräume, klimatische Erholungsräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftleitbahnen liegen. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere auf Grund der vergleichsweise geringen Siedlungsdichte in der Region die Problematik der städtischen Wärmeinseln und der Hitzebelastung der Bevölkerung geringer ausgeprägt ist als in anderen Teilen des Landes. Im Teilplangebiet der drei Kreise Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein stellen dafür im Gegensatz beispielsweise zum Ruhrgebiet oder der Rheinschiene andere Klimafolgen die wesentlichen Herausforderungen dar, wie etwa die Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldökologie und Forstwirtschaft oder auf den (Winter-)Tourismus. Die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung betreffen grundsätzlich verschiedenste Akteure und Fachplanungen. Die Auswirkungen des Klimawandels treten lokal beziehungsweise regional auf, und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind konkret räumlich verortet. Die Regionalplanung, die von Haus aus verschiedene Interessen und Nutzungsansprüche an den Raum für einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont steuert, ist daher von zentraler Bedeutung, um Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den vom Menschen verursachten Klimawandel umzusetzen. Weitere „Fachbeiträge Klima“ für die Regionalplanung werden derzeit u. a. für den Regierungsbezirk Münster erstellt. Den Fachbeitrag Klima“ für die Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein finden Sie hier zum Download: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/Fachbeitrag_Klima_Teilplan_Arnsberg_WEB.pdf https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/sonderreihen-und-ausgaben https://www.lanuv.nrw.de/klima/service/veroeffentlichungen Hintergrundinformationen LANUV-Monitoring Klimafolgen: Die durch den Menschen verursachte Änderung der klimatischen Verhältnisse ist bereits heute deutlich messbar, für die zukünftigen Entwicklungen liefern Klimamodelle Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Entwicklungen. Der Klimawandel betrifft auch in Nordrhein-Westfalen die Grundlagen verschiedener Lebensbereiche und hat Auswirkungen auf unsere Art zu wohnen und zu arbeiten, auf die Bereiche Mobilität, Energieversorgung oder Landwirtschaft sowie auf die Flora und Fauna. Seit dem Jahr 2011 untersucht das LANUV die Folgen des Klimawandels in einem eigenen Klimafolgenmonitoring. Betrachtet werden dabei 30 Indikatoren aus den sieben Umweltbereichen Klima und Atmosphäre, Wasser, Ökosysteme und Biodiversität, Boden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Menschliche Gesundheit. Die Ergebnisse des Monitorings sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/kfm-indikatoren/ Hintergrundinformationen zum „Fachbeitrag Klima“ für die Planungsregion Arnsberg: Für die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Regionalplanung werden möglichst exakte räumliche Informationen und Datengrundlagen sowie klimafachliche Einschätzungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst. Daraus abgeleitet werden dann Hinweise auf raumrelevante Anforderungen und Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei werden drei wesentliche Aspekte thematisiert: Zum einen wird der Klimawandel im Teilplangebiet (Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) des Regierungsbezirks Arnsberg beschrieben, was sowohl die bisherige Entwicklung des Klimas als auch zukünftig zu erwartende Klimaveränderungen umfasst. Im Bereich Klimaschutz liefert der Fachbeitrag eine Bestandaufnahme der Treibhausgas-Emissionen in der Region sowie Zahlen zum Ausbaustand und noch bestehenden Potenzialen der Erneuerbaren Energien. Bei der Anpassung an den Klimawandel liegt ein Fokus auf der steigenden Hitzebelastung der Bevölkerung, wobei besonders belastete Siedlungsräume und geeignete Ausgleichsräume im Freiraum (z.B. Kaltluftleitbahnen) durch das LANUV identifiziert und bewertet wurden. Download: Pressemitteilung
Forstliches Umweltmonitoring zeigt: Belastungen durch Industrie geht zurück, Klimawandel bringt neue Anforderungen für gesunde Wälder Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in diesem Jahr im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings die Bodenzustandserhebung im Wald gestartet. Die Erhebungen des forstlichen Umweltmonitorings dokumentieren, vor welchen Herausforderungen das Ökosystem Wald in der Vergangenheit stand, in der Gegenwart steht und zukünftig haben könnte. Die ersten Erhebungen wurden gestartet im Zuge des Waldsterbens Anfang der 80iger Jahre. „Wir können aus unseren Zeitreihen herauslesen, dass die Belastungen durch die Industrie oder den Autoverkehr stark zurückgegangen sind, trotzdem aber noch Einfluss auf die Gesundheit der Wälder in NRW haben“, lautet eines der Fazits von Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV, auf der Vorstellung des forstlichen Umweltmonitorings auf der LANUV-Jahrespressekonferenz heute (Montag, 25 April 2022) in Duisburg. „Neue Herausforderungen bringt der Klimawandel. Wassermangel und höhere Temperaturen bei gleichzeitig längeren Vegetationsperioden setzen unsere Wälder immer mehr und häufiger unter Stress. Die Erfolge der Vergangenheit durch Filter in den Schornsteinen der Industrie und sauberere Motoren in unseren Autos werden durch den menschengemachten Klimawandel konterkariert. Der Einfluss von uns Menschen auf die Ökologie unserer Wälder schreitet also fort, wenn auch in anderen Kategorien“, betonte Dr. Delschen. „Wir messen viel weniger Säuren, die über die Luft in unsere Wälder getragen werden, als noch vor vierzig Jahren“, erklärte Dr Nadine Eickenscheidt, Leiterin des forstlichen Umweltmonitorings im LANUV. „Das gleiche gilt für viele Schwermetalle wie Zink oder Nickel. In unseren Waldböden aber sind diese Stoffe noch in hohen Konzentrationen vorhanden. Hier haben sich diese Stoffe über die vielen Jahrzehnte an Belastungen angereichert.“ Abbau- bzw. Verlagerungsprozesse im Boden dauerten zum Teil viele Jahrzehnte, daher seien diese Stoffe noch immer in den Blättern und Nadeln der Bäume nachzuweisen. „Um zu beurteilen, wie gesund ein Ökosystem ist, untersuchen wir den gesamten biologischen Kreislauf. Angefangen bei der Luft, über den Übergang und die Prozesse im Boden und dann zurück bis in die einzelnen Bäume. Daher können wir heute sagen, dass Schadstoffeinträge nicht mehr die größte Gefahr für unsere Wälder sind, sondern die messbaren klimatischen Änderungen“, betonte Dr. Eickenscheidt. Die Zeitreihen zeigen, dass sich die Vegetationszeiten bei Laubbäumen alleine in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich fast um 10 Tage verlängert haben. Gemessen wird dabei der Beginn des Austriebs bis zur Verfärbung der Blätter im Herbst. Im Jahr 2000 wurde bei der Eiche ein durchschnittlicher Zeitraum von 175 Tagen festgestellt, bei der Buche von 165 Tagen. Im Verlauf der nächsten 20 Jahre entwickelten sich diese Perioden bei der Eiche zu im Schnitt 186 Tagen und bei der Buche zu im Schnitt 173 Tagen. Stress ergibt sich dann durch Wassermangel, der unter anderem als Bodenaustrocknung gemessen werden kann und mit einer deutlich eingeschränkten Verdunstung über die Blätter oder Nadeln einhergeht. In der Kombination mit steigenden Temperaturen wurden weniger Zuwachs, höhere Kronenverlichtungen sowie vermehrte Baumverluste festgestellt. Durch den anhaltenden Klimastress werden die Bäume auch anfälliger für einen Befall mit Schädlingen. Dies zeigt sich in den letzten Jahren insbesondere bei der wenig hitzetoleranten Fichte. „Wir müssen festhalten, dass das Ökosystem Wald neue Herausforderungen zu bewältigen hat. Die Erwartung im aktuellen Erhebungszyklus ist daher, dass sich unsere Vermutungen und die sichtbaren Veränderungen im Wald unter dem Einfluss des Klimawandels, mit neuen wissenschaftlichen Daten unterstreichen lassen“, so LANUV-Präsident Delschen. Für Nadine Eickenscheidt sind vor allem die langen Zeitreihen ein wichtiges Instrument, um die Ursache für Veränderungen im Ökosystem Wald sicher nachvollziehen zu können: „Waldböden haben ein langes Gedächtnis. Das zeigt sich hier vor allem bei den noch immer recht hohen Stickstoffanteilen. Daher ist es für uns von zentraler Wichtigkeit, Datenreihen auch in den nächsten Jahrzehnten fortschreiben zu können, um Ursache-Wirkungszusammenhänge im komplexen Waldökosystem sicher nachzuvollziehen“, erklärte Dr. Eickenscheidt. Das forstliche Umweltmonitoring wird seit etwa 40 Jahren europaweit durchgeführt. In einem Raster von vier mal vier Kilometern mit 560 Stichprobenpunkten wird in Nordrhein-Westfalen die Vitalität von Wäldern über das gesamte Ökosystem betrachtet und untersucht (Level I-Monitoring). Dazu begleitend findet auf 19 ausgewählten Dauerbeobachtungsflächen ein stetiges Intensivmonitoring statt (Level II-Monitoring). Aus diesem Intensivmonitoring stammen jährlich fortgeschriebene Zeitreihen zur Schadstoffbelastung, Wasserausstattung oder dem Zuwachs von Bäumen. Die Bodenzustandserhebung im Wald wird alle 15 Jahre auf dem Level-I-Raster durchgeführt. Neben dem Boden werden auch die Bäume und die Bodenvegetation untersucht. Das Startjahr der Erhebungen der aktuellen dritten Bodenzustandserhebung ist das Jahr 2022. Die Vorbereitungen laufen bereits seit Anfang 2020 und die Geländeerhebungen werden bis Ende 2024 durchgeführt. Im Anschluss erfolgt die Analytik und Aufbereitung der Daten. Abschließende und aggregierte Ergebnisse dieser umfassenden, landesweiten Untersuchung sind bis 2029 zu erwarten. Das forstliche Umweltmonitoring bildet einen Schwerpunkt des LANUV-Jahresberichtes 2021. Weitere Berichte aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Luftqualität, Gewässerschutz, Klimawandel, Kreislaufwirtschaft oder Verbraucherschutz sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/2_jahresberichte/LANUV-Jahresbericht_2021.pdf Informationen zur Bodenzustandserhebung sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de/bze Download: Pressemitteilung
Die BZE ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund und Ländern und Bestandteil des forstlichen Umweltmonitorings. Die fachwissenschaftliche Betreuung der BZE II obliegt dem Institut für Waldökologie und Waldinventuren des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (TI, vormals Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft). Eine Besonderheit der BZE II ist ihr interdisziplinärer Ansatz. An der Vorbereitung und der Durchführung wirken neben verschiedenen Instituten des TI auch die Forstlichen Forschungs- und Versuchsanstalten der Länder, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Umweltbundesamt (UBA), der BMEL-Gutachterausschuss „Forstliche Analytik" (GAFA), die Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie zahlreiche Experten maßgeblich mit. In der interaktiven Karte lässt sich recherchieren, wie hoch die Waldböden mit persistenten, organischen Schadstoffen belastet sind.
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