Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Waldbiotopkartierung ist ein Erhebungsverfahren, das flächendeckend ökologische Grundlagen zur Umsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft bereitstellen kann. Zu diesem waldökologischen Monitoring gehören u.a. •Die Herleitung der natürlichen Waldgesellschaft und die daraus resultierende Naturnähe des tatsächlich aufstockenden Bestandes •Die Bestimmung von Habitatvielfalt, Sonderbiotopen und Vegetationstypen •Die Erfassung von geschützten (sog. 22er) Biotopen an Hand besonderer Waldtypen oder seltener und geschützter Pflanzen- und Tiervorkommen. Die Waldbiotopkartierung hat nicht den Anspruch einer exakt wissenschaftlichen Kartierung vorhandener Arten oder Ökosysteme. Sie ist zu verstehen als Information und Leitfaden des vor Ort handelnden Wirtschafters, um seine ökonomische Tätigkeit mit ökologischen Handeln zu verbinden, mehr oder weniger ein allgemeiner, punktuell aber auch verbindlicher Managementplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern. Die Ergebnisse der flächendeckenden WBK sind hier nicht dargestellt. Die aufgeführten Objekte geben den Stand der selektiven Kartierungen von 1990 bis 2008 wieder und basieren methodisch auf der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland“ - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Die Waldbiotopkartierung wird zurzeit nach aktuellen Standards neu aufgebaut.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden. Staatswald und Kommunalwald.
Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Forstwirtschaft dar:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden.
Eine Übersicht über die großflächig naturnahen Waldkomplexe Sachsens ist im Zusammenhang mit der Beschreibung der potenziellen natürlichen Vegetation Sachsens entstanden (vgl. SCHMIDT et al. 2002: 115ff). Für die Auswahl der Gebiete waren im Wesentlichen die Kriterien der Waldbiotopkartierung bestimmend, nach welcher die aktuelle, flächenbezogene Baumartenzusammensetzung (entspricht zu mindestens 80 Prozent der potenziellen natürlichen Vegetation) und das Alter der Bestände (mindestens die Hälfte der Umtriebszeit) für die Ermittlung seltener naturnaher Waldgesellschaften herangezogen wurden. Des Weiteren waren Vorgaben des BfN hinsichtlich der Flächengröße von großflächig naturnahen Waldkomplexen zu beachten (in waldreichen Gebieten mindestens 100 ha, in waldarmen Gebieten mindestens 30 ha). Die Daten wurden 2012 für das Landschaftsprogramm aktualisiert. Das Gebiet Nr. 8 "Jagdschloss Weißwasser und Umgebung" wurde herausgenommen, da es vom Tagebau Nochten in Anspruch genommen wird.
Digitale Karte der Biotop- und Nutzungstypen des Landkreises Lüchow-Dannenberg: Durch Auswertung von aktuellen Echtfarbbildern (LGLN 2012a, 2008) und Infrarotluftbildern (LGLN 2012b) im Maßstab 1:10.000 konnten Biotoptypen des Nds. Kartierschlüssels (DRACHENFELS 2011) bis zur Haupteinheit (2. Ebene, zweiteiliger Buchstabencode) ermittelt werden. Im Zuge dessen wurden weitere nachfolgende Daten ausgewertet:Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Stand 09/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013a),Deutsche Grundkarte 1:5.000 (LGLN 1998),Preußische Landesaufnahme 1877-1919 (LGLN 2013),Bodenübersichtskarte 1:50.000 (LBEG 2004),Gesetzliche Überschwemmungsgebiete von Elbe, Jeetzel und Seege (NLWKN 2009),geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, Stand: 10/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013b),Abgrenzung der Naturschutzgebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2011),Abgrenzung von Natura 2000-Gebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2009, 2008),Landesweite Biotopkartierung in Niedersachsen (NLWKN 2008a),Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1:25 000 (LBEG 2008),FFH-Gebietskartierungen innerhalb des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue (BIOSPHÄRENRESERVATSVERWALTUNG NIEDERSÄCHSISCHE ELBTALAUE2011).Die aus dem Luftbild abgeleiteten potenziell geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen wurden bis zur Untereinheit (3. Ebene, dreiteiliger Buchstabencode) im Maßstab 1:5.000 im Gelände in 2014 und 2015 kartiert. Im FFH-Gebiet Landgraben- und Dummeniederung(NLWKN 2008b) lagen bereits Biotoptypenkartierungen vor,diese Daten wurden nachrichtlich übernommen.Eine nachrichtliche Übernahme erfolgte ebenso in Bereichen, die durch das NFP (2008) im Zuge der Waldbiotopkartierung bereits kartiert wurden.Des Weiterenhat das NLWKN Geländekartierungen in den FFH-Gebieten Nr. 42 Nemitzer Heide, Nr. 73 Maujahn, Nr. 247 Gewässersystem der Jeezel mit Quellwälldern und Nr. 278 Konau bei Braudel in 2014durchführen lassen. Die Einarbeitung diesernachrichtlichen Daten steht z.T. noch aus.Deichflächen werden als technische Anlagen angesehen und infolge dessen nicht als geschützte Biotope im Sinne des§30 BNatSchG eingestuft. Aus diesem Grunde erfolgte keine Geländekartierung der Deichbereiche.
Das Projekt "Konzeption zur Erhaltung und Wiederherstellung lichter Wälder in Baden-Württemberg" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Lichte Wälder kommen natürlicherweise dort vor, wo die Standortsbedingungen für das Baumwachstum extrem sind, z.B. in bodentrockenen Karstlandschaften. Zudem sind lichte Waldstrukturen anzutreffen, die aus menschlicher Waldbewirtschaftung hervorgegangen sind, wie etwa Hutewälder. Lichten Wäldern wird ein besonders hoher naturschutzfachlicher Wert zugesprochen. Diese besondere Wertigkeit liegt in der Struktur- und Habitatvielfalt, der Standortsdynamik und der oftmals langen Biotoptradition begründet. Lichte Wälder sind heute in der Landschaft meist nur noch kleinräumig und isoliert oder in Form gepflegter Restbestände zu finden. Öfter sind unbewirtschaftete, in Sukzession befindliche Relikte auszumachen, die sich dynamisch in Richtung der Schlusswaldgesellschaften entwickeln und ihre besonderen Lebensraumeigenschaften zunehmend verlieren. Zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume werden in natürlich lichten Wäldern Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen betrieben, Auflichtung und Biomasseaustrag sind dabei die wichtigsten Maßnahmen. In anthropogen lichten Wäldern bietet sich die Rückkehr zu den originären Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Anpassung an moderne Anspruchslagen an. Dazu werden in Pilotprojekten in verschiedenen Naturräumen unterschiedliche Lichtwaldtypen freigestellt und Beweidungs- und Streuentnahmevorhaben eingerichtet. Diese Maßnahmen werden mittels eines Monitorings begleitet. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Bewirtschaftungssysteme findet in dem Projekt Berücksichtigung. Neben einer teilweisen Refinanzierung der Maßnahme ist so zu erwarten, dass dadurch ein höherer Erfolg der Maßnahme erzielt werden kann. Der Erfolg der Maßnahmen soll über die Waldbiotopkartierung und Forsteinrichtung regelmäßig erhoben werden. Für den Staatswald Baden-Württembergs wird ein Lichtwaldkonzept verfasst, das die ökologisch wünschenswerte Weiterentwicklung der natürlichen und anthropogenen Lichtwälder beschreibt. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit dem Konzept zu den Waldzielarten erstellt. Wichtige Aspekte sind dabei: a) Die Erhebung und Auswahl geeigneter Standorte für natürlich lichte Wälder sowie für Weide- und Hutewaldflächen (Kriterien: Strukturen, Artvorkommen, Größe, Biotopverbund, technische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewirtschaftung). B) Die beispielhafte Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf konkreten Einzelflächen, unter Einbeziehung historischer Waldnebennutzungen (z. B. Waldweide), mit begleitendem Monitoring. C) Die Erstellung einer bedarfsgerechten Konzeption für Baden-Württemberg zur Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen in Form von Freistellungsmaßnahmen, Weide- und Hutewaldprojekten. D) Schulungen für Praktiker.
Das Projekt "Kooperation mit der Luxemburger Naturverwaltung zum Thema 'Waldnaturschutz'" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Seit 2004 besteht eine Kooperation zwischen der FVA und der Naturverwaltung Luxemburg (ANF) zum Thema Waldnaturschutz. Dabei stehen die Themen Naturwaldforschung/Bannwaldforschung, die Waldbiotopkartierung und Natura 2000 im Mittelpunkt. Hauptaufgabe der FVA ist die Entwicklung von Monitoring-Instrumenten zur Erfassung der Biologischen Vielfalt von Wäldern. Das schließt die laufende Anpassung von Konzepten an geänderte Fragestellungen und technische Gegebenheiten ein wie auch die Aktualisierung von Spezial-Software und die Datenhaltung. Die Auswertung von Monitoring-Daten, ihre Interpretation und Publikation sowie die fachliche Beratung der ANF zu aktuellen Themen der Biodiversität von Wäldern bilden weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit.
Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die aber noch nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.
Origin | Count |
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Bund | 45 |
Kommune | 1 |
Land | 119 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
Text | 11 |
unbekannt | 98 |
License | Count |
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geschlossen | 73 |
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Language | Count |
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Deutsch | 128 |
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Archiv | 6 |
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Topic | Count |
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Boden | 128 |
Lebewesen & Lebensräume | 128 |
Luft | 12 |
Mensch & Umwelt | 128 |
Wasser | 25 |
Weitere | 127 |