Open Data, auf Deutsch "offene Daten" - was abstrakt klingen mag, betrifft jeden von uns. Bin ich an meinem Wohnsitz überdurchschnittlich viel Lärm ausgesetzt? Herrscht im Waldstück neben meinem Grundschutz aktuell Waldbrandgefahr? Wie steht es bei meinem Lieblingsbadesee aktuell um die Wasserqualität? Wohne ich eigentlich in einer städtischen Hitzeinsel oder fühlt sich das nur so an? Wie kann ich mich engagieren, um die Anpassung an den Klimawandel in meinem Viertel voranzutreiben? Zu vielen Fragen über unsere Umwelt, die wir uns im Alltag stellen, ist umfangreiches Wissen vorhanden. Häufig handelt es sich dabei um Daten und Informationen der öffentlichen Verwaltung, nicht selten finanziert durch Steuergelder. Auf dieses Wissen zuzugreifen, ist in vielen Fällen jedoch gar nicht so leicht – hauptsächlich, da es oft nur auf Anfrage bereitgestellt wird. Zu aufwändigen Antragsvorgängen können sich dann noch Gebühren und lange Wartezeiten gesellen. Aber auch die Forschung, und damit letztlich die Gesellschaft als Ganzes, könnten von einem offeneren Umgang mit den gewonnenen Daten profitieren. Für Umwelt- und Naturschutz hingegen bedeutet offenes Wissen vor allem auch Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe, denn Umweltwissen und -bewusstsein sind entscheidende Einflussfaktoren für umweltrelevantes Handeln. Der Lösungsansatz für dieses Problem – bekannt unter dem Stichwort Open Data – sieht vor, existierende Daten öffentlich und strukturiert zur Verfügung zu stellen, sodass sie für alle Interessierten nutzbar werden. Offene und diskriminierungsfreie Lizenzen machen sie frei weiterverwendbar. Mittlerweile ist dieses Vorgehen erklärtes Ziel der Bundesregierung, die in ihrer Open-Data-Strategie betont, dass "die Nutzung von Daten […] neben enormen Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft auch für Staat und Verwaltung erhebliche Mehrwerte generieren [kann]".
Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.
Der Sommer 2024 war in Sachsen-Anhalt zu warm mit überdurchschnittlich vielen Tagen mit mehr als 25 °C und 30 °C und sonnenscheinreicher als im Durchschnitt. Der Niederschlag bewegte sich im Rahmen des langjährigen Mittels. Durch wiederholte Gewitter verteilte sich der Niederschlag räumlich und zeitlich aber sehr ungleichmäßig. Reichlich Sonnenschein sorgte für eine gute Auslastung der solar getriebenen Erneuerbaren Energien. Die windgetriebenen Kraftwerke waren nicht gut Ausgelastet. Diese konnten nur an wenigen Tagen die solargetrieben in der Auslastung übertreffen. Nach den sehr milden bzw. warmen Vormonaten war die positive Temperaturanomalie im Juni etwas geringer. Dennoch war der Monat mit 17,3 °C um 1,2 K wärmer als im Klimamittel von 1961 bis 1990 üblich. Im Vergleich zum 30-jährigen Zeitraum von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 0,4 K. In der ersten Monatshälfte war es dabei längere Zeit kühl mit Temperaturen überwiegend unterhalb der 20 °C. In der zweiten Monatshälfte wurde es zunehmend sommerlich und zum Monatsende konnten einzelne Tage über 30 °C gemessen werden, am wärmsten war es dabei am 26.06. mit 33,1 °C in Genthin. An der LÜSA-Station in Magdeburg erreichte das Thermometer sogar 36,0 °C. Im Juni 2024 fielen im Flächenmittel Sachsen-Anhalts insgesamt 59,8 mm Niederschlag. Dies entspricht gegenüber dem langjährigen Mittel von 1961 bis 1990 95,2 % und im Vergleich zum 30-jährigen Klimamittel von 1991 bis 2020 wurden 107,7 % erreicht. Dabei regnete in einem Streifen vom südlichen und östlichen Harzvorland bis nach Anhalt deutlich mehr als üblich, wie z.B. in Jeßnitz mit 113,6 mm bzw. 192,5 %, während in der Altmark und dem äußersten Süden Sachsen-Anhalts nicht einmal die Hälfte der üblichen Niederschlagsmenge ankam. So fielen im nördlichen Harzvorland in Hötersleben-Barneberg mit 26,3 mm nur 39,6 % der von 1961 bis 1990 üblichen Niederschlagsmenge, in Zeitz mit 33,3 mm nur 46,5 %. Außerdem gab es gerade am 01. Juni und in der zweiten Monatshälfte teils kräftige Gewitter, die punktuell große Niederschlagsmengen brachten. So fielen am 01. Juni in Weißenfels-Wengelsdorf 49,5 mm Niederschlag. Am 21. Juni brachten die Gewitter zum Beispiel in Zörbig mit 47,0 mm und in Jeßnitz mit 41,7 mm die höchsten täglichen Niederschlagsmengen. Mit 224,3 Sonnenstunden erreichte der Juni 2024 in Sachsen-Anhalt 109,5 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und 100,6 % zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Weniger Sonnenschein gab es zu Beginn des Monats und um die Monatsmitte, länger zeigte sich die Sonne zwischen 06. und 13. Juni bzw. ab dem 23. Juni bis zum Ende des Monats. Nach einem kühlen und wechselhaften Start in den Juli setzte sich am dem 6. des Monats häufig sommerlich warme Luft durch und es wurden wiederholt heiße Tage (Tage mit einer Tageshöchsttemperatur von 30 °C oder mehr) gemessen. So konnten im Süden Sachsen-Anhalts in Osterfeld und Zeitz bis zu acht solcher Tage registriert werden, während es in der Altmark drei heiße Tage gab. Somit erreichte der Monat eine Mitteltemperatur im Flächenmittel Sachsen-Anhalts von 19,4 °C und war damit um 1,8 K wärmer als die Referenzperiode von 1961 bis 1990, im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 0,3 K. Mit insgesamt 81,5 mm bzw. 156,2 % Niederschlag war der Juli 2024 feuchter als die Referenzperiode 1961 bis 1990. Vergleicht man mit dem 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 wurden 114,2 % des Solls erreicht. Dabei sorgten wiederholt kräftige Gewitter für eine ungleichmäßige Verteilung der Niederschläge. Während in Dessau-Roßlau-Rodleben mit 123,5 mm 254,1 % des Mittels von 1961 bis 1990 erreicht wurden, waren es an der LÜSA-Station in Leuna nur 37,5 mm und in Dederstedt im Seegebiet Mansfelder Land mit 40,5 mm Niederschlag nur 84,4 % im Vergleich zum Referenzzeitraum von 1961 bis 1990. Oft kam ein Großteil des Monatsniederschlags an nur einem Tag herunter. So fielen zum Beispiel am 27. Juli in Loburg 51,8 mm und in Walternienburg-Ronney 49,7 mm Niederschlag. Der Juli brachte in Sachsen-Anhalt 239,7 Sonnenstunden. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 115,8 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 106,5 % erreicht. Der wärmste Sommermonat war der August, der auch gleichzeitig der 7.-wärmste August seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 war. Dabei erreichte der Monat eine Mitteltemperatur von 20,6 °C. Der Monat lag damit um 3,5 K über der Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. um 2,0 K über dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Am größten waren die Abweichungen in südlichen und mittleren Landesteilen, hier wurden auch die meisten heißen Tage registriert, so zum Beispiel 10 Tage in Zeitz oder 9 Tage in Köthen, Osterfeld und Wittenberg. Der wärmste Tag des Sommers war dabei der 29. August, der an drei Orten die 35 Grad Marke erreichte und überschritt. Dies passierte beispielsweise mit 35,0 °C in Genthin und 35,2 °C in Demker und Möckern-Drewitz. An der LÜSA-Station in Bernburg konnten sogar 36,1 °C gemessen werden. Die Niederschlagsmenge im Flächenmittel Sachsen-Anhalts betrug im August lediglich 38,0 mm. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 64,4 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 65,8 % erreicht. Der Monat startete in den ersten Tagen wechselhaft und feucht, dann blieb es aber in weiten Landesteilen bis zum Monatsende überwiegend trocken. Im Zusammenhang mit viel Sonnenschein und den hohen Temperaturen stieg die Waldbrandgefahr deutlich an. Mit nur 5,7 mm Niederschlag war Walternienburg-Ronney nicht nur der trockenste Ort Sachsen-Anhalts, sondern auch der trockenste Ort im August in ganz Deutschland. Erneut sorgten punktuelle Gewitter für lokal enorme Regenmengen. So beispielsweise in Kemberg-Radis, als am 14. August durch Gewitter alleine 84,0 mm Niederschlag fielen und im Gesamtmonat 118,4 mm. Mit 264,1 Sonnenstunden war der August der drittsonnigste seit 1951 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht 133,2 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 124,8 % im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Betrachtet man den gesamten Sommer vom 1. Juni bis zum 31. August, dann ergibt sich ein Temperaturmittel für die Fläche Sachsen-Anhalts von 19,1 °C. Dieses liegt 2,1 K über dem Wert der Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 0,9 K über dem Klimamittel von 1991 bis 2020. Dies ist vor allem dem sehr warmen August geschuldet, der durchweg ein Hochsommermonat war. Im Sommer konnten in Zeitz insgesamt 20 Tage mit 30 °C oder mehr gemessen werden, bei den Sommertagen mit 25 °C oder mehr führt Köthen mit 58 Tagen die Statistik an. Darüber hinaus gab es gerade im Süden und Osten des Landes viele warme Nächte. Vier dieser Nächte waren in Zeitz und Wittenberg so genannte Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 °C gefallen ist. Über den Sommer hinweg sind 179,3 mm Niederschlag in Sachsen-Anhalt gefallen. Dies entspricht 103,0 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 97,1 %. Der Niederschlag war aber sehr ungleichmäßig verteilt. Wiederholte kräftige Gewitter sorgten für große Unterschiede auf engem Raum. So war Kemberg-Radis mit 338,0 mm bzw. 189,1 % im Vergleich zu 1961 bis 1990 der nasseste Ort in Sachsen-Anhalt. Hingegen fielen in Genthin mit 105,2 mm Niederschlag nur 61,7 % des Sommerniederschlags. Während des Sommers schien die Sonne in Sachsen-Anhalt 728,0 Stunden. Dies entspricht im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 119,4 % und zur Klimaperiode von 1991 bis 2020 110,4 %. Berechnungsgrundlage: Betrachtet wurde die produzierte Leistung im Tagesmittel im Gebiet Ostdeutschlands und Hamburgs (Gebiet des Unternehmens 50Hertz). Die produzierte Leistung wurde ins Verhältnis zur installierten Leistung gesetzt und so die Auslastung berechnet. Davon wurde ein 10-jähriges Mittel gebildet. Die Auslastung der betrachteten Jahreszeit des aktuellen Jahres wird ins Verhältnis zur Auslastung im 10-jährigen Mittel für diese Jahreszeit gesetzt. Im Sommer haben die sonnengetrieben Erneuerbaren Energien aufgrund des Sonnenstandes und der Tageslänge oft eine größere Auslastung als die windgetriebenen Erneuerbaren Energien. Dies ist vor allem bei den für diese Jahreszeit typischen schwachwindigen und sonnenscheinreichen Hochdruckwetterlagen der Fall. Während tiefdruckgeprägter Phasen mit weniger Sonne und mehr Wind, war die Windkraft der Haupterzeuger erneuerbaren Stroms. Dies war vor allem an einzelnen Tagen im Juni (05., 11., 15., 22. und 28.) gut zu erkennen, siehe Abbildung unten. Sonst sorgte das überwiegend wechselhafte Wetter im Juni dafür, dass die Auslastung der Solaranlagen häufig unterhalb des Mittelwertes von 2010 bis 2019 lag. Eine sehr sonnige Phase zeigte sich auch in der Stromerzeugung zwischen dem 25. Und 27. Juni. Eine wechselhafte, windige und kühle Phase vom 30.06. bis 06.07. sorgte für einen deutlichen Rückgang der Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu Beginn des Monats Juli auf teils unter 60 % im Vergleich zum Mittel 2010 bis 2019. Dies konnte aber durch die Windkraft mehr als ausgeglichen werden, welche in der Spitze teils mehr als das Doppelten der üblichen Strommenge lieferte. Danach spielte der Solarstrom wieder eine wichtige Rolle, da in den Folgewochen häufig windarmes und überwiegend sonniges Hochdruckwetter dominierte. Im August sorgten in den ersten drei Tagen viele Wolken und wenig Wind für geringe Auslastung der erneuerbaren Energien. Im Anschluss folgte überwiegend ruhiges und sonniges Hochdruckwetter, womit an vielen Tagen mehr Solarstrom, als im Mittel von 2010 bis 2019 üblich, produziert werden konnte. Im Zeitraum vom 21. bis 25. kam der Windkraft eine wesentliche Rolle zu. Ursache war ein kräftiges Tiefdruckgebiet über dem Nordatlantik dem ein kräftiges Hochdruckgebiet über Südosteuropa gegenüber stand. Letzteres sorgte bei uns für viel Sonnenschein und der hohe Gradient zwischen den Druckgebieten für reichlich Wind. In diesem Zeitraum war die addierte Stromerzeugung besonders hoch. Gerade bei den windgetriebenen Erneuerbaren Energien betrug die Auslastung bis zu 350 % der üblichen Auslastung im Mittel 2010 bis 2019. In den letzten Tagen des Monats bleib es überwiegend sonnig und schwach windig, sodass gerade die Photovoltaik mehr 20 % mehr Strom produzierte als im Mittel von 2010 bis 2019. Über den ganzen Sommer gesehen blieben Windkraft mit 86,2 % und Photovoltaik mit 88,0 % unterhalb des Mittels der Jahre 2010 bis 2019.
<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Zeigt die durch den Deutschen Wetterdienst für den Folgetag voraussichtlich prognostizierte Waldbrandgefahrenstufe an (ohne Gewähr)
Waldbrände in 2025 im Land Brandenburg mit Angabe zu Datum und Uhrzeit der Waldbrandmeldung, Größe der betroffenen Fläche, Adresse der Forstabteilung, in der die Zündstelle lag, Koordinatenangabe zur Forstabteilung, Waldbrandursache, Waldbrandgefahrenstufe
Ziel dieses Projektes ist es, nachhaltige Wege zur Verwirklichung der Bioökonomie durch europäische und nationale Politikmaßnahmen zu schaffen. Europäische und nationale Bioökonomie-politiken zielen auf eine beträchtliche Zunahme des Einschlags in Nutzwäldern ab. Dieses Projekt analysiert, wie die Waldbewirtschaftung modifiziert werden sollte, wenn alternative Holzqualitäten und Holzprodukte in zunehmenden Mengen angestrebt werden. Klimaschutz ist ein Hauptmotiv zur Steigerung der Nutzung von Biomaterialien. In diesem Projekt untersuchen wir zwei alternativen Strategien zur Maximierung des Beitrages zum Klimaschutz aus Wäldern. Wir untersuchen (i) die optimale Zuteilung der Biomasse für verschiedene Holzproduktkategorien und (ii) optimale Managementpläne (d. H. Kombination von Managementsystemen), um den Klimaschutz innerhalb der Einschränkung des gewünschten Stroms von Biomasse aus den Wäldern zu maximieren. Ziel ist es, Erkenntnisse für die Schaffung von im Wesentlichen kohlenstoffneutralen Flächengebrauchs- und Managementstrategien zu liefern. Dies wird durch die Lebenszyklusanalyse von Alternativszenarien erreicht, die sowohl Kohlenstoff-Speicherung in Wäldern und in Holzprodukten, und energetischen Biomassenutzung einschließlich der Substitutionseffekte im Vergleich zu fossilen Ressourcen analysieren. Eine umfassende Nachhaltigkeitsanalyse wird durchgeführt, um zu testen, ob und wie die steigende Nachfrage nach Waldbiomasse und Waldprodukten umweltverträglich und sozialverträglich gestaltet werden kann. Dazu kombinieren wir Ökosystemdienstleistungen (Ecosystem Services - ESS) und Biodiversitätskennzahlen mit der Lebenszyklusanalyse. Wir analysieren, wie die Bereitstellung von Waldbiomasse und Kohlenstoff-Sequestrierung mit der Erhaltung sozial wichtiger ESS Indikatoren und Biodiversität in Einklang gebracht werden kann. Unser Projekt basiert auf einer Top-down-Strategie, in der wir zuerst auf europäischer Ebene Bioenergie-Szenarien entwickeln, ihre Konsequenzen auf nationaler Ebene abschätzen und in einem zweiten Schritt auf nationaler Ebene politische Szenarien für eine detaillierte Analyse erstellen. Fallstudien beinhalten die Analyse der Verringerung des Waldbrandrisikos in Spanien (Katalonien), Quantifizierung optimaler Anteile an verschiedenen Holzproduktarten in Finnland und Schweden die einen maximalen Beitrag zum Klimaschutz leisten unter Berücksichtigung des Bioenergie Sektors, der Bauindustrie und der Forstindustrie, und eine Nachhaltigkeitsanalyse des Forstsektors in drei Ländern (Finnland, Spanien und Schweden).
Dienst bestehend aus Layern zu Wald und Forstwirtschaft. Die Daten des Gruppenlayers Waldbrandgefahr zeigt die Anzahl der Tage pro Jahr, an denen der Waldbrandindex über 4 liegt. Für die Waldbrandgefahr und die forstliche Vegetationszeitlänge stehen sowohl Beobachtungsdaten nach den 30-jährigen Klimanormalperioden im Beobachtungszeitraum 1961-2020 als auch Zukunftsprojektionen für 2031-2060 und 2071-2100 zur Verfügung. Die Klimaprojektionen der Zukunft werden jeweils nach den Klimaszenarien RCP2.6, RCP4.5 und RCP8.5 gegliedert. Neben den absoluten Mittelwerten werden auch die sogenannten Delta Change Raster dargestellt. Für die Beobachtungsraster werden Veränderungen gegenüber der Klimanormalperiode 1991-2020 dargestellt, für die Projektionsraster der beiden Zukunftszeiträume die Veränderungen gegenüber der Referenzperiode 1971-2000. Die Stärke des möglichen Klimasignals wird je Szenario unterteilt nach dem 15., 50. und dem 85. Perzentil.Ebenfalls zeigt ein weiterer Gruppenlayer die mittlere Niederschlagssumme in der tatsächlichen forstlichen Vegetationszeit an. Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD); Quellen für Klimaprojektionsdaten: Brienen et al. (2020), Krähenmann (2019)
Der Datensatz umfasst die Summe der Waldbrandgefahrenstufen je Jahr (01.03.-30.09.) von 2014-2024.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen ist je Jahr die Anzahl für das Vorkommen der einzelnen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark.
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2014. Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 98 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 44 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 17 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 77 |
| Offen | 69 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Unbekannt | 2 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 86 |
| Lebewesen und Lebensräume | 148 |
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| Weitere | 151 |