Das Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030“ sieht eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent des Staatswaldes vor. Auf Basis der bisher ausgewiesenen nutzungsfreien Waldflächen im öffentlichen Wald stellt der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung „NWE10 Sachsen“ zur Verfügung, der aufbereitete Sachdaten zu diesen Flächen enthält. Unter Waldflächen werden hier sowohl Holzbodenflächen als auch dem Wald dienende Nichtholzbodenflächen verstanden. Die Flächen können einen verschiedenen Rechtshintergrund haben (u.a. Ruhebereich Nationalpark, Kernzone Biosphärenreservat, Naturwaldzelle nach § 29 Abs. 3 SächsWaldG, Naturentwicklungsfläche im Naturschutzgebiet, Nationales Naturerbe mit natürlicher Waldentwicklung).
Die Karte stellt Flächen dar, die sich aufgrund der Biotoptypenkartierung, Luftbildauswertung und Waldfunktionskarten besonders zur Waldentwicklung eignen. Ziel ist es, defizitäre oder naturferne Waldbereiche durch Aufforstungen und begrünte Korridore zu vernetzen und in Bereichen wertvoller Laubwaldbestände naturnahe Laubmischwälder zu fördern. Dadurch sollen bestehende Laubwaldflächen arrondiert und verbunden sowie langfristig klimaangepasste Waldstrukturen entwickelt werden.
Modell- und Softwareentwicklung zur Prognose der potentiellen Waldentwicklung und des Holzaufkommens auf der Grundlage der Daten der Bundeswaldinventur.
Die Bundeswaldinventur stellt eine forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis dar. Sie soll einen Gesamtüberblick über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten liefern. Die erste Bundeswaldinventur wurde zum Stichtag 1.10.1987 durchgeführt. Eine Wiederholung der Inventur ist vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2002 (Stichtag 1.10.2002) geplant. Die zweite Inventur wird an den gleichen Aufnahmetrakten (150x150 m) in einem Mindestraster von 4x4 km stattfinden. So werden erste statistisch abgesicherte Veränderungsdaten gewonnen. Die Aufnahmen erfolgen auf Kreisflächen an den Eckpunkten der Trakte. Erhoben werden u. a.: Betriebsart, Eigentumsart, Bestandesstruktur; Baumarten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe (Auswahl), Geländeform, Schäden, Waldränder und Totholz. Die erhobenen Daten werden dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt.