Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume. Die Kernflächen der naturnahen Wälder bestehen ausschließlich aus Waldtypen mit einer hohen Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz, während die sonstigen Wälder im Biotopverbund (s. Datensatz „Sonstiger Wald) eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Sonstigen Wälder aus dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch, die eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen, während die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume eine hohe Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz haben (s. Datensatz „Wald Kernflächen“). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Dass in unseren Wäldern nicht nur Holz als Rohstoff und Energieträger wächst ist allgemein bekannt: Die Bedeutung der Wälder für den Schutz der Umwelt, für die Natur und die Erholung der Menschen sind wichtige Anliegen. Damit diese sogenannten Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten und in Verwaltungsverfahren bzw. bei der Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden, gibt es seit 1975 die Waldfunktionenkartierung (WFK). Die Aktualisierung und Entwicklung von Methoden zur Erhebung der Waldfunktionen und die Fortschreibung der sogenannten forstlichen Waldfunktionenkarten gehört zu den Daueraufgaben der FVA. Deren Ergebnisse sind Grundlage von Abwägungsprozessen in Verwaltungsverfahren sowie der betrieblichen oder Raumplanung. Sie können aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit oder Fördermaßnahmen von Bedeutung sein.
Die Waldfunktionenkartierung erfasst und dokumentiert die besondere, über das normale Maß hinausgehende Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Sie stellt eine Grundlage für die Erhaltung und funktionengerechte Bewirtschaftung des Waldes dar. Die Nutzfunktionen der Wälder werden in der Waldfunktionenkartierung nicht erfasst und bleiben davon unberührt bestehen. Die Darstellung der Ergebnisse dieser Stichtagsinventur erfolgt in Form der Waldfunktionenkarte, die als thematische Karte Bestandteil des Forstkartenwerkes Sachsens ist. Die Waldfunktionenkarte enthält keine Planungselemente. Erfasst werden die über das normale Maß hinausgehenden Waldfunktionen. Sie umfassen die Themenbereiche: Boden, Wasser, Luft, Natur, Landschaft, Kultur und Erholung. Dabei erfolgt eine Gliederung der Waldfunktionen nach rechtlichen Gesichtspunkten: -Waldfunktionen mit gesetzlich vorgegebenem Schutzstatus, wobei diese Kraft Gesetz bestehen können (z. B. Bodenschutzwald, Geschütztes Biotop, Kulturdenkmal) oder förmlich festgesetzt werden (z. B. Naturschutzgebiet, Anlagenschutzwald, Wasserschutzgebiet, Lärmschutzwald, Naturwaldzelle, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Denkmalschutzgebiet, Erholungswald etc.) -Waldfunktionen ohne speziellen Schutzstatus (Wald mit "besonderer" Funktion, z. B. Wald mit besonderer Boden-, Wasser-, Klima-, Biotop-, Denkmalschutzfunktion oder Erholungsfunktion). Die Waldfunktionenkartierung ist wesentliche Grundlage für die Forstliche Rahmenplanung. Die Grundsätze und das Verfahren zur Erfassung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen wurden veröffentlicht (Staatsbetrieb Sachsenforst 2010: Waldfunktionenkartierung).
Die Karte stellt Flächen dar, die sich aufgrund der Biotoptypenkartierung, Luftbildauswertung und Waldfunktionskarten besonders zur Waldentwicklung eignen. Ziel ist es, defizitäre oder naturferne Waldbereiche durch Aufforstungen und begrünte Korridore zu vernetzen und in Bereichen wertvoller Laubwaldbestände naturnahe Laubmischwälder zu fördern. Dadurch sollen bestehende Laubwaldflächen arrondiert und verbunden sowie langfristig klimaangepasste Waldstrukturen entwickelt werden.
Dieser Karten-Layer beinhaltet die Darstellung der Waldflächen mit besonderer Funktion für Genressourcen. Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) werden Saatguterntebestände, Samenplantagen und Klonsammlungen zugelassen. Sie werden im Rahmen der Zulassung genau beschrieben, räumlich abgegrenzt und in ein Zulassungsregister eingetragen. In der Waldfunktionenkarte werden die im Zulassungsregister des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Flächen dargestellt.
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat das Unternehmen Helmut Schneider Bagger und Transporte beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP- Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 9) UVP-V Bergbau und Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Im Tagebau „Reichertshofen“ soll auf einer Fläche von 2,6 ha Quarzkies abgebaut werden. Der Abbau befindet sich süd-östlich der Ortschaft Langenbruck und umfasst forst- und landwirtschaftliche Flächen. Für den Abbau müssen ca. 1,23 ha Wald gerodet werden. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich vorwiegend um einen Mischwald aus Buchenwald und Nadelgehölzen wie Kiefer und Fichte. Gemäß der Waldfunktionskarte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm der Bayerischen Forstverwaltung sind den betroffenen Waldflächen im Geltungsbereich keine Waldfunktionen zugewiesen. Flächenneuversiegelungen sind nicht vorgesehen. Standort des Vorhabens Das Vorhaben befindet sich in den Gemarkungen Hög und Reichertshofen der Gemeinde Reichertshofen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Das Plangebiet wird bisher landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. In einer Entfernung von 200 m befindet sich die Ortschaft Langenbruck. Der geplante Standort liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien). Der Standort weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- oder Qualitätskriterien auf. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Der beantragte Abbau von Quarzkies umfasst die Rodung von 1,23 ha Wald. Nach erfolgtem Abbau erfolgt die Verfüllung des Tagebaus. Im Rahmen der Rekultivierung wird die beanspruchte Rodungsfläche wieder mit höherwertigen Wald aufgeforstet und der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf der Betriebsfläche befinden sich keine Gewässer und es wird kein Grundwasser durch den Abbau erschlossen, eine Beeinträchtigung ist daher nicht gegeben. Es können temporär während des Abbaus Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.
"Der Datensatz enthält die das Landschaftsbild prägenden Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. Waldflächen dieser Waldfunktion tragen entscheidend zur Eigenart oder Schönheit der Landschaft bei. Dies resultiert z. B. aus ihrer Lage (Wälder in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden und an weithin sichtbaren Bergflanken), aus ihrem Aufbau oder ihrer Verteilung. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
Der Datensatz enthält alle Waldflächen, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und des § 32 BNatSchG i. V. m. § 22a SächsNatSchGSchutz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen wurden. Ziel der FFH-Gebiete ist der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. SPA-Gebiete dienen dem Schutz sämtlicher in Europa wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung der Zugvögel. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 57 |
| Kommune | 1 |
| Land | 66 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 59 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 45 |
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| unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 67 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Dokument | 55 |
| Keine | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 63 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 62 |
| Lebewesen und Lebensräume | 67 |
| Luft | 53 |
| Mensch und Umwelt | 67 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 67 |