Flächenkulisse des grünen Netzwerks aus Naturwaldflächen, gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG.
Das Netzwerk umfasst mindestens 10 Prozent der Staatswaldfläche und besteht aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität.
Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwäldern keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Die genauen Regelungen können in der Bekanntmachung über die Naturwälder in Bayern gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) vom 02.12.2020, AZ F1-7715-1/800, zuletzt geändert am 06.12.23, nachgelesen werden.
Das Projekt "Entstehung und Implementation des Waldgesetzes fuer Bayern 1974" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Forstpolitik und Forstgeschichte durchgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, den Entstehungsweg und die Umsetzung wichtiger Bestimmungen des Waldgesetzes fuer Bayern von 1974 zu analysieren sowie die Gruende aufzuzeigen, warum in einigen Bereichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftraten (zB Waldteilung, Immissionsbannwald, Erholungswald). Zusaetzlich soll geprueft werden, ob das Gesetz angesichts neuerer Tendenzen der Landnutzung (Stichworte Erstaufforstung, Energiewald) den heutigen Anforderungen entspricht oder ob Aenderungen erforderlich sind. Darueber hinaus soll hinterfragt werden, welche Bedeutung dem Waldgesetz bei der Abwehr der zunehmenden Flaechenansprueche an den Wald infolge der immer dichter werdenden Besiedlung des Landes und den damit verbundenen Folgelasten (zB Deponien) zukommt. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und die Einflussnahme von oeffentlichen Institutionen, Interessengruppen und Einzelpersonen soll mit Hilfe von Befragungen und inhaltsanalytischen Methoden dargestellt werden. Fuer den vorparlamentarischen Prozess kann dabei auf die Stellungnahmen der Ministerien und Verbaende zurueckgegriffen werden; der Verlauf der parlamentarischen Beratung wird anhand der Landtags- und Senatsprotokolle rekonstruiert. Weiterhin ist vorgesehen, die Umsetzung wesentlicher Gesetzesbestimmungen anhand von Fallstudien zu analysieren.