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Wirtschaftliches Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg

Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht. Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.

Forstliche Rettungspunkte im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.

WF 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung

Geologisch bedeutsame Waldflächen sind markante oder seltene, und daher besonders schutzwürdige im Wald liegende oder mit Wald bedeckte Landschaftselemente. Dies sind zum einen sog. Geotope, die in der Regel als einzigartig für die Glaziallandschaft Brandenburgs gelten. Zum anderen werden sog. Archivböden als Belegstücke spezieller oder prägnanter Bodenbildungsprozesse, die an sich bereits durch ihre Waldbedeckung in ihrer Natürlichkeit vor anthropogener Veränderung oder Beeinträchtigung bewahrt sind, als besonders schützenswert betrachtet.

WF 4100 Sichtschutzwald

Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.

Forstämter im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.

Forstliches Abteilungsnetz im Land Brandenburg

Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung. Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz. Es handelt sich hierbei um eine generalisierte Darstellung auf der Grundlage der im ForstGIS des LFB geführten Waldflächen nach §2 LWaldG. Die im ForstGIS des LFB geführten sonstigen Betriebsflächen, die keine Waldflächen nach §2 LWaldG sind, sind nicht enthalten. Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung. Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz. Es handelt sich hierbei um eine generalisierte Darstellung auf der Grundlage der im ForstGIS des LFB geführten Waldflächen nach §2 LWaldG. Die im ForstGIS des LFB geführten sonstigen Betriebsflächen, die keine Waldflächen nach §2 LWaldG sind, sind nicht enthalten.

Forstreviere im Land Brandenburg

Das Revier ist die 2. Ebene der Forstverwaltungsstruktur (1. Ebene Forstamt). Jedes Forstamt ist in mehrere Reviere (min. 9, max. 24) untergliedert. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.

Löschwasserentnahmestellen im Wald im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Löschwasserentnahmestellen im Wald des Landes Brandenburg mit Informationen zur Art, Status (geplant, vorhanden), Funktionsfähigkeit, Baujahr sowie weitere technische Angaben.

Waldbrandgefahrenklassen im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Flächen der verschiedenen Waldbrandgefahrenklassen flächendeckend für das Land Brandenburg. Die Waldbrandgefahrenklassen werden durch das zuständige Ministerium gemäß § 22 Absatz 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) für die Waldflächen der Forstämter innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt bestimmt und als Anlage zum Waldbranderlass veröffentlicht. Der Datensatz enthält die Flächen der verschiedenen Waldbrandgefahrenklassen flächendeckend für das Land Brandenburg. Die Waldbrandgefahrenklassen werden durch das zuständige Ministerium gemäß § 22 Absatz 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) für die Waldflächen der Forstämter innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt bestimmt und als Anlage zum Waldbranderlass veröffentlicht.

Forstliche Standortskarte des Landes Brandenburg: Wuchsgebiete, Wuchsbezirke

Ein Wuchsbezirk ist eine großräumige Zusammenfassung von Standorten (anhand von Naturräummosaiken). Ein Wuchsgebiet ist die weitere Zusammenfassung mehrerer Wuchsbezirke. Ein Wuchsbezirk ist eine großräumige Zusammenfassung von Standorten (anhand von Naturräummosaiken). Ein Wuchsgebiet ist die weitere Zusammenfassung mehrerer Wuchsbezirke.

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