Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald).
Der Datensatz enthält die Waldflächen nach §2 LWaldG.
Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar. Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §12 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §12 LWaldG). Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte. Maßstab: 1:5000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Der Datensatz enthält die Flächen der Forstverwaltungsstruktur auf der Ebene der hoheitlichen Forstreviere. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte der Landesforstverwaltung in Brandenburg.
Der Datensatz enthält die Punktelemente für die Erstellung forstlicher Übersichtskarten. Insbesondere sind die Löschwasserentnahmestellen des Waldbrandschutzes enthalten.
Der Datensatz enthält die Flächen der verschiedenen Waldbrandgefahrenklassen flächendeckend für das Land Brandenburg.
Kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten liegen in Landschaftsteilen mit einem Bewaldungsanteil (bezogen auf die Gemarkung) unter 15 % und sind maximal 50 ha groß. Eine eigenständige kleine Waldfläche wird erfasst, wenn der Abstand zur nächsten benachbarten Waldfläche mindestens 100 Meter beträgt.
Verortet werden die Punkte, an denen eine Überwachung forstwirtschaftlich schädlicher Kurzschwanzmäuse stattgefunden hat. Die Sachdaten enthalten Angaben zum Vorkommen der Mäuse und zur überwachten Fläche.
Der Datensatz enthält die Texte der forstlichen Waldeinteilung. Sie dienen der kartographischen Ausgestaltung der Forstgrundkarte.