Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA). Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Arten und Lebensräume/Biotope vor. Die hierbei erhobenen Daten sind unerlässlich für die Dokumentation von Bestandsentwicklungen, die Ermittlung von Gefährdungsursachen und die Identifizierung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung guter Erhaltungszustände. Die Daten stellen insbesondere die Grundlage für Naturschutzfachplanungen, für die Fortschreibung der Roten Listen sowie für die Berichtspflichten im europäischen Kontext dar. Bekanntmachung von Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2026-2030 (PDF) Die Bekanntmachung über die landesweite Kartierung von Arten und Lebensraumtypen erfolgt auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften vorsorglich in allen Gemeinden Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2026-2030. Sie ist unabhängig davon, ob und wann Kartierungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet stattfinden werden. Vorrangig erfolgt die Kartierung zuerst in Natura2000-Gebieten. Im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU ist in sechsjährigem Turnus Bericht über den Zustand von Natura2000-Schutzgebieten mit den Lebensräumen und Arten der Anhänge der FFH-RL zu erstatten, es muss ebenfalls gemäß FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand der genannten Schutzgüter außerhalb der Natura2000-Kulisse berichtet werden. Die Erfassungen finden grundsätzlich in nicht eingezäunten Bereichen statt. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts (§ 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und § 23 Absatz 2 Landeswaldgesetz) zu dulden. Eine vorherige Information über die Arbeiten wird beim Eigentümer/Nutzungsberechtigten durchgeführt, sofern die Kontaktdaten bekannt sind. Eine zeitgenaue Anmeldung ist nicht möglich, da die Begehungen von verschiedenen Faktoren – nicht zuletzt von der Witterung am betreffenden Tag – abhängig sind, und die Besitz- und Nutzungsverhältnisse der Flächen dem Landesamt für Umweltschutz auch nicht in allen Fällen bekannt sind. Generell finden sowohl Wiederholungskartierungen wie auch Ersterfassungen in bisher nicht kartierten Bereichen statt. Die Kartierungsergebnisse stehen allen Interessierten auf Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz kostenfrei zur Verfügung. Kommunen können diese zum Beispiel zur Erstellung ihrer Landschaftspläne verwenden, Grundeigentümer werden von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise informiert, wenn gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG vorhanden sind, die erhalten und geschützt werden müssen. Landwirte und Waldbesitzer erhalten zum Beispiel Förderungen für die Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen. Wichtig sind die Kartierergebnisse ebenfalls für die Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen wie Feldgehölze und Hecken. Bewertung des Erhaltungszustande der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3 (2014); ISSN 0941-7281 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II derFauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2010); ISSN 1619-4071 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2006); ISSN 1619-4071 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Wald (PDF) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 05.08.2014 Erfassungsbögen Wald (PDF) Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Offenland (PDF) mit Erfassungsbögen Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 11.05.2010 Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
Wälder mit Schutz- und Erholungsfunktionen und Bedeutung für die biologische Vielfalt entsprechend Art. 6 Bayer. Waldgesetz.
Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.
Das Amphibien- und Reptilienkataster wird in der Datenbank MultiBaseCS erfasst und verwaltet. Bei diesen Daten handelt es sich um Daten die im Auftrag der Landesbehörden (z. B. Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Forst Brandenburg) im Rahmen von z.B. Forstkartierungen, Fauna-Flora-Habitat-Monitoring, Managementpläne erhoben wurden. Die Datenbank enthält die Nachweise der Arten in den betreffenden Gebieten. Auszüge daraus können bei der auskunftsgebenden Person auch in einem Shape zur Verfügung gestellt werden.
1. Kombinierte Kartierung der landwirtschaftlich genutzten Flaeche nach Methode Ellenberg (vgl. Literaturangabe) in den Masstaeben 1:50 000 und 1:25 000 unter Wahrung des Kontaktes zu den etwas anderen Methoden des forstlichen Standortskartierung 1:10 000. 2. Musterkarten: oekologische Standortseignungskarten als Beispiele der natuerlichen Eignung fuer die Flaechennutzung.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald). Der vorliegende Datensatz zeigt die Flächen in Brandenburg, für die mindestens eine forstliche Waldfunktion ausgewiesen wurde.
Die Serie beinhaltet Daten des LBGR über die Moorbodenkarte Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die Moorbodenkarte Brandenburg stellt aktuelle Informationen zur Verbreitung und zum Zustand der Moorböden im Land Brandenburg dar. Mit dem Ziel der Bereitstellung einer aktuellen Moorbodenkarte wurden umfangreiche, bis dato nicht genutzte Datenbestände zur Verbreitung von Moorböden in Brandenburg zu einer überschneidungsfreien Karte und umfassenden Datenbank moorbodenkundlicher Bodenprofile verarbeitet. Um den aktuellen Zustand der Moorböden zu erfassen, wurden im Jahr 2013 flächenrepräsentativ und randomisiert an 7.725 Standorten mit ausreichender Datenbasis erneut bodenkundliche Erhebungen durchgeführt und statistisch ausgewertet. Im Ergebnis konnten Mächtigkeitsverlustraten für landwirtschaftlich genutzte Moorstandorte in Brandenburg abgeleitet werden. Eine erneute Aktualisierung der Moorbodenkarte erfolgte auf Grundlage der bestehenden Flächenkulisse der Moorbodenkarte Brandenburg (2013). Für jede Teilfläche dieser Datengrundlage wurde über eine räumliche Abfrage der Bezug zu den zwischenzeitlich überarbeiteten und neu bewerteten fachlichen Datengrundlagen aus dem Moorarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin (HUM), der Bodenschätzung (BS), der Forstlichen Standortskartierung (FSK), der Preußisch geol.-agronomischen Karten (GK) und der Biotoptypen und Landnutzungskartierung (BTLNK) hergestellt und der potentielle Zustand für 2021 abgeleitet. Die vorliegenden Vektordatensätze wurden aus einem Grid im 10 m-Raster erzeugt.
Darstellung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§§ 8 und 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 69 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 9 |
| Land | 120 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 49 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 27 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 83 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 78 |
| Unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 157 |
| Englisch | 14 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 1 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 38 |
| Keine | 53 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 81 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 168 |
| Lebewesen und Lebensräume | 164 |
| Luft | 85 |
| Mensch und Umwelt | 168 |
| Wasser | 96 |
| Weitere | 160 |