Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner LBV, Landesbund für Vogelschutz, haben den Star (Sturnus vulgaris) zum „Vogel des Jahres 2018“ gewählt. Auf den Waldkauz, Vogel des Jahres 2017, folgt damit ein Singvogel. Der Bestand des Stars in Deutschland schwankt jährlich zwischen 3 und 4,5 Millionen Paaren, je nach Nahrungsangebot und Bruterfolg im Vorjahr. Das sind zehn Prozent des europäischen Starenbestandes, der bei 23 bis 56 Millionen liegt. Trotzdem ist der schillernde Geselle ein typisches Beispiel für den stillen Rückgang der häufigen Vogelarten, denn sein Bestand nimmt stetig ab. In der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste ist der Star sogar direkt von „ungefährdet“ (RL 2007) auf „gefährdet“ (RL 2015) hochgestuft worden, ohne auf der Vorwarnliste zu stehen. Gründe für seinen Rückgang sind der Verlust und die intensive Nutzung von Weiden, Wiesen und Feldern, auf denen der Star nicht mehr genug Würmer und Insekten zum Fressen findet. Werden Nutztiere nur im Stall gehalten, fehlt der Mist, der Insekten anlockt. Biozide und Agrochemikalien vernichten zudem weitere Nahrungstiere. Beerentragende Hecken zwischen den Feldern sucht man vielerorts ebenfalls vergebens. Geeignete Nistplätze fehlen dort, wo alte Bäume mit Bruthöhlen entfernt werden.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Waldkauz (Strix aluco) zum Vogel des Jahres 2017 gewählt. Stellvertretend für alle Eulenarten soll der Waldkauz für den Erhalt alter Bäume mit Höhlen im Wald oder in Parks werben und eine breite Öffentlichkeit für die Bedürfnisse höhlenbewohnender Tiere sensibilisieren.
Wasserrechtliches Verfahren zum Neubau einer Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen Der Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau, Rathausstraße 4, 88637 Leibertingen, Landkreis Sigmaringen, beantragt gem. §§ 8 ff. WHG, § 93 WG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG das Wasserrechtsverfahren für folgende Vorhaben in der Donau und auf den Grundstücken Flurstücksnummern 786/2, 879, 731 der Gemarkung Hausen i.T. der Gemeinde Beuron: Erteilung einer Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftschnecke an der Wehranlage Talhof an der Donau, Beuron-Hausen Erteilung der Erlaubnisse für die/den - Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Vertical-Slot-Pass (Länge 65,45 m) mit Querung des Oberwasserkanals (Einlaufstrecke Länge ca. 35,70 m, Querung Einlaufkanal Länge 8,50 m) - Bau einer Horizontalrechenanlage mit vollautomatischer Rechenreinigungsmaschine, 15 mm lichte Staböffnung, Sohlleitwand, Teilabbruch bestehender Einlauf, Erweiterung mit neuen Stahlbetonteilen - Bau einer Doppelschütztafel an der Leerschussrinne zur Weiterleitung von Rechengut, Geschiebe und Sedimenten und ggf. Verlegung der Wasserleitung - Herstellung eines Fischabstiegs Ausgleich der Eingriffe durch Extensivierung der benachbarten Fettwiese. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920-342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820-441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, den benachbarten Biotopen, zum Überschwemmungsgebiet der Donau, dem Integrierten Donauprogramm mit dem Bewirtschaftungsplan für die Donau und die im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag, wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Mit der Neuanlage einer Wasserkraftanlage in der Donau als technische Anlage in landschaftlich hochwertiger Natur ist eine Umgebung tangiert, welche sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope und Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnet und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds besitzt sowie ein überregionales Erholungsgebiet darstellt. Bereits heute beeinflusst das vorhandene Querbauwerk die natürliche Strukturvielfalt, das Fließgewässerkontinuum und die Gewässerdynamik. Mit den nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation des Gewässers Donau zu erwarten. Das Landschaftsbild verändert sich durch die neue Wasserkraftanlage und die Anlagen zum Schutz des Gewässers und seiner Lebewesen. Durch die Integration in die bestehende Wehranlage und die Inanspruchnahme des bereits mit technischen Anlagen versehenen Bereiches ist nur ein kleinräumiger Bereich betroffen. Die Erholungsnutzung auf dem Wander-/Radweg und im Bereich Talhof wird vorübergehend durch die Bauarbeiten mit Lärm, Staub und Fahrzeugverkehr und dauerhaft durch die Geräuschentwicklung der Wasserkraftschnecke in geringem Umfang gestört. Durch den Betrieb der Wasserkraftanlage ist aufgrund der Entfernung bzw. der kurzfristigen Einwirkung keine erhebliche Auswirkung auf Menschen insbesondere deren Gesundheit zu erwarten. Baubedingt und anlagenbedingt ist eine Beanspruchung des Bodens mit dem entsprechenden Funktionsverlust durch Überbauung, Befestigung des Betriebswegs, Abgrabung für die Anlagen und Modellierung des Geländes nicht zu vermeiden. Die Beeinträchtigung wird durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Herstellung des Weges mit einem wasserdurchlässigen Belag, schonender und sparsamer Umgang mit Boden und Beschränkung) auf das notwendige Maß minimiert. Die Wasserkraftanlage nimmt für sich selbst Fläche im Wehrbereich des Gewässers in Anspruch, der Betriebsweg und die Fischaufstiegsanlage nehmen auf der bisherigen Wiese eine Fläche von 1840 m² in Anspruch, welche durch eine Extensivierung der Fettwiese ausgeglichen wird und darüber hinaus durch die Funktion des Fischaufstiegs zu einer Aufwertung des Gewässers führt. In Bezug auf den umgebenden Naturraum mit seiner Bebauung und landwirtschaftlichen Nutzung ist für die Schutzgüter Boden und Fläche nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zudem erfolgt eine Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Während der Bauarbeiten erfolgen durch akustische und optische Störungen sowie durch die Arbeiten im Gewässer vorübergehend Beeinträchtigungen der Tierwelt mit Groppe, Bitterling, Bachmuschel, Bachneunauge, Forellen und weitere Fische, Biber, Fledermäuse, Brutvögel wie Eisvogel, Grauspecht, Zwergtaucher, Schwarzspecht, weitere Vögel wie Rotmilan, Buchfink, Meisen, Zaunkönig, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard, Waldkauz, Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche, Erdkröten, Luchs und Insekten wie Libellen, Schmetterlingen, Wildbienen. Einzelne Gehölze müssen entfernt werden, die artenarme Fettwiese wird durch die Anlage eines Weges und des Fischaufstiegs in Anspruch genommen. Durch den Einsatz von Maschinen und die Wasserhaltung in der Donau ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. Überwachung der Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal als ökologische Baubegleitung, Vermeidung einer Nachtbaustelle und Bauzeitenregelungen minimiert. Die biologische Vielfalt wird durch die geplante Extensivierung der Fettwiese, dem Mindestwasserabfluss und der Vergrößerung des Lebensraumes der Fischarten in der Donau aufgewertet. Betriebliche Auswirkungen durch die Wasserkraftschnecke auf die Fische werden durch entsprechende Schutzanlagen minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und den beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Für das Biotop „Donau oberhalb Talhof“ ist durch die Erhöhung der Wassermenge eine Aufwertung zu erwarten. Während der Baumaßnahmen besteht unter anderem durch den Einsatz von Maschinen die Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und in das Oberflächengewässer. Durch die Flächenversiegelung und Inanspruchnahme verringert sich die Grundwasserneubildung, der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt sich. Baubedingt erfolgt ein Eingriff in das Gewässer, welcher Trübungen zur Folge haben kann. Anlagebedingt wird die Wassermenge im Mutterbett der Donau erhöht, hierdurch verändert sich die Strömungsgeschwindigkeit, es ist mit Sohlstrukturveränderungen zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr der Verschlammung unterhalb des Wehres durch die veränderte Wassermengenverteilung und die Weiterleitung von Geschiebe, Sediment und Treibgut. Mit verschiedenen Minimierungsmaßnahmen, wie Auftrag von lehmigem Oberboden, Versiegelungen in wasserdurchlässiger Form und Vorgaben zum Umgang mit Maschinen wird den Auswirkungen entgegengewirkt. Die Weiterleitung von Material hat so zu erfolgen, dass keine Missstände im Gewässer entstehen, der Betrieb ist entsprechend daran auszurichten. Mit messbaren Auswirkungen auf die Strömungsgeschwindigkeit oberhalb des Wehres wird nicht gerechnet, da nur Veränderungen in geringem Umfang erfolgen und der Bereich sehr klein ist. Baubedingt und anlagebedingt ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser und das Oberflächengewässer zu rechnen. Eine erhöhte Hochwassergefährdung ist nicht zu erwarten. Das Überschwemmungsgebiet Donautal ist auf den Betrieb der Wehranlage ausgerichtet und wird vom Vorhaben berücksichtigt. Die Anlage liegt in einem Frischluftentstehungsgebiet, von welchem in Richtung der Siedlungsbereiche Flurwinde entstehen, die eine Abmilderung der durch die Bebauung verursachten Erwärmung bewirken. Die Verdunstungsrate kann sich durch die Bauwerke und Versiegelung verringern, was eine Erwärmung zur Folge haben kann. Durch die kleinräumige Anlage im randlichen Talbereich werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich erwartet. Mit dem Neubau einer weiteren Wasserkraftanlage und den technischen Anlagen zum Fischschutz wird das Erscheinungsbild an der Wehranlage zum Kulturdenkmal Wasserwerk verändert. Die Burg Werenwag ist ca. 1,2 km Luftlinie entfernt. Durch den Kurvenbereich der Donau wird der Umgebungsschutz der Burg Werenwag nicht tangiert. Da der Eingriff innerhalb der bestehenden Wehranlage und kleinräumig im Umfeld vorgenommen wird und der Oberkanal und ein Großteil der Wehranlage im Original erhalten bleiben, wird nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 16.08.2021 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. A. Schiefer
Das Projekt "Epidemiologische Studie über die Newcastle-Krankheit bei der Züchtung von Kleingeflügel und die Population von Wildfalken in der Schweiz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Veterinärwesen durchgeführt. Des echantillons de sang et des ecouvillons cloacaux ont ete collectes dans 107 petit elevages de poules de base- cour et dans 62 elevages de volailles de race pure afin de determiner leur status sanitaire vis-a-vis de l'infection virale de la maladie de Newcastle. Un questionnaire concernant les contacts potentiels de ces volailles avec les oiseaux sauvages et les pratiques d'elevage pouvant etre associees a cette infection a ete rempli pour chaque elevage. De plus, 1576 carcasses d'oiseaux sauvages de 115 especes differentes ont ete collectees aupres de taxidermistes et de chasseurs. Les serums des volailles et les fluides d'extraction d'organes des oiseaux sauvages ont ete testes pour deceler la presence d'anticorps au moyen d'un ELISA bloquant. Les ecouvillons cloacaux ont ete analyses par RT-PCR afin de detecter le genome viral. Un seul petit elevage de volailles de base-cour et quatre elevages de volailles de pure race ont ete trouves seropositifs avec une prevalence serologique entre 5 et 29 procent. Dix pour cent des oiseaux sauvages etaient porteurs d'anticorps. Les plus fortes proportions (c'est a dire groesser 15 procent) d'oiseaux positifs par espece ont ete trouvee chez l'epervier d'Europe, le milan, la chouette hulotte, le hibou grand-duc, la chouette effraie, le coucou, le martinet noir, le cormoran, la grebe huppe et la grebe castagneux. Aucune trace de genome viral a ete detectee dans les ecouvillons cloacaux. Cette etude suggere que l'achat d'Lufs et de volailles a l'etranger ainsi que l'echange de volailles entre eleveurs en Suisse etaient des facteurs importants (plus que les contacts avec les oiseaux sauvages) pour expliquer le taux plus eleve d'elevages seropositifs chez les elevages de volailles de race pure. (FRA)
Natürliche Schädlingsbekämpfung mit Nützlingen im Garten Ohne Chemie: Wie Sie nachhaltig mit Nützlingen gärtnern Verzichten Sie auf chemische Pflanzenschutzmittel im Garten. Tolerieren Sie potentielle Schädlinge, solange sie nicht massenhaft vorkommen. Setzen Sie gekaufte Nützlinge gezielt ein, zum Beispiel im Gewächshaus. Gestalten Sie Ihren Garten möglichst naturnah. Gewusst wie Bienen bestäuben Pflanzen, Vögel fressen Raupen und Igel vertilgen Schnecken. Neben diesen Nützlingen gibt es weniger bekannte Tiere, die Blumen, Obst, Gemüse und andere Pflanzen vor Schädlingsbefall schützen. Wichtig ist, die Balance zwischen Nützlingen und Schädlingen nicht zu stören. Sie gefährden dieses Gleichgewicht, wenn Sie chemische Pflanzenschutzmittel einsetzen oder wenn der Garten zu wenige Versteckmöglichkeiten bietet. Die chemische Giftkeule wird eingemottet : Bei Pilzkrankheiten, Schädlingsbefall und Unkräutern setzen viele Gärtner*innen chemische Pflanzenschutzmittel ( Pestizide ) ein. Doch die "Giftspritze" hat gravierende Nachteile: Über unsere Nahrung nehmen wir häufig Rückstände dieser Pestizide in unseren Körper auf. Außerdem töten sie nicht nur Schädlinge im Garten, sondern häufig auch Nützlinge. Dann fehlen die Bienen zum Bestäuben und die Florfliegen zum Bekämpfen der Blattläuse. Ein Teufelskreislauf. Verzichten Sie deshalb auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, zumal es viele wirksame Alternativen gibt. Toleranz gegenüber Lebewesen: Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie auch langfristig Futter finden. Gehen Sie daher nicht in jedem Fall gegen vermeintliche Schädlinge vor. Verzichten Sie zum Beispiel darauf, bereits die ersten Blattläuse im Frühjahr zu bekämpfen. Sie sind eine wichtige Nahrungsquelle, zum Beispiel für Spinnen, Florfliegen, Schlupfwespen und Marienkäfer. Nützlinge gezielt einsetzen: Neben Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, gibt es solche, die im Fachhandel zu kaufen sind. Sie können sie im Garten und insbesondere im Gewächshaus ansiedeln. Die Kosten hängen von der Größe der zu behandelnden Fläche und der Nützlingsart ab. Sie sind aber zumeist günstiger als chemische Pflanzenschutzmittel. Der große Vorteil: Es gibt kaum Gefahren durch Fehlanwendungen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage aufzuspüren sind. Tun Sie sich mit anderen Menschen im Hobbygarten zusammen. Sammelbestellungen sind wesentlich günstiger. Beispiele für den Nützlingseinsatz: Gegen Blatt- und Wollläuse, Thripse und Spinnmilben hilft Ihnen der Einsatz von Larven der Florfliege (Chrysoperla carnea) . Hängen Sie Pappkärtchen und Pappwaben mit Florfliegeneiern oder Larven an die befallenen Pflanzen. Fünf Kärtchen mit je 120 Florfliegeneiern reichen für 20 Quadratmeter und kosten etwa 10 Euro. Für den Einsatz gegen Thripse empfehlen sich außerdem Raubmilben der Gattung Amblyseius . Fünf Tütchen kosten rund zehn Euro. Sind Ihre Obstbäume von Apfelwicklern befallen, hilft der Einsatz von Nematoden der Art Steinernema feltiae . Eine Packung mit sechs Millionen der winzigen Fadenwürmer in Tonpulver kostet etwa 15 Euro. Das reicht für drei große Bäume. Der Einsatz der Schlupfwespe Encarsia formosa hilft unter anderem gegen den Schädlingsbefall von Tomatenkulturen durch die Weiße Fliege. 600 Puppen sind für rund 15 Euro zu bekommen. So gestalten Sie Ihren Garten naturnah: Bieten Sie durch das Anhäufen von Totholz und Blättern den Tieren Versteckmöglichkeiten. Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen weiteren Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichte Gebüsche. Legen Sie gemischte Blüten- und Wildobsthecken an, auch eine Trockenmauer und ein kleiner Teich machen den Garten abwechslungsreicher. Schneiden Sie Stauden erst im Frühjahr zurück. Viele nützliche Insekten überwintern in ihren Blütenstängeln. Ziehen Sie ungefüllte Blüten den gefüllten Sorten vor. Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und/ oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keine Pollen mehr. Zudem kann es passieren, dass ihre Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren. Bitte stellen Sie ganzjährig Wasser für die Tiere im Garten bereit. Eine größere Schale auf dem Boden dient Kleinsäugern als Tränke und Vögeln als Badestelle. Kleine Schälchen mit Steinen darin dienen Insekten als Tränke. Das Wasser muss täglich gewechselt werden, da insbesondere für Vögel eine hohe Ansteckungsgefahr für Krankheiten besteht! Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Tolerieren Sie den Maulwurf im Garten! Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Maulwürfe sind sehr nützlich, sie fressen z.B. Schnecken, Engerlinge und Schnakenlarven. "Hotels" für Nützlinge: Wenn Sie es optisch etwas aufgeräumter mögen, können Sie auf andere Weise für Versteckmöglichkeiten sorgen. Ein Igelhaus dient den Tieren als Platz zum Überwintern. Es ist zum Beispiel im Baumarkt erhältlich, Sie können es aber auch selbst bauen. Igel sind reine Fleischfresser und brauchen Insekten. Die Nahrungssuche gestaltet sich jedoch wegen des Insektensterbens und der heißen Sommer immer schwieriger. Sollten Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe ! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder den Tierarzt! Ein Insektenhotel dient als Überwinterungs-, Nist- und Überlebenshilfe. Wichtige Nützlinge, etwa Schlupfwespen, können darin überwintern. Bauanleitungen gibt es unter anderem beim BUND und beim NABU . Nistkästen lassen sich kaufen, aber auch leicht selbst bauen. Höhlenbrüterkästen sind – je nach Größe des Einfluglochs – zum Beispiel für Blaumeise, Feldsperling oder Gartenrotschwanz geeignet. Es gibt aber auch spezielle Nisthilfen für Waldkäuze, Baumläufer und Stelzen. Wählen Sie Nistkästen und -plätze mit Bedacht aus und beachten Sie dabei die regionalen Gegebenheiten. Weitere Maßnahmen erfahren Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Wer auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichtet, unterstützt das Gleichgewicht zwischen Schädlingen und ihren natürlichen Gegenspielern. Studien belegen, dass sich die Zahl der Schädlinge durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in einigen Fällen nicht verringert, sondern sogar erhöht. Sprühnebel, der auf benachbarte blühende Pflanzen weht, gefährdet insbesondere Bienen und andere Bestäuber. Einige Wirkstoffe können sich auch im Boden anreichern oder sich in der Nahrungskette ansammeln, wenn Vögel, Igel oder andere Tiere kontaminierte Tiere und Pflanzenteile fressen. Gesetzeslage: Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt, ohne sich an die Anwendungsbestimmungen auf der Packungsbeilage zu halten, muss gegebenenfalls eine Strafe zahlen. Dass der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln so streng reglementiert und in vielen Fällen verboten ist, liegt nicht nur an der Gefahr für den Menschen, sondern hat auch mit den negativen Auswirkungen auf Nützlinge zu tun. Es gibt deshalb einige Schädlinge, gegen die im Hobbybereich zurzeit keine Insektizide zugelassen sind, zum Beispiel gegen Möhrenfliegen, Kohlfliegen und Maulwurfsgrillen. Marktbeobachtung: Seit vielen Jahren setzen Firmen im Erwerbsgartenbau gezielt Nützlinge ein. Dieser Einsatz gilt dort als eine der wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen. Mittlerweile wenden sich Anbieter, die sich auf die Vermehrung wichtiger Nützlingsarten spezialisiert haben, mit ihren Produkten auch an Hobbygärtner*innen. Immer mehr Kunden ziehen den Einsatz solcher Tiere dem Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel vor. Sie verzichten bewusst auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, weil ihnen, etwa beim Anbau von Gemüse und Obst, eine ungespritzte Ernte wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie hier: Ratgeberportal Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (UBA-Themenseite) Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft (UBA-Themenseite)
Pressemitteilung Nr. 2/2003 Halle, den 10.02.2003 Vogelberinger treffen sich in der Vogelschutzwarte Steckby In Sachsen-Anhalt sind zur Zeit 56 Vogelberinger aktiv. In ihrer Freizeit tragen sie dazu bei, das Wissen über die heimische Vogelwelt mit der Methode der Wissenschaftlichen Vogelberingung zu erweitern. Wo liegen die Winterquartiere unserer Zugvögel? An welchen Rastplätzen "tanken" sie ihre Energiereserven auf? Wie alt werden Kohlmeise, Waldkauz oder Weißstorch, und kommen sie immer wieder an den selben Brutort zurück? So oder ähnlich lauten die Fragen, die wir mit der individuellen Markierung von Vögeln beantworten können. Für den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume ist die Kenntnis der Lebensgewohnheiten der Vögel unbedingte Voraussetzung. Um ihre Erfahrungen auszutauschen und über ihre ehrenamtliche Arbeit zu berichten, treffen sich die Vogelberinger Sachsen-Anhalts regelmäßig in der Vogelschutzwarte Steckby, die als Fachbehörde die Arbeit der Beringer betreut. Das nächste Treffen der Beringer findet am 15.2.03 ab 10 Uhr in der Vogelschutzwarte in Steckby statt. Auf dem Programm stehen in diesem Jahr neben einem Bericht aus der Beringungszentrale Hiddensee, die für die Beringung in den neuen Bundesländern zuständig ist, Vorträge über Beringungsarbeiten an Haussperling und Wanderfalke sowie über rechtliche Belange. Am Nachmittag werden sich die Vogelkundler mit einem Programm beschäftigen, das wir von englischen Ornithologen übernommen haben. Durch regelmäßigen Vogelfang an bestimmten Plätzen sollen Einblicke in die Bestandsentwicklung und den Nachwuchserfolg von Kleinvögeln gewonnen werden. So können rechtzeitig Gefährdungen für unsere Vogelwelt aufgezeigt und nach Ursachen geforscht werden. Die Vogelschutzwarte Steckby, die für die Bestandsüberwachung von Vogelarten in Sachsen-Anhalt zuständig ist, bemüht sich, mindestens 15 solcher Fangplätze in Sachsen-Anhalt einzurichten. Nur durch regelmäßige Beobachtung der Vogelbestände auch durch die Methode der Vogelberingung wird es uns gelingen, Warnsignale der Umwelt rechtzeitig wahrzunehmen und alles zu tun, um die reichhaltige Vogelwelt Sachsen-Anhalts zu erhalten. Das Land hat hier eine große Verantwortung. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Bereits 1915 wurde der Grundstein für den heutigen Waldreichtum der Hauptstadt gelegt:Ein “Dauerwaldkaufvertrag” garantierte, dass Waldflächen nicht zu Bauland wurden. Heute sichert das Landeswaldgesetz die Berliner Wälder als Schutz- und Erholungswald. Sechs Waldgebiete umgeben die Stadt: Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten, Bucher Forst im Nordosten, Grunewald und Düppeler Forst im Südwesten und die Köpenicker Wälder im Südosten – Entspannung und Naturgenuss pur. Das vielstimmige Konzert der Vögel im Frühjahr und die leuchtenden Farben im Herbst bieten unvergessliche Erlebnisse. Im Winterwald kann man mit etwas Glück den Ruf des Waldkauzes hören.
Innerhalb des länderübergreifenden Naturparks Barnim wurden in den letzten Jahren große Landschaftsräume im Umfeld von Berlin-Buch als Schutzgebiete ausgewiesen. Gemeinsam mit dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Westbarnim in Brandenburg bildet das LSG Buch, welches sich vom Ortsteil Karow bis an die nördliche Stadtgrenze Berlins erstreckt, ein großes, zusammenhängendes Schutzgebietssystem. Inmitten des etwa 870 ha großen LSG Buch befindet sich das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung . Ein Teil des Naturschutzgebietes gehört zum Hobrechtswald. Die Bogenseekette liegt im Bucher Forst. Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung Das Naturschutzgebiet umfasst etwa 130 ha und besteht aus zwei räumlich getrennten Teilen. Dies ist zum einen die westlich des Bucher Forstes liegende Lietzengrabenniederung – ein von Feucht- und Nasswiesen geprägtes Niedermoor. Seltene Sumpf- und Wasservögel wie Knäckente, Rothalstaucher und Kiebitz haben sich in den neu entwickelten, ausgedehnten Wasserflächen mit Seggen- und Röhrichtbeständen angesiedelt. Während der Zugzeit nutzt der Kranich die Vernässungsflächen als Schlaf- und die Umgebung häufig sogar als Brutplatz. In Trockenperioden werden Schnepfenvögel wie Bruchwasserläufer und Bekassine von den ausgedehnten Schlammflächen angelockt, die sich aufgrund des sinkenden Wasserspiegels gebildet haben. Der zweite Teil des Naturschutzgebietes setzt sich aus dem Gebiet um die Bogenseekette mit ihren Röhrichten, den nördlich angrenzenden naturnahen Waldbereichen und den Bucher Waldwiesen zusammen. Die Bogenseekette ist ein bedeutendes Laichgebiet für Amphibien; jedes Jahr wandern allein 2.000 Erdkröten in das Feuchtgebiet. Das Naturschutzgebiet beherbergt zudem zahlreiche Käferarten. Dank der Errichtung einer modernen Amphibien- und Kleinsäugerleiteinrichtung an der Schönerlinder Chaussee mit mehreren Untertunnelungen der Fahrbahn, können die Tiere während der saisonalen Wanderungen gefahrlos passieren. Der Bucher Forst, ein abwechslungsreiches naturnahes Mischwaldgebiet mit Bruchwäldern sowie Buchen- und Eichenbeständen, bildet das Herz des LSG Buch. Auf den feuchten Waldwiesen und in den Bruchwäldern blühen Sumpfdotterblumen und Schwertlilien. Im Bucher Altforst gibt es das einzige natürliche Vorkommen des Leberblümchens im Land Berlin. Specht, Waldkauz, Fledermäuse und seltene Käferarten finden in den alten Buchen und Eichen beste Lebensbedingungen. Angrenzende Naturschutzgebiete: Direkt an den Hobrechtswald grenzen drei weitere Naturschutzgebiete (NSG) an. Dies sind das NSG Karower Teiche im Süden, das NSG Schönower Heide im Norden und das NSG Mittelbruch im Osten.
Grenze FFH_0078 (DE 4231 301) und SPA_0029 (DE 4231 401) Bewertung auf Ebene des Gesamtgebietes Bewertung Art ! ! ! We ! Htb ! MBu ! Msp ! ! 31007 Msp Htb ! ! Msp B !! We WO Msp ! We Msp TtbWK Msp We !! ! GR ! ! We ! ! ! Ssp ! Spb 31026 Gst ! B RMi Nachweispunkt Brutvogelart (Kurzbezeichnung) Eisv - Eisvogel (Alcedo atthis) GR - Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Gst - Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) GRh - Graureiher (Ardea cinerea) Grsp - Grauspecht (Picus canus) Ha - Habicht (Accipiter gentilis) Htb - Hohltaube (Columba oenas) MBu - Mäusebussard (Buteo buteo) Msp - Mittelspecht (Dendrocopos medius) Nt - Neuntöter (Lanius collurio) RMi - Rotmilan (Milvus milvus) Ssp - Schwarzspecht (Dryocopus martius) SSto - Schwarzstorch (Ciconia nigra) Spb - Sperber (Accipiter nisus) Ttb - Turteltaube (Streptopelia turtur) WK - Waldkauz (Strix aluco) WO - Waldohreule (Asio otus) WAm - Wasseramsel (Cinclus cinclus) We - Wendehals (Jynx torquilla) Habitatflächen der Erhaltungszielarten (Arten nach Anhang I der VogelSchRL und sonstige wertgebende Arten) Brutvogelart mit +/- gesamten FFH-Gebiet als Habitatfläche GartenrotschwanzNeuntöter GrauspechtRotmilan HabichtSchwarzspecht HohltaubeSchwarzstorch MäusebussardSperber Turteltaube Waldkauz Waldohreule Wendehals Eisvogel Hab. - ID Tierart ! RMi ! Htb Gebirgsstelze Bewertung Brutvogelhabitat ! ! Datenquelle: Datenbestand Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ! ! ! ! Nt ! ! Brutvogelerfassung 2007 Nt Gst Msp B B B A B B A B B B B B C C B B B C B B C Quellen: siehe Text und Anhang ! WK Msp ! ! Nt A B C Wasseramsel Bewertung Habitat Graureiher Mittelspecht ! Htb ! ! ! ! MBu ! ! ! !! ! Ssp ! Htb ! Nt ! Nt ! Ha ! Htb ! GR ! Grsp ! ! ! ! ! ! 31023 Gst ! ! ! B ! ! 31020 WAm B ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! WK !! Nt ! Htb GR ! Eisv 31011 GRh ! ! SSto B ! ! Msp Spb ! ! Ttb ! Htb ! Ssp ! 31021 WAm Nt B ! ! WAm 31024 Gst ! Nt B ! Eisv Gst ! ! Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg" mit dem FFH-Gebiet"Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg" We Htb 31004 EisvB 31025 GstC 31009 MspB SPA_0029 (DE 4231 401) und FFH_0078 (DE 4231 301) -- Karte 07 -- Vögel nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie (Nord) GRh Ssp ! Maßstab: Gst ! 1:10.000 Nt Landesamt für Umweltschutz ! Auftraggeber: Fachbereich 4 31003 Eisv B SACHSEN - ANHALT ! ! ! ! ! ! ! ! Prof. Hellriegel Institut e.V. Auftragnehmer: ! Strenzfelder Allee 28 06406 Bernburg ! MBu 31021 WAm ! B ! Leitung: Prof. Dr. Klaus Richter Tel.: 03471/355 1182 e-mail. k.richter@loel.hs-anhalt.de ! ! ! ! 31024 Gst B ! ! Datum der Ausfertigung: ! Grsp Oktober 2011 Nt ! ! ! ! MBu MBu ! ! ! ! Kartengrundlage: Kartendarstellung mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen - Anhalt. Geobasisdaten LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008 ! ! WAm Htb Ssp ! ! ! ! Gst ! Ssp ! ! ! ! ! ! ! Ssp ! ! A/B B B A B B A B C B B B B B B A B B B C C Htb MBu ! Grsp ! ! ! !! ! ! ! ! WK ! Msp ! RMi Ssp ! Ssp WK ! GR We ! !! ! ! !! ! Msp Habitat Schwarzstorch Rotmilan Eisvogel Schwarzspecht Grauspecht Mittelspecht Neuntöter Graureiher Habicht Sperber Mäusebussard Hohltaube Turteltaube Waldohreule Waldkauz Wendehals Wasseramsel Gartenrotschwanz Gebirgsstelze Wespenbussard Raufußkauz Nt GR Population ! Nt ! 0 Htb ! Htb 250 500 Meter 1.000 ¥
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