Der NABU hat den Brandenburger Forstwissenschaftler Dietrich Mehl am 20. Januar 2017 für seinen konsequenten und vorbildlichen Einsatz für den Naturschutz im Wald mit der NABU-Waldmedaille 2016 ausgezeichnet. Als Leiter der brandenburgischen Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betreut Dietrich Mehl rund 21.500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort setzt er sich dafür ein, wichtige Waldstrukturen für die Artenvielfalt zu erhalten und naturferne Forste zu naturnahen Laubmischwäldern zu entwickeln. Mit seiner Arbeit als Oberförster in Brandenburg und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Brandenburg zeigt er eindrucksvoll in der Praxis, wie Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald integriert werden können.
Der NABU hat den Autoren und Zoologen Dr. Wolfgang Scherzinger mit der ersten Waldmedaille ausgezeichnet. „Naturschutz im Wald“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Wolfgang Scherzinger vor rund 20 Jahren das Standardwerk zur dynamischen Waldentwicklung. Für dieses wegweisende Buch würdigt der NABU den promovierten Zoologen und studierten Psychologen mit der Waldmedaille 2015. Im Jahr 1996 fasste er darin die Erfahrungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus seiner damals bereits 25-jährigen Arbeit in Deutschlands erstem Nationalpark Bayerischer Wald zusammen. Die NABU-Waldmedaille zeichnet Personen aus, die mit ihrem Einsatz für Naturschutz im Wald und naturschonende Forstwirtschaft besonders positiv aufgefallen sind. Mit der Auszeichnung sollen insbesondere Waldbesitzer und Förster motiviert werden, im Sinne des Waldnaturschutzes positiv eingeschlagene Wege weiter zu gehen und Aktivitäten von Kollegen nachzuahmen.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Das Projekt "Umsetzung im Wald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen.
Das Projekt "Ökokonto Wald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Ökokonto als Möglichkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung findet zunehmende Verbreitung bei Kommunen, Eigentümern und in staatlichen Verwaltungen. Für die Wälder will das Projekt Ökokonto Wald Grundlagen zur fachlichen Anwendung des Ökokontos im Wald erarbeiten. Ausgehend von der Frage, wo wird das Ökokonto bereits heute in Deutschland im Waldbereich angewendet, sollen bestehende und neue Möglichkeiten der Verwendung im Wald aufgezeigt werden. Anwendungsbereiche sind vor allem Natur und Landschaft im Sinne der Naturschutz- und Waldgesetze sowie jene Teile der Erholung in der Waldlandschaft, die in Verbindung mit dem Natur- und Landschaftsschutz stehen. Im Naturschutzbereich vorhandene Ansätze für den Einsatz des Ökokontos werden berücksichtigt und erweitert. Die Grundlagen für das Ökokonto Wald werden mit der Forst- und Planungspraxis entwickelt. Ökokonten für den Wald werden i. d. R. für das Gebiet einer Gemeinde (Stadt) angelegt. Beispiele sind die Ökokonten für die Städte und Gemeinden Calw, Hinterzarten und Walldorf. Für die Anwendung des Ökokontos in den Wäldern gibt es noch wenige Erfahrungen. Die Naturschutzverwaltung (LfU) hat Bewertungsgrundlagen und Vorschläge zur Vergabe von Ökopunkten entwickelt. Für den forstlichen Bereich wurde von der Forstdirektion Freiburg Nord in Verbindung mit dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ein Vorschlag für Ökokontofähige Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Diese Grundlagen und Vorschläge sind der Ausgangspunkt für das abteilungsübergreifende Projekt.
Das Projekt "Wiederherstellung des FFH-Lebensraumtyps 91U0 in BW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Im 'Nationalen Bericht 2013' wurde der LRT 91U0 als einziger Wald-LRT in BW als 'ungünstig-schlecht'; ('rot' gemäß Ampelschema) eingestuft. Im Rahmen des Projektes erfolgt eine Vollerhebung gemäß FFH-Monitoring des LRT in BW. Auf Basis der biotopscharfen Maßnahmenplanung erfolgt über die betroffenen unteren Forstbehörden eine Maßnahmenumsetzung. Ziel ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.
Das Projekt "Landscape-moderated use of forest structures by bats (ConFoBi, Modul B5)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Bats are considered as indicators of forest structural complexity and are frequently selected as target species for conservation programmes integrating key structural elements in forest management. Forest-dwelling bat species use old and dead trees as roosting sites, and forest gaps and linear elements for foraging and commuting. Retention of old-growth structures (as provided by the old-and dead wood concept AuT in Baden-Württemberg) may be beneficial, yet, as recent studies indicate, their use and usability by bats may strongly depend on the landscape context. Species-specific association of bat occurrence with forest structures has been shown at plot scale (1 ha), yet minimum landscape-scale requirements for abundance and distribution of such structural elements are lacking. This project will relate bat diversity, activity, and type of use to forest characteristics (especially the abundance and quality of old trees and deadwood structures) and landscape heterogeneity. Forest structure and landscape patterns will be assessed by remote sensing complemented with plot-scale terrestrial mapping. By relating bat presence and diversity to structural characteristics quantitative threshold values for integrative forest management will be derived.
Das Projekt "Verjüngung von Bachwäldern mit Schwarzerle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Allgemein wird der Umbau bachbegleitender Wälder in Bestände mit naturnaher Baumartenzusammensetzung gefordert. Versuche, bei denen z.B. Fichte entlang von Bachläufen entfernt wurde, haben gezeigt, dass eine natürliche Verjüngung der vorhandenen und teilweise gut fruktifizierenden Schwarzerle nur schwach in Gang kommt. Im Rahmen des Vorhabens sollen Empfehlungen für eine natürliche Verjüngung von Schwarzerle erarbeitet werden.
Durch die obere Forst- und Jagdbehörde erfolgt die Bearbeitung forstpolitischer und umweltrelevanter Aufgaben zur Umsetzung des Sächsischen Waldgesetzes sowie die Mitwirkung bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie nimmt die Aufgaben als Fachaufsichtsbehörde für die unteren Forst- und Jagdbehörden wahr. Der oberen Forst- und Jagdbehörde obliegt die Erarbeitung und Laufendhaltung Forstlicher Rahmenpläne, der Waldfunktionenkartierung und der Biotopkartierung im Wald. Alle Informationen werden ausgewertet und als digitale Daten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Die obere Forst- und Jagdbehörde ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Naturschutzes im Wald insbesondere zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU. Privaten und kommunalen Waldbesitzern werden auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien durch die zentrale Bewilligungsstelle der oberen Forst- und Jagdbehörde Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Die fachliche Koordination der Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes erfolgt in der oberen Forst- und Jagdbehörde.
Das Projekt "Untersuchungen zur Zukunft der Waldnutzung in Schutzgebieten der Rheinaue" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Oberrheinaue hat in Baden-Württemberg den höchsten Anteil an Naturschutzgebieten, Waldbiotopen und Waldschutzgebieten. FFH-Gebiete und Schutzbereiche nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind ausgewiesen. Großflächige Naturschutzzielsetzungen müssen mit Zielen der Auerenaturierung und mit Zielen des überregionalen Hochwasserschutzes in Einklang gebracht werden. Daraus ergibt sich für die Notwendigkeit, verbesserte Grundlagen zur historischen Landschaftsentwicklung einschließlich der Natürlichkeit einzelner Baumarten bereitzustellen. Diese Grundlagen sollen in die Arbeiten der neuen Standortskartierung der Rheinauewälder, in die Würdigung von Schutzgebieten und Natura 2000- Gebieten und in die Bemühungen der waldbesitzenden Gemeinden am Rhein um Walderhaltung eingebracht werden. Das Projekt wurde 1999 vom MLR genehmigt. Die Laufzeit des Projektes wird nach Absprache mit dem MLR und der Forstdirektion Freiburg verlängert, weil Ergebnisse des Projektes im Rahmen der Landesgartenschau 2004 in Kehl präsentiert werden sollen. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit den betroffenen Forstämtern (Philippsburg,Karlsruhe-Hardt,Karlsruhe,Bellheim(Rheinland-Pfalz),Rastatt,Kehl,Lahr,Kenzingen,Breisach,Müllheim) fortgesetzt werden. Dabei sind detaillierte Ausarbeitungen für einzelne Auewaldabschnitte zu erstellen. Die weitere Verlängerung des Projektes bis 2006 wurde im November 2004 genehmigt, damit die richtungsweisenden Ergebnisse der Untersuchungen abschließend veröffentlicht werden können. Außerdem soll dadurch die Beteiligung der Forstverwaltung an verschiedenen Ausstellungen (z.B. Naturerbe Oberrheinaue des Naturkundemuseums Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe) ermöglicht werden.
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Bund | 99 |
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Text | 8 |
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