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NWZ - Naturwaldzellen

Für Nordrhein-Westfalen wird angestrebt, in jedem Forstlichen Wuchsgebiet die typischen Standorte bzw. Standortmosaike durch eine Naturwaldzelle (Waldfläche, in der keine Bewirtschaftung mehr stattfindet und die sich weitgehend selbst überlassen wird) zu repräsentieren. In den per Verordnung gesicherten Waldflächen soll die natürliche Entwicklung zum Urwald von morgen wissenschaftlich begleitet werden. Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) NRW hat die Ausweisung von 100 Naturwaldzellen mit einer Gesamtfläche von 3000 ha zum Ziel gesetzt. Die Projektgruppe Naturwaldreservate strebt eine Mindestgröße von 20 ha je Naturwaldzelle an, die nur im Ausnahmefall unterschritten werden sollte. Derzeit sind 73 Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. In den Naturwaldzellen erfolgt ein "passives Biomonitoring", wobei in einem Kernbereich von in der Regel 1 ha eine Vermessung von Bäumen und Sträuchern sowie deren mögliche Schädigung kartiert werden. Zusätzlich werden Bodenfeinkartierungen und Erhebungen zur Käfer-, Avi-, Bodenfauna und Pilzflora durchgeführt. Für Naturwaldzellen über 30 ha Größe ist eine Erhebung der allgemeinen Standortdaten, Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden in einem 100x100 m Feld in einem 10-jährigen Turnus geplant. Die Naturwaldzellen dienen verschiedenen Funktionen: - zur Waldökologischen Grundlagenforschung - zur angewandten Waldbauforschung und -lehre: Naturwaldzellen dienen als regionale waldbauliche Weiserflächen für vergleichbare Wirtschaftswaldstandorte, insbesondere zu Fragen der Waldverjüngung und Waldpflege. Sie sind Eichflächen der Standortkartierung. - Weiserflächen für Naturnähe und Umweltmonitoring: Naturwaldzellen eignen sich als Dauerbeobachtungsflächen, auf denen großräumig wirkende Umweltveränderungen beobachtet werden können. Gleichzeitig entwickeln sie sich zu Referenzflächen zur Beurteilung der genutzten Landschaft hinsichtlich der Beeinträchtigung des Naturha

Nachwachsende Rohstoffe

Der Aufgabenschwerpunkt "Nachwachsende Rohstoffe" umfasst die Erarbeitung von Empfehlungen zur Rohstoffbereitstellung für die Energiegewinnung und technische Produktherstellung (z.B. Dämmstoffe, Biokraftstoff, Biogas) sowie die Umsetzung und Begleitung der Forschungsförderung. Zu den nachwachsenden Rohstoffe gehören z.B. schnellwachsende Hölzer, Chinaschilf, Getreide, Roggen, Hanf, Faserpflanzen, Energiepflanzen, Winterraps, halm- und holzartige Biomasse. Unter dem Begriff nachwachsende Rohstoffe werden Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft zusammengefasst, die im Nicht-Nahrungs- und Nicht-Futtermittelsektor verwertet werden. Nachwachsende Rohstoffe umfassen - Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft (z. B. Stroh, Holz aus Waldpflege, Biomasse aus der Landschaftspflege), - Pflanzen aus dem landwirtschaftlichen Anbau (z. B. öl- und stärkehaltige Pflanzen, ein- und mehrjährige Gräser, Faserpflanzen, Heil-, Gewürz- und Aromapflanzen) sowie - unbehandelte Abfallstoffe der Biomasseverarbeitung (Bau- und Industrierestholz, Hobel- und Sägespäne etc.). Zunehmende Bedeutung erlangen sie vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Energiebedarfs, der Endlichkeit fossiler Rohstoffe und der CO2-Anreicherung der Atmosphäre.

Bodendauerbeobachtungsflächen Forst (LEVEL I)

Die Forstverwaltung unterhält in einem landesweiten, stratifizierten Stichprobenetz seit 1986 59 Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF-F) im Wald. Das Stichprobenetz dient der Erfassung des Zustandes und der langfristigen Entwicklung von Waldböden unter dem Einfluss der forstlichen Bewirtschaftung und von Stoffeinträgen aus der Atmosphäre. Darüber hinaus werden Erkenntnisse über die Wirkung unterschiedlicher Bodenzustände bzw. Bodenzustandsentwicklungen auf die Waldvitalität, den Ernährungszustand der Waldbäume und auf die Biodiversität der Waldpflanzen gewonnen. Das Untersuchungsprogramm der BDF-F umfasst folgende Erhebungen: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 5 Jahre), - Bodenvegetation (alle 10 Jahre), Die Daten der BDF-F dienen dem vorsorgendem Bodenschutz und stellen eine wesentliche Entscheidungshilfe für Umwelt- und Bodenschutzmaßnahmen durch forstliche Maßnahmen und im politischen Raum dar. Ergebnisse von drei Aufnahmeperioden (1986-2000) sind in den Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen Mecklenburg-Vorpommern, Heft 5 veröffentlicht.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Niederlausitzer Landrücken im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.

Das Potenzial für die einheitliche und langfristige (einschließlich der Vergangenheit) Erfassung des Zustands und der Entwicklung von Flächen des Nationalen Naturerbes (NNE) mittels Fernerkundungsmethoden soll analysiert und beispielhaft erprobt werden

Künstliche Intelligenz in der forstlichen Standortskartierung, Teilvorhaben 2: Operationalisierung pedogener Merkmale als Grundlage für die KI-unterstützte Ansprache von Waldböden - Herleitung von Algorithmen und Anwendung in Fallstudien

Anfrage zur Bewirtschaftung und zum Flächenerhalt Waldfläche: Gemarkung Husum, Flur 24, Flurstück 946

bezugnehmend auf die oben genannte Waldfläche bitte ich auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) um Auskunft zu den in den vergangenen fünf Jahren durchgeführten forstlichen Maßnahmen. Hiermit beantrage ich die Offenlegung sowie digitale Übermittlung folgender Unterlagen: • Einschlagsprotokolle • Dokumentation sämtlicher durchgeführter forstlicher Maßnahmen • Begründungen der jeweiligen Fällmaßnahmen • Wege- und Bewirtschaftungsplan Nach meiner Beobachtung verläuft durch das sehr schmale Waldstück ein zentraler Weg, dessen aktuelle Breite über sechs Meter beträgt. Darüber hinaus ist erkennbar, dass durch regelmäßiges Freischlagen der Randbereiche eine sukzessive Verbreiterung erfolgt. Vor dem Hintergrund der geringen Gesamtbreite des Waldstreifens führt eine solche Entwicklung zu einem erheblichen Verlust effektiver Waldfläche. Zudem besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung des für schmale Waldstrukturen besonders sensiblen Binnenklimas. Ich bitte daher um Auskunft, ob diese Wegverbreiterung Bestandteil eines genehmigten Wege- oder Bewirtschaftungsplans ist und auf welcher rechtlichen Grundlage sie erfolgt. Des Weiteren befindet sich auf der Waldfläche ein Bolzplatz. Hierzu ersuche ich um Mitteilung, ob für diese forstfremde Nutzung eine formelle Waldumwandlungsgenehmigung vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich um Darstellung, auf welcher Grundlage diese Nutzung erfolgt und wie die dauerhafte Sicherung der Waldeigenschaft gewährleistet wird. In der Gesamtschau – bestehend aus nach meinem Eindruck erheblichem jährlichem Einschlag (jährlich über 100 Bäume), kahle Flächen ohne Kronendach, der Ausweitung von Wegeflächen sowie bestehender Freizeitnutzung – entsteht der Eindruck einer schrittweisen funktionalen Entwidmung der Waldfunktion. Ich bitte daher um eine Stellungnahme, wie sicherstellt wird, dass die Waldeigenschaft gemäß Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein uneingeschränkt erhalten bleibt und insbesondere die Schutz- und Klimafunktionen der Fläche gewahrt werden.

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Umwandlung von Fichtenreinbeständen durch Buchen-Saat

Versuch innerhalb des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) Waldumbau durch Bucheckern-Voraussaat (Technik, Keimprozente, Wachstum, Konkurrenz Fi-Naturverjüngung) Waldbautechnik zur Buchen-Saat (Maschinelle, manuelle Verfahren) Aktuelle Bedeutung als Waldumbau-Maßnahmen im Klimawandel

Forstaufsicht

Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.

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