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Methodenentwicklung für das Waldschnepfenmonitoring in Baden-Württemberg

Während andere Schnepfenvögel an Binnen-, Küstengewässern oder in feuchtem Offenland heimisch sind, ist die Waldschnepfe unsere einzige Limikole die an den Wald gebunden ist. In Baden-Württemberg, mit einer Waldbedeckung von rund 38%, gilt der heimlich lebende Waldbewohner als weit verbreiteter Brutvogel und mittelhäufige Art. Dennoch ist wenig über Waldschnepfen bekannt, insbesondere die Entwicklung der Population liegt im Dunkeln. Ein Monitoring in der Schweiz konnte belegen, dass die Art aus den Tieflagen nahezu komplett verschwunden ist. Um die Populationsentwicklung auch in Baden-Württemberg nachvollziehen und gegebenenfalls gegensteuern zu können, muss ein Monitoringkonzept erarbeitet und etabliert werden. Die Grundlagen hierfür werden im Projekt 'Methodenentwicklung für das Waldschnepfenmonitoring in Baden-Württemberg' gelegt. Untersucht wird unter anderem die Umsetzung eines ehrenamtlichen Monitorings und der Einsatz von autonomen Audiorekordern zur Erfassung der balzenden Waldschnepfen.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

FVA Waldschnepfenmonitoring

Flächenraster des ehrenamtlichen Waldschnepfen-Monitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Dieser Datensatz dient allen freiwilligen Teilnehmenden für die Auswahl von Quadranten für die Erfassung der Waldschnepfenbalz im Frühjahr. Die Kartierung der Waldschnepfe erfolgt stationär an einem geeigneten Standort, beispielsweise an einer Waldlichtung, innerhalb dieser 1 km²-Flächen.

Oberste Forst- und Jagdbehörde

Die oberste Forstbehörde ist für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.

Agrarwirtschaft (A1)

Die Abteilung Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Ökokontrollbehörde. Sie erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um. Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt. Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen. Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf. Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.

Ökologie und Bestandssituation von Rebhuhn (Perdix perdix) und Waldschnepfe (Scolopax rusticola) in Niedersachsen

In Anlehnung an die Wildtiererfassung (WTE) werden in diesem Projekt spezielle Bestandserhebungen beim Rebhuhn und der Waldschnepfe durchgeführt. Mithilfe der hier gewonnenen Ergebnisse sollen sowohl die Bestandseinschätzungen der WTE überprüft als auch Grundlagen für eine angepasste Bejagungsregelung sowie für die Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung dieser Niederwildarten erarbeitet werden.

Biologie der Waldschnepfe - Status der Waldschnepfe in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Beruecksichtigung der bestandsgefaehrdenden Faktoren

Gutachten zur Frage der Fruehjahrbejagung der Waldschnepfe in der Bundesrepublik Deutschland.

Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Tannenberg Wind GmbH & Co. KG

Die Firma Tannenberg Wind GmbH & Co. KG, Tannenberger Weg 37, 45721 Haltern hat die wesentlichen Änderungen der Windenergieanlage T 2 Typ Vestas V150-5.6 MW Nabenhöhe 125 m, Nennleistung 5.600 kW, Rotordurchmesser 150 m in 45721 Haltern, Gemarkung Hal- Haltern; Flur 81, Flurstück: 79 beantragt. - Änderung der Typenprüfung (Gründung) - Änderung der Auflagen zum Artenschutz (Die Waldschnepfe wird nicht mehr als WEA sensible Art eingestuft) - Aufhebung von Betriebsbeschränkungen aufgrund eines Turbulenzgutachtens Das Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 19 BImSchG und der 9. BImSchV, im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antrags- unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

Untersuchungen zur Biologie und Oekologie der Waldschnepfe (Scolopax rusticola) im Hinblick auf die Fruehjahrsjagd und zur Biotopsicherung

Untersuchungen zur Morphologie, Anatomie an Waldschnepfen. Erforschung der Biotopansprueche waehrend der Zug- und Brutzeit. Erarbeitung eines 'Biotop-Managements' fuer die Waldschnepfe in Mittelgebirgsregionen.

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