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Entwicklung eines Verfahrens zur nicht-invasiven repräsentativen Gewinnung von Gewebeproben zur Bestandesschätzung von Rothirschen und Wildschweinen

Viele Populationen großer Huftiere sind in Mitteleuropa managementrelevant. Im in Südwest-Deutschland gelegenen Pfälzerwald kommen sowohl Wildschweine (Sus scrofa) als auch Rothirsche (Cervus elaphus) in mutmaßlich großen, aber letztendlich unbekannten Dichten vor. Für ein nachhaltiges Management beider Arten sind verlässliche und akkurate Populationsschätzungen nötig. Nicht-invasive genetik-basierte Methoden repräsentieren in diesem Zusammenhang ein nützliches Instrument für das Wildtiermanagement, da sie es erlauben, Tiere zu erfassen, ohne sie zu fangen oder anderweitig zu beeinflussen. Nicht-invasive Methoden arbeiten meist mit Haar- oder Kotproben, die genotypisiert werden und so eine Unterscheidung zwischen Individuen ermöglichen. Eine der Anwendungen nicht-invasiver Methoden ist die Populationsschätzung. Im Rahmen eines Promotions-Projekts wurde ein nicht-invasiver genetik-basierter Ansatz für die Populationsschätzung bei Wildschweinen und Rothirschen entwickelt, im Freiland getestet und anschließend evaluiert. In ersten Versuchen am Wildschwein wurde die Haarbeprobung mittels beköderter 'Haarfänger' getestet. Dabei zeigte sich, dass die Methode für diese Tierart für den Zweck der Populationsschätzung nicht geeignet ist. Grund hierfür waren signifikante alters- und gruppenstatusabhängige Verhaltensunterschiede bei der Beprobung. Im Folgenden wurde sowohl für Wildschweine als auch für Rothirsche die Kotbeprobung entlang von Transektlinien getestet und angewandt; die so gewonnenen Proben wurden genotypisiert und zum Berechnen von Populationsschätzungen verwendet. Für beide Tierarten sind die geschätzten Populationszahlen erheblich höher als zuvor angenommen, da bislang lediglich die Jagdstreckenstatistik und - im Fall des Rothirsches - Scheinwerferzählungen als Anhaltspunkt genommen werden konnten. Die hier vorgestellte Methode stellt eine viel versprechende Alternative zu den traditionell angewandten Methoden wie z.B. Jagstreckenstatistiken oder Losungszählverfahren dar, da sie absolute Populationszahlen ergibt und damit eine quantitative Bewertung des Erfolgs von Managementmaßnahmen ermöglicht. Die Methode könnte auch auf andere Huftierarten übertragen angewandt werden. Mittlerweile ist eine nicht-invasive genetik-basierte Bestandesschätzung auch für Rehe (Capreolus capreolus) entwickelt und getestet worden.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1685: Ecosystem nutrition: forest strategies for limited phosphorus resources; Ökosystemernährung: Forststrategien zum Umgang mit limitierten Phosphor-Ressourcen, Bedeutung der interspezifischen ektomykorrhizalen Pilzdiversität für die Ernährung von Waldökosystemen

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, die interspezifische Diversität von Ektomykorrhizapilzen (EcM) für die Phosphoraufnahme und Ernährung von Bäumen in Pakquirierenden und P-rezyklierenden Ökosystemen zu untersuchen. Der Fokus wird auf der Buche als einer ektomykorrhizalen Hauptbaumart dieser Ökosysteme liegen. Folgende Punkte sollen adressiert werden:(i) Die Pilzgesellschaften P-akquirierender und -rezyklierender Ökosysteme unterscheiden sich, weil in dem ersten Fall P mit Hilfe organischer Exsudate aus Mineralien gelöst werden muss und im zweiten Fall P mit Hilfe saprophytischer Enzyme aus der organischen Materie freigesetzt werden muss, um pflanzenverfügbar zu sein. Um diese Hypothese zu prüfen, werden Pilze in verschiedenen Bodenkompartimenten und Wurzel-assoziierte Pilze mittels Hochdurchsatzsequenzierung erfasst und funktionalen Gruppen zugeordnet. Die aktive EcM Gesellschaft wird durch Kombination von Morphotyping und ITS Sequenzierung quantifiziert. Die Pilzprofile werden in Relation zu Bodenparametern, mikrobieller Aktivität und sekretierten Phosphatasen und Oxalat-produzierenden EcM Aktivitäten analysiert.(ii) Der zeitliche Verlauf des P Bedarfs und der P Aufnahme in Relation zu Phänologie und saisonalen Veränderungen der EcM Gesellschaft ist nicht bekannt. Durch Applikation von radioaktivem Phosphat zu verschiedenen wichtigen Zeitpunkten wie Blattaustrieb, früher Sommer, Spätsommer, Herbst und Winter soll die Aufnahme und pflanzeninterne Allokation von P bestimmt werden. Dabei wird auch die P-Akquisition der EcM Gesellschaft spezifisch erfasst und ihre enzymatischen Aktivitäten untersucht. Des Weiteren werden Biomasse der Pflanze und Morphologie des Wurzelsystems, Gesamt-P sowie der Einbau von P in freie Mikroben untersucht. Mit Hilfe dieser Daten soll ein Modell für die Aufnahme und Allokation von P in Relation zu ektomykorrhizaler, mikrobieller und pflanzlicher Aktivität entwickelt werden.(iii) Um die Beiträge spezifischer EcM für die P Aufnahme zu erfassen, soll eine neue Methode für zeitlich und räumlich aufgelöste Flussmessungen von radioaktivem P etabliert werden. Nach Installation und Kalibrierung der Messanlage mit Hilfe einfacher Modellpflanzen (Pappel), sollen die Beiträge unterschiedlicher EcM Arten für die P Aufnahme und Translokation an jungen Buchen untersucht werden. Dies Daten sollen zur Verbesserung des obigen Modells genutzt werden. Insgesamt werden diese Untersuchungen einen wichtigen Beitrag zur Rolle der EcM Diversität im P Zyklus unterschiedlich P versorgter Ökosysteme liefern.

Frühzeitige Erkennung forstschädlicher Insekten anhand ihrer arteigenen Volatile mittels Ionenmobilitätsspektroskopie im präventiven Waldschutz

Ziel des hier beantragten Vorhabens ist die Entwicklung und Anwendungserprobung eines modernen und effektiven Sensorikverfahrens unter Verwendung der Ionenmobilitätsspektrometrie zur frühzeitigen Erkennung forstschädlicher Insekten der Arten Nonne (Lymantria monacha L.), Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) und Buchdrucker (Ips typographus L.) auf Basis der in den verschiedenen Entwicklungsstadien emittierten Substanzen. Um eine valide Messtechnik hierfür bereitzustellen, werden zunächst anhand umfangreicher Labor- und Feldmessungen die von den Insekten und befallenen Bäumen abgegebenen Volatile untersucht und identifiziert. Die Ionenmobilitätsspektrometrie als Sensortechnik wird auf Basis dieser Ergebnisse weiterentwickelt und entsprechend konfiguriert. Ziel ist die Entwicklung eines anwenderfreundlichen Handgerätes, das einfach zu bedienen ist und im forstlichen Monitoring angewendet wird.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Forstämter im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.

Forstliches Abteilungsnetz im Land Brandenburg

Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung. Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz. Es handelt sich hierbei um eine generalisierte Darstellung auf der Grundlage der im ForstGIS des LFB geführten Waldflächen nach §2 LWaldG. Die im ForstGIS des LFB geführten sonstigen Betriebsflächen, die keine Waldflächen nach §2 LWaldG sind, sind nicht enthalten. Die Abteilung ist ein zusammenhängender bzw. aus beieinanderliegenden Flächen zusammengesetzter Waldteil, der ein Waldgebiet untergliedert. Die Abteilung hat geographische Bedeutung für die Übersichtlichkeit und zur Ortsbestimmung. Das Abteilungsnetz ist historisch gewachsen und dauerhaft angelegt. Die Grenzlinien der Abteilungen dienen der räumlichen Ordnung, v.a. der Walderschließung für forstliche Nutzungen und den Waldschutz. Es handelt sich hierbei um eine generalisierte Darstellung auf der Grundlage der im ForstGIS des LFB geführten Waldflächen nach §2 LWaldG. Die im ForstGIS des LFB geführten sonstigen Betriebsflächen, die keine Waldflächen nach §2 LWaldG sind, sind nicht enthalten.

Schutzgebiete_INS - Naturschutzgebiet - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung

Schutzgebiete_INS - Naturschutzgebiete

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung

Waldzustandsbericht 2025

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 1 Impressum Herausgeber Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 www.mkuem.rlp.de www.wald.rlp.de Mainz, Dezember 2025 Durchführung, Auswertung und Gestaltung Zentralstelle der Forstverwaltung Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz Hauptstraße 16 67705 Trippstadt Telefon: 06131-884-268-0, Fax: 06131-884-268-300 zdf.fawf@wald-rlp.de www.fawf.wald.rlp.de nur als Download https://fawf.wald.rlp.de/de/veroeffentlichungen/waldzustandsbericht/ Titelbild: Traktmittelpunkt mit Messmarke des Aufnahmepunktes 1151 im Biosphärenreservat Pfälzerwald in der Nähe von Hinterweidenthal auf der „Große Boll“, im Hintergrund vor den Felsen Probebäume der Aufstellung 1 (Nord); (Foto: Friedrich Engels) 2 WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 Vorwort........................................................................................................................................................4 Waldzustand 2025 - Ein Überblick..........................................................................................................6 Waldzustandserhebung (WZE)................................................................................................................8 Einflüsse auf den Waldzustand ............................................................................................................ 30 „Entwicklung der Luftschadstoffbelastung ...............................................................................31 „Klimawandel und Witterungsverhältnisse.............................................................................. 37 „Waldschutz................................................................................................................................... 41 Die Douglasie - Baum der Zukunft oder Dauerpatient?.................................................................. 46 Anhang „Entwicklung der Waldschäden.......................................................................................................60 „Statistische Signifikanz der Veränderung der mittleren Kronenverlichtung.........................66 „Probebaumkollektiv 2025............................................................................................................... 67 „Regionale Abweichung vom Monatsniederschlag in Prozent (Januar bis Dezember)..........68 „Abkommen und gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung...................................................71 3 VORWORT 2025 ist eine Verschnaufpause für den Wald: Wie die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen, ist der Anteil geschädigter Bäume deutlich zurückgegangen. Bäume ohne Schäden wurden dank eines insgesamt günstigen Witterungsver- laufs wieder zahlreicher. Vergessen sind dabei schon fast wieder ein rekordverdächtig trockenes Frühjahr und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen über das ganze Jahr. Der Wald hat nach den Krisenjahren seine Regenerationsphase und das ist gut so. Angesichts der immer deutlicher werdenden Klimawandelfolgen bliebe diese gute Nachricht indes nur eine Randnotiz, wenn wir nicht ent- schlossen einen langfristig angelegten Schutz des Klimas und damit den Schutz der Wälder betrei- ben. Vor diesem Hintergrund ist es eine mindes- tens ebenso gute Nachricht, dass mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und der Bereitstellung von 50 Mio. Euro zusätzlich in der Wald-Klima-Offensive nun auch die langfristigen Weichen für einen gesunden Wald in einem le- benswerten Klima gestellt sind. In unserem wald- reichsten Bundesland sind wir auf die Leistungen der Wälder angewiesen für den Schutz z.B. des Trinkwassers, für den Wasserrückhalt und für den Schutz von Böden, Siedlungen und Infrastruktur. 4 ©MKUEM/Christof Mattes Es steht also viel auf dem Spiel. Dies erfordert weitere Anstrengungen beim Klimaschutz, bei der Luftreinhaltung und bei der Bewirtschaftung der Wälder. In der Art und Weise der Waldbewirt- schaftung ist der rheinland-pfälzische Weg inzwi- schen ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen und Sinnbild einer gelingenden Kooperation aller Waldeigentumsarten unter dem Dach des Ge- meinschaftsforstamtes geworden. Nur die über- zeugte Arbeit auch der kommunalen und privaten Waldbesitzenden hat den ausweislich der Bun- deswaldinventur 4 guten ökologischen Zustand unserer Wälder ermöglicht. Ein Sonderkapitel des diesjährigen Waldzu- standsberichtes beschäftigt sich mit der Bau- mart Douglasie, die eine besondere Rolle als Wirtschaftsbaumart auch im Privat- und Kör- perschaftswald spielt. Inzwischen weit über ein Jahrhundert im Land etabliert und bewährt, sind allerdings viele ökologische Wechselwirkungen der Baumart in Waldökosystemen noch wenig er- forscht. Gemeinsame Projekte mit Forschungsein- richtungen aus anderen Bundesländern versuchen Licht in die Zusammenhänge der Nährstoffauf- nahme und Resilienz gegenüber Pathogenen zu bringen, die im Klimawandel immer bedeutsamer werden. Das eingespielte Team von Landesforsten um die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forst- wirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) hat die Erhe- bungen auch in diesem Jahr wieder zuverlässig und präzise ausgewertet und aufbereitet. Den zahlreichen internen und externen Fachleu- ten, die an ganz unterschiedlichen Stellen mit den Arbeiten befasst waren, und allen beteiligten Mit- arbeitenden von Landesforsten danke ich herzlich für ihre Beiträge zum Gelingen. Ihnen wünsche ich spannende Erkenntnisse bei der Lektüre des Waldzustandsberichts 2025. Ihre Katrin Eder Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 5

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

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