Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Fahrtziel Natur-Award erstmalig in Düsseldorf vergeben Heute wurde in Düsseldorf zum ersten Mal der Fahrtziel Natur-Award 2009 vergeben. Dieser Preis - dotiert mit einem Kommunikationspaket im Wert von 25.000 Euro - ging an die Nationalpark- und Naturparkregion Bayerischer Wald für das Projekt Igelbusse/Bayernwald Ticket. Das prämierte Projekt leistet einen vorbildhaften Beitrag zur Vernetzung und Optimierung der nachhaltigen Mobilität für den Tourismus. Die Nationalpark- und Naturparkregion Bayerischer Wald ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen, die wichtigen Einrichtungen und Wanderwege sind mit der Waldbahn und dem erdgasgetriebenen Igelbus erreichbar. Mit dem Bayernwald-Ticket gibt es einen Verbundfahrschein für Bus und Bahn inmitten des größten Waldschutzgebietes Europas. Der Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), Jochen Flasbarth, lobte in seiner Rede anlässlich der Preisverleihung die Ziele, die Fahrtziel Natur verfolgt. „Die Initiative vereint das Erleben der Natur in besonders geschützten Gebieten mit umweltverträglicher Mobilität und Klimaschutz . Tourismusangebote sind dadurch nicht nur attraktiv, sondern auch nachhaltig”, so Flasbarth. Es gebe aber auch noch eine Menge zu tun, sagte der UBA-Präsident: „Um die sichere und bequeme Bahn für noch mehr Menschen attraktiver zu machen, muss in Zukunft die Mitnahme von Fahrrädern in ICE-Zügen möglich sein. Zudem muss die Subventionierung des umweltschädlichsten Verkehrsträgers Flugzeug aufhören, indem auch im Flugverkehr Energiesteuern erhoben werden. Solange die Bahn über unterschiedliche Besteuerung einen systematischen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Flugzeug hat, darf man sich nicht wundern, dass die Potenziale des Schienenverkehrs noch nicht ausgeschöpft werden.” In diesem Zusammenhang bezeichnete Flasbarth es als richtig, den Flugverkehr ab 2012 in den Europäischen Emissionshandel einzubeziehen und damit einen Teil der Umweltkosten auch dem Flugverkehr anzulasten. Der Fahrtziel Natur-Award wurde von Fahrtziel Natur ins Leben gerufen, einer Kooperation aus der Deutschen Bahn, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., dem Naturschutzbund Deutschland und dem Verkehrsclub Deutschland e.V.. Teilgenommen haben zehn der insgesamt siebzehn deutschen Fahrtziel Natur-Gebiete. 03.09.2009
Das Welterbekomitee der UNESCO hat das Dresdner Elbtal von der Liste des Welterbes gestrichen. Dies hat das Gremium bei seiner 33. Tagung im spanischen Sevilla entschieden. Dresden wurde im Juli 2004 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen und stand seit 2006 auf der "Liste des gefährdeten Welterbes". Seit 2006 befindet sich die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Ein unabhängiges Gutachten hatte die geplante vierspurige Elbquerung als gravierenden Eingriff bewertet, die den außergewöhnlichen universellen Wert des Welterbes gefährde.Das Welterbekomitee hat seit der Verabschiedung der Welterbekonvention 1972 zum zweiten Mal eine Stätte von der Welterbeliste gestrichen. 2007 wurde das Wildschutzgebiet der arabischen Oryx-Antilope der Welterbe-Status aberkannt.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) für Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen. Diese Waldflächen dienen in besonderem Maße der forstwissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie dem forstlichen Versuchswesen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Zentroidpunkte von Biotopbaumgruppen im bewirtschafteten Wald des Freistaates Sachsen. Biotopbaumgruppen sind ein oder mehrere Bäume geringerer Qualität, die dem Zulassen punktueller Zerfallsphasen und der Anreicherung des Waldes mit Totholz dienen. Zahlreiche Tierarten sind auf Biotopbäume und Totholz (Baumhöhlen, Fäulen, Kronenbrüche, tote stehende oder liegende Bäume etc.) angewiesen. Der Erhalt zumindest einiger solcher Bäume (ca. 3-5 starke Bäume je Hektar) auch in bewirtschafteten Wäldern ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes im Wald. Wo möglich, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der ökologischen Vernetzung Biotopbäume in Gruppen erhalten, den sogenannten Biotopbaumgruppen. Die Markierung von Biotopbaumgruppen erfolgt vor Ort dauerhaft. Ein Punkt markiert das Zentrum einer Biotopbaumgruppe. Zu jedem Punkt wird die Anzahl der Bäume und das Jahr der Erstmarkierung in einer Biotopbaumgruppe angegeben.
Waldschutzgebiete BW aufbereitet für INSPIRE-Annex1 Protected sites Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
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Type | Count |
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Text | 8 |
unbekannt | 85 |
License | Count |
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Topic | Count |
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Mensch & Umwelt | 204 |
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