Erstmals rechtlich verbindliche Vorschriften verabschiedet – Forschung weiter möglich Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls bereits am 18. Oktober 2013; die Beschlüsse sind nun öffentlich einsehbar. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. „Die internationale Vereinbarung ist ein Meilenstein in der Kontrolle des Geo-Engineerings und regelt erstmals wirksam Experimente zur technischen Beeinflussung des Klimawandels. Dass die Neuregelung im Konsens angenommen wurde, unterstreicht die politische Bedeutung der neuen Vorschriften.“ sagt Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), das an den Verhandlungen intensiv beteiligt war. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden. Auslöser der langwierigen internationalen Verhandlungen war ein Antrag der Firma Planktos aus dem Jahr 2007. Diese plante vor den Galapagos-Inseln ein kommerzielles Meeresdüngungsprojekt durchzuführen, um den Klimawandel einzudämmen, obwohl die Wirksamkeit derartiger Eingriffe nicht belegt ist. Bis 2010 einigten sich die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls dann auf rechtlich unverbindliche Kontrollinstrumente solcher Projekte. 2012 wurde ein weiteres, höchst umstrittenes Düngungsprojekt vor der Westküste Kanadas durchgeführt. Die bisherigen Absprachen wurden allerdings vollständig missachtet – für die Vertragsstaaten ein wichtiger Grund, sich nun auf verbindliche Regelungen zu einigen. UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann: „Das internationale Verbot kommerzieller Climate- und Geo-Engineeringaktivitäten und die wirksame Kontrolle der Forschungsprojekte ist völlig richtig. Wir wissen schlicht zu wenig über die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Aus Gründen der Vorsorge sollten wir Experimente an unserem Planeten nur streng kontrolliert zu Forschungszwecken und in kleinen Schritten zulassen. Die neuen Vorschriften des Londoner Protokolls tragen dem Rechnung – und sind so Vorbild für das internationale Umweltrecht allgemein.“ Eine wesentliche Neuerung der Beschlüsse ist, dass in Zukunft neben der Ozeandüngung auch andere marine Geo-Engineering Maßnahmen leichter einer Kontrolle unterstellt werden können. Die Neuregelung legt zudem Kriterien fest, die bei der Prüfung der Umweltauswirkungen zu berück¬sichtigen sind. Schließlich wurden erstmalig verbindliche Kriterien bestimmt, durch die Forschungsvorhaben von kommerziellen Aktivitäten unterschieden werden können. „Diese Kriterien können auch im Bereich des sonstigen Ressourcenschutzes helfen, negative Umwelteffekte fragwürdiger wissenschaftlicher Aktivitäten – etwa des angeblich wissenschaftlichen Walfangs durch Japan – zu verringern“, betont Thomas Holzmann. Stichwort Geo-Engineering: Der Begriff Geo-Engineering beschreibt Konzepte, die den Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe zu bremsen versuchen. Eine viel diskutierte Methode ist die Ozeandüngung. Die Idee: Durch Zugabe großer Mengen von Eisenverbindungen in das Meerwasser wird eine großflächige Algenblüte erzeugt. Das in den Algen gebundene CO2 wird nach deren Absterben zum Meeresboden transportiert. Damit soll es in großen Ozeantiefen fest gebunden, der Atmosphäre entzogen und so nicht mehr klimawirksam sein. Derzeit bestehen allerdings breite Zweifel an der Wirksamkeit der Ozeandüngung. Der Bericht der 35. Vertragsstaatenkonferenz des London Protokolls enthält weitere Informationen zu den Verhandlungen (unter Section 4) und zu den entsprechenden Neuregelungen (unter Annex 4).
Die isländische Presse berichtete am 24. Februar 2016, dass Hvalur HF Islands größtes Walfangunternehmen und das einzige, welches Jagd auf Finnwale macht, im Sommer 2016 nicht auf Finnwalfang geht. Als Gründe wurden Exportprobleme beim Fleisch nach Japan genannt.
Der Einsatz richtet sich gegen die isländische Fangflotte. Greenpeace will sie am Abschuss von Finnwalen hindern, da deren Populationen extrem geschrumpft sind. Mit Schlauchbooten manövrieren sich die Aktivisten zwischen die Wale und das Fangboot, trotz 3 m hoher Wellen. Sie können verhindern, dass auch nur ein Wal harpuniert wird.
Am 6. September 2016 gab die US-Meeresschutzbehörde NOAA bekannt, dass sich der Bestand der Buckelwale weltweit dermaßen erholt habe, dass die Behörde die meisten Buckelwal-Arten von der Liste der bedrohten Arten genommen hat. Eileen Sobeck von der NOAA sprach bei der Bekanntgabe der Entscheidung in Washington von einer "wirklichen ökologischen Erfolgsgeschichte".
Ziel der ersten Aktion ist die sowjetische Fangflotte vor der kalifornischen Küste. Mit Schlauchbooten manövrieren sich Greenpeacer zwischen Wal und Harpune. Filmaufnahmen der Aktion alarmieren die ganze Welt.
Der Bundestag beschloss am 20. Oktober 2016, einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/10019) für einen besseren internationalen Schutz von Walen und Delfinen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission jeder "Aushöhlung" des 1986 in Kraft getretenen Walfang-Moratoriums "entschieden entgegenzutreten". Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Japan "seinen als wissenschaftlich deklarierten Walfang, der tatsächlich als kommerzieller Walfang betrieben wird, beendet". Ebenso sollen Norwegen und Island dazu bewegt werden, auf den Fang und die Verwertung von Walen zu verzichten.
Greenpeace hat weltweit ca. 2,9 Mio Mitglieder. Das Ziel ist der Erhalt von biologischer Vielfalt und der Schutz vor Umweltverschmutzung und Klimaveränderungen. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden Kampagnen organisiert zu den Themen Klimaschutz, Überfischung und Verschmutzung der Weltmeere, Schutz und nachhaltige Nutzung der Tropischen Regenwälder, Treibnetzfischerei und den kommerziellen Walfang.
Sechs Aktivisten fahren mit Schlauchbooten zum Strand von Lorino auf der Tschuktschen-Halbinsel, auf der seit Jahren das Fleisch illegal harpunierter Grauwale (einer bedrohten Art) zu Futter für Zuchtnerze verarbeitet wird. Kurz nach dem Filmen der Walfangstation werden die Aktivisten verhaftet, nur einer entkommt mit den Filmen. Das Material wird der Internationalen Walfang-Kommission vorgelegt.
Trotz eines geltenden Fangverbots will Norwegen weiterhin Wale harpunieren. Greenpeace ruft zum Boykott norwegischer Produkte auf. Firmen stornieren Aufträge in Höhe von 90 Mio. DM - ein Vielfaches der Einnahmen durch den Walfang.
Auf der 65. Tagung der Internationale Walfangkommission (IWC) im slowenischen Portoroz, beschloss die IWC Japan muss sein umstrittenes wissenschaftliches Walfangprogramm den IWC-Wissenschaftlern vorlegen, die es auf seine Stichhaltigkeit prüfen, bevor es wieder aufgenommen werden kann. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hatte am 31. März 2014 verkündet, dass das japanische Walfangprogramm in der Antarktis nicht für wissenschaftliche Zwecke stattfindet und ordnete an, dass alle Genehmigungen, aufgehoben werden müssen. Dennoch hatte die japanische Regierung angekündigt, dieses Programm wieder aufnehmen zu wollen. Neuseeland, neben Australien einer der Kläger vor dem IGH, reichte daraufhin für die IWC-Tagung eine Resolution ein, die das IGH-Urteil verankern sollte. Die nachgebesserte Resolution wurde mit 35 zu 20 Stimmen angenommen.