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Vertragsstaaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten

Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.

3. März 2003:

Pressemitteilung Nr. 04/2003 Halle, den 06.03.2003 3. März 2003: 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen Am 3. März 2003 jährt sich der Tag der Unterzeichnung des "Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" anläßlich einer Konferenz in Washington zum 30. Mal. Von anfänglich 21 Unterzeichnerstaaten im Jahre 1973 sind gegenwärtig bereits 160 Staaten der Erde diesem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) beigetreten. Für die Bundesrepublik Deutschland trat es am 20. Juni 1976 in Kraft. Ziel dieser internationalen Artenschutzkonvention ist es, den infolge zunehmender Handelsinteressen gefährdeten Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen durch Überwachung des Handels zu schützen. Das WA legt konkrete einschränkende Maßnahmen zur Handelskontrolle und –begrenzung verbindlich fest und stellt damit eine der wirksamsten länderübergreifenden Konventionen zum Schutz der Natur dar. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 8 000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge geschützt. Der Anhang I enthält Arten, die vom Aussterben bedroht sind und deshalb für kommerzielle Zwecke nicht gehandelt werden dürfen, z. B. Elefanten, Menschenaffen, der Wanderfalke und Meeresschildkröten sowie Frauenschuh-Orchideen. Im Anhang II sind Arten aufgeführt, deren Erhaltungssituation zumeist noch eine vorsichtige Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt wie beispielsweise für Löwe, Graupapagei, Abgottboa sowie Schneeglöckchen und Alpenveilchen. Für Arten des Anhangs III sind von einzelnen Mitgliedsstaaten Handelseinschränkungen festgelegt, z. B. Wasserbüffel aus Nepal sowie Marabu und Halsbandsittich aus Ghana. Alle zwei bis drei Jahre kommen die WA-Vertragsstaaten zusammen, um die Artenanhänge zu überarbeiten und sie den aktuellen Schutznotwendigkeiten unter zunehmender Anwendung des Vorsorgeprinzips anzupassen. Dabei hat die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Unterschutzstellungsanträgen maßgeblich zur Weiterentwicklung des Übereinkommens beigetragen. So gehen die weltweiten Handelsverbote für Ozelot, Tigerkatze und Langschwanzkatze, Jamaika- und Grünwangenamazone sowie die Neuaufnahme von 23 Störarten auf deutsche Initiativen zurück. Auch die anläßlich der 12. WA-Vertragsstaatenkonferenz im November 2002 in Chile beschlossenen Handelsbeschränkungen für Gebirgsara, Ritterfalter und 23 asiatische Süßwasser- und Sumpfschildkrötenarten wurden durch Deutschland mitinitiiert. Bemerkenswert ist, dass sich seit dieser Konferenz die Kompetenz des WA mit der Unterschutzstellung mariner Fischarten wie den Walhai und 32 Seepferdchenarten auf den Bereich der Fischerei ausgedehnt und mit der Aufnahme des südamerikanischen Mahagoni in den Anhang II auch im Bereich des Tropenholzhandels weiter gefestigt hat. In allen Staaten der europäischen Union wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch direkt gültige EG-Verordnungen umgesetzt, die zum Teil noch strengere Regelungen beinhalten. In Sachsen-Anhalt sind für die Wahrnahme der entsprechenden Aufgaben der Bereich "Kontrollaufgaben des Artenschutzes / CITES-Büro" am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreise zuständig. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Walhai

Ein Lernangebot für Kinder. Er kann fast 14 Meter lang werden und ist damit der größte Fisch der Erde: Der Walhai. Dabei ernährt sich der Riese nicht etwa von großen Fischen, sondern fast nur von tierischem Plankton - also von winzigen Krebschen und Garnelen.

Fische

Ein Lernangebot für Kinder. Meeresfische in Gefahr Aale - Fische mit vielen Geheimnissen Bitterlinge - Die Unglaublichen Der sechste Sinn der Fische Dorie als Haustier? Haie - besser als ihr Ruf Hammerhai Hecht - (Sch)lauerjäger im See Atlantischer Hering Katzenhaie Frag Konstantin: Lachse Makohaie Das Neunauge Walhai Weißer Hai

Taxonomie und Schutzstatus von Rhincodon typus Smith, 1828 (Rauhhai Walhai Whale shark)

Informationsseite zur Taxonomie und Schutzstatus von Rhincodon typus Smith, 1828 (Rauhhai Walhai Whale shark)

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