Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Dieses gilt auch für das Mitbringen, also die Einfuhr von Souvenirs. Leider ist dieses häufig nicht bekannt und oft wird der Urlauber von den Händlern nicht oder falsch informiert. Es wird daher immer wieder generell davor gewarnt, Tiere oder Pflanzen sowie Teile und Produkte aus ihnen mitzubringen. Neben den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens haben zudem viele Länder nationale Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt erlassen, die die Ausfuhr weiterer Produkte verbieten. Wird entgegen dieser Bestimmungen versucht, artgeschützte Souvenirs aus- bzw. einzuführen, würde der Zoll nicht nur die Exemplare einziehen, sondern könnte auch hohe Bußgelder bis zu 50.000 € verhängen. Damit es bei der Rückkehr aus dem Urlaub kein böses Erwachen gibt. Finger weg z.B. von Elfenbein (von Elefant, Wal und Walross), aber auch von Ringen aus Elefantenhaar, Erzeugnissen aus Walknochen, Schildkrötenpanzern und Korallen, von Fellen aus Wildkatze, Bär und Wolf, präparierten Tieren sowie von lebenden Pflanzen und wildlebenden Tieren oder präparierten Vögeln und Vogelflüglern (Schmetterlingen). Ist dennoch das Mitbringen eines Tieres geplant, sollten Sie sich neben den artenschutzrechtlichen Genehmigungen auch über die möglicherweise notwendigen tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Genehmigungen erkundigen. Artenschutz im Urlaub Artenabfrage mit Auswahl des Urlaubslandes
Ziele: Das Alfred-Wegener-Institut ist in der Arktis, Antarktis und den Ozeanen der mittleren und hohen Breiten wissenschaftlich tätig. Es stellt wichtige Infrastrukturen für die nationale und internationale Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung und koordiniert die Polarforschung im nationalen und internationalen Rahmen für Deutschland. Im Zusammenhang mit dem 1991 beschlossenen Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) und mit weiteren internationalen Konventionen hat die Gewährleistung des Schutzes von marinen Säugern vor möglichen negativen Auswirkungen anthropogener Aktivitäten und/oder Störquellen (Schiff, Sonar, Seismik) in den polaren Regionen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit diesem Vorhaben sollen weitere technische Möglichkeiten untersucht werden, um die Erkennung von anwesenden Meeressäugern in dem jeweiligen Arbeits- oder Untersuchungsbereich qualitativ und quantitativ zu verbessern. Mit den ausgewiesenen Arbeiten wird das Ziel verfolgt, technische Möglichkeiten zu schaffen, um Wale auch in warmen Gewässern sowie Robben und andere Meeressäuger auf Eisschollen zu identifizieren, um sie besser schützen zu können. Das soll mit Hilfe einer räumlichen und artspezifischen Erweiterung der Eigenschaften eines bestehenden Detektionssystems erfolgen, das modular erweitert werden kann. Während einer Feldkampagne in Australien sollen in Zusammenarbeit mit der Universität Queensland die Einsatzmöglichkeiten einer neuen Dual-Band IR Kamera einschließlich Polarisationsfilter hinsichtlich der Detektion von Walen in warmen Gewässern getestet werden. Eine weitere Zielstellung ist die deutliche Anhebung des Kenntnisstandes über wellenlängenspezifische Reichweiten in infraroten und visuellen Wellenlängenbändern für bestimmte meteorologische Situationen, insbesondere bei Nebel. Das dritte Projektziel besteht in der Erweiterung des vorliegenden Detektionsalgorithmus zum Schutz von Walen und Robben im Wasser auf die Erkennung von Robben und Walrössern auf dem Meereis, einen sogenannten 'Robben-auf-Eis'-Detektor.
Nahe der Aleuten-Inselgruppe in Alaska lief der malaysische Frachter "Selendang Ayu" auf Grund und brach auseinander. An Bord befanden sich etwa 1,8 Millionen Liter Schweröl (IFO 380) und 70 000 Lieter Schiffsdiesel. Ein Wintersturm und der schlechte Zustand des Schiffswracks behinderten die Bergungsarbeiten. Der mittlere Tank zerbrach und etwa 160.000 Liter Schweröl sind sofort ins Beringmeer ausgelaufen. Die gesamte ausgelaufene Ölmenge bleibt zunächst ungewiss.
Das Gebiet des Nordpazifiks und des Beringmeers ist der Naturpark Alaska Maritime, Lebensraum von bedrohten Seevögeln, Seelöwen, Robben, Seeottern und Walrössern. Erst vor 15 Jahren lief unweit die Exxon Valdez auf Grund und verursachte eine Katastrophe mit irreversiblen Folgen.
Informationsseite zur Taxonomie und Schutzstatus von Odobenus rosmarus (LINNAEUS, 1758) (Walross Walrus)