API src

Found 1 results.

Unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) und der Lärmarme, naturnahe Erholungsräume (LER) NRW

Das Projekt "Unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) und der Lärmarme, naturnahe Erholungsräume (LER) NRW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Unzerschnittene, verkehrsarme Räume UZVR: Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) als Beitrag zum bundeseinheitlich entwickelten Umweltindikator 'Landschaftszerschneidung'. UZVR zählen zu den auf Bundesebene entwickelten Kernindikatoren, den sogenannten 'LIKI' Indikatoren (Länderinitiative Kernindikatoren). UZVR werden nicht durch technogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1.000 Kfz / 24 h), Schienenwege, schiffbare Kanäle flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderer Funktionen wie z.B. Verkehrsflugplätze zerschnitten. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden auf Grundlage der ATKIS Daten NRW ermittelt. Die UZVR werden in 5 Größenklassen 1 - 5 km2, 5 - 10 km2, 10 - 50 km2, 50 - 100 km2 und größer als 100 km2 aufgeteilt. Im Jahr 2021 konnten insgesamt 2627 Einzelflächen ermittelt werden. Ziel: Erhalt und Schutz unzerschnittener verkehrsarmer Räume. Durch das Projekt wird die Möglichkeit geschaffen strategisch, quantifizierbare Ziele für die Begrenzung der Landschaftszerschneidung und/oder Vorgaben für die 'Entscheidung' von Landschaften (z. B. für den Aufbau von Wanderkorridoren für Tiere) zu formulieren. Lärmarme, naturbezogenen Erholungsräume LER: Diese werden definiert als Räume in der Landschaft in denen ein- bzw. dabei zweistündige Spaziergänge mit geringer Lärmbelastung möglich sind. Als Umgebungslärm werden alle unerwünschten und für den Menschen beeinträchtigende bis gesundheitsschädliche Geräusche im Freien verstanden (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Ziel: Die Identifizierung der (LER) bildet eine unverzichtbare Planungsgrundlage zur Sicherung lärmarmer naturbezogener Freiräume in NRW. Ballungsräume werden differenziert betrachtet, um einer wohnungsnahen Erholung und Naturerfahrung gerecht zu werden. Zur Berechnung werden Tageslärmpegel von 6:00 ? 22:00 Uhr aus (1) Bahn- und (2) Straßenverkehr aufbereitet. Seit 2021 werden Fluglärmzonen für Star- und Landeverkehr im Bereich von Flughäfen einbezogen. Die Lärmarmen Räume LER werden nach Qualität und Größe klassifiziert in die Lärmklasse <45 dB 'herausragende Bedeutung' (2021 insgesamt 208 Flächen) differenziert nach den Flächengrößen >50 km2; 25-50 km2 und 15-25 km2 und in die Lärmklasse kleiner als 50 dB als 'besondere Bedeutung' (2021 insgesamt 259 Flächen) differenziert nach den Flächengrößen von größer als 25 km2; 15-25 km2.

1