Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Schrägluftbilder: 2018 wurde erstmals für ganz Hamburg ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Der aktuelle Datensatz ist aus dem Frühjahr 2022 (März). Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Sie werden als Dienst in den Geoportalen im LGV bereitgestellt.
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.
Im Rahmen von Kili-SES befasst sich SP6 mit Landnutzung, Management und Naturschutz als Triebkräfte der biologischen Vielfalt. In Kili-SES-1 erwiesen sich Landnutzungsveränderungen durch Bevölkerungswachstum als Schlüsselfaktoren an den unteren Hängen des Kilimandscharo. Es bleibt die Frage, ob die jüngsten Wald- und Buschbrände in den oberen Regionen auf veränderte klimatische Bedingungen hinweisen. Wir wollen den Ursprung und die Folgen dieser Brände als potenziell schädliche NCP auf Landschaftsebene untersuchen. Dabei konzentrieren wir uns auf die biologische Vielfalt und die Wasserbilanz im Nationalpark (zusammen mit SP1) und prüfen, ob solche Brände in den letzten Jahrzehnten zugenommen haben. Da die NCPs stark von der biologischen Vielfalt und dem Funktionieren der Ökosysteme abhängen, untersuchen wir, wie der Mensch die biologische Vielfalt, das Funktionieren der Ökosysteme und folglich das menschliche Wohlbefinden verbessern kann. Konkret wollen wir (zusammen mit SP1 und 2) das ökologische Potenzial für eine Transformierung durch Anpflanzung einheimischer Bäume prüfen, ergänzend zu den Studien von SP3-5. Der Fokus soll auf Auwäldern als wichtige Biodiversitätskorridore und traditionellen Agroforstsystemen als nachhaltige Landnutzungsformen liegen. Während in Kili-SES-1 der Kilimandscharo als isoliertes System betrachtet wurde, planen wir nun eine Erweiterung unserer Perspektive unter Einbeziehung des umliegenden Landschaftskontextes. Der Kilimandscharo war einst mit anderen Bergen durch Waldkorridore verbunden, die als Wanderwege dienten und die biologische Vielfalt beeinflussten, entscheidend für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltveränderungen. Ziel ist die Analyse der ökologischen Konnektivität und Telekopplung im Hinblick auf Naturschutzpolitik. Hierzu wollen wir mit umfangreichen Daten zu Pflanzen, Arthropoden und Kleinsäugern die frühere biologische Vielfalt ohne menschlichen Einfluss modellieren, um die ungleiche Verteilung endemischer Arten zu untersuchen, eine kontroverse biogeographische Frage in Ostafrika. Der Kilimandscharo und die umliegenden Berge sind unterschiedlich geschützt (Nationalparks, Natur- und Waldreservate), mit zunehmend fragmentierten Schutzgebieten. Durch Hochskalierung und Modellierung der Biodiversität unter Verwendung von Hyperspektralbildern (zusammen mit SP7) planen wir die sich daraus ergebenden Biodiversitätsniveaus und Bedrohungen zu vergleichen, einschließlich der Auswirkungen der Einbeziehung der Waldgürtel des Kilimandscharo und Meru in Nationalparks im Jahr 2006, die möglicherweise illegale Aktivitäten in die umliegenden Berge verlagert haben. Zusätzlich zu diesen Themen wollen wir weiterhin langfristige Klima- und Dendrometriedaten erheben und umfassendes Monitoring von Gefäßpflanzen, Flechten und Moosen durch (ergänzt durch Pilze) durchführen. So hoffen wir ein Niveau und eine Qualität ökologischer Daten zu erreichen, die für Kili-SES wichtig und für ein tropisches Gebirge einzigartig sind.
Im Rahmen des Projekts soll ein neues Verfahren entwickelt werden, welches als Grundlage für die Klassifizierung von Wanderwegen für den Fischabstieg dient. Basis des Verfahrens ist zunächst die Annahme, dass einzelne Stauanlagenkomponenten wie Kraftwerk, Wehr, Schleuse, Fischauf- oder -abstiegsanlage potenzielle Wanderkorridore darstellen können. Das Verfahren soll die Möglichkeit bieten, hydrologische und hydraulische Aspekte der Stauanlage mit dem Fischverhalten beim Abstieg zu koppeln.
Der Geodatensatz Feinkartierung Grün Hamburg bildet die innere Struktur der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ab. Der Datensatz versteht sich als Bestandserfassung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (hier Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Schutzgrün, Friedhöfe und Anderweitige Flächen). In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Verwaltungsvermögens "Fläche des Bezirks - Stadtgrün" der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)enthalten. Folgende Datenfelder werden angegeben: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil, Kategorie, Objektdetail, Flächengröße, Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Grün Hamburg erfolgte auf Grundlage einer Luftbildkartierung im Zeitraum von 2020 bis 2023. Seit 2023 werden die Daten kontinuierlich fortgeschrieben, u.a. anhand von Luftbildern, Planunterlagen, Aufmaßen, Begehungen etc. Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Die Berliner Wälder sind vielfältig. Sie bieten Entspannung und Ruhe, aber auch Erlebnis und Aktivitäten für Jung und Alt – rund um die Uhr geöffnet bei freiem Eintritt! Bild: Rainer Keuenhof Veranstaltungen Frühlingsfest, Brennholztag, Weihnachtsmarkt und mehr: Wir, die Berliner Forsten, laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein. Ob im Grunewald, Köpenicker, Pankower oder Tegeler Forst, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Reiten Die Berliner Forsten bieten in den großen Waldgebieten der Stadt ein umfangreiches Reitwegenetz an. Auf etwa 250 km Gesamtlänge werden die vielfältigen Waldlandschaften der Stadt zum Erlebnis. Weitere Informationen Bild: ARochau - Fotolia.com Hundeauslauf im Wald Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1.220 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen – ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Gesundheitspfad Fit im Forst (FiF) Das neue Sportangebot im Grunewald: Im Revier Dachsberg in Dahlem erwartet Sie der von den Berliner Forsten und dem Sport-Gesundheitspark Berlin e. V. konzipierte Gesundheitspfad FiF – Fit im Forst. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Harzungspfad Stolpe Wandern Sie durch die Zeit und erleben Sie die Geschichte der Harzung im Revier Stolpe. Acht Stationen, zusätzliche Infotafeln und Videos vermitteln allerhand Wissenswertes und Spannendes rund um das Thema Harz. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Lehr- und Erlebnisweg Müggelberge und Teufelssee Auf einem rund drei Kilometer langen Rundweg im Herzen Köpenicks bietet der Lehr- und Erlebnisweg 36 interaktive Stationen. Die vier Themenrouten – Wald, Wasser, Klima und Geschichte – laden dazu ein, Natur neu zu entdecken. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald Die Ausstellung informiert über die Zusammenhänge zwischen Klima, Wald und deren Bedeutung für die Großstadt Berlin. Entlang eines ca. 4 km langen Rundweges werden an 11 Informationsinseln zahlreiche Themen zur Anpassung der Berliner Wälder an den Klimawandel inszeniert. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldlehrpfad Hermsdorf Im Nordwesten Berlins liegt der Waldlehrpfad Hermsdorf. Während des 2,5 km langen Rundwegs gibt es viele interessante Fakten über den Wald und seine Bewohner zu entdecken. Der Weg führt vom Wildgehege durch den Hermsdorfer Wald. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Wanderwege – Auf Försters Wegen Die Tipps sollen Ihnen die Möglichkeit geben, auch einmal Wanderungen oder Spaziergänge in Bereichen der Berliner Wälder zu unternehmen, die Ihnen vielleicht noch nicht so vertraut sind. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Auf den ehemaligen Rieselfeldern Hobrechtsfelde im Nordosten Berlins entwickelt sich eine neue Erholungslandschaft. Durch das Gelände führen viele Wander-, Rad- und Reitwege. Infotafeln und Audioguides informieren über Geschichte und Landschaft. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit zahlreichen Informations- und Schautafeln führen durch das Gebiet. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspaziergang Havelhöhenweg Der Havelhöhenweg führt am Steilufer der Havel entlang, von der Heerstraße im Norden bis zum Strandbad Wannsee im Süden. Über Wasser, Wissen und Wald gibt es am Wegesrand einiges zu sehen und zu entdecken. Weitere Informationen
Leichte Wanderung auf ebenen Wegen vom Rhein über alte Pilgerwege nach Selikum und Weckhoven.Abwechslungsreiche Wanderung durch landschaftlich ansprechende Gebiete mit den Höhepunkten Kinderbauernhof und Selikumer Park, und ErftmündungAutorentippBesuch des Kinderbauernhofs, Tiergehege (Damwild) und Arboretum empfehlenswert. Angenehmer Rastplatz am Ende der Wanderung in Grimlinghausen an der Erftmündung. (Für die Neusser: Dort wo die Erft den Rhein begrüßt...)______Frische Luft atmen, Muskeln stärken, Stress abbauen: Was einst eher als überholt galt, erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance.Ob durch den Neusser Norden, die Innenstadt und südliche Stadtteile oder entlang Neusser Gewässer: Elf Rundwanderwege mit einer Streckenlänge zwischen sechs und 21 km laden dazu ein, die grüne Seite von Neuss wandernd zu entdecken. Mittlerweile sind alle elf Wanderwege digitalisiert und auf der Internetseite der Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bzw. hier weiter unten als PDF-Download abrufbar. Die Online-Informationen zu den einzelnen Wanderwegen können ausgedruckt, auf GPS-Geräte übertragen oder per QR-Code auf ein Smartphone geladen werden. Sie umfassen nützliche Details wie GPS-Tracking, Wegbeschreibung, Wegbeschaffenheit, Einkehrmöglichkeiten und Sehenswertes.Erleben Sie auf Ihren Wanderungen durch Neuss die landschaftliche Schönheit und kulturelle Sehenswürdigkeiten der Quirinus-Stadt!Die Ortsgruppe Neuss des Eifelvereins bietet ein umfassendes Jahresprogramm bestehend aus geführten Wanderungen, Exkursionen und mehrtägigen Wanderfahrten.Die Wanderrouten der OG Neuss sind hier zu finden: [https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/](https://regio.outdooractive.com/oar-eifelverein/de/tour/wanderung/eifelverein-og-neuss-wanderweg-a-1/106220204/)
Naturparke vereinen Klima-, Natur- und Artenschutz mit nachhaltigem Tourismus, lokaler Wirtschaft und Umweltbildung. Um ihre Existenz zu sichern und wertvolle Projekte auszubauen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die sieben rheinland-pfälzischen Naturparke im Jahr 2025 mit mehr als 1,3 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert. Wofür das Geld unter anderem verwendet wurde – ein Überblick. Mensch und Natur in Einklang bringen: Keine leichte Aufgabe, doch genau dieses Ziel verfolgen die Naturparke in Rheinland-Pfalz. „Das Anliegen, beide Seiten – Mensch und Natur – unter einen Hut zu bekommen, macht Naturparke so wertvoll. Mit den Fördermitteln des Landes unterstützt die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde die wichtige Arbeit der Verantwortlichen vor Ort“, erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Gefördert wurden beispielsweise folgende Projekte: Naturpark Nassau: Streuobst und insektenreiches Totholz Im Naturpark Nassau förderte die SGD Nord unter anderem die Erweiterung einer Streuobstwiese bei Misselberg in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Gemeinsam mit der Stiftung Scheuern – einer Einrichtung der Behindertenhilfe – sind hier in einem früheren Projekt bereits knapp 180 Bäume gepflanzt worden; 2025 folgten nun 30 weitere Obstbäume sowie ein riesiger Totholzstapel. Davon profitieren etwa Insekten und Vögel, denn für sie ist wertvoller Lebensraum entstanden. Naturpark Nordeifel: von den Bienen lernen Klein, flauschig und stets fleißig: Bei einem Projekt, das die SGD Nord im Naturpark Nordeifel gefördert hat, steht die Biene im Rampenlicht. Denn auf dem Lehrpfad, den der Bienenzüchterverein Prümer Land im Kurpark Prüm errichtet hat, können Jung und Alt Spannendes über Bienen und das Imkern erfahren. Mit Schautafeln und haptischen Elementen werden die Lebensweise der Bienen sowie ihr Nutzen für die Natur und die Artenvielfalt vermittelt. Darüber hinaus wurden bienenfreundliche Stauden und Sträucher gepflanzt; auch ein barrierefreier Zugang zum Lehrpfad entstand. Naturpark Rhein-Westerwald: für Mensch und Eidechse Dass Naturparke Mensch und Natur vereinen, zeigt sich im Naturpark Rhein-Westerwald. Hier unterstützte die SGD Nord unter anderem den Bau einer halbkreisförmigen Trockenmauer in den Weinbergen von Leutesdorf im Kreis Neuwied, von der sowohl müde Wanderinnen und Wanderer als auch Eidechsen profitieren. Denn die Mauer dient einerseits als Sitzbank, und andererseits finden Mauereidechsen in den kleinen Spalten und Hohlräumen ideale Lebensbedingungen vor. Naturpark Südeifel: mit App und Fotos sensibilisieren Im Naturpark Südeifel hat die SGD Nord unter anderem Projekte gefördert, die über den Naturpark und seine Flora und Fauna informieren. So präsentiert etwa die neue „Naturpark Südeifel“-App Wanderwege und Highlights im Naturpark und stellt Tiere und Pflanzen vor. Nähern sich Nutzerinnen und Nutzern einem Naturschutzgebiet, bietet die App zudem automatisch Informationen an und klärt über Verhaltensregeln auf. Viel Wissenswertes bietet auch die Outdoor-Ausstellung der Gesellschaft für Naturfotografie unweit der Hängebrücke Irreler Wasserfälle im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Tafeln mit Fotos und Texten geben dort einen Einblick in die Tierwelt des Naturparks. Hierdurch soll das Bewusstsein für die Artenvielfalt und den Naturschutz gefördert werden. Saar-Hunsrück: Baumschule für regionales Grün Dem Naturpark Saar-Hunsrück hat die SGD Nord im September 2025 einen Förderbescheid für das Projekt „Naturpark-Bäume mit und für Alle“ überreicht. Bei dem Projekt, das von einem breiten Bündnis von Partnern getragen wird, entsteht eine 5.000 Quadratmeter große Baumschule. Ziel ist es, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Vereinen klimaverträgliche, regionale Bäume und Sträucher vorzuziehen und auszupflanzen, und damit einen dauerhaften Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz, Bildung sowie Inklusion zu leisten. Auch der Bau von Nistkästen und Insektenhotels steht auf dem Programm. Naturpark Soonwald-Nahe: Wildcamping begrenzen Das Zelt an einem idyllischen See aufschlagen und den Sternenhimmel am Lagerfeuer genießen: Für viele Camperinnen und Camper sicher eine reizvolle Vorstellung. Doch Wildcampen ist in Deutschland vor allem in Naturparks und Schutzgebieten verboten – aus gutem Grund. Denn Müll, Lärm und die Anwesenheit von Menschen stören das sensible Gleichgewicht der Natur. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen, so auch im Naturpark Soonwald-Nahe. Auf einer Anhöhe unweit von Bruschied im Kreis Bad Kreuznach entstehen bald naturnahe Wohnmobilstellplätze samt Trockentoilette, die legales Übernachten im Naturpark im Einklang mit der Natur ermöglichen. Auch dieses Projekt wird – neben weiteren – von der SGD Nord gefördert. Natur- und Geopark Vulkaneifel: tierisch gute Helfer Im Naturpark Vulkaneifel förderte die SGD Nord unter anderem ein Beweidungsprojekt. Bei diesem grasen künftig Ziegen und Rinder örtlicher Landwirtschaftsbetriebe auf einer rund sechs Hektar großen Fläche im Kessel des Meerfelder Maars im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ziel dieser extensiven – also schonenden – Beweidung ist es, das Areal wieder in eine lebendige, artenreiche Wiesenlandschaft zu verwandeln. Im Rahmen eines weiteren Projekts, das die SGD Nord unterstützt, hat der Naturpark zudem eine Streuobstinitiative gegründet. Diese bündelt Maßnahmen rund um die Pflanzung, Pflege und Nutzung von Streuobst und vermittelt wertvolles Wissen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 111 |
| Kommune | 36 |
| Land | 219 |
| Weitere | 36 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 47 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 110 |
| Umweltprüfung | 72 |
| unbekannt | 73 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 196 |
| Offen | 99 |
| Unbekannt | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 315 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 40 |
| Bild | 8 |
| Datei | 37 |
| Dokument | 76 |
| Keine | 97 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 161 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 145 |
| Lebewesen und Lebensräume | 317 |
| Luft | 98 |
| Mensch und Umwelt | 317 |
| Wasser | 156 |
| Weitere | 317 |