Modellierter jährlicher Wärmebedarf (Warmwasser und Raumwärme) aller Gebäude in der Hektar-Zelle.
Modellierter jährlicher Wärmebedarf (Warmwasser und Raumwärme) aller Gebäude in den Gemeinden.
Modellierter jährlicher Wärmebedarf (Warmwasser und Raumwärme) aller Gebäude in der Hektar-Zelle.
Modellierter jährlicher Wärmebedarf (Warmwasser und Raumwärme) aller Gebäude in den Gemeinden.
Rund zehn Prozent der Erdgasimporte aus Russland sofort einsparbar Das Umweltbundesamt (UBA) ruft angesichts des Krieges in der Ukraine dazu auf, mit Energie deutlich sparsamer umzugehen. UBA-Präsident Dirk Messner sagte: „Die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Das war schon immer richtig – und ist in der aktuellen Energiekrise noch wichtiger geworden. Private Haushalte können hier ganz einfach helfen: Die Heizung etwas runter drehen, einen wassersparenden Duschkopf einbauen und weniger und vor allem langsamer mit dem Auto fahren. All das lässt sich sofort umsetzen, kostet kein bis wenig Geld und entlastet auch die Haushaltskasse spürbar. Und wir werden deutlich unabhängiger von Rohstofflieferungen aus Russland. Um die Energiekrise zu bewerkstelligen sind natürlich auch langfristige Infrastrukturinvestitionen nötig. Aber auch wir Bürgerinnen und Bürger können unmittelbar handeln und sehr wirksam Energie sparen.“ Das UBA schätzt, dass durch eine um zwei Grad niedrigere Raumtemperatur in allen deutschen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie durch den Einbau von Spar-Duschköpfen rund zehn Prozent des russischen Erdgases einsparbar sind. Nach Berechnungen des UBA würden rund 10 Terawattstunden (TWh) Gas weniger benötigt, wenn alle Haushalte in Deutschland die Temperatur in den Wohnungen um ein Grad reduzieren. Bei einer Absenkung um zwei Grad wären es sogar rund 21 TWh. Das sind etwa 5 Prozent des derzeit aus Russland importierten Erdgases. Dies entspricht ungefähr dem Jahresverbrauch an Endenergie für Warmwasser und Raumwärme von Berlin und Hamburg. Messner rief auch Hotels, Gaststätten und andere Gewerbebetriebe dazu auf, sich der Aktion anzuschließen. Um 2 Grad niedrigere Raumtemperaturen dort würden weitere 10 TWh bringen. In allen Wohn- und Nichtwohngebäuden zusammen könnten so über 7 Prozent der Erdgasimporte vermieden werden. Das entspricht 7,5 Millionen Tonnen Treibhausgasen und 3 Milliarden Euro Energiekosten (bei 10 Cent pro Kilowattstunde). Auch beim Baden und Duschen lässt sich schnell um mit wenig Geld viel Energie sparen: Ein Spar-Duschkopf etwa senkt den Energieverbrauch fürs Duschen um rund 30 Prozent. Wenn das alle Menschen in Deutschland nutzen, spart das rund 11,3 TWh Erdgas. Das entspricht 2,6 Prozent der Erdgasimporte aus Russland und bedeutet etwa 2,8 Millionen Tonnen Treibhausgase und 1,1 Milliarden Euro Energiekosten weniger. Reduzieren die Bürgerinnen und Bürger die Geschwindigkeit auf Autobahnen auf maximal 100 km/h und auf 80 km/h auf Straßen außerorts, spart das rund 2,1 Milliarden Liter fossilen Kraftstoff ein, selbst wenn man davon ausgeht, dass sich wie auch heute nicht alle an das Tempolimit halten und Einzelne schneller unterwegs sind. „Das spart immerhin sofort rund 3,8 Prozent des im Verkehrssektor verbrauchten Kraftstoffs. Würde man es schaffen, dass tatsächlich niemand mehr schneller unterwegs ist, fiele die Einsparung noch einmal rund 20 Prozent höher aus”, so Messner. Die Kosteneinsparung läge zwischen 3,5 Mrd. und 4,2 Mrd. Euro. Die Minderung läge bei aktueller Befolgung bei 5,3 Mio. Tonnen CO₂‑Äquivalenten und fällt aufgrund der Corona-bedingt reduzierten Fahrleistung damit geringer aus als noch 2020 berechnet. Messner wies darauf hin, dass der Krieg in der Ukraine auch in anderen Lebensbereichen zu Rohstoffknappheiten führen werde. Die Ukraine und Russland sind weltweit führende Exporteure von Weizen und Russland für Düngeprodukte. „Wir rechnen auch im Bereich Lebensmittel und Landwirtschaft mit globalen Knappheiten infolge des Krieges. Wieweit diese auch in Deutschland die Verbraucherpreise nach oben treiben, können wir noch nicht beziffern. Auch hier gilt das Gebot der Sparsamkeit: Lebensmittel sollten umsichtig verwendet und unnötige Lebensmittelabfälle sollten weiter reduziert werden. Aktuell werfen die Deutschen im Schnitt rund 80 Kilo Lebensmittel pro Jahr und Person im Wert von 230 Euro weg. Das sollte sich jetzt wirklich ändern. Zudem sollten wir bei aller Sorge um Sicherheit in Europa nicht vergessen, dass steigende Lebensmittel- und Energiepreise infolge des Krieges gegen die Ukraine auch unseren Nachbarkontinent Afrika massiv treffen. Hier ist schnelle Unterstützung notwendig, um Hunger und Instabilitäten zu vermeiden”, so Messner.
Fachtagung zeigt: Städte und Gemeinden können oft ganz auf Pestizide verzichten Mehr Grün in der Stadt ist nicht nur schön für das Auge, sondern sorgt für gesündere Luft und ein besseres Klima. Versperrt hohes Gras am Zebrastreifen allerdings die Sicht auf wartende Kinder, müssen die Kommunen handeln – und rücken der Natur allzu oft mit Pestiziden zu Leibe. Doch es geht auch ohne Chemie, etwa mit Geräten, die durch Heißwasser oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln abtöten. Oder schlicht mit Bürstentechnik, die oberirdische Pflanzenteile einfach entfernt. Viele Kommunen in Deutschland arbeiten schon lange völlig pestizidfrei – ihre Erfahrungen teilten sie jetzt mit rund 60 Teilnehmenden aus Kommunen, Naturschutzverbänden, Behörden und Parteien auf einer Fachtagung im Umweltbundesamt (UBA). „Ein kompletter Verzicht auf Pestizide in Kommunen ist schon heute möglich, ohne die Unterhaltungspflichten einer Gemeinde zu vernachlässigen“, betont die Schirmherrin der Veranstaltung, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Dies sei aus den Beiträgen und Diskussionen im Rahmen der Veranstaltung deutlich geworden. „Bei der umwelt- und naturverträglichen Flächenbewirtschaftung können die Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen“, so Schwarzelühr-Sutter. Welche Methoden der pestizidfreien Flächenpflege wirksam und wirtschaftlich sind, wurde im Rahmen der Fachtagung mit den Teilnehmenden aus den verschiedenen kommunalen Bereichen diskutiert. Dass Gemeinden nicht nur auf Herbizide zur Unkrautbekämpfung verzichten können, sondern auch in anderen Bereichen ein pestizidfreies Arbeiten im öffentlichen Raum möglich ist, wurde außerdem thematisiert. „Auch Nagetiere oder Schadinsekten lassen sich ohne Chemie bekämpfen. Gegen Ratten und Mäuse etwa sind Fallen viel versprechend“, sagt die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger. Vortragende aus pestizidfreien Kommunen, zum Beispiel Luxemburg, informierten die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit der chemiefreien Flächenpflege. Es wurden die positiven Effekte auf Ökologie und Lebensqualität dargestellt, aber auch Herausforderungen, die Kommunen bei einem Verzicht auf Pestizide erwarten. „Werden Grünflächen mit Schotterrasen und artenreichen Blühstaudenmischungen gestaltet, ist ein Pestizideinsatz von vornherein unnötig. Gleichzeitig bringt diese Gestaltung einen hohen Zierwert“, fasst Maria Krautzberger ein Ergebnis der Tagung zusammen. Einblicke in die Techniken und Gerätschaften zur pestizidfreien Bewirtschaftung von Grünflächen gewannen die Teilnehmenden durch Gerätevorführungen vor Ort. Vorgestellt wurden Geräte mit Bürstentechnik sowie mit Heißwasser und Schaumverfahren. Will eine Kommune auf die Anwendung von Pestiziden verzichten, so sind grundsätzlich drei Dinge zu beachten: eine sinnvolle Flächenplanung, die Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbekämpfung und Toleranz für Gräser und Wildblumen. Mehr Grün in der Stadt bringt gleich mehrere Vorteile: Die Luft wird an heißen Tagen gekühlt, Schadstoffe werden ausgefiltert, Verkehrslärm wird gedämpft und Überschwemmungen und Erosion werden verringert. Ungewolltem Bewuchs hingegen lässt sich mit einer gezielten Gestaltung von Wegen und Flächen vorbeugen. Für Teilflächen, die gänzlich bewuchsfrei gehalten werden müssen, stehen ungiftige Alternativen zur Verfügung. Geräte mit Heißwasserverfahren töten oberirdische Pflanzenteile und oben liegende Wurzeln durch die hohen Temperaturen ab. Bei Geräten mit Bürstentechnik werden oberirdische Pflanzenteile schlicht mechanisch entfernt. Weitere Informationen Tagungsunterlagen, Präsentationen sowie die Ergebnisse der Workshops finden Sie unter dem nebenstehend aufgeführten Link auf der Tagungswebsite.
Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
Vor allem Warmwassersparen lohnt sich Für die meisten Menschen in Deutschland ist Wassersparen seit langem ganz selbstverständlich. Und der Effekt ist spürbar: Seit 1991 ist die Trinkwassernutzung um 23 Liter auf nur noch 121 Liter pro Kopf/Tag gesunken. In Deutschland nutzen wir heute nur 2,7 Prozent des verfügbaren Wasserdargebots als Trinkwasser. Dennoch gibt es gute Gründe weiter sorgsam mit Wasser umzugehen. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) erklärt: „Wassersparen lohnt sich vor allem beim Warmwasser. Denn je weniger Wasser für Duschen und Baden erhitzt werden muss, desto weniger Energie wird verbraucht. Das entlastet das Klima und die Haushaltskasse.“ Er betont: „In Zeiten der Klimaänderung tut Deutschland gut daran, beim Wassersparen nicht nachzulassen.“ Ein neues Papier des UBA zeigt, wo und warum Wassersparen weiter sinnvoll ist. Deutschland ist in einer vergleichsweise komfortablen Situation: Wir haben ausreichend Wasser, um die Trinkwasserversorgung überall sicherzustellen. Rund 70 Prozent des Trinkwassers gewinnen wir aus Grundwasser. Nur in rund 4 Prozent der 1.000 Grundwasserkörper in Deutschland wird mehr Wasser entnommen, als sich neu bilden kann; meist liegt das am Bergbau, der ein Abpumpen des Grundwassers erfordert. Eine zu große Entnahme von Grundwasser in Küstenregionen führt dazu, dass Salzwasser in das Grundwasser eindringt. Dann ist es als Trinkwasser kaum noch nutzbar. Durch den Klimawandel könnte sich der Nutzungsdruck auf das Grundwasser regional verschärfen, wenn dort – wie befürchtet – die Niederschläge weniger werden oder das Niederschlagswasser zu einem höheren Anteil oberflächlich abfließt. Hier hilft Wassersparen den Wasserhaushalt zu entlasten und die Erschließung neuer Wasservorkommen zu vermeiden. Private Haushalte in Deutschland haben durch ihren sparsamen Trinkwasserverbrauch bereits viel beim Wassersparen erreicht. Durch den zunehmenden Austausch alter Haushaltsgeräte mit wassersparenden Armaturen, Waschmaschinen und Geschirrspülern wird der tägliche Wasserbedarf noch weiter zurückgehen. Im Europäischen Vergleich der genutzten Mengen liegt Deutschland bereits im unteren Drittel, und dies ohne Einbußen an Komfort und Lebensqualität. Eine geringere Wassernutzung kann örtlich aber auch zu Problemen in den Rohrleitungen führen. Durch den Wegzug vieler Menschen aus ländlichen Regionen, den demografischen Wandel und das Wassersparen kann das Wasser in den Trinkwassernetzen stagnieren. Dies kann die Trinkwasserqualität beeinträchtigen. In den Abwassernetzen bilden sich mancherorts unangenehm riechende Faulgase, weil zu wenig Wasser durch die Leitungen fließt. Dieses Problem sollten aber nicht die Haushalte lösen, indem sie mehr Wasser verbrauchen als nötig. Hier sind die Wasserversorger oder Abwasserentsorger viel kompetenter, um zu entscheiden, wann eine gezielte Spülung der Leitungen nötig ist oder langfristig die Netze sogar umgebaut werden müssen. In privaten Haushalten profitiert die Umwelt am meisten, wenn möglichst wenig Warmwasser aufbereitet wird. So wird vor allem weniger Energie gebraucht, um das Wasser zu erhitzen. Das UBA schätzt, dass der Energiebedarf für Warmwasser im Schnitt 12 Prozent des Gesamtendenergiebedarfs eines Haushalts ausmacht. Ein Vollbad in der Wanne (200 Liter) kostet übrigens im Schnitt zwischen 3,00 Euro bis 3,70 Euro. Duschen ist deutlich billiger: Bei 10 Minuten Duschen fließen im Schnitt 100 Liter durch die Leitung. Diese zu erhitzen kostet nur die Hälfte. Wer einen wassersparenden Duschkopf einbaut, kann 50 Cent pro Duschgang einsparen. Wer täglich einmal duscht, kann so im Jahr gut 180 Euro pro Person sparen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Haushaltsgeräte durch neue EU-Vorgaben sicherer und günstiger Ab Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Verbrauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltäglichen Bedarfs, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden. Strengere technische Anforderungen müssen zum Beispiel Kaffeemaschinen und IT-Geräte wie Modems und Router erfüllen. Für elektrische Backöfen gilt zudem, dass die Informationen über ihren Energieverbrauch transparenter gestaltet sein müssen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue technische Anforderungen haben nichts mit Bevormundung zu tun, helfen aber, die Produkte zukunftsfähig zu gestalten. Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum.“ Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vorhandenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird. Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ), Maria Krautzberger: „Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt.“ Untersuchungen zeigen, dass sich bei Haushaltsgeräten, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie einhalten, durchschnittlich pro Haushalt bis zu 280 EURO einsparen lassen. Grob geschätzt entfallen dabei 200 EURO auf Einsparungen bei Wärme und Warmwasser und 80 EURO auf strombetriebene Elektro- und Elektronikgeräte. Mögliche Mehrkosten in der Anschaffung sind dabei bereits abgezogen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Stromverbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Es ist zu erwarten, dass sehr bald noch stromsparendere Modelle auf den Markt kommen. Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren. Die Ökodesign-Richtlinie ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und bildet zusammen mit der Energiekennverbrauchkennzeichnungs-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Neufassung 2010) ein wichtiges umweltpolitisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbe-reich. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten, die ein hohes Einsparpotenzial beim Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen, über deren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie werden mit den Durchführungsverordnungen EU-weit verbindliche Mindeststandards für einzelne Produkte, deren Energieverbrauch relevant ist, erlassen. Die Produktanforderungen werden in Brüssel in einem umfangreichen Anhörungsverfahren erarbeitet. Daran beteiligt sind die EU-Mitgliedsstaaten, die betroffene Industrie, der Handel sowie die Umwelt- und Verbraucherorganisationen. Darüber hinaus findet eine Anhörung der betroffenen Verbände auf nationaler Ebene statt. Anschließend stimmen die Mitgliedstaten über die neuen Regelungen ab.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
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