Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf. Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf. Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer UBA -Umwelttipps. Nutzen Sie die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind. Gewusst wie Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit und Label-online bereits entsprechende Angebote. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können. Umweltsiegel nutzen Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen. Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen: Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet. Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich. TOP-Umweltsiegel kennen und beachten Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden: EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.) Bio-Siegel (Lebensmittel) EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte) Grüner Knopf (Bekleidung). Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen … eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken, weit verbreitet sind, und von staatlichen Institutionen vergeben werden. Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor. EU-Energielabel Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber: Fernseher, Bildschirm – Geschirrspüler – Kühlgeräte – Gefriergeräte – Waschmaschine – Wäschetrockner – Gasheizung – Ölheizung – Kaminofen – Pelletkessel – Wärmepumpe Weitere Informationen: EU-Energielabel ( UBA -Themenseite) UBA-Broschüre Ökodesign & Energielabel Das neue EU-Energielabel (BMWK) Energy efficient products (Webseite der Europäischen Kommission) EcoTopTen : Plattform für energieeffiziente Produkte (Öko-Institut) Daten zur Umwelt : Energieeffiziente Produkte (UBA) Bio-Siegel Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium. Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber: Biolebensmittel Weitere Informationen: EU-Bio-Logo (EU-Kommission) Das Bio-Siegel (BMEL) EU Ecolabel Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber: Blumenerde (torffrei) – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: EU Ecolabel (RAL gGmbH) Der Blaue Engel Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle. Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber: Bekleidung – Carsharing – Computer (PC, Laptop) – Gartenhäcksler – Kaminöfen – Mehrwegflaschen – Papiertaschentücher, Hygienepapiere – Papier, Recyclingpapier – Plastiktüten – Spanplatten und andere Holzwerkstoffe – Smartphones – Streumittel/ Streusalz – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: Blauer Engel (Website von UBA und RAL gGmbH) Grüner Knopf Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber: Bekleidung Weitere Informationen: Grüner Knopf (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird: Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank? Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer? Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun: Wie dosiere ich z.B. Waschmittel? Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend? Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der UBA-Umwelttipps geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden. In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. MSC -Label bei Fisch , Grüner-Strom- und ok-power-Label bei Ökostrom , FSC- und PEFC-Label bei Holzprodukten oder Goldstandard bei freiwilligen Kompensationszahlungen . Siegeldatenbanken nutzen Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf Siegelklarheit.de (Initiative der Bundesregierung) und Label-online.de von der Verbraucher Initiative e.V. (gefördert vom BMJ). Weitere Informationen: Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer UBA-Denkwerkstatt Konsum : Was macht ein gutes Siegel aus? Welche Siegelarten gibt es? Warum gibt es so viele Siegel?
Bewusster Umgang mit Warmwasser schont Umwelt und Geldbeutel Wie Sie Ihre Kosten für Warmwasser senken können Installieren Sie wassersparende Armaturen. Lassen Sie warmes Wasser nur bei Bedarf laufen. Nutzen Sie die Zeit-Steuerungsoptionen des Heizsystems, um die Pumpe für die Zirkulationsleitung einige Stunden abzuschalten. Erwärmen Sie Ihr Warmwasser mit Sonnenkollektoren. Beachten Sie die hygienischen Anforderungen (mind. 60 °C, keine Stagnation), um Legionellen zu vermeiden. Gewusst wie Warmwasser ist nicht nur teuer, sondern auch – nach Heizung und Auto – einer der größten Energieverbraucher und CO 2 -Verursacher im privaten Haushalt. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich die Kosten für Warmwasser senken, die Umwelt schonen und gesundheitliche Anforderungen realisieren. Sparduschkopf einbauen: Durch wassersparende Armaturen lassen sich – meist ohne Komfortverlust – die Warmwasserkosten deutlich senken. Perlatoren, Wassersparbrausen und Ähnliches können auch nachträglich angebracht werden. Herkömmliche Duschbrausen haben einen Durchfluss von zwölf bis 15 Litern Wasser pro Minute. Wassersparbrausen hingegen nur sechs bis neun Liter. Das Öko-Institut hat errechnet, dass eine Wassersparbrause in einem Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 20.000 Liter Wasser pro Jahr einsparen kann. Dies reduziert die Wasserkosten um über 80 Euro und spart darüber hinaus Energiekosten zwischen 35 Euro (Gas) und 144 Euro (Strom) ein (Öko-Institut 2012). Leerlaufverluste von Untertisch-Heißwasserspeichergeräten lassen sich mit Hilfe eines Vorschaltgeräts (z.B. Thermo-Stop) oder einer Zeitschaltuhr vermeiden bzw. verringern. Bei Geräten mit einem Fassungsvermögen von fünf bis 15 Litern lassen sich durch ein Vorschaltgerät rund 135 Kilowattstunden pro Jahr einsparen (Amortisation nach einem Jahr) ( UBA 2008). Beim Einsatz von wassersparenden Armaturen muss allerdings beachtet werden, dass es in der Trinkwasser-Installation nicht zu Stagnation kommt. Stagnierendes Wasser kann zu Hygieneproblemen führen (siehe unten). Warmwasser nur bei Bedarf: Duschen benötigt im Allgemeinen weniger Wasser als ein Bad in der Wanne. Wer allerdings beim Duschen das Wasser länger als zehn Minuten laufen lässt, kann den Wasserverbrauch eines Bades sogar toppen (bei 15 Litern Durchfluss pro Minute). Der Warmwasserverbrauch hängt deshalb auch stark von den persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab. So hat auch Wellness einen Preis: Große Badewannen, Massagedüsen und Ähnliches kosten nicht nur in der Anschaffung, sondern verursachen auch höhere Warmwasserkosten in der Nutzung. Hygienische Anforderungen beachten: Das warme Wasser sollte überall im Leitungssystem immer eine Temperatur von mindestens 55 °C haben und am Austritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von mindestens 60 °C einhalten, damit es zu keinem Legionellenwachstum kommt. Achten Sie darauf, dass auch wenig genutzte Leitungsabschnitte regelmäßig durchspült werden. Trinken sie nur frisches und kühles Wasser aus dem Zapfhahn. Beachten Sie, dass Legionellen auch in Kaltwasserleitungen wachsen können, wenn das Wasser dort lange genug steht und sich erwärmt. Warm- und Kaltwasserleitungen sollten daher gut wärmeisoliert sein und regelmäßig genutzt werden. Was Sie noch tun können: Vergleichen Sie Ihren Warmwassverbrauch mit dem WasserCheck und dem deutschen Warmwasserspiegel . Das regelmäßige Entkalken von Armaturen und Duschbrausen erhöht deren Lebensdauer. Vor dem Genuss das Trinkwasser ablaufen lassen, bis es kühl und frisch aus dem Hahn läuft. Ein Sparduschkopf entspricht 29 Energiesparlampen. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Glühbirne austauschen ist gut - einen Sparduschkopf einbauen noch viel besser. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Warmwassersparen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz und spart richtig viel CO2 ein. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ein Sparduschkopf entspricht 29 Energiesparlampen. Glühbirne austauschen ist gut - einen Sparduschkopf einbauen noch viel besser. Warmwassersparen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz und spart richtig viel CO2 ein. Hintergrund Für die Bereitstellung von Warmwasser werden durchschnittlich rund zwölf Prozent des gesamten Energieverbrauchs der privaten Haushalte in Deutschland benötigt. Wird das Warmwasser elektrisch erhitzt, entfallen darauf rund 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt (Ecotopten 2013). Quellen: Öko-Institut (2012): PROSA-Studie Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen. UBA – Umweltbundesamt (2013): Energiesparen im Haushalt . UBA – Umweltbundesamt (2011): Energiesparen bei der Warmwasserbereitung – Vereinbarkeit von Energieeinsparung und Hygieneanforderungen an Trinkwasser .
Energieeffiziente Produkte Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2022 gegenüber 2008 um 0,2 %. Vor allem durch die Standards der Energieeffizienz, festgelegt in der Ökodesign-Richtlinie, konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen. Stromverbrauch der Haushalte Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2022 rund 139 Milliarden Kilowattstunden oder 139 Terawattstunden. Dies entspricht 29,1 % des gesamten Stromverbrauchs. Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine steigende Pro-Kopf-Wohnfläche und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird. Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus, wie auch der Stromverbrauch für Raumwärme und Warmwasser (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2022“). Effizientere Produkte Viele große Haushaltsgeräte sind im Vergleich zu den 90-er Jahren deutlich effizienter. So verbrauchten Geschirrspülmaschinen im Jahr 1990 im Schnitt 490 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die effizientesten neuen Geräte liegen bei einem Stromverbrauch von unter 135 kWh pro Jahr. Für einige Produktgruppen bestehen dabei besonders große Unterschiede. So benötigen bei den Wäschetrocknern Spitzengeräte der Energieeffizienzklasse "A+++" weniger als 30 % der Energie von Geräten der schlechtesten verfügbaren Klasse "C". Geräte mit einer Kapazität von 7 kg weisen in der Klasse C einen jährlichen Energieverbrauch von 526 kWh auf, während es für dieselbe Gerätegröße auch A+++ Modelle mit einem Verbrauch von nur 138 kWh pro Jahr gibt. Mit dem Kauf des effizienteren Gerätes kann man bei einem Strompreis von 37,14 ct/kWh pro Jahr über 140 € Stromkosten sparen. Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“ zeigen die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2022. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind. Maßnahmen der Politik: Ökodesign Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Bis Anfang 2022 hatte die Europäische Union knapp 30 solcher Verordnungen verabschiedet, die die Effizienz der betroffenen strombetriebenen Produkte erhöhen. Einige Beispiele: Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen. Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen. Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden. Das EU-Energielabel Verbraucherinnen und Verbraucher können das EU-Energielabel bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als eine Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen je nach Produktgruppe derzeit von A+++ bis G. Die EU erhofft sich, dass aufgrund des Labels keine neuen Energiefresser mehr in die Haushalte kommen. Mit der Revision der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung ist eine Rückführung der Skala auf die Effizienzklassen A bis G vorgesehen. Der Umsetzungszeitraum ist produktabhängig, die ersten Produkte wurden 2021 wieder in einer A bis G Skala gekennzeichnet. Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke, Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten, Lampen, Fernsehgeräte und Displays, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, PKW und -Reifen. Auch der Blaue Engel hilft Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem Blauen Engel sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine gute Orientierung beim Kauf zu liefern.
Heizungstausch: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Ein vom Fachbetrieb durchgeführter hydraulischer Abgleich ist immer sinnvoll, sowohl bei neuen Heizungsanlagen als auch bei Bestandsheizungen. Was Sie beim Wechsel Ihrer Heizung beachten sollten Gas- und Ölkessel sind Auslaufmodelle. Prüfen und planen Sie möglichst bald den Umstieg. Steigen Sie auf zukunftssichere Heizarten um: Wärmepumpe, Fernwärme und Solarthermie. Eine Holzheizung sollten Sie nur in Ausnahmefällen in Erwägung ziehen. Optimieren Sie die Heizung als Gesamtsystem. Kontrollieren Sie regelmäßig den Energieverbrauch. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im Nationalen bzw. Europäischen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach spürbar verteuern: Schätzungen zufolge ist 2030 mit bis zu 200-400 Euro pro Tonne CO 2 (Realpreis 2022 ohne Inflation) zu rechnen, was Erdgas um 4-8 Cent/kWh und Heizöl um 5-10 Cent/kWh teurer machen wird (siehe Quellen unten). Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Prüfen und planen Sie den Umstieg: Gas- und Ölheizungen sind Auslaufmodelle. Wichtig ist, eine Lösung zu haben, bevor die alte Heizung kaputt geht. Beginnen Sie deshalb lieber heute als morgen mit den Überlegungen und Planungen für den Heizungstausch. Energieverbrauch der Heizung prüfen: Seit 2016 erhalten alte Gas- und Öl-Heizkessel im Gebäudebestand eine Energieverbrauchskennzeichnung . Heizkessel der Klassen C und D verschwenden Energie und sollten bald erneuert werden. Mit dem Etikett können Sie die Effizienzklasse Ihres jetzigen Heizkessels mit der eines neuen Heizgerätes vergleichen: Heizungen mit erneuerbaren Energien liegen in den Klassen A+ bis A+++. Sie können die Effizienzklasse auch mit einem Online-Rechner ermitteln, wenn Ihr Heizkessel noch kein Etikett erhalten hat. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Verbrauchscheck machen: Mit Hilfe von Internet-Ratgebern können Sie sich einen Überblick verschaffen, ob der Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Heizung zu hoch ist. Der HeizCheck schätzt ein, wieviel Energie Sie sparen können. Sie benötigen dafür nur wenige Angaben zum Gebäude und die letzte Abrechnung des Energieversorgers. Mit dem ModernisierungsCheck können Sie ermitteln, wie schnell sich zum Beispiel die Erneuerung Ihrer Heizung auszahlt. Individuelle Energieberatung nutzen: Um herauszufinden, mit welchen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen Sie wie viel Energie und Energiekosten einsparen können, empfiehlt sich eine individuelle Energieberatung durch qualifizierte Berater*innen. Für eine geringe Kostenbeteiligung (höchstens 30 Euro) bieten z. B. die Verbraucherzentralen unkomplizierte und professionelle Energieberatungen an. Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist eine Variante der Energieberatung, die vom Staat zu einem sehr großen Anteil gefördert wird. Sie zeigt Ihnen, wie Ihr Haus in mehreren Schritten fit für das Heizen mit erneuerbaren Energien wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Heizarten Zukunftssichere Wärmepumpen: Wärmepumpen holen Umgebungswärme ins Haus, um damit zu heizen. Die Klimabilanz einer Wärmepumpe ist schon heute gut und wird immer besser, je mehr Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Am häufigsten wird Umgebungsluft als Wärmequelle genutzt. Daneben lassen Wärmequellen wie Erdwärme, Abluft, Abwasserwärme oder Eisspeicher eine Wärmepumpe effizienter arbeiten. Wärmepumpen sind nicht nur in Neubauten, sondern auch in vielen Bestandsgebäuden effizient einsetzbar: Oft ist es ausreichend, größere oder zusätzliche Heizkörper zu installieren. Eine Flächenheizung oder umfassende Sanierung ist in Bestandsgebäuden keine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe. Solange ein Bestandsgebäude noch nicht von einer Wärmepumpe allein beheizt werden kann, ist eine Hybridheizung eine Lösung, bei der eine Wärmepumpe die meiste Zeit des Jahres die Wärmeversorgung übernimmt und nur an besonders kalten Tagen ein (Spitzenlast-)Heizkessel zusätzliche Wärme liefert. Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp Wärmepumpe . Mit Fernwärme komfortabel heizen: Der Anschluss an Fernwärme oder Nahwärme ist eine ökologisch sinnvolle Option, selbst wenn das Wärmenetz momentan noch nicht vollständig erneuerbare Energien nutzt. Die Energie der Sonne nutzen: Solarthermie nutzt die Sonnenstrahlung, um zur Trinkwassererwärmung oder zum Beheizen der Wohnräume beizutragen. Sie verringert auf diese Weise den Energieeinsatz der Hauptheizung. Ökologisch sinnvoll ist das vor allem bei Heizungen, die Öl, Gas oder Holz verbrennen. Es kommen auch photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT) in Frage, die sowohl Wärme als auch Strom vom Dach erzeugen. Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp Sonnenkollektoren . Holzheizungen nur im Ausnahmefall: Von Holzheizungen rät das UBA aus Gründen des Umwelt-, Gesundheits- und Ressourcenschutzes ab. Sollte dennoch Holz z. B. als Ersatz einer schlechteren Bestandsholzheizung eingesetzt werden, dann möglichst in effizienten und emissionsarmen Feuerungsanlagen. Ziel muss ein insgesamt verminderter Holzeinsatz sein. Für ein Bestandsgebäude zeigt ein individueller Sanierungsfahrplan einen Weg, wie das Haus mittelfristig ohne Brennstoffe beheizt werden kann (siehe oben). Weitere Infos finden Sie in unseren Umwelttipps Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Was Sie noch tun können Heizung als Gesamtsystem optimieren: Damit eine neue Heizung möglichst effizient funktioniert, muss das ganze System optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Auch bei Wärmepumpen und Solaranlagen ist ein effizienter Betrieb kein Selbstläufer. Beauftragen Sie deshalb beim Heizungstausch eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Dazu gehören ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Berechnung der Heizlast, der Einbau einer effizienten Heizungspumpe , die Dämmung von Rohrleitungen, der Austausch zu kleiner Heizkörper und die korrekte Einstellung der Heizungsregelung. Eine Heizungsoptimierung lohnt sich auch ohne Heizungstausch – und wird staatlich gefördert . Kontrollieren Sie regelmäßig den Verbrauch : Eine neue Heizung soll Energie und Heizkosten sparen. Ob sich diese Einsparungen auch tatsächlich einstellen, sollten Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch der Heizung überwachen. Ein einfaches Hilfsmittel dafür ist das kostenlose Energiesparkonto . Bei erhöhten Verbräuchen sollten Sie den Ursachen auf den Grund gehen. Fehlerhaftes Lüften kommt ebenso wie fehlende Heizungsoptimierung hierfür in Frage. Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp Heizen, Raumtemperatur . An das ganze Haus denken: Eine Heizung kann nur so effizient arbeiten, wie es das zu beheizende Haus ermöglicht. Schon kleine Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke sparen Energie und rechnen sich schnell. Lassen Sie sich beraten, wie Sie ihr Haus sanieren können, entweder auf einmal zum Effizienzhaus oder schrittweise mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan . Sowohl die Beratung als auch die Sanierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert. Förderung beantragen: Wer seine Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Am geläufigsten ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darüber hinaus gibt es noch weitere, teilweise regionale Programme. Welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, können Sie in einem Online-Ratgeber ermitteln. Hintergrund Umweltsituation: Gut 35 Prozent der Energie werden in Deutschland eingesetzt, um Gebäude zu beheizen. Das verursacht rund 25 Prozent der CO 2 -Emissionen. Die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand die größte Menge an CO₂. Der Wechsel zu einer Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien ist nicht nur umweltfreundlich und macht unabhängig von fossilen Energieträgern, sondern kann auch Heizkosten sparen. Ölheizungen emittieren am meisten CO₂ und sollten deshalb möglichst schnell ersetzt werden. Auch Gasheizungen bieten keine langfristige Perspektive: Konventionelles Erdgas belastet das Klima, und Wasserstoff oder Methan aus erneuerbaren Energien sind noch nicht am Markt verfügbar. Wenn es einmal soweit ist, werden sie teure und ineffiziente Brennstoffe sein, weil für ihre Produktion ein Vielfaches an Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden muss, als wenn man mit einer Wärmepumpe heizt. Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat den CO₂-Preis im Nationalen Emissionshandel eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird das Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Das macht es immer attraktiver, zu erneuerbaren Energien zu wechseln und das Haus zu sanieren. Auch wenn sie heute kurzfristig noch billiger erscheinen: Gas- und Ölheizungen sind Techniken von gestern. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt nach seiner Änderung im Herbst 2023 vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Die Anforderungen gelten in Bestandsgebäuden ab 1.7.2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und ab 1.7.2028 in kleineren Gemeinden. Danach darf übergangsweise noch eine Heizung ohne erneuerbare Energien eingebaut werden; diese muss dann innerhalb von 5 Jahren mit erneuerbaren Energien nachgerüstet oder durch eine passende Heizung ersetzt werden. Unsere Grafik zeigt die Zeitpunkte, ab wann die Anforderungen für Ihre neue Heizung gelten, und welche Optionen in Frage kommen: Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Das Wärmeplanungsgesetz soll Gemeinden verpflichten, bis Mitte 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Daraus soll dann hervorgehen, in welchen Gemeindegebieten ein Wärmenetz erweitert oder gebaut wird oder ob ein Wasserstoffnetz errichtet werden soll. Marktbeobachtung: Fast 80 Prozent der Gebäude heizen mit Gas oder Öl. In Deutschland sind etwa 40 Prozent der Gas- und Ölheizungen älter als 20 Jahre. Heizungen erreichen nach 15 bis 20 Jahren das Ende ihrer zu erwartenden Lebensdauer und sind dann technisch veraltet. Damit die Gebäude treibhausgasneutral werden, müssen sie sowohl weniger Energie verbrauchen als auch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Der Marktanteil von Heizungen mit erneuerbaren Energien wächst stetig. Fast jede vierte neu eingebaute Heizung war zuletzt eine Wärmepumpe. Heizen mit erneuerbaren Energien wirkt: Immer mehr Wärme stammt aus erneuerbaren Energien und vermeidet THG-Emissionen . Marktentwicklung Wärmeerzeuger Quelle: Bundesindustrieverband Deutschland Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen Quelle: Bundesverband Wärmepumpe / Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Entwicklung des Wärmeverbrauchs aus erneuerbaren Energien Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt CO₂-Emissionen der privaten Haushalte: Komponentenzerlegung – Entwicklung gegenüber 1990 Quelle: Umweltbundesamt Quellen: BMWK : Energieeffizienz in Zahlen 2022 Dena: Dena-Gebäudereport 2023 MCC Berlin (2023): Arbeitspapier "Systematische Verteilungsanalyse zur Wärmewende: Welche Haushalte tragen die Kosten und wie kann die Entlastung aussehen?" IfW Kiel (2023): Mögliche Effizienzgewinne durch die Einführung eines länderübergreifenden Emissionshandels für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor in der Europäischen Union
Gasheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten So heizen Sie klimaverträglich mit Gas Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten weiterhin mit Gas heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb einer Gasheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist mit einem Gaskessel nur schwierig zu erfüllen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima - und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für die Erdgasheizung: Falls Erdgas dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden soll, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Prüfen Sie den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung. In Hybridheizungen kann eine Wärmepumpe den größten Teil der Heizarbeit übernehmen. Der Heizkessel heizt an kalten Tagen nur noch wenig zu. Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit dem Jahr 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem Klima schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau. Heizen mit erneuerbaren Energien: Gaskessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Gas-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Gaskessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund . Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb eine „Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen/Raumtemperatur . Nutzen Sie Fördermittel : Sie helfen, die Investitionskosten zu senken. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Hintergrund Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdgas sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO 2 - und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdgas führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Da das Treibhausgaspotenzial von Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, 25-mal höher ist als das von CO 2 , ist dies aus Sicht des Klimaschutzes besonders relevant. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab dem 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gaskessel, die nach dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Biomethan verursacht immer noch rund 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas, außerdem ist Biomethan begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Gaskessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent Biomethan beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist, wenn er auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist und das Haus in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen. Dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Gas-Brennwertkesseln) und CO-Emissionen. Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA -Themenseiten: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Energiesparende Gebäude Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem Bioenergie Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Marktdaten: Bereich Wohnen (Daten zur Umwelt)
Ölheizung energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten So heizen Sie klimaverträglich mit Öl Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten weiterhin mit Öl heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb einer Ölheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen (Brennwertgeräte statt Niedertemperaturkessel). Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 - Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO 2 -Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Bioöl, Palmöl, oder regenerativ erzeugtes Heizöl sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte von vornherein mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima - und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Ölheizungen verursachen noch höhere Emissionen an Treibhausgasen und Luftschadstoffen als Gasheizungen. Prüfen Sie daher den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie (mit Ökostrom betriebenen) Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich der Umstieg. Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem Klima schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau. Heizen mit erneuerbaren Energien: Ölkessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Öl-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund . Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur . Beachten Sie unsere Tipps zur Gasheizung . Nutzen Sie Fördermittel : Sie helfen, die Investitionskosten zu senken. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Hintergrund Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdöl sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO 2 - und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdöl führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ölkessel, die ab dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Heizöl aus Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Bioöle sind begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Ölkessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent erneuerbarem Brennstoff beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen; dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Öl-Brennwertkesseln) sowie die CO- und Rußemissionen. Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas oder Erdöl in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA -Themenseiten: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Energiesparende Gebäude Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem Bioenergie Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Marktdaten: Bereich Wohnen (Daten zur Umwelt)
Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Unternehmensportrait im Internet: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA 2004: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts), BGBl I 1998, 730, Berlin. Internet: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/EnWG.html (Zugriff am 19.02.2018) Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke / Website: www.gasag.de/ (Zugriff am 19.02.2018) KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2000: Landesenergieprogramm Berlin (LEP), (Drucksache 14/386) Berlin. Internet (aktuelle Fassung): www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/ (Zugriff am 19.02.2021) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2000a: Emissionskataster Hausbrand für 1999/2000 Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Energiebericht Berlin, Energiepolitik in Berlin 1990 – 1996, Berlin SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Gesetze Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) vom 02.10.1990, verkündet am 13.10.1990 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 2144, Überschrift geändert durch Art. I Nr. 1 d. Ges. v. 12. 10. 1995, GVBl. S. 664. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2002: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2002, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2000/karten/artikel.954560.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2002: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2002, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2000/karten/artikel.954608.php
Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.): Internet: de.wikipedia.org/wiki/Bewag_%28Berlin%29 (Zugriff am 01.03.2010) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA 2004: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts), BGBl I 1998, 730, Berlin. Internet: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/EnWG.html (Zugriff am 13.02.2018) Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke AG (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke AG (Hrsg.) 2009: Geschäftsbericht 2008. KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Emissionskataster Hausbrand für 1999/2000 Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010a: Emissionskataster Hausbrand für 2005, unveröffentlicht (Stand 01.03.2010), Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010b: Landesenergieprogramm Berlin (LEP), gegenüber dem Senatsbeschluss und der Abgeordnetenhaus-Vorlage redaktionell überarbeitete Fassung. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/ (Zugriff am 01.03.2021) SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010c: Evaluierung Landesenergieprogramm 2006-2010, Stand Oktober 2009, unveröffentlicht, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Energiebericht Berlin, Energiepolitik in Berlin 1990 – 1996, Berlin SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 1996: Statistisches Jahrbuch 1996, Berlin. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2006: Statistisches Jahrbuch 2006, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Gesetze Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) vom 02.10.1990, verkündet am 13.10.1990 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 2144, Überschrift geändert durch Art. I Nr. 1 d. Ges. v. 12. 10. 1995, GVBl. S. 664. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2005/karten/artikel.992697.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008b: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2005/karten/artikel.1009003.php
Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Energiekonzept Berlin, Entwurf für die Öffentlichkeitsarbeit, Neue Energiepolitik für Berlin, Heft 9, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Karten Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) 1994: Fernwärmenetze in Berlin, Übersichtskarte 1: 50 000, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke (Hrsg.) 1995: Gasversorgung in Berlin, Übersichtskarte 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.01 Schwefeldioxid – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.03 Stickoxide – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/ 1:300 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1994, Karte 03.04 Stäube – Emissionen und Immissionen, 1:200 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994d: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1994, Karte 03.08 Organische Gase – Emissionen und Immissionen, 1:200 000/1:300000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995e: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 1995, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995f: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 1995, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin.
Ausgehend von der Bohrungsdatenbank der Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgte die Zuordnung der Gesteinsbeschreibungen der einzelnen rd. 250.000 Schichten der Bohrungen und Interpretationsprofile zusammenfassend zu zehn Gesteinsklassen mit zugehöriger spezifischer Wärmeleitfähigkeit und spezifischer Wärmekapazität (Tab. 1). Zur Bestimmung der spezifischen Entzugsleistungen der zehn Gesteinsklassen wurde ein Modellansatz mittels Earth Energy Designer (EED, Version 3.16) herangezogen. Hierfür wurde ein anwendungsnaher energetischer Lastfall eines Einfamilienhauses für jede Gesteinsklasse mit identischen Randbedingungen berechnet. Lediglich die gesteinsspezifischen Parameter (Wärmeleitfähigkeit, Wärmekapazität) sind angepasst worden. Somit konnte für jede Gesteinsklasse die spezifische Entzugsleistung bestimmt werden. Randbedingungen für die Ermittlung der spezifischen Entzugsleistung 1. Randbedingungen Standort/Wärmebedarf: Mittlere Temperatur an der Erdoberfläche: 9 °C Sondenanordnung: 2 Sonden à 100 m Länge, 6 m Abstand Bohrdurchmesser: 180 mm Volumenstrom/Sonde: 0,5 l/min (Untergrenze turbulente Strömung im Fluid) Sonde: Doppel-U, PE DN 32 PN 10 Mittenabstand: 0,07 m Leitfähigkeit Hinterfüllung: 1,5 W/(m\*K) Kältemittel: Monoethylenglykol 25% Bohrlochwiderstand: entsprechend o. g. Ausbau Simulationszeitraum: 25 Jahre Jahresarbeitszahl: 4,3 (Förderrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) untere Temperaturrandbedingung des Fluids: 1,5 °C 2. Randbedingungen Grundwasser / Untergrundtemperatur: Grundwasserfluss: wird nicht berücksichtigt Untergrundtemperatur: konstant = mittlere Temperatur Berlin (9 °C) 3. Gültigkeit: gilt nur für kleine Sondenanlagen (2 Sonden) bei größeren Anlagen mit mehr als 2 Sonden (auch unter 30 kW) müssen entsprechend Abschläge vorgenommen werden, denn die Einflussnahme der Sonden untereinander nimmt mit steigender Anzahl zu Jahresbetriebsstunden Die Berechnung der Entzugsleistung erfolgte für die Heizarbeit **ohne** Warmwasserbereitung mit 1.800 Betriebsstunden pro Jahr der Wärmepumpe (Karten 02.18.5-8) sowie für die Heizarbeit **mit** Warmwasserbereitung mit 2.400 Betriebsstunden pro Jahr der Wärmepumpe (Karten 02.18.9-12). Die Variationen in der jährlichen Heizlastenverteilung sind für 1.800 und 2.400 Betriebsstunden in den Abbildungen 2 und 3 ersichtlich. Der Anteil der Warmwasserbereitung ist konstant, die Heizarbeit unterscheidet sich im Jahresverlauf. Im Ergebnis sind in Tab. 2 die spezifischen Entzugsleistungen für Heizung ohne Warmwasseraufbereitung (1.800 h/a) und mit Warmwasseraufbereitung (2.400 h/a) für die einzelnen Gesteinsklassen jeweils für den gesättigten und ungesättigten Bereich dargestellt. Die mittlere spezifische Wärmeleitfähigkeit und die mittlere spezifische Entzugsleistung für die gesamte Bohrung wurde durch gewichtete Mittelung der einzelnen, schichtbezogenen Wärmeleitfähigkeiten bzw. Entzugsleistungen für die ausgewählten Tiefenabschnitte (0 – 40 m, 0 – 60 m, 0 – 80 m und 0 – 100 m) berechnet. Da insbesondere für die Erstellung der Karten mit der Tiefe 100 m nur noch 1.500 Bohrungen zur Verfügung standen, wurden zur Verdichtung virtuelle Bohrungen anhand der geologischen Schnitte mit einem Abstand von 500 m erstellt. Die Zuordnung der Wärmeleitfähigkeiten und der zugehörigen Entzugsleistungen erfolgte für diese Stützstellen anhand gemittelter Werte der petrographischen Eigenschaften des umliegenden Gesteins. Insgesamt wurden zusätzlich ca. 1.900 virtuelle Bohrungen verwendet. Für die Erstellung der Karten wurden die für alle Bohrungen und Stützstellen berechneten Werte für die spezifische Wärmeleitfähigkeit und die spezifische Entzugsleistung anschließend per IDW (Inverse Distanzwichtung) interpoliert.
Origin | Count |
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Bund | 138 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 95 |
Text | 43 |
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