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Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck

Der Kanalisations-Zweckverband (KZV) „Schwarzachgruppe“ plant, eine energieintelligente kommunale Energieplus-Kläranlage zu errichten. Die Kläranlage soll mindestens so viel Energie produzieren, wie für den Betrieb benötigt wird. Dies soll durch die Kombination verschiedener, auf den konkreten Standort der Kläranlage angepasster Maßnahmen erfolgen. Die Kläranlage soll hinsichtlich Effizienz der Behandlung, Energieerzeugung, Energiespeicherung und Einbindung über ein „Smart Grid“ in das regionale Stromversorgungsnetz so optimiert werden, dass sie ohne Co-Vergärung (von zum Beispiel Lebensmittelresten) ganzjährig die Energieautarkie erreicht. Das Projekt besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammen eine höchst energieeffiziente Kläranlage darstellen: Zum einen werden Energieeffizienzpotentiale weitestgehend ausgeschöpft, u.a. mittels moderner Pumpen und Gebläse sowie der Abwärmenutzung an den verschiedenen Anlageteilen. Zum anderen werden alle Möglichkeiten der Energieerzeugung und -speicherung genutzt, die auf dem Standort der Kläranlage möglich und sinnvoll sind, darunter eine Wasserkraftanlage im Kläranlagenablauf, Photovoltaik, Stromspeicherung in Batterien und entsprechend gezielte Abschaltung des Blockheizkraftwerks, Klärgasspeicher, Wärmespeicher (Warmwasserspeicher) und die Kopplung der verschiedenen Speicher zur kontinuierlichen Bereitstellung von Energie (thermisch oder elektrisch nach Bedarf). Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projektes ist die Einbindung der Kläranlage in einen netzdienlichen Betrieb, d.h. die intelligente Steuerung der Energieerzeuger zum Zweck der Netzentlastung bzw. Einspeisung bei Bedarf. Dazu bedarf es eines sog. „Smart Micro Grids“ welches ein intelligentes Energiemanagementsystem beinhaltet. Dieses ermöglicht es die Betriebsweisen an unterschiedliche Bedingungen bspw. Tag/Nacht oder Winter/Sommer anzupassen, aber auch auf aktuelle Bedarfe des Netzes oder einzelner Anlagenteile zu reagieren. Im Allgemeinen sind Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich mit durchschnittlich 20 Prozent anteilsmäßigem Strombedarf der größte kommunale Stromverbraucher. Angesichts des erheblichen Energiebedarfs von Abwasserentsorgungsanlagen ist die Verbesserung der Energieeffizienz ein wichtiger Ansatzpunkt für eine klimafreundliche Abwasserentsorgung in Deutschland. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, in der Bilanz ohne externen Strombedarf auszukommen. Zusätzlich soll die Anlage netzdienlich betrieben werden, d. h. die Stromabgabe an das Netz sowie die Stromabnahme aus dem Netz werden so abgestimmt, dass sie zu einer Netzentlastung beitragen. Mit dem Vorhaben kann eine Energieeinsparung von 100 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs von 652.980 Kilowattstunden erzielt werden. Das bedeutet eine CO 2 -Einsparung in der Größenordnung von 300 Tonnen pro Jahr (basierend auf einem Energiebedarf von jährlich 652.980 Kilowattstunden). Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2018 Status: Laufend

Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Satelliten-BHKW und Warmwasserspeichers am Standort Kraak

Die Naturenergie Kraak GmbH (Eichenweg 1, 19077 Kraak) betreibt am Standort Am Wal-desrand 2 in Kraak bereits ein nicht-genehmigungsbedürftiges Satelliten-BHKW (0,941 MW). Es ist nun geplant die Anlage um ein weiteres Satelliten-BHKW (4,258 MW) und einen Warmwasserspeicher zu erweitern. Die Feuerungswärmeleitung beträgt somit 5,199 MW ins-gesamt. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Kraak; Flur 1; Flurstücke 134/5 und 134/10. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.

FH Fernwärme Wachtum GmbH, Wesentliche Änderung einer Energieerzeugungszentrale

• Errichtung und Betrieb eines weiteren Warmwasserspeichers mit 225 m³ Inhalt • Errichtung und Betrieb eines BHKW mit einer FWL von 1.521 kW • Errichtung und Betrieb von 2 Gaskesseln mit jeweils einer FWL von 630 kW • Errichtung und Betrieb einer Wärmepumpe

Energiezentrale Fuggerstraße Landshut

Die Stadtwerke Landshut, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut, haben die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Energiezentrale in der Fuggerstraße zur Fernwärme- und Stromversorgung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 582 der Gemarkung Altdorf beantragt. Das Vorhaben besteht in der Errichtung und dem Betrieb von insgesamt drei Blockheizkraftwerken (FWL 3,8 MW, 1,6 MW, 1,6 MW), zwei Hackschnitzelkesseln (FWL je 1,1 MW) und neun Wärmepumpen (gesamt 2,3 MW) mit Solarthermieanlage und Warmwasserspeicher.

Willingmann tauscht sich mit Delegation der Partnerregion Centre-Val de Loire zu energiepolitischen Themen aus

Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr mit der französischen Region Centre-Val de Loire das 20-jährige Bestehen der Regionalpartnerschaft. Am Mittwoch hat Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann eine Delegation aus der Region im Norden Frankreichs empfangen, die anlässlich des Jubiläums in dieser Woche das Land bereist. Im Mittelpunkt der Gespräche in Aschersleben standen energiepolitische Themen. So besichtigte die Delegation gemeinsam mit dem Minister auch ein Bauprojekt für energieautarkes Wohnen. „Sachsen-Anhalt stellt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern den Herausforderungen der Transformation der Energiewirtschaft. Ein wichtiges Thema hierbei ist die Reduktion der Emissionen im Gebäudesektor, hier müssen Deutschland und Frankreich in den kommenden Jahren gleichermaßen vorankommen, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen“, betonte Willingmann. „Das Bauprojekt für energieautarkes Wohnen der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft zeigt beispielhaft auf, wie Emissionen von Gebäuden erfolgreich gesenkt werden können. Ich freue mich, den Austausch mit unserer Partnerregion hierzu sowie zu zahlreichen weiteren Themen auch über den aktuellen Besuch hinaus fortzuführen.“ Beim Energieautarkieprojekt der Gebäude- und Wohnungsgesellschaft Aschersleben (AGW) handelt es sich um einen Plattenbau aus den 1970er Jahren, der klimaneutral saniert und umgebaut wurde. Heute kann der Gebäudekomplex CO2-frei betrieben und zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Über 60 Prozent des Energiebedarfs produziert das Gebäude mit PV-Modulen selbst, während der Rest als grüner Strom aus dem Netz bezogen wird. Strom dient auch als Energieträger für Infrarotheizungen und Warmwasserspeicher in den Wohnungen. Zum Projekt zählt zudem die Einführung eines speziellen Mietpreismodells. Durch eine garantierte Mietpauschale über eine Energieflatrate werden alle Kosten für Wohnen, Heizen, Kalt- und Warmwasser sowie Haushaltsstrom für fünf Jahre zu einem Preis von 11 Euro pro Quadratmeter abgedeckt. Frankreich verfolgt im Stromsektor aktuell das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 40 Prozent erneuerbarer Energien (u.a. Wind, PV) an der Stromerzeugung zu erreichen. Der meiste Strom, rund 65 Prozent, wird in Frankreich aktuell mit Atomkraft erzeugt. In Deutschland beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bereits 51,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt 62,5 Prozent. Bis 2030 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. Auf wesentliches Betreiben Frankreichs hat die EU in ihrer Taxonomie allerdings auch Atomkraft als grüne Energie eingestuft. Strom ist in Frankreich zudem der wichtigste Energieträger in der Wärmeversorgung, es folgen Erdgas und Erneuerbare Energien. In Deutschland wird aktuell hauptsächlich noch mit Erdgas geheizt, gefolgt von Öl und Fernwärme. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X .

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Sundermann Bioenergie UG & Co. KG, Dülmen;

Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhande-ner Anlagenteile, der • Errichtung eines Warmwasserspeichers • Trocknung von Hackschnitzeln über einen neu zu errichtenden Schubwendetrockner sowie anschließender Pelletierung • Änderung des Tragluftdachs des Gärrestlager II • Ausstattung des Gärrestlager I mit einem Tragluftdach (Gasspeicher) • Erhöhung der Inputtstoffmenge

MW Bioenergie GmbH & Co. KG, Errichtung und Betrieb von BHKW

Die Fa. MW Bioenergie GmbH & Co. KG, Deeterhook 3 in 49832 Andervenne, hat mit Schreiben vom 27.04.2023 gemäß §§ 4 und 19 des BImSchG die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei BHKW durch den Einsatz von Biogas mit einer FWL von insgesamt 3,675 MW, eine Anlage nach Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs 1 zur 4. BIm-SchV, beantragt. Standort der Anlage ist die Lünsfelder Straße 21b in 49832 Freren, Gemarkung Freren, Flur 45, Flurstück 118/1 und 98, im Zentrum der Samtgemeinde Freren. Wesentlicher Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von 2 BHKW durch den Einsatz von Biogas mit einer FWL von insgesamt 3,675 MW und eines Warmwasserspeichers. Die BHKW werden innerhalb eines Gebäudes mit Betonschallhaube aufgestellt. Die Anlage dient der dynamischen Erzeugung elektrischer und thermischer Energie.

Änderung einer Biogasanlage, Winkeldorfer Bioenergie GmbH & Co. KG

Die Winkeldorfer Bioenergie GmbH & Co. KG, 27367 Horstedt hat beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Genehmigung zur Änderung und Erweiterung der Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG beantragt (Verfahren nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG). Und zwar: - Austausch der Immissionsschutzabdeckung gegen eine gasdichte Behälterabdeckung auf dem Gärrestlagerbehälter - Aufstellen eines Steuercontainers - Aufstellen eines Warmwasserspeichers - Anlegen einer Aufstellfläche für eine Gasaufbereitungsanlage mit Aufstellen einer Gasaufbereitung - Aufstellen einer Holztrocknungsanlage im Container - Aufstellen eines BHKW-Containers mit Einbau von zwei BHKWs für den flexiblen Anlagenbetrieb

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.

Errichtung zweier Verbrennungsmotorenanlagen für Erdgas (Biomethan) durch die Fürstenauer Wärme GmbH in Fürstenau

Die Fürstenauer Wärme GmbH, Große Straße 18, 49584 Fürstenau, hat mit Schreiben vom 11.06.2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Verbrennungsmotoranlagen für Erdgas (Biomethan) beantragt. Standort der Anlage ist das Grundstück an der Straße Am Gültum 3 in 49584 Fürstenau, Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstück 65/16. Wesentliche Antragsgegenstände sind zwei Verbrennungsmotoranlagen für Erdgas (Biomethan) mit insgesamt 10,192 MWFWL, ein Heizkessel für Erdgas (Biomethan) mit 1,035 MWFWL, zwei Wärmepumpen mit je 200kW, ein Warmwasserspeicher mit einem Volumen von 2.400 m³, ein Betriebsgebäude mit ca. 625 m² Grundfläche und ein Umschlagplatz für Motoröl.

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