Einbruch in Garage – Zeugen gesucht (Gemeinde Nordharz OT Danstedt) - Brand von Abfallbehältern – Tatverdächtige Person gestellt (Halberstadt) - Kabel entwendet – Zeugen gesucht (Quedlinburg) - Geschwindigkeitsmessgerät besprüht – Zeugen gesucht (Verbandsgemeinde Vorharz OT Harsleben) - Einbruch in Ladengeschäft (Wernigerode) Einbruch in Garage – Zeugen gesucht Gemeinde Nordharz OT Danstedt - Im Zeitraum vom 26. Januar 2025, 17:00 Uhr, bis zum 27. Januar 2025, 17:00 Uhr, drangen bislang unbekannte Täter gewaltsam in eine Garage im Bereich Danstedter Berg ein und entwendeten mehrere Gegenstände. Nach bisherigem Ermittlungsstand entwendeten die Täter ein Motorrad des Herstellers Betamotor, Modell XTRAINER, Erstzulassung 2018, sowie ein grünes Moped des Herstellers Simson. Darüber hinaus wurden mehrere Werkzeuge gestohlen. Ein weiteres Fahrzeug wurde beschädigt. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Fahndungsmaßnahmen sowie Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen. Brand von Abfallbehältern – Tatverdächtige Person gestellt Halberstadt – In den frühen Morgenstunden des 28. Januar 2025 ereigneten sich nach gegenwärtigem Ermittlungsstand im Stadtgebiet von Halberstadt mehrere Brände von Abfallbehältern. Eine tatverdächtige Person konnte im Rahmen polizeilicher Maßnahmen identifiziert werden. Gegen 02:05 Uhr wurde die Polizei über einen brennenden Abfallbehälter im Breiten Weg informiert. Am Einsatzort stellten die Beamten eine brennende Mülltonne sowie einen weiteren brennenden Behälter in unmittelbarer Nähe fest. Beide Behälter wurden durch das Feuer vollständig zerstört. Der entstandene Sachschaden beträgt circa 1.000 Euro. Etwa eine Stunde später stellten Polizeibeamte eine weitere brennende Mülltonne in der Schuhstraße fest. Diese befand sich an einer Garage, die durch das Feuer beschädigt wurde. Der Sachschaden beträgt schätzungsweise 800 Euro. Hierbei ermittelten die Beamten Hinweise zu einer tatverdächtigen Person. Kurz darauf konnte eine tatverdächtige Person im Nahbereich gestellt werden. Diese wurde auf frischer Tat angetroffen, als sie versuchte, einen weiteren Abfallbehälter anzuzünden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person stellten die Beamten Beweismittel sicher. Die Spurensuche und –sicherung erfolgte. Die Beamten nahmen die tatverdächtige Person vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam und leiteten Ermittlungen im Rahmen der Sachbeschädigung durch Brand in drei Fällen ein. Die Ermittlungen dauern an. Weitere s achdienliche Hinweise zum Brandgeschehen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Kabel entwendet – Zeugen gesucht Quedlinburg – Bislang unbekannte Täter entwendeten im Tatzeitraum vom 26. Januar 2025, 11:00 Uhr, bis zum 27. Januar 2025, 09:45 Uhr, mehrere tausend Meter Kabel von einem Firmengelände in der Halberstädter Straße. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand entstand hierdurch ein Schaden von rund 44.000 Euro. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter das Diebesgut mithilfe von Fahrzeugen abtransportierten. Eingesetzte Polizeibeamte suchten nach Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen . Die Polizei rät… …zum Schutz vor Diebstählen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugtes Betreten und den Zugriff auf wertvolle Gegenstände zu verhindern. Die Sicherung von Geländen durch eine geeignete Umfriedung, abschließbare Tore und ausreichende Beleuchtung, erschwert den Zugang für Unbefugte. Der Einsatz von Überwachungskameras und Alarmsystemen kann potenzielle Täter abschrecken und liefert im Ernstfall wichtige Hinweise für die Ermittlungen. Hochwertige Gegenstände sollten möglichst in gesicherten Bereichen gelagert werden, um sie vor Diebstahl zu schützen. Regelmäßige Kontrollen, insbesondere nachts oder am Wochenende, erhöhen zusätzlich die Sicherheit. Tauschen Sie sich auch mit Nachbarn oder umliegenden Betrieben aus, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.k-einbruch.de/ Geschwindigkeitsmessgerät besprüht – Zeugen gesucht Verbandsgemeinde Vorharz OT Harsleben - Im Zeitraum vom 27. Januar 2025, 15:30 Uhr, bis zum 28. Januar 2025, 01:37 Uhr, beschädigten nach gegenwärtigem Ermittlungsstand bislang unbekannte Täter ein in der Quedlinburger Straße befindliches stationäres Geschwindigkeitsmessgerät. Polizeibeamte stellten während ihrer Streifentätigkeit fest, dass der Anhänger mit Sprühfarbe besprüht worden war. Hierdurch wurde der Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachung gestört. Es entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 1.000 Euro. Die Polizeibeamte leiteten Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein. Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben mitzuteilen. Einbruch in Ladengeschäft Wernigerode – Im Zeitraum vom 27. Januar 2025, 17:00 Uhr, bis zum 28. Januar 2025, 08:30 Uhr, verschafften sich bislang unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einem Ladengeschäft in der Breiten Straße. Nach ersten Erkenntnissen drangen die Täter durch einen Hintereingang in das Objekt ein und entwendeten hieraus u. a. Bargeld und einen Tresor. Der entstandene Schaden beläuft sich auf einen vierstelligen Betrag. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder Tatverdächtigen Personen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung
Flüsse unter Stress – die Oder Im Sommer 2022 kam es zu einer Umweltkatastrophe in der Oder: Ein Massensterben von schätzungsweise 1.000 Tonnen Fisch sowie Muscheln und Schnecken begann im polnischen Teil der Oder und setzte sich dann flussabwärts auch im deutschen Teil fort. Ursache war eine giftbildende, im Wasser schwebende Brackwasseralge mit dem wissenschaftlichen Namen Prymnesium parvum. Die Oder – ein mitteleuropäischer Fluss Die Oder entspringt in Tschechien und mündet im Stettiner Haff in die Ostsee. Sie bildet einen großen Teil der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Die Oder ist 840,9 km lang. Durch Regulierungen und Verbau wurde der Flusslauf in der Vergangenheit um über 20 % verkürzt. Das Einzugsgebiet ist 124.049 km² groß, davon liegen 86,4 % in Polen, 5,9 % in Tschechien und 7,7 % in Deutschland. Mehrfachbelastungen führen zu Umweltkatastrophen Das Fischsterben in der Oder im August 2022 zeigt, dass Politik, Wissenschaft und Wasserwirtschaft trotz deutlicher Fortschritte im Gewässerschutz vor neuen Herausforderungen stehen. Durch den Klimawandel mit heißen und trockenen Sommern können solche Ereignisse in der Oder und anderen Gewässern auftreten. Einflussfaktoren sind variable Umweltbedingungen und menschliche Belastungen (z.B. industrielle Einleitungen oder der starke Verbau der Gewässer). Im Fall der Oder hat die multiple Belastungssituation – hohe Salzbelastung, starke Sonneneinstrahlung, hohe Wassertemperaturen und eine geringe Wasserführung – dazu geführt, dass die natürliche Resilienz des Ökosystems überfordert war und die Brackwasseralge Prymnesium parvum sich schnell vermehren konnte. Algenblüten und die Brackwasseralge Prymnesium parvum Algenblüten in Gewässern entstehen durch viele Faktoren, darunter Einträge von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus Landwirtschaft und Kläranlagen, sowie Licht und warme Temperaturen. Das Fischsterben im Sommer 2022 wurde durch die Brackwasseralge Prymnesium parvum und ihre Gifte verursacht, die sich unter extremen Umweltbedingungen stark vermehren konnte. Prymnesium parvum ist ein salzliebender Einzeller, der meist in Brack- und Meeresgewässern vorkommt, aber auch in Binnengewässern auftreten kann. Sie ist weltweit verbreitet, u.a. in Europa, China, Australien, den USA und Nordafrika. Die Alge produziert Prymnesine (Giftstoffe), die das Kiemengewebe von Fischen und Schalentieren zerstören können. In Gewässern können je nach Einleitung, natürlichem Hintergrund oder Zuflüssen verschiedene Salze vorkommen. Salze gelangen über Kläranlagen, Straßenoberflächen und vor allem den Bergbau in die Gewässer. Beim Abbau von Braunkohle kann Salzlauge als Nebenprodukt entstehen. In der Oder ist das Steinsalz (chemisch: Natriumchlorid ) aus dem Bergbau maßgeblich. Deshalb werden die Salzkonzentrationen dort insbesondere durch Chlorid-Ionen repräsentiert. Algenblüten von P. parvum können bei Chlorid-Konzentrationen von >300 bis >30.000 mg/l auftreten, bereits bei 350 mg/l kann eine Blüte entstehen. Die Prymnesium -Alge ist weltweit verbreitet und bildet Überdauerungsstadien. Derzeit gibt es keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung oder Entfernung aus Fließgewässern. Eine deutliche Reduktion der Salzkonzentration würde das Algenwachstum minimieren. Auch wachstumsfördernde Faktoren wie hohe Nährstoff- und Salzkonzentrationen müssen vermieden werden. 2024: Die Oder im Krisenmodus Auch im Sommer 2024 ist eine Umweltkatastrophe in der Oder möglich, Entwarnung kann nicht gegeben werden. Erste regionale Fischsterben in der Oder wurden in Polen und Deutschland im Juni gemeldet. Steigende Algenkonzentrationen haben im Juni 2024 in Polen und Brandenburg die ersten Warnstufen ausgelöst. Die Salzgehalte in der Oder sind auch in 2024 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Vergleich zum Fischsterben im August 2022, sind die Wassertemperaturen bisher geringer und die Wassermenge und die Pegel noch deutlich höher. Das ist positiv, da die Alge stehende und langsam fließende Gewässer bevorzugt. Aus diesem Grund wurde die Alge auch schon in einigen Seitengewässern und Stillwasserbereichen nachgewiesen. Für den Austausch zwischen Polen und Deutschland wurde im Mai 2024 die bilaterale Fachgruppe zur Oder reaktiviert, die nach dem Fischsterben 2022 gegründet wurde. Den deutschen Ko-Vorsitz hat das Umweltbundesamt ( UBA ). In dieser Gruppe informieren sich polnische und deutsche ExpertInnen über den aktuellen Stand an der Oder, über Maßnahmen zum Umgang in Krisensituationen und tauschen Daten zum Monitoring , Fakten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus. Es herrscht eine offene, transparente und vorausschauende Kommunikation zwischen den polnischen und deutschen Behörden. Das Fischsterben 2022 – Lessons learned Krisenfälle wie das Fischsterben an der Oder 2022 sind schwer vorherzusagen, da viele Umweltfaktoren das Gewässer beeinflussen und nicht eindeutig ist, wann die Belastbarkeit des Systems überschritten ist. Aber aus dem Fischsterben 2022 haben alle Beteiligten viel gelernt und die Katastrophe gemeinsam aufgearbeitet. Erste Ergebnisse aus einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanzierten Forschungsprojekt liegen vor. Warnsysteme wurden in Brandenburg und in Polen erarbeitet. Der Warn- und Alarmplan der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) wurde angepasst, um auch Fischsterben eindeutig zu erfassen. Ökologische Katastrophen wie in der Oder 2022 erfordern ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten: Das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Ereignissen, das Bündeln von Aktivitäten und Wissen im Krisenfall sowie schnelle politische Entscheidungen. Bei derartigen Krisen müssen ökologische Schäden erfasst und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gewässer und zum nachhaltigen Schutz abgeleitet werden. Unsere Gewässer werden überwacht Wasserproben, Analysen und Messdaten beschreiben die Wasserqualität unserer Gewässer und helfen, kurzfristige Veränderungen zu erkennen. Seit Jahrzehnten gibt es auch an den großen, grenzüberschreitenden Flüssen wie der Oder, Elbe oder Rhein automatische Messstationen für wichtige Daten wie Sauerstoffgehalt, Leitfähigkeit und Chlorophyllgehalt. Diese werden teilweise durch biologische Tests ergänzt. Internationale und nationale Programme erfassen zusätzliche Messdaten, unter anderem zu Schadstoffen. Derzeit werden die Daten zur Gewässerüberwachung auf verschiedenen Internet-Plattformen der Länder und des Bundes bereitgestellt. Die Zusammenführung dieser Online-Messdaten und deren Verknüpfung mit Prognosetools könnten die Überwachung und die Erkennung von Krisenfällen verbessern. Neue Methoden wie Fernerkundung, um über Satellitendaten die Ausbreitung von Algenblüten zu erkennen oder genetische Untersuchungen (eDNA) zur detaillierten Erfassung der Lebensgemeinschaften im Gewässer können ebenso unterstützen. Für eine frühzeitige Erkennung ist eine kontinuierliche, zeitnahe Bewertung der Online-Daten erforderlich und eine enge Abstimmung zwischen den Ländern und Bundesbehörden wichtig. Im Krisenfall Bei Unfällen oder Fischsterben existieren grenzüberschreitende Warn- und Alarmpläne für die großen Flüsse, auch an der Oder. Für Fälle wie ein Massenfischsterben ist eine abgestimmte Prozesskette von der Warnung bis zur Kommunikation wichtig; Krisenszenarien sollten vorbereitet werden, um im Notfall beispielsweise bei stark erhöhten Schadstoffkonzentrationen mit fatalen ökologischen Folgen sofort Maßnahmen ergreifen zu können. Helfen kann dabei auch, welche Behörde oder welche Institution das richtige Know-how für die Untersuchung spezifischer Fragestellungen hat – und das bundesweit. Ein reaktionsfähiges Netzwerk ist dafür die Voraussetzung. Nach dem Krisenfall Die Dokumentation eines Krisenfalls ist wichtig für die Aufklärung und spätere Aufarbeitung. Nach dem Oderfischsterben wurde hierzu ein Statusbericht der deutschen Expertengruppe erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat die Umweltkatastrophe und die Unterstützung, die sie im Auftrag des BMUV geleistet hat, in einem Bericht aufgearbeitet. Probenahmen werden auch nach dem Fischsterben fortgeführt. Dafür sind abgestimmte Pläne für die Probenahme und -logistik notwendig. Die langfristige Lagerung von Proben ist beispielsweise durch die Umweltprobenbank des Bundes möglich. Ein Nachsorge- Monitoring sollte koordiniert und die Daten sollten langfristig gesichert und ausgewertet werden. Für die Oder wurde durch das Bundesumweltministerium ein Sonderuntersuchungsprogramm für drei Jahre an der Oder finanziert, um die ökologischen Schäden zu erfassen und die Erholung des Ökosystems zu beobachten. Die Rolle des UBA Das Umweltbundesamt ( UBA ) koordinierte die Untersuchung des Fischsterbens an der Oder 2022 und leitete zusammen mit einem polnischen Kollegen eine deutsch-polnische Expertengruppe. Es steht weiterhin im Austausch mit polnischen Behörden, deutschen Bundesländern sowie einem Netzwerk aus Wissenschaft und Forschung. Auch 2024 führt das UBA diese Aufgaben fort. Die breite Themenpalette des UBA, darunter Gewässerbewertung, Monitoring , Schadstoffe aus Industrie und Kommunen, Bergbau, Algen und ihre Toxine sowie die etablierte Kooperation mit Landes- und weiteren Bundesbehörden, bietet eine fundierte Basis für die Bewertung, Aufklärung und Ableitung von Handlungsempfehlungen in Abstimmung mit allen Beteiligten. Diese wissenschaftliche Expertise unterstützt das Bundesumweltministerium und fördert die Kommunikation und Kooperation mit den Bundesländern durch verschiedene Gremien. Das UBA analysiert deutschlandweit vorhandene Daten zur Gewässerqualität und führt Risikoabschätzungen für stark salzhaltige Gewässer durch. Es forscht an neuen Techniken zur Bestimmung der aquatischen Lebensgemeinschaften, um effizientere Methoden für die Gewässerüberwachung zu entwickeln. Auf dieser Grundlage erarbeitet das UBA Handlungsempfehlungen, identifiziert Wissenslücken und konzipiert Forschungsansätze für zukünftige Gewässerüberwachung. Zudem informiert das UBA die Öffentlichkeit und beantwortet Fragen von Medien und Bürgern. Maßnahmen an der Oder – Handlungsempfehlungen des UBA Das Fischsterben an der Oder 2022 wurde durch mehrere Faktoren verursacht: hohe Salzkonzentration, hohe Nährstoffgehalte, hohe Wassertemperatur und niedriger Wasserstand. Empfehlungen sind weiterhin: Langfristige Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushaltes. Stärkung der Resilienz von Ökosystemen. Kurzfristig können Einleitungen von Industrieabwässern gestoppt oder stark eingeschränkt werden, um die Salzkonzentration zu senken. Mittelfristig müssten die Salzgehalte in der Oder dauerhaft deutlich reduziert werden. Grenz- und Orientierungswerte zum Salzgehalt im Wasser sind einzuhalten, um die Gewässerqualität zu verbessern und die Gefahr von giftigen Algenblüten zu verringern. Dabei müssen auch Bedingungen wie niedrige Wasserstände und geringe Fließgeschwindigkeit berücksichtigt werden. Deutschland und Polen sollten weiter gemeinsame Maßnahmen ergreifen, um weitere Fischsterben zu verhindern; durch Datenaustausch und Diskussionen zur Reduzierung von Salzeinleitungen. Die derzeitigen Einleitbestimmungen für Nährstoffe und andere Schadstoffe sollten überprüft und an das Wasserdargebot angepasst werden. Dafür müssen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. Maßnahmen in Krisenfällen wie die Absperrung gefährdeter Seitengewässer oder das Einleiten von unbelastetem Wasser aus Talsperren können größere Schäden verhindern. Solche Maßnahmen wurden bereits ergriffen. Ein umfassendes Monitoring über verschiedene Zeiträume hinweg ermöglicht die detaillierte Erfassung der ökologischen Folgen und Entwicklung des Gewässerzustands. Weitere Forschung zur Ökologie der Prymnesium-Alge ist nötig, besonders zu den Bedingungen, die eine Massenvermehrung und Giftproduktion fördern, sowie den Zusammenhängen zwischen Niedrigwasser, Temperatur und Klimawandel . Zur besseren Gewässerüberwachung sollten innovative Methoden und die Fernerkundung weiterentwickelt werden. Die effiziente Nutzung von bundesweiten Daten und die Erweiterung der Modellierungs- und Prognosefähigkeiten für Schadstoffe und andere Parameter in Gewässern. Insgesamt müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Gewässer widerstandsfähiger gegen Katastrophen und Klimawandel zu machen, etwa durch natürliche und technische Anpassungen. Dies erfordert regionale Planung und Maßnahmen wie die Reaktivierung von Auen, Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit , Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Reduktion von Nähr- und Schadstoffeinträgen.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11, 48147 Münster Stand 09/2024 Nachweis nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, (Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus- gasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions- warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme. Dem Nachweis beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Nachweis zusammen einzureichen sind - eine Kopie einer amtlichen Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - Einbaubescheinigungen, - die anliegende Belegliste - und Kopien aller Rechnungen und Zahlungsnachweise. Gegebenenfalls ist mit dem Nachweis zusammen die gesamte Vergabedokumentation einzureichen. Bitte beachten! Der Nachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster eingehen. Der Nachweis der Verwendung der gewährten Bundesmittel muss innerhalb der im Zuwendungsbe- scheid festgelegten Fristen erfolgen. Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 2 von 7 1. Angaben zur zuwendungsempfangenden Person Zuwendungsempfangende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristi- schen Personen) (Bitte eintragen!) Anschrift und Kontaktdaten (Bitte eintragen!) Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Die im Sachbericht unter Nr. 4 aufgeführten Aufträge wurden durchgeführt an einem (Bitte ankreu- zen/eintragen!) in Fahrt befindlichen Schiff. Schiffsneubau. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Nachweis eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Nummer der Bescheinigung Gültigkeitsende der Bescheinigung Nachweis nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 3 von 7 3. Zuwendungsbescheid Bitte eintragen! Aktenzeichen Datum des Zuwendungsbescheids Ich reiche hiermit einen (Bitte ankreuzen!) Zwischennachweis Verwendungsnachweis zu dem o. g. Zuwendungsbescheid ein. 3800S13-322.02/003/01-
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Einbruch in Gartenlaube" "Wildunfall auf der B1" "Trunkenheitsfahrt in Genthin" "Einbruch in Einfamilienhaus" "Fahrer unter Drogeneinfluss gestoppt" Einbruch in Gartenlaube Gommern, Am Mühlenteich, 26.07.2024, 16:00 Uhr Am 26.07.2024 gegen 16:00 Uhr wurden Polizeibeamte zu einem Einbruch in einer Gartenanlage gerufen. Vor Ort trafen sie den Geschädigten an, der berichtete, dass sowohl das Eingangstor als auch die Schlösser seiner Werkstatt und eines Schuppens aufgebrochen wurden. Die Täter entwendeten aus beiden Räumlichkeiten diverses Werkzeug. Die bisherige Schadenssumme liegt im unteren vierstelligen Bereich. Um sich vor Einbrüchen zu schützen, empfiehlt die Polizei, stabile Schlösser und zusätzliche Sicherungen an Türen und Fenstern zu verwenden. Eine gute Außenbeleuchtung kann potenzielle Täter abschrecken. Es ist ratsam, wertvolle Gegenstände nicht dauerhaft in Gartenlauben zu lagern. Auch die Installation von Alarmsystemen oder Überwachungskameras kann die Sicherheit erhöhen. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu tatverdächtigen Personen geben können, werden gebeten, sich persönlich, via E-Mail (levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de) oder unter der Telefonnummer 03921/920-0 im Polizeirevier Jerichower Land zu melden. Wildunfall auf der B1 Möser, Bundesstraße 1, a.H. Körbelitz, 26.07.2024, 19:45 Uhr Am 26.07.2024 gegen 19:45 Uhr ereignete sich ein Wildunfall auf der B1, bei dem es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Reh und einem Fahrzeug kam. Die 27-jährige Fahrzeugführerin war auf der B1 aus Richtung Körbelitz in Richtung Gerwisch unterwegs, als plötzlich ein Reh von rechts nach links die Fahrbahn kreuzte. Trotz eingeleiteter Bremsmanöver konnte ein Zusammenstoß nicht vermieden werden, wodurch am Fahrzeug ein Sachschaden entstand. Glücklicherweise blieb die Fahrerin unverletzt. Die Polizei empfiehlt, besonders in den Morgen- und Abendstunden, wenn die Aktivität der Wildtiere am höchsten ist, besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren. Reduzieren Sie das Tempo in waldreichen Gebieten und achten Sie auf Wildwechselschilder. Sollten Sie ein Tier auf der Fahrbahn sehen, bremsen Sie kontrolliert und vermeiden Sie Ausweichmanöver, um keinen schwereren Unfall zu verursachen. Trunkenheitsfahrt in Genthin Genthin, Nikolaus-Otto-Straße, 27.07.2024, 12:00 Uhr Am 27.07.2024 gegen 12:00 Uhr fiel einer Polizeistreife ein Audi auf der Jerichower Straße in Richtung B1/B107 fahrend auf. Die Beamten entschieden sich, das Fahrzeug anzuhalten und einer Kontrolle zu unterziehen. Während der Verkehrskontrolle wurde deutlicher Atemalkoholgeruch bei der 65-jährigen Fahrzeugführerin festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab um 12:06 Uhr einen Wert von 1,19 Promille. Die Fahrerin wurde zur Blutprobenentnahme in das örtliche Krankenhaus gebracht. Der Führerschein sowie der Fahrzeugschlüssel der 65-Jährigen wurden sichergestellt. Des Weiteren wurde ihr das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Wir raten dringend, Alkohol und das Führen von Fahrzeugen strikt zu trennen. Denken Sie daran, dass auch Alkohol vom Vorabend Ihre Fahrtauglichkeit am nächsten Morgen beeinträchtigen kann. Die Polizei führt regelmäßige Verkehrskontrollen durch - bitte handeln Sie verantwortungsvoll und vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen sowie Gefährdungen für sich und andere. Einbruch in Einfamilienhaus Burg, Niegripper Kanalstraße, 27.07.2024, 16:04 Uhr Am 27.07.2024 um 16:04 Uhr wurde ein Einbruch in ein Einfamilienhaus gemeldet. Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte die offene Hintereingangstür sowie augenscheinlich durchsuchte Schränke im Inneren des Hauses. Die Hauseigentümer waren zum Zeitpunkt des Vorfalls im Urlaub, woraufhin der Zeuge unverzüglich die Polizei informierte. Bei der Überprüfung des Tatortes ergab sich, dass die unbekannten Täter die Hintereingangstür gewaltsam aufbrachen und das gesamte Haus durchsuchten. Verschiedene Räume wurden verwüstet, wobei sowohl der genaue Schaden als auch das Ausmaß der gestohlenen Güter derzeit unbekannt sind. Der Tatort wurde abgesichert und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu tatverdächtigen Personen geben können, werden gebeten, sich persönlich, via E-Mail (levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de) oder unter der Telefonnummer 03921/920-0 im Polizeirevier Jerichower Land zu melden. Fahrer unter Drogeneinfluss gestoppt Genthin, Berliner Chaussee, 28.07.2024, 07:29 Uhr Genthin - Bei einer Verkehrskontrolle am 28.07.2024 um 07:29 Uhr auf der Berliner Chaussee wurde ein 33-jähriger Fahrer positiv auf Amphetamin getestet. Aufgrund des positiven Tests wurde der Fahrer zur notwendigen Blutprobenentnahme in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Dem Fahrer wurde im Anschluss die Weiterfahrt mit seinem PKW untersagt, um potenzielle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Als Polizei bitten wir alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, keinerlei Drogen zu konsumieren, bevor sie sich ans Steuer setzen. Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stellt nicht nur eine ernsthafte Gefahr für die eigene Sicherheit dar, sondern gefährdet auch das Leben anderer Menschen auf den Straßen. Bitte beachten Sie die geltenden Gesetze und nehmen Sie Rücksicht auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Am Propsthof 51, 53121 Bonn Stand 01/2024 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen – Verlagerung) vom 2. November 2023 (BAnz AT 28.11.2023 B6) Fördergegenstände Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, (Nr. 2.1 Förderrichtlinie NMB-Verlagerung) wenn diese zur Verbesserung deren Sicherheit oder zur Minderung der Schadstoff- und Treibhaus- gasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Systeme zum automatisierten bzw. (teil-)autonomen Fahren, Kollisions- warnsysteme, Schleusenmanagementsysteme, Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren, Brückenanfahrwarnsysteme und Bahnführungssysteme. Dem Antrag beizufügende Unterlagen Zwingend mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - ein aktueller Auszug aus dem Binnenschiffsregister, - eine amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung, - drei Vergleichsangebote bzw. eine Kostenschätzung bei Ausschreibungspflicht - und Eigenerklärung(en). Gegebenenfalls mit dem Antrag zusammen einzureichen sind - eine Vertretungsvollmacht, - eine KMU-Bescheinigung - und ein Nachweis zu weiteren Zuwendungen/Beihilfen. Bitte beachten! Berücksichtigt werden nur Anträge, die rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stichwort „NMB“, Am Propsthof 51, 53121 Bonn eingegangen sind. Die Beantragung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, bei Schiffsneubauten vor Abschluss des Schiffbauvertrages, erfolgen. Sie dürfen Verträge oder Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides erteilen, andernfalls sind die Voraussetzungen für die För- derung nicht mehr gegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf formlosen begründeten Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 2 von 14 1. Angaben zur antragstellenden Person Ich stelle den Antrag (Bitte ankreuzen und ggf. Vollmacht beifügen!) für mich selbst bzw. als Geschäftsleitung oder als mit Prokura vertretende Person des nachfolgend bezeichneten Unternehmens. als bevollmächtigte Vertretung. Als Nachweis füge ich dem Antrag eine Vollmacht1 bei. Antragstellende Person (Name, Vorname bei natürlichen Personen oder Firma bei juristischen Perso- nen) Vertretungsberechtigte Person (Name, Vorname, bei juristischen Personen) Ansprechperson für die Bewilligungsbehörde (Name, Vorname) Anschrift und Kontaktdaten Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Bundesland Telefonnummer Mobiltelefonnummer E-Mail-Adresse Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Eintrag im Handelsregister Registergericht Handelsregisternummer 1 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße Digitalisierung und Automatisierung Seite 3 von 14 Ich bin zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (Bitte ankreuzen!) allgemein berechtigt. nur für das Vorhaben berechtigt. nicht berechtigt. IBAN 2. Angaben zum Binnenschiff Schiffsart (Bitte ankreuzen!) GMSSLFährschiff TMSSBAndere Schiffsart: FGS Ich stelle den Antrag für ein (Bitte ggf. ankreuzen/eintragen und Unterlagen beifügen!) in Fahrt befindliches Schiff. Schiffsname Amtliche Schiffsnummer / ENI Ich füge dem Antrag eine vollständige amtliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung (z.B. Schiffsattest) bei. Gültigkeitsende der Bescheinigung Ich füge dem Antrag einen aktuellen, vollständigen Auszug aus dem Binnenschiffsregister bei. Binnenschiffsregistergericht Binnenschiffsregisternummer Ich bin nicht die alleinige Person, die Eigentum an dem Schiff hat, auf das sich dieser Antrag bezieht. Die Vertretungsvollmacht2 jeder übrigen Miteigentum an dem Schiff habenden Per- son füge ich dem Antrag bei. 2 Ein Mustervordruck ist unter https://www.elwis.de/DE/Service/Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen-node.html hin- terlegt.
Liebe Leser*innen, mit dem „ Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern “ führen Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt die gesellschaftliche Debatte zur notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels fort. Vom 18. September bis 8. Oktober 2023 können Menschen in Deutschland ihre Ideen und Wünsche für eine lebenswerte Zukunft einbringen. Parallel dazu können Fachexpert*innen aus Bundesländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft ihre Expertise in die Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie einbringen. Lesen Sie mehr zu den Beteiligungsmöglichkeiten in unserem Schwerpunktthema. Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern Dialog KlimaAnpassung Quelle: Umweltbundesamt Mit dem „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ starten das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt einen breiten Beteiligungsprozess und führen die gesellschaftliche Diskussion zur notwendigen Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels fort. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum Klimaschutz, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden. Bürger*innen, darunter Jugendliche und junge Menschen, können ihre Vorstellungen zu einem klimaangepassten Deutschland einbringen und Empfehlungen geben, wie dies erreicht werden soll, um eine hohe Lebensqualität zu erhalten. Parallel dazu werden Fachexpert*innen aus Bundesländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft durch die Bundesregierung in den verschiedenen Themenclustern beteiligt und können ihre Expertise in die Strategieentwicklung einbringen. Die Ergebnisse des Dialogs fließen in die Erarbeitung der neuen, vorsorgenden Strategie zur Anpassung an den Klimawandel der Bundesregierung ein. Der „Dialog KlimaAnpassung“ startet zu Beginn der bundesweiten „Woche der Klimaanpassung“ am 18. September mit der dreiwöchigen Online-Beteiligung für Bürger*innen. UBA-Bericht: Umgang mit physischen Klimarisiken in der Finanzwirtschaft Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die Finanzwirtschaft? Dieser Frage geht der neue UBA-Bericht „Umgang mit physischen Klimarisiken in der Finanzwirtschaft“ nach. Die Studie untersucht dabei sowohl die direkten Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der Finanzdienstleister als auch die indirekten Auswirkungen, die durch Klimaauswirkungen auf die Realwirtschaft ausgelöst werden und die Finanzwirtschaft dann in einem weiteren Schritt betreffen. In dem Bericht werden außerdem Empfehlungen gegeben, wie die entsprechenden Regulatorien in der EU – etwa die Sustainable Finance Gesetzgebung – besser umgesetzt werden können. Praxisforum zur Förderung naturbasierter Lösungen für die kommunale Klimaanpassung Beim Praxisforum "Klimaanpassung vor Ort: Politische und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für naturbasierte Lösungen in Kommunen" werden Praxisbeispiele vorgestellt und Herausforderungen sowie Chancen in der Umsetzung von naturbasierten Lösungen aufgezeigt. Die Veranstaltung wird vom Ecologic Institut im Auftrag des Umweltbundesamts und mit Unterstützung der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ausgerichtet und ist für Klimaanpassungsmanager*innen, Stadtplaner*innen und weitere Interessierte gedacht. Bundesregierung beschließt erstes bundesweite Klimaanpassungsgesetz Es soll maßgeblich die Anpassung an die Klimafolgen in Deutschland vorantreiben und erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen: das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz. Die Bundesregierung hat dieses Mitte Juli verabschiedet; nun geht es den Gesetzgebungsprozess und wird dem Bundesrat sowie dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz beinhaltet unter anderem drei Kernelemente: die Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und ein Berücksichtigungsgebot, das besagt, dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen. Umweltbewusstseinsstudie: Mehrheit der Deutschen hält Anpassung an bereits deutlich spürbare Klimakrise für notwendig Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium. Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden. Projektaufruf: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel 200 Millionen Euro Fördergelder stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Städte und Gemeinden bereit, die ihren urbanen Raum an den Klimawandel anpassen. Unterstützt wird beispielsweise die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume oder die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen – sogenannte Klimaoasen. Für die Förderung, die im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ zur Verfügung steht, können sich die Kommunen noch bis 15. September beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bewerben. Gesundheitsministerium mit Maßnahmen gegen Sommerhitze Mit verschiedenen Maßnahmen, gebündelt in einem Hitzeschutzplan, will das Bundesgesundheitsministerium die Menschen besser auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Hitze vorbereiten. Dazu zählen in erster Linie Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen wie ein Hitze-Service-Portal mit Informationen und Maßnahmen für mehr Hitzeschutz in den Kommunen. Auch eine verbesserte Zusammenarbeit von Mobilfunkanbietern und Behörden, um rechtzeitig vor Hitze zu warnen, gehört dazu. Außerdem wurde eine Initiative mit dem Hausärzteverband ins Leben gerufen. Die Ärzte sollen besonders vulnerable Patienten rechtzeitig informieren und beraten. Langfristig sollen auch strukturelle Maßnahmen gestärkt werden. Neue OECD-Leitsätze für Nachhaltigkeit in den Unternehmen Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Leitsätze für multinationale Unternehmen überarbeitet und dabei einen besonderen Fokus auf das Umweltkapitel gelegt. Unter anderem geben die Leitsätze Empfehlungen, welche Umweltauswirkungen die Unternehmen im Blick haben sollen, wie die Produktion nachhaltiger gestaltet werden kann und wie Klima, Biodiversität und sensible Ökosysteme geschützt werden können. Die OECD-Leitlinien, denen sich 51 Staaten angeschlossen haben, sind zwar rechtlich unverbindlich, die Bundesregierung erwartet aber, dass die in Deutschland agierenden multinationalen Unternehmen sie berücksichtigen. Gutachten und Netzwerk: Brandenburg verbessert Hitzevorsorge Brandenburg hat nach Berlin die deutschlandweit meisten Hitzetage. Um die Bevölkerung besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen zu schützen, hat die Landesregierung ein Gutachten für einen Hitzeaktionsplan erstellen lassen. Darin wurde unter anderem ein Netzwerk für den Hitzeschutz gefordert, welches nun Mitte Juni gegründet wurde. Ihm sollen Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche angehören, die sich mit dem Thema Hitzeschutz befassen: darunter Gesundheit, Katastrophenschutz und Rettungswesen, Arbeitsschutz, Soziales und Stadtplanung. So weit ist Berlin auf dem Weg zur Schwammstadt Die Regenwasserbewirtschaftung wird angesichts zunehmender Trockenheit durch den Klimawandel immer wichtiger. Die Berliner Regenwasseragentur hat vor diesem Hintergrund hiesige Wohnungsunternehmen zum Thema Schwammstadt befragt. 95 Prozent der Befragten sagten demnach: Trockenheit und Hitze sind ein wachsendes Problem für Berlin. 85 Prozent erachten eine Regenwasserbewirtschaftung für wichtig und 81 Prozent haben bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Versickerung des Regenwassers auf den Grundstücken, durchlässige Flächenbeläge, Dachbegrünung oder Regenwassernutzung. Die größten Herausforderungen sind laut Umfrage die Kosten sowie der Planungs- und Umsetzungsaufwand. Zwei datengetriebene Projekte zur Klimaanpassung in Dortmund Mit zwei datengetriebenen Projekten soll Dortmund besser an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst werden. Das Projekt „Data2Resilience“ wird vom Urban Climate Lab an der Ruhr-Universität Bochum geleitet und soll – unter anderem mit einem hochmodernen biometeorologischen Sensornetzwerk – Maßnahmen und Dienstleistungen umsetzen, um die Widerstandsfähigkeit Dortmunds gegenüber extremer Hitze zu verbessern. Für das Projekt „CATCH4D“ ist ILS Research verantwortlich. Hier soll unter anderem ein 3D-Wärmemodell von Dortmund erstellt und die Energieeffizienz von Gebäuden bewertet werden. Beide Projekte werden von ICLEI Europe mit Fördermitteln von Google.org finanziert. 2,8 Mio. Euro für Hochwasserwarnsystem im Bergischen Land Künstliche Intelligenz (KI) soll im Bergischen Land künftig helfen, vor steigenden Wasserpegeln und Hochwasser zu warnen. Das moderne Warnsystem wird derzeit am Lehrstuhl für Technologien und Management der Digitalen Transformation der Bergischen Uni Wuppertal mit Partnern aus der Wirtschaft entwickelt. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium fördert das Projekt mit 2,8 Millionen Euro. Für die datengetriebenen Vorhersagen werden unter anderem mit Sensoren die Pegelstände, die Niederschlagsmengen, der Unterwasserdruck, Luftfeuchtigkeit, -druck und -temperatur sowie die Windrichtung und -stärke erfasst. Die KI soll dann Muster erkennen, die in Zusammenhang mit steigenden Pegelständen stehen. „Woche der Klimaanpassung“ im September Vom 18. bis 22. September steht in Deutschland vielerorts alles im Zeichen der Klimaanpassung. Dann findet zum zweiten Mal die „Woche der Klimaanpassung“ statt, die das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums organisiert. Die Themenwoche soll mit Aktionen auf die Klimaanpassung in Deutschland aufmerksam machen – unter anderem mit Workshops, Ausstellungen, Seminaren, Stadtgesprächen, Klimaspaziergängen und Baumpflanzungen. Lernwerkstätten für Initiator*innen von Klimaanpassungsprozessen Da die Auswirkungen des Klimawandels nicht an kommunalen Grenzen Halt machen, sind kreisbezogene und interkommunale Ansätze bei der Klimaanpassung sinnvoll und effektiv. Um derartige Kooperationen zu unterstützten, veranstaltet das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums deutschlandweit ab November mehrere Werkstattreihen. Das Angebot richtet sich an berufserfahrene Mitarbeiter*innen von Landkreisverwaltungen und interkommunalen Kooperationen, vornehmlich aus ländlich geprägten Gebieten in Deutschland. RKI-Sachstandsbericht zu Klimawandel und Gesundheit Im neuen dreiteiligen Sachstandsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) werden die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Deutschland zusammengefasst. Im Fokus des – bereits veröffentlichten - ersten Teils stehen Infektionskrankheiten, die durch Krankheitsüberträger sowie durch Wasser oder Lebensmittel übertragen werden können. Die Veröffentlichung des zweiten Teils ist für September 2023 geplant. Er beschreibt die Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen und die psychische Gesundheit. Der dritte Teil konzentriert sich auf soziale Determinanten, Kommunikation und Handlungsoptionen und soll Ende 2023 veröffentlicht werden. Agri-Photovoltaik-Anlagen schützen Pflanzen vor Dürre Bei Agri-Photovoltaik-Anlagen werden die Paneele auf Ständer gesetzt, so dass darunter Nutzpflanzen angebaut werden können. Während die entstehende Verschattung nicht immer gewünscht ist, kann sie bei Trockenperioden die Pflanzen schützen und zu Ertragssteigerungen führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Universität Hohenheim. Der Effekt kann demnach besonders für Regionen wichtig werden, in denen es gleichzeitig ein starkes Bevölkerungswachstum und ausgeprägte Dürreperioden gibt – beispielsweise in Indien oder Afrika. Doch auch für Europa könnten Agri-Photovoltaik-Anlagen interessant sein, da auch hier als Klimawandelfolgen mit längeren Trockenperioden zu rechnen sei, so die Forschenden. Deutschlandweite Hinweiskarte zu Starkregengefahren Die Starkregenereignisse haben durch den Klimawandel signifikant zugenommen – mit teils katastrophalen Überflutungen. Um Gebiete in Deutschland zu identifizieren, die durch Starkregen besonders gefährdet sind, erstellt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) mit Fachbehörden aus Bund und Ländern eine deutschlandweite Hinweiskarte zu Starkregengefahren. Die Karte, die in mehreren Etappen bis Ende 2025 für alle Gebiete in Deutschland erstellt wird, soll realistische Simulationsergebnisse zu möglichen Überflutungsszenarien, insbesondere Überflutungstiefen und Strömungsgeschwindigkeiten, zeigen. Spätestens zu Beginn des Jahres 2024 werden die Ergebnisse der Teilregionen als interaktive Webkarten zur Verfügung gestellt. Unterrichtsmaterial zum Thema „Warum wir grüne Städte brauchen“ Arbeitsblätter, Fragebögen und Unterrichtsvorschläge rund um das Thema „Warum wir grüne Städte brauchen“ hat der Bildungsservice des Bundesumweltministeriums auf seiner Webseite zusammengestellt. Das Material kann kostenlos heruntergeladen werden und ist veränderbar. Neben Ideen zu Exkursionen und Fragenbögen zur Dokumentation von Beobachtungen der Stadtnatur gibt es auch Bildervorträge, um das Thema den Schülern näher zu bringen. Die Unterrichtseinheiten und die dazugehörigen Arbeitsmaterialien für Sekundarstufe und Grundschule stehen jeweils in einer Variante für Fortgeschrittene und einer Basisversion zur Verfügung. Anhörung zum Thema Klimagerechtigkeit des Ethikrats Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem Thema Klimagerechtigkeit beschäftigt. Dazu wurde Ende Mai die Perspektive von vier Stakeholdern angehört. Der erste Beitrag kam vom Md Shamsuddoha, der in Bangladesch lebt – einem Land, das vom Klimawandel bereits stark betroffen ist. Die 22-jährige Sophie Backsen, die an der Verfassungsbeschwerde 2021 beteiligt war, trat als zweite Rednerin auf. Der Leiter der Climate Change and Health Unit der WHO sprach aus der medizinischen Perspektive und der Kommunikationswissenschaftler Michael Brüggemann referierte zu problematischen Kommunikationsmustern der Klimadebatte – darunter Leugnung und Untergangsstimmung. Die Anhörung wurde aufgezeichnet. EEA-Bericht zu gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzewellen Welche Auswirkungen haben die hohen Temperaturen als Folge des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Europa? Antworten auf diese Frage liefert der Bericht „Klimawandel als Bedrohung für Gesundheit und Wohlbefinden in Europa: Schwerpunkt Hitze und Infektionskrankheiten“, den die Europäischen Umweltagentur herausgegeben hat. Demnach stellen die Hitzewellen die größte direkt klimabedingte Gesundheitsbedrohung für die europäische Bevölkerung dar. Neue Gefahren kommen durch Infektionskrankheiten hinzu, die vom Klima begünstigt werden. Der Bericht zeigt aber auch auf, wie die Menschen geschützt werden können – etwa durch Hitzeaktionspläne und die Anpassung der Arbeitszeiten. EU-Leitfaden zur Klimaanpassung von Gebäuden Die Europäische Kommission hat einen technischen Leitfaden für die Klimawandelanpassung von bestehenden Gebäuden veröffentlicht. Der Leitfaden, der von der Generaldirektion Klimapolitik der Kommission erstellt wurde, ist in zwei Berichte unterteilt. Der erste Teil gibt einen Überblick über die Strategien und Normen auf EU-Ebene, fasst die Baunormen zusammen und erläutert unter anderem die Klimavulnerabilität und Risikobewertung von Gebäuden. Der zweite Bericht erläutert Best-Practice-Beispiele und zeigt Lösungen für mehr Klimaresilienz der Gebäude auf. Zwei Gutachten: So können Menschen gesund leben Wie können Menschen trotz Klimakrise gesund und vor allem auf einer gesunden Erde leben? Zu dieser Fragestellung wurden kürzlich zwei Gutachten veröffentlicht. Im Bericht des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) wird die Vision „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ beschrieben und aufgezeigt, was dafür nötig ist, diese zu realisieren. Das Sondergutachten des Sachverständigen Rat für Umweltfragen „Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken“ legt die Schwerpunkte unter anderem auf die Lebensverhältnisse in der Stadt, den nachhaltigen Umgang mit Chemikalien und eine stärkere Integration von umweltbezogenen Gesundheitsbelangen in die relevanten Politikfelder. Evaluierung: Anpassungspolitik muss wirksamer werden Um andere Länder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, hat die Bunderegierung zwischen 2011 und 2020 rund 17,5 Milliarden US-Dollar ausgegeben. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat die Verwendung dieser öffentlichen Mittel nun evaluiert und kommt zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit deutscher Anpassungsmaßnahmen erhöht und die Finanzierung optimiert werden soll. Das DEval empfiehlt daher unter anderem, die Finanzierung zukünftig stärker als bislang an den Klimarisiken der Partnerländer auszurichten und naturbasierte Maßnahmen stärker zu fördern. Urban Governance Atlas: 250 Beispiele für naturbasierte Lösungen Der Urban Governance Atlas ist eine Online-Datenbank mit 250 Governanceinstrumenten, die die Entwicklung naturbasierter Lösungen in der Stadt fördern und die Wiederherstellung von urbanen Ökosystemen unterstützen. Politische Entscheidungsträger der Stadtplanung sind eingeladen, den Urban Governance Atlas zu erkunden und sich von den vielfältigen Ansätzen aus über 41 Ländern inspirieren zu lassen. Beide Instrumente wurden im H2020 Projekt INTERLACE (Internationale Zusammenarbeit zur Wiederherstellung und Vernetzung urbaner Räume in Lateinamerika und Europa) entwickelt. Darüber hinaus entwickelte das Klima-Bündis im Rahmen des Projekts ein Kochbuch für virtuelle, interaktive Austauschformate für Städte. Es bietet Kommunen, Städtenetzwerken und anderen Organisationen eine Anleitung für interaktiven Online-Austausch und gemeinsames Miteinanderlernen. Studie: Ohne neue Klimapolitik sind 22 Prozent aller Menschen von Hitze betroffen Ändern sich die aktuellen Klimapolitiken nicht, werden Ende des Jahrhunderts 22 Prozent aller Menschen in Regionen leben, die außerhalb der sogenannten menschlichen Klimanische liegen – also dem Temperaturbereich, in dem Menschen historisch bevorzugt gesiedelt haben. Dies ist das Ergebnis der Studie, „Quantifying the Human Cost of Global Warming“, die im Fachjournal „Nature Sustainability“ erschienen ist. Würde die Erwärmung auf 1,5 Grad beschränkt, wären fünf Prozent aller Menschen von der Entwicklung hin zu gefährlicher Hitze betroffen, heißt es in der Studie weiter. Die Forschenden weisen zudem darauf hin, dass je 0,1 Grad vermiedenem Temperaturanstieg 140 Millionen Menschen weniger betroffen sein würden. Erfrischung an heißen Tagen: Karte von Düsseldorf zeigt kühle Orte Kartenausschnitt der Düsseldorfer Karte der kühlen Orte Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf Für gewöhnlich heben Stadtkarten Sehenswürdigkeiten und besonders schöne Ecken und Straßen hervor. Auf der „Düsseldorfer Karte der kühlen Orte“ hingegen gibt es blaue Wassertropfen, Schneeflocken oder Wasserhähne zu entdecken. Die Symbole zeigen an welchen Stellen die Menschen der Hitze entfliehen oder Trinkwasser finden können. Angezeigt werden auf der interaktiven Karte schattige Grünanlagen, Wasserspielplätze, Trinkbrunnen, Refill-Stationen, Bademöglichkeiten und klimatisierte sowie kühle Gebäude wie Museen, Bibliotheken und Kirchen. Erstellt wurde die Karte vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Düsseldorf zusammen mit dem Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf. Zu finden ist sie – gemeinsam mit Tipps zum Verhalten an Hitzetagen – auf der Webseite der Stadt. Das Projekt zur Erstellung der Karte startete im Februar und ist Teil der Stadt-Klima-Anpassungen Düsseldorfs. Kosten sind initial keine entstanden, für die Pflege der Daten braucht es jedoch personellen Aufwand.
Lühe/Stade. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und die Leiterin der Betriebsstelle Stade des NLWKN, Nancy Haack, haben am (heutigen) Freitag im Rathaus der Samtgemeinde Lühe (Landkreis Stade) Geschädigte der Überschwemmungen an der Lühe vom Mai 2022 getroffen. Beide haben gute Nachrichten dabei. Denn die geplanten finanziellen Hilfen für die Geschädigten durch die Landesregierung können in Kürze geleistet werden. Eine entsprechende „Billigkeitsrichtlinie“ wurde kürzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Gemeinsam mit Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke informierten der Minister und der NLWKN über das weitere Procedere bei den Entschädigungen. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und die Leiterin der Betriebsstelle Stade des NLWKN, Nancy Haack, haben am (heutigen) Freitag im Rathaus der Samtgemeinde Lühe (Landkreis Stade) Geschädigte der Überschwemmungen an der Lühe vom Mai 2022 getroffen. Beide haben gute Nachrichten dabei. Denn die geplanten finanziellen Hilfen für die Geschädigten durch die Landesregierung können in Kürze geleistet werden. Eine entsprechende „Billigkeitsrichtlinie“ wurde kürzlich im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Gemeinsam mit Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke informierten der Minister und der NLWKN über das weitere Procedere bei den Entschädigungen. „Ich freue mich sehr, dass wir den Betroffenen nun endlich die vom Land schon 2022 zugesagten Hilfen auszahlen können“, sagte Minister Meyer. „Die Anwohnerinnen und Anwohner haben darauf vertraut, dass sie durch das Lühe-Sperrwerk geschützt sind. Das hat leider an diesem Tag nicht funktioniert. Alle Geschädigten, die nicht versichert waren, sollen jetzt durch Billigkeitsleistungen entlastet werden.“ Die für die Entschädigungen nötigen Voraussetzungen der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Bereitstellung von Mitteln durch einen Haushaltsbeschluss des Landtages sind erfüllt. Der Landtag hatte auf Initiative von Minister Meyer im Sommer 2023 eine Million Euro für Entschädigungen nach der „Lühe-Flut“ bereitgestellt. Die Billigkeitsrichtlinie wurde vom Umweltministerium und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erarbeitet. „Wir halten als Landesregierung Wort“, so Minister Meyer. „Wir haben immer betont, dass wir die Betroffenen der Lühe-Überschwemmung nicht allein lassen und sie bei der Bewältigung der Schäden unterstützen wollen.“ Alle Betroffenen werden kurzfristig vom NLWKN über die Richtlinie und das weitere Vorgehen informiert. Die Hilfen werden für nicht versicherte Schäden, die durch die verspätete Sperrwerksschließung entstanden sind, gewährt. Insgesamt können Geschädigte Leistungen des Landes in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Haushalt erhalten, beispielsweise für die Instandsetzung von Gebäuden oder die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung von Hausrat. Ein Antrag ist in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich, da die meisten Geschädigten bereits Schadensmitteilungen und Nachweise beim NLWKN eingereicht haben. Am 28. Mai 2022 war es an der Lühe zu Überschwemmungen gekommen. Grund war die verspätete Schließung des Sperrwerks, das im Normalfall die angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser schützt. Betroffen waren Dutzende Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften Mittelnkirchen, Guderhandviertel und Horneburg. Beim NLWKN gingen daraufhin 71 Schadensmeldungen ein. In der Folge des Ereignisses hat der NLWKN bereits reagiert und rein vorsorglich zusätzliche Sicherungen in das bis dahin einwandfrei funktionierende Alarmierungssystem am Sperrwerk eingebaut. „Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, damit sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt“, versicherte Betriebsstellenleiterin Nancy Haack. Die Maßnahmen zielen u.a. darauf ab, Auswirkungen von möglichen Störungen im Telekommunikationsnetz auf das Alarmsystem abzustellen.
Zum Umgang mit zunehmenden Hitzebelastungen veröffentlichte die Bund/Länder Ad-Hoc Ar beitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" 2017 Empfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Ca. fünf Jahre nach der Publikation wird in dem vorliegenden Bericht eine Bilanz zur Wirkung dieses Do kuments gezogen, u. a. mit Blick auf die Bekanntheit der Empfehlungen und angestoßenen Ent wicklungen. Dies wurde verbunden mit einer Bestandsaufnahme von Maßnahmen, die Instituti onen, Kommunen und Länder in Deutschland etablieren, um hitzebedingte Gesundheitsrisiken zu verringern. Das Projektteam widmet sich dieser Aufgabe u. a. mit der Auswertung von Litera tur und Klimavorsorgediensten, einer Online-Befragung, Interviews und Fallstudien. Zu den so gewonnenen Einblicken gehören: 91% der befragten Personen aus Verwaltungen der Bundes länder kennen die Handlungsempfehlungen, bei Kommunen sind es 54%. Der Begriff des Hitze aktionsplans (HAP) wird von kommunalen Akteuren unterschiedlich interpretiert. Zu den Er folgsfaktoren für einen kommunalen HAP gehört u. a. eine Ämter-übergreifende Verteilung von zuständigen Akteuren in Kommunalverwaltungen. Blickt man auf Akteure außerhalb der Kom munalverwaltungen, zeigen sich u. a. erste Aktivitäten zum Gesundheitsschutz bei Hitze in der Gesundheitsversorgung. Aus den Befunden leitete das Projektteam diese Empfehlungen zur Un terstützung kommunaler Hitzeaktionspläne ab: 1) Gesundheitsschutz vor und bei Hitze im Rah men einer kommunaler Pflichtaufgaben gesetzlich verankern; 2) Aktivitäten der Bundesbehör den abstimmen und auf weitere Ressorts ausweiten; 3) Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern optimieren und ausbauen; 4) niedrigschwellige Anschubfinanzierung für kommunale Hitzeaktionspläne etablieren; 5) für hitzebedingte Gesundheitsrisiken sensibilisieren; 6) Hitze warnsystem weiterentwickeln; 7) Forschung zum Thema Hitze und Gesundheit fördern. Quelle: Forschungsbericht
UV -Infos am Strand in Grömitz Anfang 30.06.2023 Ende 11.07.2023 Deutsche Krebshilfe, ADP , DLRG und das BfS informieren über ein Warnsystem zum Schutz vor UV - Strahlung an der Küste (30.06. in Grömitz; 01.07. in Eckernförde). Das Infomobil ist dabei. Adresse Familienzentrum Menschenskinder Fürstenwalder Str. 30 10243 Berlin-Friedrichshain Stand: 13.02.2023
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