3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.
ID: 5014 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Schaffung einer Fahrrinne im Schifffahrtsbereich mit einer Tiefe von 17,0 m, einer Zielbreite von 500 m (300 m in der ersten Phase). und einer Länge von 71,2 Km. Hauptarbeiten werden die Ausführung der Baggerarbeiten sein, welche ein geschätztes Volumen von ca. 140 Mio. m³ haben. Das gewonnenen Material wird auf eine Deponie oder eine für diesen Zweck künstlich geschaffene Insel verbracht. Es bestehen Überlegungen weiteres Material möglicherweise zur Strandaufschüttung zu verwerten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.05.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Dezernat R21- Planfeststellung Küste Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: unter Angabe des Aktenzeichens: DOOŚ-WST.440.2.2025.JA Der Generaldirektor für Umweltschutz Abteilung für Umweltverträglichkeitsprüfungen Al. Jerozolimskie 136 02-305 Warschau E-Mail: sekretariat.doos@gdos.gov.pl Vorhabenträger Seeamt Stettin Seeamt Stettin Plac Stefana Batorego 4 70-207 Stettin Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.gdws.de/Espoo-Verfahren_Swinemünde Dokumente Bekanntmachung vom 23. Mai 2025_clean_0.pdf 1_Informationskarte des Vorhabens - KIP DE_0.pdf 2_Lagekarte Vorhabenbereich - MAPA DE_0.pdf 3_Informationen über Art, Ablauf und Stand des Verfahrens zur UVP_DE_0.pdf 4_Antrag auf Erlass eines Bescheids über Umweltauflagen - Wniosek DE_0.pdf 5_Entscheidung grenzüberschreitendes Verfahren - decision_transboundary procedure EN_0.pdf 6_Allgemeine Dateschutzverordnung - RODO DE_0.pdf 1_KIP PL_0.pdf 2_MAPA_0.pdf 3_Informacja o przebiegu postepowania PL_0.pdf 4_Wniosek PL_0.pdf 5_Postanowienie transgraniczne_PL_0.pdf 6_Klauzula RODO PL_0.pdf
ID: 2250 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Plans/Programms: Die Republik Polen plant das polnische "Nationale Schifffahrtsprogramm 2030" und beantragte am 22.12.2022 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland. Raumbezug In- oder ausländischer Plan/Programm: ausländisch Bundesweiter Plan oder Programm: Nein Ort des Plans/Programms Verfahrenstyp und Daten Datum des Beginns der Plan- oder Programmaufstellung: 13.01.2023 Art des Plan- oder Programmverfahrens: Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (Polen) SUP-Kategorie: Plan oder Programm im Sektor Verkehr Zuständige Behörde Zuständige Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Straße 16 39108 Magdeburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Zuständige Organisationseinheit: R25 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Öffentlichkeit kann Anmerkungen und Einwände zu den o. g. Unterlagen der Republik Polen schriftlich oder elektronisch bis zum 02.03.2023 an folgende Behörde (maßgeblich ist der Eingang bei dieser Stelle) übermitteln: Ministerstwo Infrastruktury ul. Chałubińskiego 4/6 00-928 Warszawa; POLEN oder per E-Mail: soos@mi.gov.pl Behörden können Stellungnahmen zu den o. g. Unterlagen der Republik Polen schriftlich oder elektronisch bis zum 02.03.2023 an folgende Behörde (maßgeblich ist der Eingang bei dieser Stelle) übermitteln: Generalny Dyrektor Ochrony Środowiska ul. Wawelska 52/52¸00-922 Warszawa POLEN oder per E-Mail: kancelaria@gdos.gov.pl Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung vom 01.02.2023 bis zum 02.03.2023 auf der Internetseite der GDWS (weitere Informationen s. dort). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.02.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die Informationsseite der zuständigen Behörde. https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/700_SUP_p…
Vom 11. bis 23. November 2013 fanden im polnischen Warschau die 19. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (COP 19 / CMP 9) statt. Beschlossen wurde der Fahrplan zum neuen Klimavertrag, der 2015 in Paris verabschiedet werden und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Er soll erstmals für alle Länder der Welt verbindliche Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes beinhalten. Noch vor der Konferenz in Paris sollen alle Länder ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung im Rahmen des neuen Abkommens einreichen. In Warschau wurden auch wichtige technische Entscheidungen dazu getroffen, die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls in den Vertragsstaaten umzusetzen. Beim Waldschutz ist es nach jahrelangem Ringen endlich gelungen, sich auf ein transparentes Verfahren zu einigen. Nach diesem Durchbruch kann der Waldschutzmechanismus REDD+ auf nationaler Ebene starten. Der Mechanismus setzt finanzielle Anreize zum Walderhalt.
ID: 461 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Verfahren zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des geplanten Projekts mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder im Rahmen des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“ Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben sind die Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder, die zur Realisierung im Rahmen des Projekts zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel vorgesehen sind (PHEOW). Die Arbeiten, die Gegenstand des vorliegenden Berichtes sind und im Rahmen der Komponente 1 PHEOW ausgeführt werden, unterteilen sich in zwei Phasen: PHASE I – Die Modernisierungsarbeiten an der Oder zur Gewährleistung des Eisbrechens im Winter; PHASE II – Modernisierung der Regelungsbauwerke an der Grenzoder. Arbeitsumfang: Die für die Phase I geplanten „Modernisierungsarbeiten an der Oder zur Gewährleistung des Eisbrechens im Winter“ sind für folgende Strecken der Oder vorgesehen: Strecke: km 581,0 - 585,7 – Gebiet der Stadt Słubice Strecke: km 604,0 - 605,0 – Gebiet der Stadt Górzyca – Reitwein Strecke: km 613,5 - 614,7 – Gebiet der Stadt Kostrzyn nad Odrą Strecke: km 645,5 - 654,0 – Gebiet der Stadt Gozdowice – Stara Rudnica Strecke: km 654,0 - 663,0 – Gebiet der Stadt Stara Rudnica – Osinów Dolny Im Rahmen der Phase I sind die Modernisierungsarbeiten an der Oder auf Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 24,4 km. Die für die Phase II geplanten „Modernisierung der Regelgebäude an der Grenzoder“ sind für folgende Strecken der Oder vorgesehen: Strecke: km 600,4 - 604,0 Strecke: km 605,0 - 613,5 Strecke: km 614,7 - 617,6 Strecke: km 668,0 - 683,0 – Gebiet der Stadt Piasek Im Rahmen der Phase I sind die Modernisierungsarbeiten an der Oder auf Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 30,0 km. Insgesamt sind im Rahmen der Phasen I und II Regulierungs-, Umbau- und Abrissarbeiten der Regelungsbauwerke auf einer Länge von ca. 54,4km entlang des Flusses geplant, d.h. 58% der in dem Abkommen erwähnten Schwachstellenbereichen (54,4 km von 94,4 km) werden modernisiert. Im Übrigen wird auf die Unterlagen des Vorhabenträgers verwiesen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 05.07.2019 Art des Zulassungsverfahrens: Zulassungsverfahren nach polnischem Recht UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Straße 16 39108 Magdeburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Teofila Firlika 20, 71-637 Szczecin POLEN und zusätzlich parallel an: Generalna Dyrekcja Ochrony Środowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warszawa, POLEN (bzw. hier auch in elektronischer Form möglich: paulina.rumierz@gdos.gov.pl) Vorhabenträger Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie, Regionalny Zarząd Gospodarki Wodnej w Szczecinie ul. Tama Pomorzańska 13 A 70-030 Szczecin Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Auslegung: Auslegung in Frankfurt Oder Kontaktdaten des Auslegungsortes • Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw. Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 335 552 6107 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Uckermark Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt LK Uckermark Landw. u. Umweltamt Karl-Marx-Straße 1, Haus 1 17291 Prenzlau Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag und Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr Dienstag: von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Freitag: von 08.00-11.30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Barnim Kontaktdaten des Auslegungsortes • Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt LK Barnim Fr. Jenichen Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, 3. Etage im Counterbereich), Am Markt 1 16225 Eberswalde Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 03334 214 1860 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung (Tel. 03334 214 1860; Frau Jenichen) Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Märkisch-Oderland Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt LK Märkisch-Oderland Wirtschaftsamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr Dienstag: von 8:00 – 18:00 Uhr Freitag: von 8:00 – 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Oder-Spree Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Oder-Spree Landkreis Oder-Spree Haus E, Zimmer 202, Breitscheidstraße 5 15848 Beeskow Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag und Donnerstag: von 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Frankfurt Oder Kontaktdaten des Auslegungsortes • Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw. Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 335 552 6107 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Uckermark Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt LK Uckermark Landw. u. Umweltamt Karl-Marx-Straße 1, Haus 1 17291 Prenzlau Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag und Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr Dienstag: von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Freitag: von 08.00-11.30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Barnim Kontaktdaten des Auslegungsortes • Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt LK Barnim Fr. Jenichen Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, 3. Etage im Counterbereich), Am Markt 1 16225 Eberswalde Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 03334 214 1860 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung (Tel. 03334 214 1860; Frau Jenichen) Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Märkisch-Oderland Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Märkisch-Oderland, Wirtschaftsamt LK Märkisch-Oderland Wirtschaftsamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr Dienstag: von 8:00 – 18:00 Uhr Freitag: von 8:00 – 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Oder-Spree Kontaktdaten des Auslegungsortes Landkreis Oder-Spree Landkreis Oder-Spree Haus E, Zimmer 202, Breitscheidstraße 5 15848 Beeskow Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag und Donnerstag: von 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Frankfurt Oder Kontaktdaten des Auslegungsortes • Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt - Bauamt Stadtverw. Frankfurt (Oder) Dez. Stadtentw., Bauen, Umw. Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 335 552 6107 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung in Barnim Kontaktdaten des Auslegungsortes • Landkreis Barnim, Dezernat für Kreisentwicklung, Strukturentwicklungs- und Bauord-nungsamt LK Barnim Fr. Jenichen Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, 3. Etage im Counterbereich), Am Markt 1 16225 Eberswalde Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 03334 214 1860 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung (Tel. 03334 214 1860; Frau Jenichen) Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Auslegung im WSA Eberswalde Kontaktdaten des Auslegungsortes Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde WSA Eberswalde Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 033342760 Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr Weitere Ortshinweise Foyer/Erdgeschoss Eröffnungsdatum der Auslegung 31.07.2019 Enddatum der Auslegung 29.08.2019 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2019 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 31.07.2019 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/700_UVP_P… Öffentliche Auslegung Die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 (einschließlich des jeweiligen Antrages) stehen in polnischer Sprache ab dem 16.03.2021 bis einschließlich 30.03.2021 im Internet unter https://www.gdws.wsv.bund.de/ in der Rubrik Wasserstraßen / Planfeststellung / Planfeststellungsverfahren / „Umweltverträglichkeitsprüfung der Republik Polen für Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder“ zur Verfügung und sind über das UVP-Portal des Bundes ( https://www.uvp-portal.de/vorhaben ) einsehbar. Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt nach § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (im Folgenden PlanSiG) die Auslegung der Entscheidungen. Als weiteres Informationsangebot wird gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 PlanSiG angeboten, bei Bedarf die Beschlüsse vom 19. Mai und 6. August 2020 in schriftlicher Form durch Versendung zur Verfügung zu stellen (Anforderung: schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt , Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg, per Fax: 0391 2887-3030, per E-Mail: Magdeburg.GDWS@wsv.bund.de oder telefonisch: 0391 2887-3261 oder 0391 2887-3258). Entscheidung über Zulassung Sämtliche nachfolgend beschriebenen Bekanntmachungen sind über den angegebenen Link zur Seite der GDWS einsehbar. Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen übersandte mit Schreiben vom 1.7.2021 zwei Bekanntmachungen vom 1.7.2021, aus denen hervorgeht, dass der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Umweltentscheidung abgelehnt wurde sowie dass das Widerspruchsverfahren gegen die Umweltentscheidung nicht fristgemäß beendet werden konnte, sodass als neue Frist der 30.9.2021 festgelegt wurde. Die GDOŚ übersandte mit Schreiben vom 05.08.2021 eine Bekanntmachung über den Eingang von Anträgen auf erneute Prüfung der Entscheidung der GDOŚ vom 19.06.2021 und die Aussetzung der Vollstreckung des Umweltbescheids der RDOŚ. Danach erfolgten mehrere Bekanntmachungen, insbesondere zur Verlängerung der Frist zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens gegen o.g. Entscheidung; so die poln. Bek. vom 5.8.21, bekanntgemacht durch Bek. der GDWS vom 17.8.2021 und die poln. Bek. vom 4.10.21, dazu Bek. der GDWS v. 18.10.21. Im Januar 2022 übersandte die Republik Polen – GDOŚ die Bekanntmachung vom 03. und vom 04.01.2022, verbunden mit der Bitte, den insoweit beigefügten Bekanntmachungstext in Deutschland bekanntzugeben. Es handelt sich dabei um die Auslegung von Unterlagen in der GDOŚ sowie die Möglichkeit zur Einreichung von Bemerkungen und Anträgen dazu, sowie außerdem um die neue Frist für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren gegen die oben genannte Umweltentscheidung. Die GDWS macht diese Bekanntmachungen am 15.2.2022 bekannt. Die nächste Bekanntmachung der GDOŚ vom 19.1.2022 zur Übergabe einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht wird am 28.2.2022 bekanntgemacht. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 1.3.22 über die poln. Bek. v. 3.2./8.2./8.2. u. 16.2.2022 (Übergabe einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht / Aufhebung der Beschlüsse der RDOŚ vom 19. Mai 2020 und vom 6. August 20220 / Erhebung der Beweismittel im Beschwerdeverfahren gegen den Umweltbescheid der RDOŚ) mit Bekanntgabe der Texte im Zeitraum 5.4. – 19.4,2022. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 17.3.22 über die poln. Bek. vom. 28.2.2022 über die neue Frist für die Erledigung des Widerspruchsverfahrens gegen den Umweltbescheid. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 04.04.22 über zwei poln. Bek. vom. 16.03.2022 über die Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden . Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 17.05.22 über zwei poln. Bek. der RDOŚ vom. 29.4.2022 mit der Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden sowie über eine Bek. der GDOŚ vom 10.05.2022 über eine Fristverlängerung im Widerspruchsverfahren . Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 02.06.22 über zwei poln. Bek. der RDOŚ vom. 19.5.2022 über die Ablehnung der Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 23.06.22 über eine poln. Bek. der G DOŚ vom. 26.5.2022 über die Ablehnung der Heranziehung eines Sachverständigenbeweises im Widerspruchsverfahren gegen den Umweltbescheid. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 7.7.22 über zwei poln. Bek. der G DOŚ vom. 24.6.2022 über die Aufhebung zweier Beschlüsse der RDOŚ vom 16.05.2022. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 10.08.22 über zwei Bek. der RDOS vom 28.07.2022 über die Mitteilung, dass Beschlüsse zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids zu einem späteren Zeitpunkt ergehen werden . Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 1.9.22 über eine poln. Bek. der G DOŚ vom. 16.8.2022 über die teilweise Aufhebung / Neuentscheidung bzw. teilweise Aufrechterhaltung des Umweltbescheids der RDOŚ. Danach erfolgt die Bekanntmachung der GDWS vom 05.10.22 über drei Bek. der RDOS vom 26.08., 30.08. und 13.09.2022 über Mitteilungen zur Erläuterung des Inhalts des Umweltbescheids . Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.11.22 über 3 Bekanntmachungen der GDOS v 18., 19. und 28.10.22 Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 12.01.2023 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 28.12.2022. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 01.02.2023 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 18.01.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 01.03.2023 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 14.02.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 19.04.2023 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 30.03.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 09.05.2023 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 19.04.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 06.06.2023 über Bekanntmachungden der GDOS vom 09., 10. und 24.05.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 05.07.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 2.6.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 15.08.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 28.7.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 39.8.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 8.8.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 13.10.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 29.9.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.12.23 über eine Bekanntmachung der GDOS vom 05.12.2023. Danach erfolgte die Bekanntmachung der GDWS v. 18.06.24 über zwei Bekanntmachungen der GDOS vom 13. bzw. 28.05.2024.
Im Projekt CLEARANCE wird ein integrierter landschaftsökologischer, sozioökonomischer und politischer Rahmen für die Nutzung von 'wetland buffer zones' (WBZ) in einer Kreislaufwirtschaft der Wasserreinigung, Nährstoffwiederverwendung und landwirtschaftlicher Nutzung von Flusseinzugsgebieten entwickelt. Das IGB bearbeitet in CLEARANCE eins der sieben thematischen Arbeitspakete des Verbundvorhabens. Die Aufgaben sind zwei Projekt-Phasen zugeordnet A) Konsolidierung der Methode zur Quantifizierung der Einträge von P und N in WBZ und B) Quantifizierung der N- und P- Quellen und Fließwege in ausgewählten Fallbeispielen unter der Nutzung der in A etablierten Methode ('Lokal kalibriertes Modell'). Die Anpassung des empirischen Modells für die Projektgebiete erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Universität Warschau. Die spätere Quantifizierung der Einträge und schlussendlich der Austräge zu Berechnung der Stoffbilanzen erfolgt zusammen mit der Universität Aarhus.
Die Informed Cities Initiative - Forschung für die lokale Nachhaltigkeit einsetzen - ist eine europäische Initiative von ICLEI - Local Governments for Sustainability , die darauf abzielt, die Lücke zwischen Forschung, Politikgestaltung und Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung auf und für die lokale Ebene zu schließen. Die Initiative stützt sich auf verschiedene Forschungsprojekte und versteht sich als Treffpunkt für Träumer, Denker und Macher, die die Zukunft europäischer Städte mitgestalten möchten. Der englischsprachige Informed Cities Newsletter teilt regelmäßig Aktivitäten und Ergebnisse zu Governance- und Sozialinnovationen zu einer Vielzahl von Themen, darunter nachhaltige Mobilität, IKT / intelligente Stadt, Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten, kulturelles Erbe, Politik und Verwaltung, soziale Innovation und mehr. In der aktuellen Ausgabe geht es unter anderem um die Herausforderung der nachhaltigen Wiederbelebung und Unterstützung bedürftiger Orte – insbesondere in ländlichen Regionen. Dabei wird die Bedeutung von Stadt-Land-Beziehungen mitgedacht. Mit der Herausbildung eines neuen Verständnisses von regionalem kulturellem Erbe wird ein spannender Ansatz diskutiert. Neben dem Hinweis auf das Informed Cities Forum am 15.–16. Oktober 2019 in Warschau, werden als wesentliche Lehren aus dem EU-Projekt ROBUST über kulturelle Verbindungen und wie sie die Beziehungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten stärken können: 1) Gemeinsame Koordination, 2) die Pflege einer gemeinsamen kulturellen Identität und 3) die Aufwertung der ländlichen Kultur: Weiterlesen Außerdem wird im Kontext regionaler Ernährungskreisläufe der Frage nachgegangen, ob Essen im Status Quo wirklich zu billig produziert wird und ob wir mit unseren Lebensmittelsystemen in einem "Wettlauf nach unten" sind. Wie können sowohl Landwirte als auch die Umwelt unterstützt werden? Verlinkt wird zu einem Kurzbericht über ein nachhaltigeres europäisches Lebensmittelsystem von 35 führenden politischen Entscheidungsträgern, Forschern, Praktikern und Vertretern der Zivilgesellschaft. In einem Schwerpunkt widmet sich der Newsletter der ländlichen öffentlichen Infrastruktur und sozialen Diensten. Der Blick wird auf die Potenziale geworfen, ländliche Kommunen durch autonomes Fahren zu verbinden – einer Technologie, die zu Unrecht in der bisherigen Diskussion als Werkzeug für Städte angesehen würde. Da ländliche Gebiete Schwierigkeiten haben, öffentliche Verkehrsdienste aufrechtzuerhalten, könnte diese High-Tech-Mobilitätslösung eine grundlegende Rolle bei der Wiederherstellung des ländlichen Raums und der Bereitstellung besserer Transportmöglichkeiten spielen. Außerdem geht es um Breitband-Internetversorgung in England sowie um GIS-basierte Bevölkerungsprognosen in Finnland sowie Sozialinnovationen gegen Abwanderungen aus dem ländlichen Raum in Spanien. Logo Informed Cities
Vom 6. bis zum 15. Juni 2014 trafen sich die Delegierten der UN-Klimarahmenkonvention zu Klimagesprächen in Bonn. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wertete die Verhandlungen als wesentlichen Schritt auf dem Weg zu einem neuen umfassenden Klimaabkommen, das Ende 2015 in Paris beschlossen werden soll. Bei wichtigen Fragen zu Struktur und Inhalt des künftigen Abkommens konnten die Staaten mehr Klarheit und ein gemeinsames Verständnis über die möglichen Optionen entwickeln. Die turnusgemäß im Sommer stattfindenden Bonner Klimaverhandlungen wurden 2014 erstmals auch auf Ministerebene geführt (5. und 6. Juni). Beim Klimagipfel 2015 in Paris soll ein Abkommen beschlossen werden, das ab 2020 in Kraft tritt. Anders als das Kyoto-Protokoll soll das Folgeabkommen für alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer Verpflichtungen zur Reduzierung der Emissionen enthalten. Auf der letzten Klimakonferenz in Warschau Ende 2013 wurde entschieden, dass alle Staaten bis spätestens März 2015 konkrete Vorschläge einreichen sollen, welche Verpflichtungen sie in dem Abkommen übernehmen können. Die Verhandlungen in Bonn führten zu mehr Klarheit, welche Hintergrundinformationen die Staaten dabei bereitstellen müssen, damit die Vorschläge zu den geplanten Verpflichtungen transparent und vergleichbar sind.
Am 21. November 2013 verließen Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt, darunter Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), WWF und Oxfam aus Protest die 19. UN-Klimakonferenz in Warschau.
Bundesumweltminister Peter Altmaier kündigte am 20. November 2013 auf der UN-Klimakonferenz in Warschau an, dass Deutschland mit zusätzlichen 12 Millionen Euro ein Programm aufstockt, mit dem Pionierregionen unterstützt werden, die Entwaldung bekämpft und damit Treibhausgasemissionen verhindert haben. Deutschland baut damit sein Engagement bei Waldschutzmaßnahmen, die nachweisbar zur Vermeidung von Emissionen beitragen, auf nunmehr 56 Millionen Euro aus.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Europa | 4 |
| Land | 31 |
| Weitere | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 15 |
| Text | 31 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 45 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 60 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 15 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 36 |
| Lebewesen und Lebensräume | 61 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 61 |
| Wasser | 31 |
| Weitere | 59 |