Das Projekt "Teilprojekt 2: Wartungswertgeführte Konstantlichtregelung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Ziel des Forschungsprojektes war die Entwicklung genauerer Bewertungsansätze für die Beurteilung der Energieeffizienz von Belechtungsanlagen (künstliche Beleuchtung und Versorgung mit Tageslicht), die für eine normative Umsetzung geeignet sind. Die Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen dazu geeignet sein, in die entsprechenden rechtlichen Verordnungen einzufließen. Ausgangslage: Den Gebäudemanagementsystemen, im speziellen auch den Lichtmanagementsystemen, wird oft ein hohes energetisches Einsparpotenzial zugeordnet. Dabei erfüllen diese die eigentliche Steuer- und Regelfunktionen nur mit eingeschränkter Güte/Wirkung und damit eingeschränkter energetischer Effizienz. Stand-by-Funktionen setzen weitere nicht dem eigentlichen Nutzen zugeordnete Energie um. Mit einer Lichtregeltechnik ausgestattete künstliche Beleuchtungssysteme gestatten eine automatische Führung nach dem Wartungswert der Beleuchtungsstärke. Die Überinstallation (Neuwert der Beleuchtungsstärke = Wartungswert der Beleuchtungsstärke / Wartungsfaktor) kann somit ausgeregelt und der bereitgestellte Lichtstrom auf das notwendige Maß reduziert werden. Im vorliegenden Teilprojekt wurde untersucht, welche Möglichkeiten und Potenziale im Einsatz einer wartungswertgeführten Konstantlichtregelung zur Beeinflussung des Energieumsatzes von Gebäuden bestehen und inwiefern diese Art der Beleuchtungsregelung wirtschaftlich umsetzbar ist. Konzept: Zu Beginn wurde die energetische Effizienz von Konstantlichtregelungen unter Berücksichtigung der Dimmcharakteristik von Leuchtstofflampen ermittelt und mit den Ergebnissen verglichen, die nach der bisherigen linearen Zunahme der relativen Leistungsaufnahme von Beleuchtungsanlagen innerhalb der Wartungsperiode berechnet wurden. Vor allem wurden dabei die Modelle der TU Berlin zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials (Systempotenzial) von Regelungs- und Steuerungssystemen herangezogen, die bereits in die Bewertungsfaktoren nach DIN V 18599 für tageslichtabhängige Regelsysteme eingeflossen sind. Ergebnisse: Bei einer wartungswertgeführten Konstantlichtregelung ist aufgrund der Dimmcharakteristik von Leuchtstofflampen der Energiebedarf einer künstlichen Beleuchtung mit einem niedrigen Wartungsfaktor deutlich größer als bei einer Beleuchtungsanlage mit hohem Wartungsfaktor. Daher ist für einige Nutzungsarten wie z.B. öffentliche Parkhäuser eine Beleuchtung mit einem hohen Wartungsfaktor und mit Konstantlichtregelung zu empfehlen. Eine tageslichtabhängig geregelte Beleuchtungsanlage enthält nahezu die gleiche Kontrollelektronik und ist damit auch als Konstantlichtregelung geeignet. Außerdem weist sie ein größeres Energieeinsparpotenzial auf. Für die DIN V 18599 wurden technische Ausstattungen zu unterschiedlichen Nutzungsarten empfohlen. (Text gekürzt)