UBA und BfR schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor salpetersäurehaltigem Kalk- und Rostlöser Das UBA untersagt im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung am 29.10.10 den Handel und den Verkauf des Reinigungsmittels Por Çöz. Das Produkt enthält mindestens 20 % Salpetersäure und stellt damit ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit dar. Das Verbot ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission. Der Kalk- und Rostlöser wird vorwiegend in Supermärkten mit türkischen Produkten angeboten. „Das UBA macht damit erstmalig von einer Regelung im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Gebrauch. Das Gesetz sieht ein vorläufiges Verbot von Wasch- und Reinigungsprodukten vor, sofern diese nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hat die für die Überwachung zuständigen Bundesländer informiert und sie gebeten, das Verbot des Reinigers bei Importeuren und Händlern zu kontrollieren. Außerdem informierte das UBA die EU-Kommission sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten, damit auch diese Maßnahmen ergreifen können. Grundlage dieser Entscheidung ist eine Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu salpetersäurehaltigen Reinigungsprodukten. Im Ergebnis dieser Stellungnahme wird deutlich: „Spezielle Reiniger mit einem Salpetersäuregehalt über 20% stellen ein unverhältnismäßig großes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Neben der Ätzwirkung bei unmittelbarem Hautkontakt oder bei Verschlucken besteht auch ein gesundheitliches Risiko durch Einatmen von Salpetersäuredämpfen und den aus der Salpetersäure freigesetzten nitrosen Gasen (z.B. NO 2 ). Verwenden Menschen salpetersäurehaltige Reinigungsprodukte, können sich in der Innenraumluft bedenkliche Konzentrationen an Salpetersäure und nitrosen Gasen bilden. Unter bestimmten Bedingungen rufen diese Substanzen schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor. Das haben Modellrechungen des BfR ergeben. Deutsche Giftinformationszentren meldeten dem Bundesinstitut für Risikobewertung bereits 134 Fälle, bei denen Menschen durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser zum Teil schwere Gesundheitsschäden erlitten. Das Einatmen von Salpetersäure-Dämpfen kann im Atemtrakt zu Schleimhautirritationen, Bronchialkatarrh, Lungenentzündung und nach einer typischen Latenzzeit von 3 bis zu 30 Stunden zum toxischen Lungenödem führen. Ein zusätzliches gesundheitliches Risiko besteht durch die Bildung von nitrosen Gasen, die unter bestimmten Bedingungen aus der Salpetersäure freigesetzt werden. In dem Gasgemisch finden sich Verbindungen, die akut toxisch oder krebserregend wirken können. 28.10.2010
Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der geltenden EG-Detergenzienverordnung national angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung Nr. 648/2004 und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG vom 5. März 1987 ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden.
§ 1(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, dass nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt. 1994 wird das Umweltbundesamt beauftragt, Informationen der Hersteller über die Rahmenrezepturen zu dokumentieren.
Das Projekt "Ueberarbeitung von Teilen des Datenbestandes der Datenbank WRMG II waehrend des lfd. Betriebes, insbesondere Inhaltsstoffbezeichnungen von Komplexbildnern, Bleich- und Loesemitteln zu Standardnamen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemie Daten Hans-Peter Schenck durchgeführt.
Das Projekt "Herkunft und Anteil von Phosphat, Borat und anderen Belastungsfaktoren in kleinen Flussgewaessern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Agrikulturchemie durchgeführt. In Zusammenarbeit mit anderen Forschungsinstituten wird eine umfassende Aufnahme und Herkunftsermittlung von Phosphat und Borat in Gewaessern der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt. Das Goettinger Institut untersucht hierbei die Verhaeltnisse in kleinen Flussgewaessern. Diese Untersuchungen sind von Interesse im Rahmen des Waschmittelgesetzes und allgemeiner Aussagen ueber die Bor-Toxizitaet.
Das Projekt "Erstellung eines Kompendiums ueber die Auswirkungen der Phosphat-Hoechstmengenbegrenzung in Waschmitteln auf Klaeranlagen und in Gewaessern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wasserforschung durchgeführt. Der Anteil der Phosphate in Waschmitteln wird durch die Phosphathoechstmengen-VO stufenweise reduziert (1981/1984). Damit soll eine Verminderung der Naehrsalzbelastung der Gewaesser erreicht werden. Die Untersuchung hat zum Ziel, durch Messung und Beobachtung an ausgewaehlten Klaeranlagen und Gewaessern die Auswirkungen der Phosphat-Hoechstmengen-VO (2. Stufe) zu dokumentieren (geringe P-Konzentrationen, Verminderung der Eutrophierung). Im geplanten FE-Vorhaben sollen die Ergebnisse der 6 vom UBA gefoerderten FE-Vorhaben sowie weiterer Messungen und Ergebnisse anderer Institutionen zu diesem Thema ausgewertet, zusammengestellt und als Kompendium veroeffentlicht werden.
Das Projekt "Phosphonate in Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Verbleib in der Umwelt - Entwicklung von Analyseverfahren und deren praktische Anwendung bei Proben von Oberflächenwasser, Abwasser und Sediment" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein - Technologiezentrum Wasser (TZW) durchgeführt. Phosphonate sind schwer abbaubare Komplexbildner, die über das Abwasser in Gewässer eingetragen werden. Im Rahmen eines Vorhabens zu schwer abbaubaren organischen Inhaltsstoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln (FKZ 3709 65 430) wurde festgestellt, dass der Hauptanteil ins Abwasser eingetragener Phosphonate dem Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRM) entstammt. Die in WRM eingesetzten Phosphonate sind bekannt: Sie sind biologisch schwer abbaubar, einzelne zudem ökotoxisch. Die bislang vorliegenden Daten hinsichtlich ihres Verhaltens und Verbleibs in der Umwelt sind unzureichend und lassen eine Umweltrisikobewertung nicht zu. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Phosphonate aus WRM Kläranlagen in relevanten Mengen passieren, in der aquatischen Umwelt langfristig akkumulieren sowie nachteilig auf Wasserorganismen wirken können. In einem ersten Schritt sollen daher geeignete Verfahren zur Analyse von WRM-relevanten Phosphonaten in Sediment- und Wasserproben identifiziert und/oder angepasst bzw. entwickelt werden. Auf Basis der entwickelten Analytik soll im zweiten Teil des Projekts ihr Verbleib in der Umwelt exemplarisch an ausgewählten Kläranlagen und Gewässern untersucht werden. Projektablauf/-inhalt: a) Literaturrecherche zur Erhebung vorhandener Methoden zur Bestimmung WRM-relevanter Phosphonate; b) Bei Bedarf (Weiter-)Entwicklung geeigneter Methoden; c) Anpassung der Methodik für die Analytik von Oberflächenwasser, Abwasser und Sediment; d) Messung WRM-relevanter Phosphonate in Zu- und Ablauf ausgewählter Kläranlagen; e) Messung WRM-relevanter Phosphonate in Sediment und Oberflächenwasser ausgewählter Gewässer. Auf Grundlage der Ergebnisse zum Verbleib von WRM-relevanten Phosphonaten in der Umwelt sollen durch UBA Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die zu einer wirksamen Reduktion des Eintrags dieser schwer abbaubaren Inhaltsstoffe führen.
Das Projekt "Ueberarbeitung des Datenbestandes im 'Informationssystem Datenbank WRMG II'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemie Daten Hans-Peter Schenck durchgeführt.
Das Projekt "Verbesserung des Schmutzverhaltens von Textilien nach Herabsetzung des Phosphatgehaltes der Waschmittel durch Einspinnen von Ausruestungssubstanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Stuttgart, Institut für Textilchemie durchgeführt. Die derzeit optimalen Waschverfahren benoetigen Phosphate in den Waschmitteln, die ihrerseits wieder, da sie in grossen Mengen ins Abwasser gelangen, zur Eutrophierung der Gewaesser fuehren. Praeparation und Herstellung von Fasern und Textilien, die mit phosphatarmen Waschmitteln gewaschen werden koennen. Hierzu sind geeignete Substanzen auszuwaehlen oder erforderlichenfalls zu synthetisieren, Tests auf Wirksamkeit bei der Schmutzabloesung sowie Korrelationen zu physikalischen Messmethoden durchzufuehren. Zusammenhaenge zwischen Struktur und Wirksamkeit sowie Auffinden der Wirkprinzipien sind zu suchen. Die Erfuellung des Waschmittelgesetzes durch die Herstellung 'waschfreundlicher' Textilien ist eine an Bedeutung zunehmende Alternative zu den Bemuehungen der Waschmittelindustrie, neue phosphatfreie Waschmittel zu entwickeln. Diese Bemuehungen sind durch die gezielte Verbesserung der Waschbarkeit der Textilien zu unterstuetzen.
Das Projekt "Reproduzierbarkeit der Tests auf biologische Abbaubarkeit bei schwer abbaubaren nichtionischen Tensiden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Chemisches Untersuchungsamt Oldenburg durchgeführt. Zur Ausschaltung von Schwachstellen bei der Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit von bestimmten nichtionischen grenzflaechenaktiven Stoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln werden Untersuchungen durchgefuehrt, in denen die biologische Abbaubarkeit nicht nach dem vorgeschriebenen OECD Confirmatory-Test, sondern in einer im Gegenstrom betriebenen Blasensaeule in steriler Laboratoriumsatmosphaere geprueft wird. Das Vorhaben ist wichtig fuer die Fortschreibung der Verordnung ueber die Abbaubarkeit grenzflaechenaktiver Substanzen nach Para. 3 Waschmittelgesetz.
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