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Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Ressourcenschonender SB-Waschpark

Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein neutraler CO 2 -Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Nachterstedt (Brandermittlungen) Aschersleben (Handtaschendiebstahl) Güsten (besonders schwerer Fall des Diebstahls an PKW) Egeln (Unfall mit Personenschaden) Aschersleben (Brandermittlung) Staßfurt (besonders schwerer Fall des Diebstahls) Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Nachterstedt (Brandermittlungen) Am Freitagnachmittag wurde über das e-Revier eine Sachbeschädigung eines Altkleidercontainers angezeigt. In der Silvesternacht wurde ein Altkleidercontainer in der Hoymer Straße in Nachterstedt auf bislang unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Feuer eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Der Schaden beläuft sich auf circa 500€. Aschersleben (Handtaschendiebstahl) Am Freitagnachmittag wurde im Bereich der Kuntzestraße in Aschersleben die Handtasche einer 76-jährigen Frau aus einem Fahrradkorb durch eine unbekannte, männliche Person entwendet. Eine detaillierte Personenbeschreibung war der 76-Jährigen nicht möglich. In der Handtasche befanden sich das Handy und ihre Geldbörse. Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und erste Fahndungsmaßnahmen wurde eingeleitet. Am Samstag erschien ein Finder in der Außenstelle der Polizei in Aschersleben, um eine Geldbörse abzugeben, die der 76-jährigen Frau gehört. Sachdienliche Hinweis nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Güsten (besonders schwerer Fall des Diebstahls an PKW) Am Samstagvormittag wurde der Diebstahl von Winterrädern inklusive der Aluminiumfelgen von einem Personenkraftwagen bekannt. Das Kraftfahrzeug parkte im Tatzeitraum der vorangegangenen Nacht in der Ascherslebener Straße in Güsten. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls gegen Unbekannt aufgenommen. Der Schaden beläuft sich auf circa 1200€. Egeln (Unfall mit Personenschaden) Am Samstagvormittag kam es gegen 10:15 Uhr in Egeln in der Straße Breiteweg zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 22-jährige Fahrzeugführer eines Lastkraftkraftwagens die Straße Breiteweg und verlor in einer Rechtskurve aufgrund der Straßenglätte die Kontrolle über sein Kraftfahrzeug. In weiterer Folge kollidierte er mit einem entgegenkommenden Personenkraftwagen. Die 72-jährige Fahrzeugführerin wurde schwerverletzt ins Klinikum verbracht. Beide Kraftfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Gegen den 22-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Aschersleben (Brandermittlung) Am Samstagabend wurde der Brand eines Bauwagens im Kirschweg in Aschersleben bekannt. Der Brand konnte durch die Freiwillige Feuerwehr Aschersleben gelöscht werden. Unbekannte Täterschafft verschaffte sich unberechtigter Weise Zutritt zum Bauwagen und legte Feuer in diesem. Ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung wurde eingeleitet. Der Schaden beläuft sich auf circa 400€. Staßfurt (besonders schwerer Fall des Diebstahls) In der Nacht vom Samstag auf Sonntag kam es zu einem besonders schweren Fall des Diebstahls in der Hecklinger Straße in Staßfurt. An der dortigen Waschanlage wurden die Staubsaugersäulen durch unbekannte Täter angegriffen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Der 36-jährige Zeuge konnte eine Gruppe von Jugendlichen erkennen, die sich jedoch zeitnah vom Tatort entfernten. Erste Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet und die Ermittlungen dauern kann. Ob etwas entwendet wurde, ist nach jetzigem Erkenntnisstand nicht bekannt. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 3000€. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit) Am Sonntagmittag kontrollierte die Polizei einen 37-Jährigen, welche mit einem PKW die Magdeburger Straße befuhr. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrens wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Im Auftrag Montag, POKin Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail:  presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de

022.00.00/21 Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage am Standort 16727 Velten

Die Firma b.i.o. bodenreinigungsanlage in oberhavel GmbH, Kanalstraße 12 in 16727 Velten beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Kanalstraße 12 in 16727 Velten in der Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 370 und 371, einen Komplex mehrerer Abfallbehandlungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle auf einem circa 38.000 m² großen Grundstück an dem industriell geprägten Standort Kanalstraße 12 im Innenbereich der Stadt Velten. Zur Anlage gehört die bestehende Umschlagstelle am Veltener Stichkanal. Zur Genehmigung beantragt sind eine mikrobiologische Reinigungsanlage in der geschlossenen Behandlungshalle 1 mit Rampe und Luftschleieranlage, eine Waschanlage für verunreinigte Böden in der Behandlungshalle 2, eine Mischanlage für die physikalische Behandlung (Vermischung, Verfestigung) von Abfällen zur Herstellung der Versatzfähigkeit, eine Brech- und Siebanlage, Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, bestehend aus überdachten Lagerbereichen und Freilager, und eine Umschlagsanlage sowie die gemeinsamen technischen Einrichtungen – Wasserreinigungsanlage mit Rückhaltebecken und Reinwasserbehältern, Abluftreinigungsanlage, Fahrzeugwaage, Reifenwaschanlage und Büro- und Sozialgebäude. Die Anlagen werden alternativ für den Umschlag, die Behandlung und Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen genutzt. Der Anlagenbetrieb ist werktags im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.1.1 GE in Verbindung mit den Nummern 8.6.2.1 GE, 8.7.1.1 GE, 8.7.2.1 GE, 8.11.1.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.3 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.2 V, 8.15.1 G, 8.15.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Weiterhin fällt das Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben ist die Zulassung auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung der Behandlungshallen 1 und 2 - Errichtung des Regenrückhaltebeckens - Errichtung der Überdachung der Lagerboxen - Errichtung der Abluftreinigungshalle - Errichtung der Bodenwaschanlage - Errichtung der Mischanlage - Funktionstests der einzelnen Aggregate zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2024 vorgesehen.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - GB-GmbH, Bocholt

Die GB-GmbH beabsichtigt, ihre Anlage zur Schlammbehandlung durch folgende Maßnahme wesentlich zu ändern: • Errichtung und Betrieb einer Waschanlage für Stahlfässer • Ausweitung des Annahmekatalogs • Verschiebung der Behandlungs- und Zwischenlagerkapazitäten von nicht ge-fährlichem zu gefährlichem Abfall Der Anlagenstandort befindet sich in 46395 Bocholt, Telingskamp 13, Gemarkung Mussum, Flur 8, Flurstück 114.

Feststellung gem. § 5 UVPG - Blue Cube Germany Assets GmbH & Co KG - Erhöhung Anlagenkapazität

Die Blue Cube Germany Assets GmbH & Co KG, Bützflether Sand 2, 21683 Stade hat mit Schreiben v. 25.11.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BIm-SchG in der derzeit geltenden Fassung zur wesentlichen Änderung der Bisphenol-/Epoxy-Anlage am Standort in 21683 Stade, Bützflether Sand 2, Gemarkung Stade, Flur 24, Flurstück 1/122, beantragt. Wesentlicher Antragsgegenstand ist die Erhöhung der Anlagenkapazität von 135.000 t/a auf 146.000 t/a durch den Bau und Betrieb einer zweiten Waschstraße und Erweiterung der Mischkapazität im Bereich Epichlorhydrin und Bisphenol-A verbunden mit Maßnahmen zur Verbesserung des Kühlsystems durch Wärmetauscher und Verdunstungskühlanlage sowie Installation einer Abwasservorbehandlung.

Errichtung und Betrieb einer Textilwaschanlage Firma UTT Krumbach

Mit der Waschanlage, die in einer bestehenden Betriebshalle errichtet und betrieben wird, werden bahnenförmige Airbag-Stoffe in mehreren hintereinandergeschalteten Wasch- sowie Saug- bzw. Quetschmaschinen von Schlichterückständen gereinigt, anschließend in einem eingehausten Zylindertrockner mit 16 dampfbeheizten Trockenzylindern getrocknet und danach mit 2 wassergekühlten Zylindern abgekühlt, ehe diese für ihre weitere Verarbeitung wieder aufgerollt und auf der Bereitstellungsfläche in der Halle zwischengelagert werden. Die technisch maximal mögliche Waschleistung beträgt 77,7 Tonnen Textilien pro Tag. Die Anlage wird 7 Tage die Woche und 24 Stunden je Tag betrieben. Die beim Trocknungsprozess anfallende Abluft wird mittels 2 Ventilatoren abgesaugt und über 2 Abluftkamine über Dach abgeleitet. Die bei der Erzeugung des für die Saugmaschinen benötigten Vakuums mittels einer zentralen Pumpe anfallende Abluft wird über einen Zyklonabscheider geführt und ebenfalls über eine Abluftleitung über Dach abgeführt. Die Abluftleitung wird mit Schalldämpfern versehen. Der für den Wasch- und Trocknungsprozess benötigte Dampf wird aus den beiden bestehenden, erdgasbefeuerten Dampfkesseln zur Verfügung gestellt, deren Abgase über einen bestehenden, rund 38 m hohen Schornstein abgeleitet werden. Das zum Waschen verwendete Wasser wird mittels einer Enthärtungsanlage aufbereitet. Das verbrauchte Waschabwasser wiederum wird in einem Ausgleichsbehälter gesammelt, homogenisiert und danach der städtischen Abwasseranlage zugeführt. Die für den Anlagenbetrieb benötigten Chemikalien werden in der Halle in Gebinden gelagert und bereitgestellt. Für den Einbau der Waschanlage ist eine Erhöhung der Halle in einem Teilbereich erforderlich. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Robert-Steiger-Straße“ (Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO) und entspricht dessen Festsetzungen.

Wassersparen im Alltag

Wassersparen im Alltag Steigende Temperaturen, sinkende Niederschlagsmengen, immer mehr Hitzetage – in Deutschland ist Wasserknappheit bisher zwar noch kein größeres Problem. Doch vor allem in heißen und trockenen Sommern sollten auch Privatleute ihren Wasserverbrauch reduzieren und bewusster mit Wasser umgehen. So können wir die lebenswichtige Ressource Wasser schonen. Haushalt Geschirrspüler und Waschmaschine nur vollbeladen laufen lassen Duschen statt Vollbad Wasserspar-Duschkopf statt Standard-Duschkopf installieren Waschmittel richtig dosieren Lebensmittel möglichst regional und saisonal und aus ökologischem Anbau kaufen Keine Schadstoffe (z.B. Farbreste, Medikamente) in die Toilette oder Spüle Garten Nur nachts oder in den Morgen- oder Abendstunden gießen Regenwasser sammeln und zum Gießen nutzen Möglichst effizient gießen, nicht auf die Blätter, besser nahe am Erdboden lieber seltener gießen und gut durchfeuchten, als täglich wenig – regionale Gießempfehlung des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigen, Pflanzen beobachten die Hinweise und Allgemeinverfügungen der Kommunen zur Wasserentnahme aus Bächen, Flüsse und Seen sowie aus Gartenbrunnen berücksichtigen, die Hinweise dienen z.B. dem Schutz der Ökosysteme und zur Unterstützung des wassersparenden Gießens (z.B. nur in den Abendstunden) ebenso sind die Hinweise der (Trink)Wasserversorger zu berücksichtigen, sie dienen der Aufrechterhaltung einer stabilen Trinkwasserversorgung für alle Pool möglichst vor der Trockenheit befüllen nur nachts befüllen Pool „pflegen“, z.B. abdecken bei Abwesenheit schützt vor Verunreinigung und ⁠ Verdunstung ⁠ Weiteres Auto waschen nur in der Waschanlage (gilt immer) Wassersparen auch im Urlaub Wassermenge und Wasserqualität sind immer zusammen zu denken – Sparen allein reicht nicht Viele weitere Informationen rund um das Thema Wasser finden Sie auf unseren Internetseiten (unter Links und Publikationen).

Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.Nr. 566, Gemarkung und Gemeinde Feldkirchen, für den Betrieb einer Lkw-Waschanlage beim Anwesen Friedrich-Schüle-Str. 18 in 85622 Feldkirchen

Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).

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