Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
UBA ermöglicht kostenlose Ausleihe von Strommessgeräten Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Bibliotheken ab sofort 500 Energiesparpakete zur Verfügung. Diese können kostenlos ausgeliehen werden. Damit lässt sich zum Beispiel der Stromverbrauch durch Leerläufe bzw. den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz. “Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! In vielen Haushalten lässt sich durch einfache Maßnahmen Strom sparen, zum Teil in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags pro Jahr.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Mit dem Energiesparpaket helfen Bibliotheken den Nutzerinnen und Nutzern den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln.“ Elektrogeräte wie Computer, Radios oder DVD-Spieler haben eines gemeinsam. Sie verbrauchen auch dann Energie, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen: im Leerlauf, dem sogenannten Standby-Modus. Diese unnötige Energievergeudung verursacht in deutschen Privathaushalten und Büros jährlich Kosten von mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro. Vor allem ältere Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass neue Geräte grundsätzlich sparsam mit Energie umgehen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen sind zum Teil recht groß. Der Energiekostenmonitor – ein Gerät zum Strom messen – bietet hierfür eine Lösung. Das UBA stellt Bibliotheken deshalb ab sofort 500 „Energiesparpakete“ zur Verfügung. Dieses können interessierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer ausleihen und damit die häuslichen „Stromfresser“ entlarven. Das Paket enthält neben einem Strom-Messgerät und einem Verlängerungskabel mit Ein-/Ausschalter eine ausführliche Bedienungsanleitung, wichtige Informationen zum Energiesparen und einen Aufsteller zum Bewerben des Angebotes. Ein kleines Messgerät zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchendem Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. So sieht man, ob die Waschmaschine zum Beispiel auch im ausgeschalteten Zustand Strom zieht. Mit dem Messgerät lassen sich auch die jährlichen Betriebskosten des Kühlschranks ermitteln, was eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung schafft.
UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Maßnahmen gegen stromfressende Büro- und Haushaltsgeräte beschlossen Am 7. Juli haben Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand” von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der geplanten Maßnahmen ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt Leistung. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.” Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. „Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten”, so Holzmann. In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier Millionen Tonnen CO2 . So ließe sich mindestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (sogenannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern. Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 54/2008 EU Deutschland Leerlaufverluste in Büros und Haushalten insgesamt (2004) Keine Angabe 22 Milliarden kWh Leerlaufverluste, die von der Verordnung betroffen sind, 2020 im Zustand ohne Verordnung (business as usual) 49 Milliarden kWh Knapp 9 Milliarden kWh Einsparpotentiale (im Jahr 2020) 35 Milliarden kWh Über 6 Milliarden kWh Eingespartes CO 2 14 Millionen Tonnen Knapp 4 Millionen Tonnen
Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das Monitoring „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das MSC -Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium und der Jury Umweltzeichen Kennzeichnung besonders energiesparender und klimafreundlicher Produkte Der Blaue Engel setzt künftig stärker auf den Klimaschutz: Ab Beginn des kommenden Jahres wird das älteste und bekannteste Umweltzeichen der Welt auch besonders energiesparende und klimafreundliche Waren und Dienstleistungen kennzeichnen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine bessere Orientierung beim Kauf liefern. „Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die Jury Umweltzeichen entwickeln den Blauen Engel so weiter, dass er im Rahmen der Klimapolitik der Bundesregierung zum führenden Kennzeichen für klimafreundliche Produkte wird”, sagte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium auf der Jubiläumsveranstaltung zum 30. Geburtstag des Blauen Engel heute (19. November 2008) in Berlin. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Bedürfnis nach Informationen, die ihnen helfen im alltäglichen Leben einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Blaue Engel weist ihnen künftig ganz gezielt den Weg”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, anlässlich der Vorstellung des Klimaschutzzeichens. Zunächst soll es das neue Zeichen für zehn besonders verbrauchernahe Produktgruppen mit hoher Klimarelevanz geben, wie Kühlschränke und Waschmaschinen sowie Fernsehgeräte und Espressomaschinen. Die Vergabekriterien werden derzeit erarbeitet. Im Laufe der kommenden drei Jahre sollen bis zu 90 weitere wichtige Produktgruppen hinzukommen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die besten Produkte hinsichtlich des Klimaschutzes noch leichter erkennen können, wird dies auch im Logo des Blauen Engel kenntlich gemacht. „Es ist nur konsequent und richtig, dass wir auf ein bewährtes Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem, nämlich den Blauen Engel, zurückgreifen. Über 80 Prozent der Deutschen kennen das Umweltzeichen, knapp 900 Unternehmen nutzen es. Besser können die Ausgangsbedingungen für ein Klimazeichen nicht sein”, sagte Prof. Dr. Edda Müller, die den Blauen Engel vor 30 Jahren mitkonzipierte und heute stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen ist. Jutta Penning, Leiterin des Fachbereichs „Umweltverträgliche Technik” im Umweltbundesamt betonte: „In den letzten drei Jahrzehnten prägte der Blaue Engel die produktbezogene Umweltpolitik in Deutschland maßgeblich. Weil nur die aus Umweltschutzsicht besten Produkte das begehrte Zeichen bekommen können, löste dies in der Wirtschaft immer wieder einen Wettbewerb um Innovationen aus. Dieser Top-Runner-Ansatz macht den Blauen Engel auch für die Zukunft so bedeutend.” Top-Runner - also besonders effiziente Spitzengeräte - sind in vielen Produktgruppen bereits heute auf dem Markt verfügbar. Hersteller und Händler bewerben sie jedoch oft nicht angemessen, und Verbraucherinnen und Verbraucher fragen diese Produkte nur unzureichend nach. Mit einer stärkeren Marktdurchdringung effizienter Geräte kann Energie eingespart und damit die Freisetzung klimaschädlicher Gase vermindert werden. Das neue Klimaschutzzeichen zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Produkte besonders energiesparend und klimafreundlich sind. Zur Jubiläumsveranstaltung des Blauen Engel in Berlin lud das Bundesumweltministerium alle Partner des Umweltzeichens aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein, die an der Jubiläumskampagne aktiv teilnahmen. Die Tour des Blauer Engel-Aktionsbusses von Mai bis Mitte September unterstützten alle Bundesländer. Zudem beteiligten sich etwa 50 Handels- und Industrieunternehmen sowie Umwelt- und Verbraucherverbände an der Kampagne. Eine reproduktionsfähige Bilddatei des neuen Blauen Engel für den Klimaschutz ist bei den Pressestellen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erhältlich.
Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Mythen zum Waschen oder die Alchemie im Haushalt Ob Waschbälle, Backpulver oder Essig – Mythen um ökologische Haushaltshelfer sind weit verbreitet. Deren Nutzen lässt sich meistens aber nicht nachweisen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Wer ressourcenschonend, umweltfreundlich und kostengünstig waschen will, sollte die Waschmaschine stets voll beladen, das Waschmittel richtig dosieren und auf die Waschtemperatur achten.“ Rund 630.000 Tonnen Waschmittel werden pro Jahr verwendet. Hinzu kommen rund 220.000 Tonnen Weichspüler. Reduzieren lassen sich diese Mengen an Chemikalien in erster Linie durch umweltfreundliches Waschen und umweltfreundliche Produkte. Von Haus- und Wundermitteln wie Waschbällen, Backpulver oder Essig rät das UBA ab. Verschiedene Hersteller von Waschbällen werben damit, dass mit diesen Kugeln auf Waschmittel ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Das Institut für Landtechnik an der Universität Bonn hat diese Aussage bei einzelnen Produkten getestet. Das Ergebnis konnte jedoch nicht überzeugen. Die Ökotrophologen kommen in Bezug auf Waschbälle zu dem Ergebnis: „… dass keine der untersuchten Waschmittelalternativen ein besseres Reinigungsergebnis liefert als das Waschen mit reinem Wasser!“ – somit sind diese Produkte keine Alternative zur Verwendung von Waschmitteln. Backpulver gilt als Wundermittel gegen Vergrauung und Flecken. Dieser Mythos wurde über Generationen verbreitet. Dabei besteht Backpulver lediglich aus Natriumhydrogencarbonat und etwas saurem Phosphat oder einer anderen Säure. Die Stiftung Warentest hat Backpulver im Waschversuch getestet und kommt zu dem Ergebnis: „Zwei Tüten Backpulver mit Prüfwaschmittel und Textilien in die Maschine gefüllt, lieferten keinen messbaren Weiß-und-sauber-Effekt“. Somit ist der Zusatz von Backpulver beim Waschen überflüssig. Harte Wäsche mag niemand. Weichspüler sind wegen der Umweltbelastung und vieler Duftstoffe dennoch nicht empfehlenswert. Häufig wird daher Essig als Alternative genannt. Der gewünschte Effekt weicherer Wäsche lässt sich mit Essig kaum erreichen, weil die sogenannte „Trocken- bzw. Wäschestarre“ nicht nur auf Kalkablagerungen basiert. Auslöser dafür ist der Waschprozess. Dabei können die Oberflächen der Baumwollfasern aufgeraut werden. Das kann auch Essig nicht verhindern. Wer auf Weichspüler nicht verzichten will, sollte die Verwendung auf ausgewählte Textilien reduzieren und die Weichspüler so sparsam wie möglich dosieren.
CO2-Emissionen durch private Pkw leicht gestiegen Vor allem Fleisch und nichtsaisonale Produkte mit langen Transportwegen belasten weiter Umwelt und Klima. Das zeigen die Daten der Broschüre „Umwelt, Haushalte und Konsum“ des Umweltbundesamtes (UBA). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Unsere Klimaschutzziele werden wir nur erreichen, wenn wir auch über unser Konsumverhalten nachdenken. Das macht auch vor liebgewonnenen Gewohnheiten nicht halt: Die Produktion tierischer Produkte, allen voran Fleisch, belastet die Umwelt in hohem Maße – durch Ressourcen- und Flächenverbrauch, aber auch Nitratbelastung von Böden und Gewässern und hohe Treibhausgasemissionen. Die gute Nachricht: Wer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, hat durch eine bewusste Ernährung gute Möglichkeiten.“ Tatsächlich sinkt der Fleischkonsum in Deutschland leicht: So wurden im Jahr 2000 noch 2,8 Millionen Tonnen Fleisch konsumiert, im Jahr 2013 waren es 2,6 Millionen Tonnen. Gleichzeitig exportiert Deutschland aber immer mehr Fleisch, der Export stieg von 0,8 Millionen Tonnen im Jahr 2000 auf rund drei Millionen Tonnen im Jahr 2013. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch beispielsweise verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgasemissionen – Obst oder Gemüse dagegen liegen bei weniger als einem Kilo. Hinzu kommt, dass der Futtermittelanbau – zum Beispiel von Soja in Südamerika – viel Fläche benötigt, die durch Abholzung des Regenwaldes geschaffen werden muss. Leider werfen die Deutschen auch nach wie vor zu viele – noch gute – Lebensmittel in den Müll: in Deutschlands Privathaushalten jedes Jahr rund 6,7 Millionen Tonnen. Maria Krautzberger: „Für jedes Nahrungsmittel brauchen wir Ackerflächen und Wasserressourcen, im In- wie im Ausland, wir verbrauchen Energie bei Herstellung und Transport und verwenden Dünge- und Pflanzenschutzmittel, die die Umwelt belasten. Lebensmittelabfälle zu vermeiden, ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ Zu den Emissionen aus der Produktion von Lebensmitteln kommen die des Transports hinzu: Erdbeeren im Winter oder Fisch aus Übersee belasten durch lange Transportwege das Klima – das gilt vor allem für leichtverderbliche Lebensmittel, die mit dem Flugzeug transportiert werden. Die geringsten Treibhausgasemissionen verursacht immer noch der Transport auf der Schiene. Maria Krautzberger: „Wer beim Einkauf auf saisonale Produkte aus der Region achtet, kann sich vielfältig ernähren und die Umwelt schonen.“ Im Bereich „Mobilität“ zeigen die Daten, dass die Zahl der Pkw in Deutschland weiter steigt – auf zuletzt 537 Pkw je 1.000 Einwohner im Jahr 2013 gegenüber 521 Pkw/1.000 Einwohner im Jahr 2000. Private Pkw verursachen im Schnitt pro Personenkilometer deutlich höhere Treibhausgasemissionen als Bus oder Bahn – nur das Flugzeug hat eine noch schlechtere Treibhausgasbilanz. Alternativen zum eigenen Auto werden allerdings immer beliebter. So stieg die Zahl der Carsharing-Nutzer im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um rund 37 Prozent. Auch die Verkaufszahlen für Elektro-Fahrräder steigen – mittlerweile gibt es bereits 2,1 Millionen Fahrräder mit Elektroantrieb in deutschen Haushalten. Ein weiterer Trend: inzwischen sind rund 40 Prozent aller Haushalte Single-Haushalte (Stand: 2014). Das bedeutet auch meist mehr Wohnfläche für den Einzelnen, verbunden mit höheren Energieaufwänden für Strom und Heizung. Und je mehr Haushalte, desto mehr Konsumgüter wie Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke, Computer und Mobiltelefone werden angeschafft. Nicht nur insgesamt sondern auch pro Haushalt ist die Ausstattung gestiegen. Ein höherer Material- und Energieverbrauch und Umweltbelastungen durch Konsum sind die Folge. Die Broschüre „Umwelt, Haushalte und Konsum“ beleuchtet Umweltbelastungen durch das Konsumverhalten in den Bereichen „Ernährung“, „Mobilität“ und „Wohnen“. Die Daten beruhen weitgehend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Erfasst werden derzeit Treibhausgasemissionen, Energie-, Flächen- und Wasserverbrauch.
Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
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