Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf. Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf. Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer UBA -Umwelttipps. Nutzen Sie die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind. Gewusst wie Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit und Label-online bereits entsprechende Angebote. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können. Umweltsiegel nutzen Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen. Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen: Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet. Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich. TOP-Umweltsiegel kennen und beachten Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden: EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.) Bio-Siegel (Lebensmittel) EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte) Grüner Knopf (Bekleidung). Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen … eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken, weit verbreitet sind, und von staatlichen Institutionen vergeben werden. Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor. EU-Energielabel Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber: Fernseher, Bildschirm – Geschirrspüler – Kühlgeräte – Gefriergeräte – Waschmaschine – Wäschetrockner – Gasheizung – Ölheizung – Kaminofen – Pelletkessel – Wärmepumpe Weitere Informationen: EU-Energielabel ( UBA -Themenseite) UBA-Broschüre Ökodesign & Energielabel Das neue EU-Energielabel (BMWK) Energy efficient products (Webseite der Europäischen Kommission) EcoTopTen : Plattform für energieeffiziente Produkte (Öko-Institut) Daten zur Umwelt : Energieeffiziente Produkte (UBA) Bio-Siegel Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium. Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber: Biolebensmittel Weitere Informationen: EU-Bio-Logo (EU-Kommission) Das Bio-Siegel (BMEL) EU Ecolabel Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber: Blumenerde (torffrei) – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: EU Ecolabel (RAL gGmbH) Der Blaue Engel Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle. Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber: Bekleidung – Carsharing – Computer (PC, Laptop) – Gartenhäcksler – Kaminöfen – Mehrwegflaschen – Papiertaschentücher, Hygienepapiere – Papier, Recyclingpapier – Plastiktüten – Spanplatten und andere Holzwerkstoffe – Smartphones – Streumittel/ Streusalz – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: Blauer Engel (Website von UBA und RAL gGmbH) Grüner Knopf Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber: Bekleidung Weitere Informationen: Grüner Knopf (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird: Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank? Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer? Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun: Wie dosiere ich z.B. Waschmittel? Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend? Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der UBA-Umwelttipps geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden. In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. MSC -Label bei Fisch , Grüner-Strom- und ok-power-Label bei Ökostrom , FSC- und PEFC-Label bei Holzprodukten oder Goldstandard bei freiwilligen Kompensationszahlungen . Siegeldatenbanken nutzen Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf Siegelklarheit.de (Initiative der Bundesregierung) und Label-online.de von der Verbraucher Initiative e.V. (gefördert vom BMJ). Weitere Informationen: Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer UBA-Denkwerkstatt Konsum : Was macht ein gutes Siegel aus? Welche Siegelarten gibt es? Warum gibt es so viele Siegel?
Klimabewusstes Wäschewaschen entlastet die Umwelt und spart Kosten Wie Sie mit kleinen Tricks umweltschonend Wäsche waschen Waschmaschine möglichst voll beladen - ausgenommen Fein- und Wollwäsche. Dosieren Sie Waschmittel sparsam in Abhängigkeit von Wasserhärte und Verschmutzungsgrad gemäß Dosierempfehlung auf der Verpackung. Waschen Sie mit möglichst geringer Temperatur. Verwenden Sie hochkonzentrierte Waschpulver. Verzichten Sie auf Weichspüler. Gewusst wie Wäschewaschen verbraucht Energie und belastet Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien. Umweltbewusstes Waschen entlastet die Umwelt und spart Kosten. Waschtrommel voll beladen: Die Waschmaschine sollte bei normaler Koch-/Buntwäsche voll beladen werden, so dass gerade noch eine Handbreit "Luft" in der Trommel bleibt. Das spart Energie, Wasser und Geld und liefert saubere Wäsche. Bei "Pflegeleicht" ist die Maschine hingegen nur zur Hälfte, bei Feinwäsche zu 1/4 und bei Wollwäsche zu 1/5 der maximalen Füllmenge zu beladen. Waschmittel sparsam nach Verschmutzungsgrad dosieren: Richten Sie sich nach der auf der Waschmittelpackung empfohlenen Dosierung. Für Wäsche im Haushalt genügt meist die Dosierung für "leicht" oder "normal" verschmutzte Wäsche. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung. Auf Wasserhärte achten: Die Dosierung ist von der Wasserhärte abhängig. Weiches Wasser erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart", ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrem Wasserwerk. Mit geringer Temperatur waschen: Der Energieverbrauch beim Waschen ist in erster Linie von der Waschtemperatur abhängig, da das Aufheizen des Wassers deutlich mehr Energie verbraucht als die Trommelbewegung. Darum laufen energiesparende Programme länger, um ein vergleichbar gutes Waschergebnis wie bei höheren Temperaturen zu erzielen. Leicht und normal verschmutzte Buntwäsche wird meist bei 20 bis 30 °C und Weißwäsche in der Regel bereits bei 40 °C sauber. Einmal monatlich sollte die Maschine jedoch zur Vermeidung von Keimwachstum mit 60°C betrieben werden. Weitere Informationen zum Thema Waschtemperatur und Hygiene finden Sie auf unserer Themenseite "Waschtemperaturen". Umweltschonende Waschmittel: Es gibt keine per se umweltfreundlichen Waschmittel, da Waschmittel grundsätzlich Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien belasten. Trotzdem gibt es relevante Unterschiede: Lieber fest statt flüssig: Waschpulver sind umweltschonender als flüssige Waschmittel. Sie haben eine höhere Waschleistung und belasten das Klärwerk weniger. Bei farbigen Textilien lieber Color- statt Vollwaschmittel: Colorwaschmittel schonen die Farben und tragen so zur längeren Tragbarkeit bunter Textilien bei. Baukastensysteme bevorzugen: Bei Baukastensystemen sind Waschmittel, Enthärter und Bleichmittel getrennt. Dadurch kann genauer nach Bedarf und damit sparsamer dosiert werden. Was Sie noch tun können: Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche: Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden. Beachten Sie unsere Tipps zu Waschmaschine und Trockner . Behandeln Sie starke Verschmutzungen mit Fleckenmittel oder Gallseife vor. Beachten Sie die Pflegehinweise auf den Etiketten. Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich. Waschmaschine nach Gebrauch geöffnet lassen, damit die Maschine innen trocknen kann. Hintergrund Umweltsituation: Etwa 540.000 Tonnen* Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner etwa 6,5 Kilogramm* Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 332.000 Tonnen* pro Jahr. Seit 1986 haben sich phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden in den Haushalten nur noch phosphatfreie Textilwaschmittel benutzt. Gesetzeslage: Wasch- und Reinigungsmittel werden hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit der darin enthaltenen Tenside, des Phosphorgehaltes und der Kennzeichnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Rechtliche Regelungen (UBA-Themenseite) Wasch- und Reinigungsmittel (UBA-Themenseite) * Quelle: IKW "Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Ausgabe 2023" Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Dies entlastet die Umwelt und auch die Haushaltskasse, denn die Ausgaben für Strom lassen sich merklich senken. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Der Stromverbrauch pro Waschgang sinkt bereits durch Verringerung der Waschtemperatur vom 40° C auf 30°C um über 35 Prozent. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich somit direkt aus.
Indikator: Umweltfreundlicher Konsum Die wichtigsten Fakten 2022 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Umweltzeichen 12,2 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen. Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung. Der Indikator erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Bekleidung (Grüner Knopf) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2022 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 12,2 % in den erfassten Produktgruppen. Nachdem er mit 4,1 Prozentpunkten 2020 deutlich angestiegen war, liegt er 2022 nur geringfügig über dem Wert von 2020. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von A+-Pkw zu tun. 2020 war dieser von 10,0 % auf 27,5 % durch die umfassende staatliche Förderung sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2022 lag der Marktanteil mit 31,2 % hingegen nur wenige Prozentpunkte über dem Wert von 2020. Biolebensmittel lagen mit einem Marktanteil von 6,3 % in 2022 unter dem Wert von 2020 (6,8 %). Bei den Haushaltsgroßgeräten wachsen die Werte der effizientesten Produkte bei Weißer Ware nur noch wenige Prozentpunkte. Bei den Hygienepapieren sinken die Marktanteile im achten Jahr in Folge auf nur noch 10,0 % bei Privathaushalten. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich. Beispiel Haushaltsgeräte: Waschmaschinen mit der höchsten Effizienzklasse hatten zuletzt einen Marktanteil von 95,6 %. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten hatte die höchste Effizienzklasse hingegen einen Anteil von unter 1 %. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie setzt sich die Bundesregierung Ziele für den Marktanteil umweltfreundlicher Produkte: Dieser soll bis 2030 auf 34 % steigen. Dieses Ziel erfordert vor allem, dass der Absatz von Biolebensmitteln, von umwelt- und sozialverträglicher Bekleidung sowie der Marktanteil von E-Autos deutlich steigen muss. Auch sollte die sich abschwächende Wachstumsdynamik bei energieeffizienten Produkten neu belebt werden. Wie wird der Indikator berechnet? Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den Indikator nicht verzerren. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grüne" Produkte: Marktzahlen.
Auch in Sachsen-Anhalt fällt viel Elektroschrott an. Nach aktuell verfügbaren Zahlen wurden 2021 im Land rund 18.100 Tonnen Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelt – gut 15 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor. Hinzu kommen alte Elektro- und Elektronikgeräte, die im Handel abgegeben werden. Mit Blick auf den internationalen „Repair Day“ am morgigen Samstag (19. Oktober) wirbt Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann daher dafür, defekte Geräte nicht zwangsläufig zu entsorgen, sondern vor einem Neukauf auch die Option einer Reparatur zu prüfen. Um diese nachhaltige Variante zu unterstützen, hat das Ministerium im August den Reparatur-Atlas gestartet, der sich seitdem wachsender Beliebtheit erfreut. „Viele defekte Elektro- oder Elektronikgeräte können auch nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung mit relativ wenig Aufwand wieder zum Leben erweckt werden“, betont Willingmann und fügt hinzu. „Der neue Reparatur-Atlas ermöglicht es allen Sachsen-Anhaltern, sich einfach und bequem online über wohnortnahe Alternativen zur Entsorgung kaputter Waschmaschinen, Tablets und Co. zu informieren. Dafür gibt es viele gute Gründe: Wer reparieren lässt, verringert CO2-Emissionen, Abfälle sowie den Verbrauch von Energie und wertvollen Ressourcen. Und nicht zuletzt kann sich eine Reparatur natürlich auch finanziell lohnen.“ Im Atlas sind aktuell 19 gewerbliche Reparaturbetriebe und 7 ehrenamtliche Repair-Cafés erfasst, die regional ausgewogen im Land verteilt sind. „Das ist eine gute Basis, da geht aber noch mehr. Deshalb appelliere ich an alle Anbieter, sich auf unserer Online-Plattform zu registrieren, um künftigen Kundinnen und Kunden den Kontakt zu erleichtern“, unterstreicht der Minister. Zudem sei das Ministerium unter anderem mit Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern im Land im engen Austausch, um die Zahl der registrierten Anbieter weiter zu erhöhen. Der Reparatur-Atlas ist hier zu finden: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de. Anbieter lassen sich nach Standort und Geräteart filtern. Darüber hinaus bietet die neue Plattform auch Informationen, warum sich eine Reparatur lohnt sowie News zum Thema. Weitere Anbieter können sich direkt auf dem Online-Portal registrieren: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen. Der internationale „Repair Day“ findet seit 2017 jährlich am dritten Samstag im Oktober statt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart. Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware. Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen , die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO 2 - bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe , zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll. Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen. Wie es weitergeht Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden. Die Rolle des Umweltbundesamtes Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt ( UBA ) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein. Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.
Wegwerfen und neu kaufen oder doch reparieren? Damit sich noch mehr Menschen in Sachsen-Anhalt bei Waschmaschine, Tablet und Co. für die nachhaltige Variante entscheiden können, hat das Umwelt- und Klimaschutzministerium am heutigen Mittwoch den Reparatur-Atlas gestartet. Die neue Online-Plattform bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in den Regionen. In der interaktiven Karte sind aktuell 12 gewerbliche Reparaturbetriebe und 6 ehrenamtliche Initiativen erfasst, die sich nach Standort und Geräteart filtern lassen. „Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Anbieter hinzukommen werden. Unser Ziel ist es, dass sich über das Online-Portal möglichst viele Menschen in Sachsen-Anhalt einfach und bequem über wohnortnahe Alternativen zur Entsorgung alter Elektro- oder Elektronikgeräte informieren können“, erläutert Minister Prof. Dr. Armin Willingmann. Die neue Plattform bietet auch Informationen, warum sich eine Reparatur lohnt sowie News zum Thema. „Wer defekte Altgeräte nicht gleich wegwirft, sondern sie instand setzen lässt, der schont Klima, Umwelt und meist auch das eigene Portmonee. Aktuell werden Geräte nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung noch zu selten repariert. Der Reparatur-Atlas ist ein Baustein, um dies zu ändern und CO2-Emissionen, Abfälle sowie den Verbrauch von Energie und wertvoller Ressourcen zu verringern“, betont Willingmann. Der Reparatur-Atlas ist hier zu finden: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de. Die dort aktuell 18 registrierten Anbieter kommen aus Magdeburg, Halle, Salzwedel, Stendal, Haldensleben, Hohe Börde, Schönebeck, Halberstadt, Wernigerode, Elbingerode und Benzingerode. Weitere Anbieter können sich direkt auf dem Online-Portal registrieren: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen . In Sachsen-Anhalt wurden laut aktuell verfügbarer Abfallbilanz im Jahr 2021 mehr als 18.100 Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gesammelt. EU-weit entstehen nach Angaben der EU-Kommission durch vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter jährlich rund 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Daher hat das EU-Parlament im April 2024 eine Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht übertragen werden muss. Die Regelung verpflichtet Hersteller u.a. dazu, für ihre Produkte nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre auf Neuwaren und ein Jahr auf Gebrauchtwaren) eine Reparatur zu angemessenen Preisen und in angemessenen Zeiträumen anzubieten. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen erhalten. Darüber hinaus soll eine europäische Online-Plattform für Reparatur-Dienstleister eingerichtet werden, die es in Sachsen-Anhalt mit dem Reparatur-Atlas ab sofort bereits gibt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
Wegwerfen und neu kaufen oder doch reparieren? Damit sich noch mehr Menschen in Sachsen-Anhalt bei Waschmaschine, Tablet und Co. für die nachhaltige Variante entscheiden können, hat das Umwelt- und Klimaschutzministerium am heutigen Mittwoch den Reparatur-Atlas gestartet. Die neue Online-Plattform bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in den Regionen. In der interaktiven Karte sind aktuell 12 gewerbliche Reparaturbetriebe und 6 ehrenamtliche Initiativen erfasst, die sich nach Standort und Geräteart filtern lassen. „Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Anbieter hinzukommen werden. Unser Ziel ist es, dass sich über das Online-Portal möglichst viele Menschen in Sachsen-Anhalt einfach und bequem über wohnortnahe Alternativen zur Entsorgung alter Elektro- oder Elektronikgeräte informieren können“, erläutert Minister Prof. Dr. Armin Willingmann. Die neue Plattform bietet auch Informationen, warum sich eine Reparatur lohnt sowie News zum Thema. „Wer defekte Altgeräte nicht gleich wegwirft, sondern sie instand setzen lässt, der schont Klima, Umwelt und meist auch das eigene Portmonee. Aktuell werden Geräte nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung noch zu selten repariert. Der Reparatur-Atlas ist ein Baustein, um dies zu ändern und CO2-Emissionen, Abfälle sowie den Verbrauch von Energie und wertvoller Ressourcen zu verringern“, betont Willingmann. Der Reparatur-Atlas ist hier zu finden: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de. Die dort aktuell 18 registrierten Anbieter kommen aus Magdeburg, Halle, Salzwedel, Stendal, Haldensleben, Hohe Börde, Schönebeck, Halberstadt, Wernigerode, Elbingerode und Benzingerode. Weitere Anbieter können sich direkt auf dem Online-Portal registrieren: https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen. In Sachsen-Anhalt wurden laut aktuell verfügbarer Abfallbilanz im Jahr 2021 mehr als 18.100 Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gesammelt. EU-weit entstehen nach Angaben der EU-Kommission durch vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter jährlich rund 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Daher hat das EU-Parlament im April 2024 eine Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ beschlossen, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht übertragen werden muss. Die Regelung verpflichtet Hersteller u.a. dazu, für ihre Produkte nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung (zwei Jahre auf Neuwaren und ein Jahr auf Gebrauchtwaren) eine Reparatur zu angemessenen Preisen und in angemessenen Zeiträumen anzubieten. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen erhalten. Darüber hinaus soll eine europäische Online-Plattform für Reparatur-Dienstleister eingerichtet werden, die es in Sachsen-Anhalt mit dem Reparatur-Atlas ab sofort bereits gibt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
Bei der Gefriertruhe den Stromverbrauch im Auge behalten Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten). So groß wie nötig, so klein wie möglich: Zu große Gefriergeräte kosten unnötig Strom. Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Sparsame Geräte: Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse B oder C. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Die richtige Größe: Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Dabei ist zu beachten: Je größer das Gefrierfach beziehungsweise das Gefriervolumen, desto höher sind die Stromkosten. Denn auch der nicht genutzte Stauraum erhöht den Energieverbrauch. Kalkulieren Sie deshalb Ihren Vorratsbedarf an Gefriergut eher vorsichtig. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z.B. Keller) gestellt werden. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln. Öffnen Sie den Deckel / die Tür nicht zu lange. Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus. Gefriergeräte nicht in die Nähe von Wärmequellen (z.B. Herd, Spülmaschine, Waschmaschine) stellen und nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen. Das Gerät regelmäßig abtauen, wenn sich Eis gebildet hat, da ansonsten der Energieverbrauch erhöht ist. Der Reif von Lebensmitteln verbraucht Energie, daher die Lebensmittel gut verpacken. Hintergrund Die Verwendung von vollhalogenierten, Ozonschicht schädigenden Kohlenwasserstoffen ( FCKW ) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgeräten ist seit 1995 in Deutschland verboten. Seit dem 1. Januar 2015 ist in der EU auch das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und gefriergeräten verboten, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten, das Verbot des Inverkehrbringens gilt ab dem 1. Januar 2026 für alle Geräte, in denen fluorierte Treibhausgase enthalten sind. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele betroffene Geräte im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die Atmosphäre entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: EU-Energieverbrauchskennzeichnung Fluorierte Treibhausgase
"Grüne" Produkte: Marktzahlen „Grüne“ Produkte haben sich in vielen Konsumbereichen etabliert. Ihr Absatz entwickelt sich fast durchweg positiv und teilweise sehr dynamisch. Dennoch sind „grüne“ Produkte noch immer weitgehend Nischenprodukte. Die grundsätzliche Bereitschaft der Bevölkerung für eine stärkere Nachfrage ist vorhanden. Es braucht aber bessere politische Rahmenbedingungen. Umsatz mit „grünen“ Produkten Insgesamt gaben Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland im Jahr 2017 rund 47 Milliarden (Mrd.) Euro für die im Bericht „Grüne Produkte in Deutschland 2017“ untersuchten „grünen“ Produkte aus (siehe Abb. „Umsätze ausgewählter „grüner“ Produkte“): Für Ökostrom, energieeffiziente Haushaltsgeräte und Beleuchtung gaben Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 16 Mrd. Euro aus. Die Ausgaben für nachhaltige Mobilität (ÖV, Car-Sharing und Hybridautos) lagen bei 18 Mrd. Euro. 12 Mrd. Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten nachhaltige Produktalternativen bei Hygienepapieren, Reinigungsprodukten und Textilien mit 0,5 Mrd. Euro. Zwar liegen für den Textilbereich nicht für alle ökologisch empfehlenswerten Labels Umsatzzahlen vor. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass sich hierdurch das Ergebnis kaum ändern würde. Der mit diesen Produkten gebildete Nachfrageindex hat sich demnach seit dem Ausgangsjahr 2011 positiv entwickelt und erreichte 2017 einen Wert von 158 (siehe Abb. „Entwicklung grünen Konsums, Spenden und Finanzanlagen“). Darüber hinaus legten Konsumentinnen und Konsumenten 2017 rund 92 Mrd. Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an ( FNG 2018 ). Der Index zu nachhaltigen Geldanlagen entwickelte sich sehr dynamisch. Zwischen 2011 und 2017 vervierfachte sich das Volumen nachhaltiger Finanzanlagen. Mit einem Anlagenwert in Höhe von 133 Mrd. Euro hat sich dieses Wachstum auch in 2018 dynamisch fortgesetzt. Im Jahr 2017 spendeten private Haushalte 140 Millionen (Mio.) Euro für Umwelt- und Naturschutz. Das Spendenvolumen hat sich gegenüber 160 Mio. Euro in 2011 um 26 Mio. Euro reduziert. Auch in 2018 und in 2019 lag das Spendenvolumen in dieser Größenordnung. Den genannten Beträgen stehen gegenüber: private Konsumausgaben in Höhe von rund 1.300 Mrd. Euro in 2018 ( Statistisches Bundesamt 2019 ) und rund 2.250 Mrd. Euro Nettogeldvermögen der privaten Haushalte ( Statistisches Bundesamt 2019 ). Umsätze ausgewählter „grüner“ Produkte Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Nachfrage nach grünen Produkten, Umweltspenden und nachhaltige Finanzanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Marktanteile „grüner“ Produkte Angaben zum Anteil ökologischer Produkte am gesamten Konsum sind nur als grobe Schätzwerte möglich, da die Vergleichsgrößen sehr unterschiedlich sind. Im Konsumindikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (siehe Abb. „Marktanteile von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen“) wurden die Umsätze deshalb mit ihrer Umsatzrelevanz gewichtet. 2017 hatten umweltfreundliche Produkte einen Marktanteil von 8,3 % in den erfassten Produktgruppen (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher (Energieverbrauchskennzeichnung), Lebensmittel (Bio-Siegel) sowie Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel (Blauer Engel). Damit ist der Indikator erstmalig – nach zuvor kontinuierlichem Wachstum – gesunken. Dies liegt vor allem daran, dass der Marktanteil von A+-Pkw von 14 % auf 13 % gesunken ist. Bei Fernsehgeräten ist der Marktanteil von A++-Geräten sogar das dritte Jahr in Folge gesunken von 8,3 % in 2014 auf 1 % in 2017. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich. Beispiel Haushaltsgeräte : Waschmaschinen mit der höchsten Effizienzklasse hatten zuletzt einen Marktanteil von 86 %. Bei Elektroherden und Backöfen hatte die höchste Effizienzklasse hingegen einen Anteil von unter 1 %. Bei der Ernährung liegen die Bio-Produkte mit 5 % Marktanteil ebenfalls im einstelligen Bereich, wobei die Anteile je nach Produkt sehr unterschiedlich sind. Nichtsdestotrotz stellen Biolebensmittel alleine gut 15,6 % der hier betrachteten 46,7 Mrd. Euro „grünen“-Ausgaben. Entwicklung der konsumbezogenen Kohlendioxid-Emissionen Die direkten und indirekten Kohlendioxid-Emissionen des privaten Konsums werden in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in einem Indikator erfasst und sollen kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Globale Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte“). Sie lassen weiterhin keine den Klimaschutzzielen entsprechende Minderungstendenzen erkennen. Die Emissionen können auch nach unterschiedlichen Bedarfsfeldern dargestellt werden (siehe Abb. „Konsumbezogene Kohlendioxid-Emissionen der privaten Haushalte“). Im Bereich Ernährung, Mobilität und bei den sonstigen Produkten sind die Emissionen eher gestiegen bzw. stagnieren auf hohem Niveau. Im Bereich Wohnen müssen aufgrund witterungsbedingter Schwankungen größere Zeiträume betrachtet werden um die Daten zu interpretieren. Es deutet sich an, dass hier zumindest die Richtung stimmt. Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, müssen aber die Emissionswerte auch beim Wohnen zügiger gesenkt werden. Das bedeutet, dass die positiven Marktentwicklungen im Bereich grüner Produkte (bisher) nicht ausreichen, um die CO 2 -Emissionen im notwendigen Umfang zu verringern und gegenläufige Konsumtendenzen auszugleichen (zum Beispiel mehr Einpersonenhaushalte, höhere Wohnfläche, erhöhte Ausstattung mit elektronischen Geräten). Globale Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Konsumbezogene Kohlendioxid-Emissionen der privaten Haushalte Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Energieeffiziente Produkte Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2022 gegenüber 2008 um 0,2 %. Vor allem durch die Standards der Energieeffizienz, festgelegt in der Ökodesign-Richtlinie, konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen. Stromverbrauch der Haushalte Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2022 rund 139 Milliarden Kilowattstunden oder 139 Terawattstunden. Dies entspricht 29,1 % des gesamten Stromverbrauchs. Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine steigende Pro-Kopf-Wohnfläche und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird. Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus, wie auch der Stromverbrauch für Raumwärme und Warmwasser (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2022“). Effizientere Produkte Viele große Haushaltsgeräte sind im Vergleich zu den 90-er Jahren deutlich effizienter. So verbrauchten Geschirrspülmaschinen im Jahr 1990 im Schnitt 490 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die effizientesten neuen Geräte liegen bei einem Stromverbrauch von unter 135 kWh pro Jahr. Für einige Produktgruppen bestehen dabei besonders große Unterschiede. So benötigen bei den Wäschetrocknern Spitzengeräte der Energieeffizienzklasse "A+++" weniger als 30 % der Energie von Geräten der schlechtesten verfügbaren Klasse "C". Geräte mit einer Kapazität von 7 kg weisen in der Klasse C einen jährlichen Energieverbrauch von 526 kWh auf, während es für dieselbe Gerätegröße auch A+++ Modelle mit einem Verbrauch von nur 138 kWh pro Jahr gibt. Mit dem Kauf des effizienteren Gerätes kann man bei einem Strompreis von 37,14 ct/kWh pro Jahr über 140 € Stromkosten sparen. Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“ zeigen die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2022. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind. Maßnahmen der Politik: Ökodesign Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Bis Anfang 2022 hatte die Europäische Union knapp 30 solcher Verordnungen verabschiedet, die die Effizienz der betroffenen strombetriebenen Produkte erhöhen. Einige Beispiele: Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen. Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen. Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden. Das EU-Energielabel Verbraucherinnen und Verbraucher können das EU-Energielabel bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als eine Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen je nach Produktgruppe derzeit von A+++ bis G. Die EU erhofft sich, dass aufgrund des Labels keine neuen Energiefresser mehr in die Haushalte kommen. Mit der Revision der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung ist eine Rückführung der Skala auf die Effizienzklassen A bis G vorgesehen. Der Umsetzungszeitraum ist produktabhängig, die ersten Produkte wurden 2021 wieder in einer A bis G Skala gekennzeichnet. Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke, Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten, Lampen, Fernsehgeräte und Displays, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, PKW und -Reifen. Auch der Blaue Engel hilft Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem Blauen Engel sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine gute Orientierung beim Kauf zu liefern.
Origin | Count |
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Bund | 195 |
Land | 26 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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