Der hier vorliegende Sedimentbilanzindex geht auf das von Möller et al. (2008) beschriebene Ableitungsverfahren zurück und ist eine Weiterentwicklung der von BÖHNER & SELIGE (2006) beschriebenen Methode. Grundlage hierfür ist die Kombination verschiedener Reliefparameter, wobei Parameter des Bodens (Bodenart), der Niederschläge oder der Landbedeckung in der Anwendung unberücksichtigt bleiben. Die Berechnung geht vom Grundgedanken des LS-Faktors des USLE (WISCHMEIER & SMITH (1978)) aus. Die Hangneigung wird über ein Äquivalent des Sedimenttransportindex (STIS) integriert. Die Hanglänge fließt über Exponentenwerte für flache Hänge ein (SCHWERTMANN et al. (1990)). Der Sedimentbilanzindex beschreibt somit ein relatives Potential des Reliefs zum Abtrag (Index -4 bis <1) bzw. zur Akkumulation (Index >1 bis 4,5) von Bodenmaterial. Weiterentwicklungen werden bei MÖLLER et al. (2008) beschrieben. MÖLLER, M., VOLK, M., FRIEDRICH, K. & LYMBURNER, L. (2008): Placing soil-genesis and transport processes into a landscape context: A multiscale terrain-analysis approach. Journal of Plant Nutrition and Soil Science 171 (3), 419-430. BOEHNER, J. & SELIGE, T. (2006): Spatial Prediction of Soil Attributes Using Terrain Analysis and Climate Regionalisation. In: Boehner, J., McCloy, K.R., Strobl, J.: SAGA - Analysis and Modelling Applications, Goettinger Geographische Abhandlungen, Vol.115, p.13-27. SCHWERTMANN, U., VOGL, W. & KAINZ, M. (1990): Bodenabtrag durch Wasser – Vorhersage des Abtrags und Bewertung von Gegenmaßnahmen. – 2. Aufl.: Stuttgart, 64 pp. WISCHMEIER, W.H. & SMITH, D.D. (1978): Predicting rainfall erosion losses – A guide to conversation planning. – Agriculture Handbook No. 537: US Department of Agriculture, Washington DC.
Der hier vorliegende Sedimentbilanzindex geht auf das von Möller et al. (2008) beschriebene Ableitungsverfahren zurück und ist eine Weiterentwicklung der von BÖHNER & SELIGE (2006) beschriebenen Methode. Grundlage hierfür ist die Kombination verschiedener Reliefparameter, wobei Parameter des Bodens (Bodenart), der Niederschläge oder der Landbedeckung in der Anwendung unberücksichtigt bleiben. Die Berechnung geht vom Grundgedanken des LS-Faktors des USLE (WISCHMEIER & SMITH (1978)) aus. Die Hangneigung wird über ein Äquivalent des Sedimenttransportindex (STIS) integriert. Die Hanglänge fließt über Exponentenwerte für flache Hänge ein (SCHWERTMANN et al. (1990)). Der Sedimentbilanzindex beschreibt somit ein relatives Potential des Reliefs zum Abtrag (Index -4 bis <1) bzw. zur Akkumulation (Index >1 bis 4,5) von Bodenmaterial. Weiterentwicklungen werden bei MÖLLER et al. (2008) beschrieben. MÖLLER, M., VOLK, M., FRIEDRICH, K. & LYMBURNER, L. (2008): Placing soil-genesis and transport processes into a landscape context: A multiscale terrain-analysis approach. Journal of Plant Nutrition and Soil Science 171 (3), 419-430. BOEHNER, J. & SELIGE, T. (2006): Spatial Prediction of Soil Attributes Using Terrain Analysis and Climate Regionalisation. In: Boehner, J., McCloy, K.R., Strobl, J.: SAGA - Analysis and Modelling Applications, Goettinger Geographische Abhandlungen, Vol.115, p.13-27. SCHWERTMANN, U., VOGL, W. & KAINZ, M. (1990): Bodenabtrag durch Wasser – Vorhersage des Abtrags und Bewertung von Gegenmaßnahmen. – 2. Aufl.: Stuttgart, 64 pp. WISCHMEIER, W.H. & SMITH, D.D. (1978): Predicting rainfall erosion losses – A guide to conversation planning. – Agriculture Handbook No. 537: US Department of Agriculture, Washington DC.
Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz Präsidentin des BfS BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Frau Dr. Inge Paulini ist seit April 2017 Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz . Seit 2009 war sie als Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) in der wissenschaftlichen Politikberatung tätig. Zuvor leitete sie im Umweltbundesamt u.a. die Abteilung für Nachhaltigkeitsstrategien und das Fachgebiet für Grundsatzfragen. Nach dem Studium der Ökotrophologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und dem Master of Science in Ernährungswissenschaften an der Washington State University in den USA promovierte Frau Paulini 1991 zum Dr. rer. nat. in Biologie an der Universität Hannover mit einer experimentellen Arbeit im Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung ITA. Frau Dr. Paulini ist Mitglied in einer Reihe von Gremien und Beiräten, etwa im Kuratorium der PTB ( Physikalisch-Technische Bundesanstalt ) sowie in Ressortforschungs- und Bundesverwaltungsbezogenen Netzwerken. Vizepräsident BfS-Vizepräsident Dr. Florian Rauser Herr Dr. Florian Rauser ist seit Juni 2019 Vizepräsident des Bundesamtes für Strahlenschutz und ständiger Vertreter der Präsidentin. Herr Dr. Rauser ist diplomierter Physiker und hat an der Universität Hamburg im Fachbereich Geowissenschaften promoviert. Nach seinem Studium an den Universitäten Marburg und Brisbane arbeitete er zunächst als Wissenschaftler und Wissenschaftsmanager für das Max-Planck Institut für Meteorologie. Zudem sammelte er Erfahrungen im Umgang mit Wissenschaft als Grundlage von Politikberatung als Leiter des Geschäftsbereichs Kommunaler Klimaschutz am Forschungszentrum Jülich für die Nationale Klimaschutzinitiative und in verschiedenen NGOs. Zu den Schwerpunktthemen des Vizepräsidenten gehören neben den Fachthemen des BfS unter anderem Fragen der internationalen Stakeholderarbeit, die Transformation der Verwaltung, Qualität, Integrität und Nachhaltigkeit. Die Fachabteilungen Präsidialbereich und Verwaltung Stand: 04.02.2025
Senatorin Ute Bonde wird seine Ernennung dem Senat vorschlagen. Die Verkehrssenatorin: „Mit Johannes Wieczorek wird ein versierter Verkehrsexperte aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese wichtige Funktion in unserer Senatsverwaltung übernehmen. Da er in seiner bisherigen Position unter anderem die Stabsstelle für den Flughafen BER leitete, sind die Verkehrsthemen der Länder Berlin und Brandenburg auch kein Neuland für ihn. Darüber hinaus bringt Herr Wieczorek internationale Erfahrungen aus seiner vierjährigen Amtszeit als Leiter des Verkehrsreferates an der Deutschen Botschaft in Washington mit. Wir gewinnen mit Johannes Wieczorek einen hervorragenden Verkehrsexperten, der uns mit seinem weit gefächerten Fachwissen bei der weiteren Ausgestaltung unserer Stadt zu einer für alle Bürgerinnen und Bürger lebenswerten und umweltfreundlichen Metropole tatkräftig unterstützen wird.“ Johannes Wieczorek ist zurzeit stellvertretender Leiter der Grundsatzabteilung im BMDV und leitet die Unterabteilung „Klimaschutz in der Mobilität, Umweltschutz“. Bis April 2019 leitete er die Unterabteilung „Grundsatzangelegenheiten und Strategien für Personen- und Güterverkehr“. Davor war er in mehreren Fachbereichen des Bundesministeriums tätig, u.a. als Referatsleiter für Güterverkehr und Logistik und Referent für europäische Zusammenarbeit. Von 2010 bis 2015 erstreckten sich seine Aufgabenschwerpunkte über verschiedene Bereiche des Deutschen Bundestages. Johannes Wieczorek ist Diplom-Geograph, er hat seinen Abschluss an der Universität Bonn erworben.
Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host Anfang 26.03.2024 10:00 Uhr Ende 26.03.2024 17:00 Uhr Der „World Nuclear Industry Status Report” (WNISR) berichtet seit 2007 jährlich über den aktuellen Stand der weltweiten Atomindustrie: aktuelle Reaktorneubauprojekte, der Fortschritt beim Rückbau von Kernkraftwerken oder neue Entwicklungen im Betrieb werden vorgestellt. Ein besonderer Fokus des aktuellen Reports liegt auf einer umfassenden Analyse wirtschaftlicher Aspekte der Atomkraftnutzung. Der Report wurde u.a. aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Autoren der TU Berlin waren an der Erstellung des Reports maßgeblich beteiligt. Zeit: Dienstag, 26.03.2024, 10:00 – 12:00 Uhr Ort: TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude, Raum H3143 Am Nachmittag des gleichen Tages findet eine öffentliche Fachkonferenz von 15:00 – 17:00 Uhr im Hörsaal H0107 des Hauptgebäudes statt. Im Pressegespräch am Vormittag werden die zentralen Ergebnisse des WNISR2023 plus Updates vorgestellt und diskutiert von: Jochen Ahlswede Abteilungsleiter Forschung und Internationales des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Mycle Schneider Unabhängiger Energie- und Atompolitik-Analyst, Paris, Frankreich, Projektleiter des WNISR Antony Froggatt Stellvertretender Leiter des Environment and Society Programs, Chatham House, London, Großbritannien, WNISR2023 Co -Lead Doug Koplow Gründer-Direktor von Earth Track, Cambridge, USA , WNISR2023 Co -Autor Alexander Wimmers Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, Technische Universität Berlin, WNISR2023 Co -Autor Kurzbiografien der Autor:innen Kann ein neuerlichen Ausbau der Atomkraft den Kampf gegen die Klimakrise unterstützen, wie jüngste Beschlüsse auf der UN -Klimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 (COP28) suggerierten? Fünf Tage nach dem geplanten „Nuclear Energy Summit“ der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA am 21. März 2024 in Brüssel besteht bei der Vorstellung des World Nuclear Industry Status Report in Berlin die Möglichkeit, dies mit führenden unabhängigen Experten zu diskutieren. Der WNISR2023 liefert dazu die Fakten: Im Jahr 2022 wurde der größte Rückgang des nuklearen Anteils an der weltweiten Stromerzeugung seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima festgestellt. Er sank um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2021 auf einen Anteil von 9,2 Prozent. Zum Vergleich: Das historische Maximum lag 1996 bei 17,5 Prozent, der Anteil von Wind und Solar lag 2022 bei 11,7 Prozent. 2023 gingen fünf neue Atomkraftwerke ( AKW ) ans Netz, fünf wurden endgültig abgeschaltet. Daraus resultiert eine Nettoreduktion von einem Gigawatt elektrischer Leistung. Zum Vergleich: Die Leistung von Solaranlagen stieg im Jahr 2023 um 440 Gigawatt. Anfang 2024 sind 213 Reaktoren weltweit offiziell abgeschaltet – zurückgebaut sind aber nur 22 Reaktoren in Deutschland, Japan und den USA . Unabhängige Meta-Analysen, die unter anderem auch an der TU Berlin durchgeführt wurden, gehen von regelmäßig unterschätzten Kosten für die Atomenergie aus. So kann nach Ergebnissen des WNISR2023 Strom aus Atomkraftwerken bis zu viermal so teuer sein bei Betrachtung aller Kosten wie Strom aus Off-Shore-Windkraftanlagen. Hinweis: Der WNISR2023 wurde erstmals am 06.12.2023 in Brüssel vorgestellt. Nach diesem internationalen Launch diskutieren maßgebliche Autor*innen in Länderkonferenzen mit Stakeholdern vor Ort die Ergebnisse und erste Erkenntnisse zum Jahresende. Eine Vorstellung fand bereits am 6. März 2024 an der „Sciences Po“ in Paris statt. Neben den Events in Berlin wird es zudem Konferenzen in Dänemark und an vier Universitäten in Schweden geben (8. – 12. April 2024) sowie mit der Princeton University in Washington D.C. in den USA (2. Mai 2024). Adresse TU Berlin Hauptgebäude, Raum H3143 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Der WNISR-Report 2023 zum Download World Nuclear Industry Status Report 2023 Kurzbiografien der Autor:innen World Nuclear Industry Status Report - Who We Are
Eine Gruppe junger Klimaaktivisten der Organisation Our Children's Trust in den USA erringt einen weiteren großen Sieg im Kampf für mehr Klimaschutz. Die Organisation Our Children's Trust hatte die Regierung von Massachusetts verklagt, weil diese nicht genug gegen die Gefahren der Erderwärmung unternehme. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats gab den Teenagern am 17. Mai 2016 in seinem Urteil Recht. Our Children's Trust versucht bereits seit Jahren mit zahlreichen Klagen, US-amerikanische Behörden zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Vor der Entscheidung in Massachusetts bekamen die Teenager am 29. April 2016 im Bundesstaat Washington sowie Anfang April in Oregon Recht.
60 Jahre Antarktis-Vertrag Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.
Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.
Am 22. April 2017, dem "Earth Day", nahmen welweit in mehr als 600 Städten Menschen am “March for Science” teil, allein in Deutschland gingen etwa 37.000 Teilnehmer in 22 Städten für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf die Straße. Der March for Science ist eine unabhängige Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, auf die Gefahren durch populistische Tendenzen hinzuweisen und für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auf der ganzen Welt zu demonstrieren. Nahezu alle wichtigen Wissenschaftsinstitutionen in Deutschland wie die Max-Planck-Gesellschaft, der DAAD oder die Helmholtz-Gemeinschaft hatten im Vorfeld ihre Unterstützung erklärt. Die Vorstände vieler dieser Institutionen waren als Redner bei den unterschiedlichen Kundgebungen zu hören. Die zentrale Veranstaltung fand jedoch in der US-Hauptstadt Washington statt Nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump wächst vor allem in den USA die Angst vor einer neuen Ära der "alternativen Fakten". Aber auch in der der EU wird die freie Wissenschaft immer stärker eingeschränkt, kritisiert die Deutsche UNESCO-Kommission in einer Pressemitteilung zum weltweiten „March for Science“. Regierungen entwerten die erzielten Erkenntnisse, streichen öffentliche Fördermittel, beschlagnahmen Forschungsergebnisse und besetzen wissenschaftliche Positionen politisch. Datenmaterial wird zensiert und Presseauskünfte verboten.
Die Wähler im US-Bundesstaat Washington haben sich am 8. November 2016 mehrheitlich gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen. Nur 42 Prozent stimmten für die "Initiative 732". Sie hatte den Ausstoß von Kohlendioxid besteuern und dafür Arbeitnehmer und Firmen entlasten und Einkommensarme unterstützen wollen. Es wäre die erste Kohlenstoff-Steuer in den USA gewesen.
Origin | Count |
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Bund | 55 |
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Type | Count |
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Ereignis | 27 |
Förderprogramm | 22 |
Taxon | 1 |
Text | 10 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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Deutsch | 63 |
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Keine | 27 |
Webdienst | 2 |
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Topic | Count |
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 50 |
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