Gewidmete Deiche Gewidmete Deiche in Niedersachsen. Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die Widmung "2.Deichlinie" ist im Datenbestand nicht enthalten. Sperrwerke Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind (§2 Abs.3 NDG). Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht.
Der Kartendienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung: HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021 Bearbeitungsgebiete HWRM-RL Einwohner HQhäufig Einwohner HQ100 Einwohner HQExtrem / HWExtrem Sperrwerk HWRM-RL Deiche / Wände HWRM-RL UNESCO Weltkulturerbe Industrieanlagen HWRM-RL Badegewässer Gewässerstationierung Risikogewässer Schutzdünen HWRM-RL Küstengebiete Grenzen der Risikogebiete HQhäufig Grenzen der Risikogebiete HQ100 Grenzen der Risikogebiete HQExtrem Grenzen der Gefahrengebiete HQhäufig Grenzen der Gefahrengebiete HQ100 Grenzen der Gefahrengebiete HQExtrem Wassertiefen Binnenland HQhäufig Wassertiefen Binnenland HQ100 Wassertiefen Binnenland HQExtrem Wassertiefen Küste HWExtrem FFH-Gebiet HWRM-RL Vogelschutzgebiet HWRM-RL Landnutzung Risikogebiete HQhäufig Landnutzung Risikogebiete HQ100 Landnutzung Risikogebiete HQExtrem Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke Sperrwerke § 3 NDG Deichwidmungen § 3 NDG Schutzdünen § 20a NDG Retentionskataster Betrachtungsgrenze Suchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung Überschwemmungsgebiete vorläufig gesicherte ÜSG - NDS Verordnungsflächen einstweilig gesicherte ÜSF – HB Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§78b WHG) Systemumgebung: ArcGis-Server
Die digitalen Daten beinhalten: - Wasserschutzgebiete (festgesetzt / in Planung) der Schutzzonen I, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC - Heilquellenschutzgebiete (festgesetzt, in Planung) der qualitativen Schutzzonen I, II, III; der quantitativen Schutzzonen A und B
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Messstellen gemäß Anlage 10 OGewV zur Bewertung des Zustands der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027; In Karte dargestellt Ökologie; keine Layer für Chemie, da in allen WK gleiche Ziele und Fristen, attributiv aufrufbar
Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027; In Karte dargestellt Ökologie; keine Layer für Chemie, da in allen WK gleiche Ziele und Fristen, attributiv aufrufbar
Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach Grundwasserverordnung 2010 (chemischer und Mengenmäßiger Zustand)