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Zero-Waste-Produktion der Rieder Glasfaserbetontafel mit der Matrix 3.0

Die Rieder Faserbeton-Elemente GmbH ist Hersteller von Fassadenplatten aus Textilbeton sowie weiteren Betonprodukten für Bahn- und Straßenbau, Lärmschutz und Stützwände. Beton wird aus Wasser, Gesteinskörnung und Zement als Bindemittel hergestellt. Die von der Firma Rieder produzierten „fibreC“-Faserbetonplatten (mit Glasfaser verstärkter Beton) bestehen zu 27 Prozent aus CO 2 -intensivem Portlandzement. Bei der Produktion der Betonplatten fallen derzeit ca. 40 Prozent Verschnitt an. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer neuartigen Anlage zur ressourceneffizienten und CO 2 -sparsamen Herstellung von Faserbetonplatten. Verarbeiten soll die Anlage eine neue, vom Unternehmen entwickelte Betonrezeptur „Matrix 3.0“, die Zement teilweise durch die nahezu CO 2 -freien Bindemittel Hüttensandmehl (Nebenprodukt der Roheisenherstellung) und Puzzolane (kieselsäure- und tonerdehaltige Stoffe) ersetzt. Der bei der Plattenherstellung unvermeidbare Verschnitt sowie Fehlproduktion sollen mittels Backenbrecher (Druckzerkleinerung) und Siebung soweit aufbereitet werden, dass eine Gesteinskörnung für die teilweise Rückführung in den Produktionsprozess erzeugt werden kann. Um eine Mehrfachnutzung des Prozesswassers zu ermöglichen, ist eine Wasseraufbereitungsanlage mit Feinstkornfiltration und pH-Neutralisierung vorgesehen. Darüber hinaus soll erstmalig ein in der Leder- und Textilbranche eingesetztes optisches Konfektionierungssystem für die Betonbranche adaptiert werden. Bei Standard- und Sonderschnitten soll damit durch eine optimale Ausnutzung der Platten der bisher anfallende Verschnitt halbiert werden können. Mit der neuen Betonrezeptur kann der jährliche Zementverbrauch um 1.380 Tonnen (54 Prozent) gesenkt werden. Zusammen mit der Halbierung des Verschnitts ergeben sich daraus CO 2 -Einsparungen in Höhe von 1.659 Tonnen (22 Prozent) pro Jahr. Weiterhin können durch das Recycling und die Wiedereinbringung von Verschnitt und Fehlproduktion in den Herstellungsprozess sowie durch den Einsatz des optischen Konfektionierungssystems pro Jahr 1.485 Tonnen an Bausand (22,4 Prozent) und damit auch an Abfall eingespart werden. Die Mehrfachnutzung des Prozesswassers reduziert den jährlichen Frischwasserbedarf um 5.040 Kubikmeter. Das entspricht 32 Prozent des Gesamtwasserbedarfs der Produktion. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Rieder Faserbeton-Elemente GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

Takeda GmbH, Singen: Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den Betrieb der Produktionsstätte zur Herstellung von Wirkstoffen für einen Impfstoff gegen das Dengue-Fieber – Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den Betrieb der Produktionsstätte zur Herstellung von Wirkstoffen für einen Impfstoff gegen das Dengue-Fieber, hier: Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei den Wirkstoffen handelt es sich um vier Impfstoffkomponenten, sogenannte „Tetravalent Dengue Vaccine“ TDV-1,-2,-3,-4. Dies sind gezüchtete, gentechnischmodifizierte und abgeschwächte, lebende Dengue-Virus-Impfstämme der Serotypen 1 bis 4. Sie sind gemäß Gentechnikgesetz der Sicherheitsstufe 1 zuzuordnen (gentechnische Arbeiten, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist). Von der Änderungsgenehmigung umfasst sind die Produktionsstätten W 35 und W 38 im Bereich der Wasseraufbereitungsanlagen.

Direkteinleiter

Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berliner Wassergesetz erteilt. Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis zur direkten Einleitung von Abwässern finden Sie im Wasserhaushaltsgesetz , der Abwasserverordnung , dem Berliner Wassergesetz und der Reinhalteordnung. Die Festsetzung der Abwasserabgabe – grundsätzlich muss jeder Direkteinleiter Abwasserabgabe entrichten – erfolgt nach dem Abwasserabgabengesetz . Folgende Merkblätter stehen unter Publikationen, Merkblätter und Hinweise und nachfolgend zur Verfügung:

Abwasser

Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen

Gaswerk Ernst-Thälmann-Park

Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Das Produktionsprofil erweiterte sich durch die 1915 gebaute Benzolanlage, welche durchgängig hohe Mengenumsätze erwirtschaftete. Im Verlauf der Jahrzehnte folgten zahlreiche Um- und Anbauten am Gebäude- und Anlagenbestand. Im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges war ein beträchtlicher Teil des Geländes beschädigt oder zerstört. Aufgrund des immer desolateren Zustandes der Anlagentechnik ließ sich die Produktion nicht mehr aufrechterhalten. Mit dem politischen Beschluss, hier ein Wohngebiet zu errichten, begann 1982 der schrittweise Abriss. Die technisch aufwändigen Baumaßnahmen vollzogen sich unter starkem zeitlichen Druck. Das aus Wohngebäuden, öffentlichen Grünflächen, Sport- und Freizeitanlagen angelegte Wohngebiet wurde 1986 eingeweiht. Es ist davon auszugehen, dass vor allem in der Betriebszeit des Gaswerkes große Mengen an Schadstoffen in den Untergrund gelangten. Im Fokus der Betrachtungen steht die ehemalige Benzolanlage im südlichen Teil des Geländes. Zu anderen gefahrenträchtigen verfahrenstechnischen Anlagen gehörten die Gasgeneratorenstation, die Teerbecken, die Ofenblöcke und die Gasometer. Die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sowie der unsachgemäße Umgang mit Schadstoffen im Produktionsprozess und beim Abriss haben zu einer hohen Kontaminierung beigetragen. Nachdem beim Gesundheitsamt des Bezirkes zu Beginn der 1990er Jahre vermehrt Klagen der Anwohner über gesundheitliche Beeinträchtigungen eingingen, begann 1991 ein umfangreiches Untersuchungsprogramm, welches fortwährend bis in die Gegenwart durch die verschiedensten Erkundungstechniken erweitert wurde. Die Untersuchungen erbrachten sehr hohe Schadstoffkonzentrationen im Boden und Grundwasser an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), Monoaromatische Kohlenwasserstoffen (BTEX), Phenolen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) und Cyaniden. Zudem war die Bodenluft durch leicht flüchtige Stoffgruppen wie BTEX und Naphthalin kontaminiert. Der Schwerpunkt der Belastungen lag in Tiefen bis etwa 4 m unter Gelände. Das gut lösliche Benzol breitete sich jedoch deutlich weitreichender über eine Fahnenlänge von mehr als 250 m und eine Tiefe von bis zu 40 m unter Gelände aus. Auf Forderung der Bodenschutz- Altlastenbehörde und mit Finanzmitteln des Landes Berlin wurden zwischen 1991 und 1994 drei Bodenluftabsauganlagen betrieben, eine weitere Anlage dieser Art bis 2009, zwischen 1994 und 1996 folgte der Bodenaustausch auf einer Grundfläche von 2.000 m² bis in die Tiefe von 4 m. Durch die Sanierungsmaßnahmen, die ein hohes Maß an Arbeits- und Emissionsschutz erforderten, wurden 7.100 t hoch belasteter Boden, 110 t Bauschutt/Öl, 4.000 l Teeröl aus Absetzbecken, diverse mit Schadstoffen gefüllte Rohrleitungen, Schächte und Fundamente sowie 68 t abgepumpte Flüssigkeiten entfernt. Aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere des Bodenaushubs und der Bodenluftabsaugung, kann eine Gefährdung für die sensiblen Nutzungen des Ernst-Thälmann-Parks als Wohngebiet ausgeschlossen werden. Messungen der Bodenluft in der obersten Bodenschicht dokumentieren diese Bewertung. Diese historischen Fotos dokumentieren die Untergrundverhältnisse in seiner Komplexität mit den noch vorhandenen gefahrenträchtigen Altanlagensystemen, hochkontaminierten Böden, Fundamenten und Rohrleitungen. Sie machen deutlich, wie technisch anspruchsvoll die Bodensanierungen der hochtoxischen und kanzerogenen Schadstoffe in einem eng bebauten urbanen Raum geplant und umgesetzt wurden. Nach Beendigung der Gefahrenabwehr im Jahr 1996 folgten verschiedene Phasen der Erfolgskontrolle. Dabei war festzustellen, dass die Schadstoffbelastungen nach Entfernung der Eintragsquelle um eine Potenz zurückgingen. Dennoch sind die Kontaminierungen in den tieferen Boden- und Grundwasserschichten, also tiefer als 10 m unter Gelände, so erheblich, dass eine hydraulische Sicherung des Grundwasserabstroms geplant werden musste. Nach Vorversuchen und Erstellung eines hydraulischen Modells wurde die technische Anlage unter Zuständigkeit des Referats V E der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt konzipiert und im Herbst 2004 im Parkgelände aufgestellt. An derzeit sieben Brunnenstandorten wird das Grundwasser aus den relevanten Teufen mit 15 bis 16 m³/h gefördert, in einer Wasserreinigungsanlage gereinigt und nachfolgend wieder in den Untergrund infiltriert. Die Reinigung erfolgt durch einen mikrobiologischen Schadstoffabbau in vier Festbettreaktoren und einen Ionenaustauscher für die Cyanidreinigung. Nach der Entkeimung durch ein Elektrolyseverfahren kann das gereinigte Wasser wieder in den Untergrund gegeben werden. Die Anlage wird monatlich durch ein Labor überwacht. Im halbjährlichen Rhythmus findet ein Grundwassermonitoring statt. Im Zeitraum von Herbst 2004 bis zum Ende des Jahres 2023 wurden rund 25 t Schadstoffe aus dem Grundwasser ausgetragen. Im Frühjahr 2021 ist die Abstromfahne südlich der Danziger Straße erstmals abgerissen. Ausgedehnte Fläche und Konzentration in der Fahne haben sich deutlich verringert. In den Jahren 2009 bis 2014 folgten zur abschließenden Bewertung der Schadenssituation und zur Erarbeitung der Gesamtstrategie weitere umfangreiche Untersuchungen. Aus den Ergebnissen ist zu bilanzieren, dass eine Quellensanierung des Bodens ab einer Tiefe von mehr als 10 m unter Gelände technisch schwierig, mit einem sehr hohen Entsorgungsaufwand verbunden und allein aus diesem Grund nicht finanzierbar ist. Das Gelände und der Grundwasserabstrom werden deshalb dauerhaft mit der vorstehend beschriebenen hydraulischen Maßnahme beiderseits der Danziger Straße gesichert. Durch Niederschlagsdefizite wird der jährliche Bedarf an Wasser für Bewässerungszwecke in öffentlichen Parkanlagen zunehmend größer. Im unter Denkmalschutz stehenden Thälmannpark kommt hinzu, dass dem dort befindlichen Kiezteich kontinuierlich Wasser zugeführt werden muss, um den Wasserstand zu halten. Über viele Jahre schon engagieren sich die Anwohner des Parks für die Pflege und Auffüllung des Teiches. Mehrmals im Jahr sammelt eine Bürgerinitiative private Spendengelder, um die Zuspeisung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz realisieren zu können. Zur Verbesserung der hydrologischen Situation und zur nachhaltigen Unterstützung der Bürger wurde im Zusammenwirken mit dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Anlagenbetreiber und den beteiligten Planungsbüros die bauliche und verfahrenstechnische Planung für eine zusätzliche Reinigungsstufe sowie ein Wasserspeicher- und Bewässerungssystem entwickelt. War es bisher nicht möglich, dass gereinigte Wasser aufgrund des verbliebenen Ammoniums wirtschaftlich zu nutzen, werden nun ein Bodenfilter, bestehend aus vier mit Schilf bepflanzten Becken, und das nachgeschaltete Stauraum- und Bewässerungssystem für den rückstandsfreien Abbau sorgen. Etwa 10% des aus der Grundwasserreinigungsanlage anfallenden Reinwassers, etwa 30 m³ am Tag, stehen in Zukunft für die Park- und Kiezteichpflege zur Verfügung. Vom Spätherbst bis zum Frühjahr, wenn weder der Park noch der Kietzteich Wasser benötigen, schaltet sich die vollautomatische Grundwasserreinigungsanlage auf einen vollständigen Infiltrationsbetrieb um. Mit dieser Maßnahme kann der Verbrauch von Trinkwasser für Bewässerungs- und Auffüllzwecke erheblich minimiert, im Idealfall sogar gänzlich vermieden werden. Das Verfahrensprinzip der vollständigen Wiederverwertung dekontaminierten Grundwassers zur Stützung des Wasserhaushaltes eines Teiches / Sees sowie des Hauptgrundwasserleiters und zur Bewässerung von Parkflächen hat aktuell in Berlin ein Alleinstellungsmerkmal und soll ein positives Beispiel auch für andere vergleichbare Standorte sein. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und dem Wohlbefinden der Menschen am Standort und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Die baulichen Maßnahmen zur Errichtung des Bodenfilters und des Stauraum- und Bewässerungssystems sind im Juni 2022 abgeschlossen worden. Die Schilfpflanzen haben sich bis zum Frühjahr 2023 etabliert. Die Inbetriebnahme der Anlagenstufe erfolgte im Mai 2023. Im Juni 2024 wurde der Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage durch auf den Containerdachflächen montierte Photovoltaikmodule ergänzt. Die PV-Technologie unterstützt eine nachhaltige Stromerzeugung, mit der über das Jahr gesehen etwa 15 % des Stromverbrauches gedeckt werden kann. Für die Ersterkundung und die akuten Gefahrenabwehrmaßnahmen mittels Bodenaushub wurden bis zur Mitte der 1990er Jahre über 9 Mio. € aufgewendet. Die seit 2004 anfallenden Kosten für die Grundwassersicherung, für Erweiterungen und sanierungsvorbereitende Untersuchungen sowie aller im Zusammenhang mit der Sanierung anfallenden Leistungen belaufen sich derzeit auf ca. 8,3 Mio. €. Die Kosten für die Errichtung der zusätzlichen Anlagenstufe mit Stauraum- und Bewässerungssystem betragen rund 1 Mio. €. Dafür hat der Bezirk Pankow Fördermittel des Landes Berlin akquiriert.

Stadtwerke Stuttgart GmbH - Green Hydrogen Hub Stuttgart

Die Stadtwerke Stuttgart GmbH plant Am Mittelkai 25 in 70327 Stuttgart die Errich-tung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff (sog. Green Hydrogen Hub Stuttgart (GHHS)) auf dem Flurstück-Nr. 1500/16, Gemarkung Stuttgart. Die geplante Anlage zur Herstellung von Wasserstoff umfasst den Dauerbe-trieb von vier baugleichen PEM-Elektrolyseuren mit einer elektrischen Leistung von jeweils bis zu 2,5 MWel, also insgesamt 10 MWel und der dazugehörigen Anlagenteile zur Produktion von bis zu 4.320 kg Wasserstoff pro Tag. Anstelle des dritten PEM-Elektrolyseurs soll für eine Dauer von maximal zwei Jahren ein alkalischer For-schungselektrolyseurs (AEL) mit einer elektrischen Leistung von 1 MW zur Produktion von bis zu 432 kg Wasserstoff pro Tag betrieben werden. An diesem Elektrolyseur wird das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) Forschungen durchführen, Betreiber bleibt jedoch die Stadtwerke Stuttgart GmbH. Die Anlage zur Herstellung von Wasserstoff soll im Wesentlichen aus folgenden Anla-genteilen bestehen: • Transformatorenstation zur Umspannung von 10 kV auf 0,4 bzw. 0,515 kV • Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von 2 MWh • Vier Elektrolyse-Containern inklusive den PEM-Elektrolyseuren 1 bis 4 (alternativ für zwei Jahre ein AEL-Elektrolyseur), Wasseraufbereitungsanlage, Wasserstoff-reinigungsanlage und Druckluftversorgung • Einem BoP-Container (Balance of Plant) inklusive Gleichrichtern und Kühlkreis-laufanbindung für den AEL-Elektrolyseur • Vier E-Containern inklusive Mittelspannungstransformatoren, Mittelspannungs-schaltanlage und Gleichrichtern • den ND-Wasserstoffpufferspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 2 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 3,1 bar(a) • den ND-Wasserstoffspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 218,3 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 8,1 bar(a) • einem HD-Wasserstoffspeicher mit einer Speicherkapazität von bis zu 1.559 kg bei einem Betriebsdruck von bis zu 50,1 bar(a) • den Wasserstoff-Kompressoren 1 und 2 mit einer Leistung von jeweils 250 kW zur Verdichtung von Wasserstoff auf bis zu 50,1 bar(a) • einem Container inklusive Wasserstoffverteilstation, Qualitätsmessung, Anla-gensteuerung und Anschluss für an die Wasserstoffpipeline • den LKW-Abfüllpaneelen 1 bis 3 zur Abfüllung von jeweils bis zu 360 kg Was-serstoff pro Stunde • einem Betriebsgebäude • einer Luftzerlegungsanlage mit einer Leistung von 10 Nm³ Stickstoff pro Stunde • einer Wärmeübergabestation • einem Pipelineanschluss • Leerkanal für ggf. spätere Sauerstoffnutzung Der erzeugte Wasserstoff soll entweder über die Pipeline direkt abgegeben oder in Wasserstoff-Trailer verladen werden. Ferner soll auch die Möglichkeit bestehen, die ND-Wasserstoffspeicher mit Wasserstoff aus den Wasserstoff-Trailern zu befüllen. Die Abwärme aus den Elektrolyseanlagen soll mittels Wärmetauschern an eine zent-rale Wärmeübergabestation übergeben und in ein Wärmenetz eingespeist werden. Der alkalische Forschungselektrolyseur soll in dieses Wärmenetz nicht eingebunden werden. Eine Lagerung (Aufenthalt von mehr als 24 Stunden bzw. am Wochenende mehr als 72 Stunden) der befüllten Wasserstoff-Trailer ist nicht geplant. Für das Vorhaben beantragte die Stadtwerke Stuttgart GmbH am 01.02.2024 die Er-teilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG beim Regierungspräsidium Stuttgart.

022.00.00/21 Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage am Standort 16727 Velten

Die Firma b.i.o. bodenreinigungsanlage in oberhavel GmbH, Kanalstraße 12 in 16727 Velten beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Kanalstraße 12 in 16727 Velten in der Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 370 und 371, einen Komplex mehrerer Abfallbehandlungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle auf einem circa 38.000 m² großen Grundstück an dem industriell geprägten Standort Kanalstraße 12 im Innenbereich der Stadt Velten. Zur Anlage gehört die bestehende Umschlagstelle am Veltener Stichkanal. Zur Genehmigung beantragt sind eine mikrobiologische Reinigungsanlage in der geschlossenen Behandlungshalle 1 mit Rampe und Luftschleieranlage, eine Waschanlage für verunreinigte Böden in der Behandlungshalle 2, eine Mischanlage für die physikalische Behandlung (Vermischung, Verfestigung) von Abfällen zur Herstellung der Versatzfähigkeit, eine Brech- und Siebanlage, Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, bestehend aus überdachten Lagerbereichen und Freilager, und eine Umschlagsanlage sowie die gemeinsamen technischen Einrichtungen – Wasserreinigungsanlage mit Rückhaltebecken und Reinwasserbehältern, Abluftreinigungsanlage, Fahrzeugwaage, Reifenwaschanlage und Büro- und Sozialgebäude. Die Anlagen werden alternativ für den Umschlag, die Behandlung und Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen genutzt. Der Anlagenbetrieb ist werktags im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.1.1 GE in Verbindung mit den Nummern 8.6.2.1 GE, 8.7.1.1 GE, 8.7.2.1 GE, 8.11.1.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.3 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.2 V, 8.15.1 G, 8.15.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Weiterhin fällt das Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben ist die Zulassung auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung der Behandlungshallen 1 und 2 - Errichtung des Regenrückhaltebeckens - Errichtung der Überdachung der Lagerboxen - Errichtung der Abluftreinigungshalle - Errichtung der Bodenwaschanlage - Errichtung der Mischanlage - Funktionstests der einzelnen Aggregate zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2024 vorgesehen.

empact renewables GmbH, Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage, Gemarkung Brühl, Wohnquartier Brühl

Die empact renewables GmbH beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage. Mit dieser Anlage soll ein Wohnquartier mit ca. 330 Wohneinheiten mit Kälte und Wärme versorgt werden. Geplant ist die Errichtung von 3 Förderbrunnen und 4 Schluckbrunnen im vollverrohrten Trockenbohrverfahren (Greiferbohrung). Diese sollen jeweils 28 m tief mit max. 620 mm Bohrdurchmesser gebohrt werden. Der Ausbaudurchmesser der Brunnen soll 300 mm betragen und die jeweilige Filterlänge 10 m (Entnahmebrunnen) bzw. 12 m (Schluckbrunnen). Die Entnahme ist aus 2 Brunnen geplant, der dritte Brunnen ist zur Redundanz geplant. Sollten die etwas erhöhten Eisen-Mangan-Werte eine Vorbehandlung erforderlich machen, so ist der Einbau einer unterirdischen Enteisenungs- und Entmanganungsanlage geplant. Die Integration einer Wasseraufbereitungsanlage würde bedeuten, dass zusätzlich zu der Entnahme von Grundwasser für den thermischen Betrieb eine Entnahme von Grundwasser für die Wasseraufbereitung notwendig ist. Auch wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Integration einer Wasseraufbereitungsanlage zunächst nicht geplant ist, wird die geothermische Brunnenanlage so dimensioniert, dass eine spätere Integration der Wasseraufbereitungsanlage möglich ist. Die Anzahl der Förderbrunnen wird daher auf 3 erhöht. Die Wiedereinleitung erfolgt gleichmäßig auf alle 4 Schluckbrunnen verteilt. Somit beträgt die Gesamtentnahme und Wiedereinleitung insgesamt maximal 134,2 m3/h (37,3 l/s). Die max. Entnahmerate pro Entnahmebrunnen liegt bei 67,1 m3/h, die max. Injektionsrate pro Schluckbrunnen beträgt 33,55 m3/h. Die jährliche Entnahme– und Wiedereinleitungsmenge liegt bei 278.862,9 m3/a. Der Vorhabensstandort befindet sich außerhalb eines geplanten oder festgesetzten Wasserschutzgebiets.

Bekanntgabe nach § 5 Abs.2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der WHW Langenfeld GmbH & Co. KG in Langenfeld

Die WHW Langenfeld GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 16.03.2023, zuletzt ergänzt am 13.10.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Oberflächenbehandlungsanlage (72,2 m³) u. a.durch Errichtung neuer Lösestationen auf dem Betriebsgelände Friedrich-Krupp-Str. 12 in 40764 Langenfeld gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • die Errichtung einer Online-Analytik zur Steuerung der Becken, den Umbau bestehender Lösestationen und die Errichtung sowie Demontage weiterer Behälter in der Anlage 40, • die Demontage eines Sammelbehälters für Abwasser in der Anlage 41, • die zusätzliche Aufstellung zweier Bereitstellungs-/Dosierbehälter in der Anlage 42 • die Errichtung eines Blocklagers anstatt eines Regallagers im Bereich der Wasseraufbereitungsanlage und Umbenennung von Chemikaliencontainern sowie • die Einführung einer weiteren Lagervariante im Chemikaliencontainer 2.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der MM Neuss GmbH

Die MM Neuss GmbH hat mit Datum vom 20.12.2022, zuletzt ergänzt am 27.04.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Pappe und Karton durch Errichtung und Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage für die Erzeugung von Prozesswasser, Betriebswasser und vollentsalztem Wasser (WAB) auf dem Betriebsgelände Düsseldorfer Str. 182 - 184 in 41460 Neuss gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage für die Erzeugung von Prozesswasser, Betriebswasser und vollentsalztem Wasser als Ersatz für die am Standort betriebene Wasseraufbereitungsanlage.

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