Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in eutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die Geschichte der kritischen Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft, Praxis und Politik. Forderungen nach einer Revitalisierung der als konzeptionell unzulänglich empfundenen Lenkungsinstrumente stehen dabei wiederholten Rufen nach ihrer Abschaffung gegenüber, da sich mangels Lenkungswirkung die Bedeutung in reiner Fiskalzwecksetzung erschöpfe. Veröffentlicht in Texte | 67/2011.
Umfasst insbesondere alle Quellen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist. Ausgewählte Quellen sind in das Landesmessnetz integriert; ihre Daten werden durch die LUBW oder Regierungspräsidium bereitgestellt.
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
Geführt werden die für die Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes erforderlichen Daten und wenige Zusatzdaten für die Berichterstattung.
- Gewässeraufsicht, wasserbehördlicher Vollzug - Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen - Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen - Einvernehmenserteilung für baugenehmigungspflichtige Anlagen - Überwachung der Gewässer und ihre Benutzung - Abnahme baulicher Anlagen - Zuarbeit für das Wasserbuch - Erhebung Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe - Untersuchung und Bewertung von Altstandorten, Altablagerungen und Rüstungsaltlasten - Freistellung von der Altlastenhaftung, Bescheide, Anordnungen, Refinanzierungen - Sanierungsüberwachung und Nachsorge - Bearbeitung von Förderanträgen für Altlastensanierungen - Durchsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes - Führung des AFM (Altlastenfinanzierungsmanagement) - Zuarbeit zu Bauleitplanungen
Das Dezernat Wassernutzungen, Wasserbuch, Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Geologie, Wasser und Boden. Schwerpunktaufgaben sind: - Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Erhebung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt - Festsetzung der Abwasserabgabe für Gewässer I. Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern - Beratung der unteren Wasserbehörden bzgl. der Erhebung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt. - Führung des digitalen Wasserbuchs - Erlaubnisse und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen kerntechnischer Anlagen - Erarbeitung und Aktualisierung von Fach- und Sonderplänen der Abwasserbeseitigung - Planfeststellung von UVP-pflichtigen Abwasserbehandlungsanlagen - Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen.
Das Projekt "Oekonomische Theorie der Wassernutzung (A)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Siegen, Fachbereich 5 Wirtschaftswissenschaften durchgeführt. Optimale Nutzung von Wasserressourcen: - quantitativ (z.B. als Grundwassernutzung fuer Trinkwasser oder Bewaesserung); - qualitativ (z.B. als Aufnahmemedium von Schadstoffen) und Selbstreinigungsfaehigkeit von Wasser. Analytische Untersuchung institutioneller Regelungen von Wasserrechten, staatlichen Eingriffen (Wasserpfennig) oder Gebuehrenvorschriften fuer oeffentliche Unternehmen.
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Das Projekt "Der 'Wasserpfennig' - Auswirkungen der Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus Grund- und Oberflaechengewaessern und die Verwendung ihres Aufkommens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Mit unterschiedlichen Zielsetzungen werden gegenwaertig verschiedene Ansaetze zur Erhebung von 'Gewaesserbenutzungsabgaben' bzw. 'Wasserpfennigen' diskutiert. In einzelnen Bundeslaendern (Baden-Wuerttemberg) bestehen bereits relativ konkrete Vorstellungen ueber die Ausgestaltung einer derartigen Abgabe. Das Vorhaben soll die voraussichtlichen Wirkungen untersuchen, die von der Erhebung einer Abgabe sowie von der Verwendung des Abgabeaufkommens ausgehen. Dabei sind sowohl die im Rahmen der diskutierten Ansaetze erwogenen Verwendungszwecke als auch alternative Verwendungsmoeglichkeiten zu beruecksichtigen. Im Rahmen der Studie soll sowohl die unter den verschiedenen Aspekten relevante Literatur ausgewertet werden, als auch Befragungen von Experten und Betroffenen (Vollzugsbehoerden, Wasserwerke, Wasserverbraucher, Industrie- und Gewerbebetriebe, Laender, Kommunen, Landwirte), durchgefuehrt werden. Das Ergebnis der Studie ist Voraussetzung fuer die Entscheidung, ob eine Regelung auf Bundesebene getroffen werden soll.
Das Projekt "Green Pioneers: 'Umweltpolitische Vorreiter in einer foederalen Struktur'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Trotz der umfassenden Regelung des Umweltrechts durch die EU verbleibt den Mitgliedstaaten noch Handlungsspielraum fuer nationale Regelungen. In den Bereichen, in denen die Gemeinschaft noch keine Regeln erlassen hat, ist der Mitgliedstaat frei, umweltrechtliche Regelungen zu erlassen. Aber selbst in Bereichen, in den bereits gemeinschaftliche Rechtsakte erlassen worden sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Moeglichkeit fuer Mitgliedstaaten strengere Regelungen zu erlassen. Vor diesem Hintergrund erhielt Ecologic 1998 eine Zuwendung der Europaeischen Kommission fuer die Studie 'Innovation and Policy Learning in a Federal Structure: The Case of european and German Environmental Policy'. Zielsetzung der Studie war die Analyse des deutschen Umweltrechts, im Hinblick auf die Festlegung von strengeren Umweltstandards auf nationaler und Laenderebene. Hierbei wurden die Regelungen fuer die Bereiche Wasser, Abfall, Luftverschmutzung, Ozon und Klimaveraenderung genauer untersucht. Festgestellt wurde dabei, dass in Deutschland in einigen Bereichen strengere Grenzwerte bestehen als auf europaeischer Ebene. Einen weiteren Schwerpunkt der Studie bildete die Untersuchung von zwei Fallbeispielen, anhand derer untersucht wurde, inwieweit die Konkurrenz zwischen Bundeslaendern oder zwischen Staaten, im Hinblick auf die unterschiedlichen gesetzgeberischen Ansaetze, zu einem hohen Schutzniveau fuehren koennen. Anhand der Fallbeispiele ueber die Einfuehrung von Wasserentnahmeentgelten in den Bundeslaendern und der Einfuehrung der Grossfeuerungsanlagenrichtlinie auf europaeischer Ebene konnte festgestellt werden, dass horizontales und vertikales Policy Learning eine wichtige Rolle bei der Formulierung von Gesetzen spielt.
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Bund | 10 |
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Type | Count |
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unbekannt | 17 |
License | Count |
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