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Wasser

Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen

Administrative Umsetzung des Wassercents für die Landwirtschaft

Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau über die Umsetzung der Erhebung des Wassercents sowie über Erkenntnisse und Konsequenzen

Minister Meyer: „Mehr Geld für die Verbesserung des Trinkwasserschutzes in Niedersachsen“

Norden / Hannover . Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Umweltminister Christian Meyer ist nun einer Forderung der Wasser-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbände nachgekommen, hierfür die Mittel endlich zu erhöhen. „Sauberes Grund- und Trinkwasser ist gerade in Zeiten der Klimakrise und des Wassermangels von höchster Bedeutung. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, deutlich mehr Geld für die erfolgreichen Trinkwasserkooperationen von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft in Niedersachsen bereitzustellen. Gutes Trinkwasser ist unsere unverzichtbare Lebensgrundlage und ihr Schutz muss uns etwas wert sein.“ Zur Sicherung der Grundwasserqualität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser dauerhaft erhalten bleibt, wurden die Mittel für das Kooperationsmodell nun um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um rund 20 Prozent. um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro „Wir freuen uns sehr, dass die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Diese sind ein wichtiger Schritt, um langfristig den Trinkwasserschutz in Niedersachsen zu verbessern und die Grundwasserqualität zu sichern“, sagt Grundwasser-Expertin Dr. Anne Kremer von der NLWKN-Direktion in Norden. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG), die zu Jahresbeginn um einen Inflationsausgleich angehoben wurde. Die Erhöhung der Finanzmittelausstattung greift ab 2025 für 71 Kooperationen des Niedersächsischen Kooperationsmodells. In der Vergangenheit traten Anpassungen des Budgets immer erst mit Neuabschluss der fünfjährigen Verträge in Kraft, so dass einzelne Kooperationen teilweise vier Jahre auf eine Anpassung warten mussten. Die Verteilung des zusätzlichen Budgets richtet sich nach dem sogenannten Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz, das als Grundlage für die transparente Zuteilung von Fördermitteln dient. Im Zuge der zusätzlich bereitgestellten Mittel wurde das Prioritätenprogramm aktualisiert. „Hierbei wurden zum einen die Hektar-Sätze für die einzelnen Handlungsbereiche angehoben, so dass jedes Trinkwassergewinnungsgebiet von der Erhöhung der Finanzmittel profitiert. Zum anderen wurden bereits vorhandene Kriterien, wie die zusätzliche Förderung von Trinkwassergewinnungsgebieten mit hohem Ackeranteil, angepasst“, erklärt Dr. Anne Kremer. Da die einzelnen Kooperationen unterschiedlich von den Anpassungen des Prioritätenprogrammes profitieren, fällt die Erhöhung der Finanzmittelausstattung in den einzelnen Kooperationen unterschiedlich hoch aus. „Das heißt es gibt Kooperationen, in denen die Erhöhung des Budgets über bzw. unter dem Landesmittel von 20 Prozent liegt. Sie beträgt jedoch entsprechend der Erhöhung der Hektar-Sätze mindestens 12,5 Prozent.“ Notwendig wurde die Erhöhung der Budgets für die einzelnen Kooperationen aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen in der Gewässerschutzberatung und bei den Freiwilligen Vereinbarungen. „Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzmittelausstattung hätte man in den Kooperationen weder den aktuellen Stand der einzelnen Beratungsleistungen, noch den aktuellen Abschlussgrad an flächenbezogenen Maßnahmen halten können. Als Folge wäre die jährlich erzielte Stickstoffminderung in den Kooperationen zurückgegangen. Dies galt es unbedingt zu verhindern“, betont Kremer. Außer zum Auffangen der Preissteigerungen war die Erhöhung des Budgets auch notwendig, um den neuen Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen umzusetzen. Dieser beinhaltet neue Möglichkeiten zum Abschluss von Freiwilligen Vereinbarungen, wie beispielsweise Geräte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung anzuschaffen. Ein weiterer Grund liegt in den neuen Anforderungen an die Kooperationen. Neben Nitrat rücken weitere Belastungen des Grundwassers in den Fokus. Hier sind vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte, wie relevante und nicht relevante Metaboliten, zu nennen. Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 eingeführt. Im Jahr 2024 umfasst das Niedersächsische Kooperationsmodell 374 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 72 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen enthalten Bewirtschaftungsauflagen, die über die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hinausgehen, freiwillig sind und wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen finanziell ausgleichen. So werden wirtschaftliche Nachteile – beispielsweise bei der reduzierten N-Düngung in Folge geringerer Erträge – und Mehraufwendungen – beispielsweise beim Anbau von Zwischenfrüchten in Form von Saatgut und der Saat – ausgeglichen. Gewässerschutzberatung Gewässerschutzberatung Kern der Gewässerschutzberatung ist die einzelbetriebliche Beratung, die für die Landwirte kostenlos ist und inhaltlich alle Themen behandelt, die mit dem Gewässerschutz in Verbindung stehen, wie beispielsweise die grundwasserschutzorientierte Düngeplanung. Weitere Beratungsformen sind Gruppenberatungen und Rundschreiben. Neben der Beratung werden im Rahmen der Gewässerschutzberatung Grundlagendaten erfasst, begleitende Untersuchungen und Versuche durchgeführt sowie unterschiedliche Parameter der Erfolgskontrolle erhoben. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz

Wasserversorgung Allgemein Stand der öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt Wasserentnahmeentgelt Trinkwassernotversorgung

Die öffentliche Wasserversorgung ist traditionell Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. In Paragraph 50 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dies gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist in Sachsen-Anhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Durch die Ergänzung des am 12. Januar 2023 in Kraft getretenen § 50 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG - BGBl. 2023 Nr. 5 S.1) wurde Artikel 16 Absatz 2 der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) umgesetzt. Der Grundsatz der Daseinsvorsorge wurde dahingehend ergänzt, dass „Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereit zu stellen ist, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist“. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat zum Vollzug des § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG Hinweise für die Aufgabenträger zur Erfüllung der Anforderungen erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Landkreistag, dem Wasserverbandstag e.V. und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt abgestimmt. Die Hinweise wurden den Aufgabenträgern über den Wasserverbandstag e.V. und den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Hinweise für die Aufgabenträger zur Erfüllung der Anforderungen des § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG Muster Hinweisschild Die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt weist ein hohes Qualitätsniveau auf. Trinkwasser steht fast überall in guter Qualität und in ausreichender Menge zur Verfügung. Trinkwasser darf an die Bevölkerung grundsätzlich nur dann abgegeben werden, wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Die Zuständigkeit für die Qualität des Trinkwassers liegt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. In Sachsen-Anhalt wird der Trinkwasserbedarf zu zwei Dritteln aus Grund- und zu einem Drittel aus Oberflächenwasservorkommen gedeckt. Das Trinkwasseraufkommen in Sachsen-Anhalt betrug im Jahr 2017 insgesamt 134,50 Millionen Kubikmeter, der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt liegt heute bei 99,9 Prozent. Seit 1990 ist der spezifische Wasserverbrauch der Bevölkerung in Deutschland stetig gesunken. Diese Tendenz zeigt sich in Sachsen-Anhalt in besonderem Maß. Darüber hinaus ist auch der gewerbliche und industrielle Wasserbezug aus dem öffentlichen Netz stark zurückgegangen. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass in Trockenperioden sehr hohe Verbrauchsspitzen auftreten. Anlagen für die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung oder Wasserspeicherung sind durch einen sinkenden Verbrauch in ihrer Auslastung in ähnlichem Maß betroffen wie die Verteilungsnetze. Die Anzahl der Wasserversorgungsanlagen hat sich in Sachsen-Anhalt von rund 700 Anlagen im Jahr 1990 auf 115 Anlagen im Jahr 2017 reduziert. Die Erneuerung und Sanierung von Wasserspeichern und Verteilungsnetzen wird in den nächsten Jahren ein vordringliches Thema sein. Die Struktur in der öffentlichen Wasserversorgung (wie auch in der Abwasserbeseitigung) hat sich aus der Kommunalisierung der ehemaligen Volkseigenen Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergeben. Dabei ist die grundsätzlich sinnvolle gemeinsame Aufgabenerledigung mit der Abwasserbeseitigung in vielen Gemeinden aufgelöst worden. Für die öffentliche Wasserversorgung ist neben Zweckverbänden eine Vielzahl von Einzelgemeinden selbst zuständig, die die Aufgabe entweder in Eigenregie erledigen oder sich zur Erledigung Dritter bedienen. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt hat ein Leitbild zur Erreichung effizienterer Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt erarbeitet, das Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Ver- und Entsorgungsstruktur sein soll. Die Wasserentnahmeentgeltverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (WasEE-VO LSA) ist am 30. Dezember 2011 in Kraft getreten. Danach erhebt das Land Sachsen-Anhalt ein Wasserentnahmeentgelt für die Benutzung eines Gewässers durch •    Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, •    Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Das Landesverwaltungsamt ist für die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts zuständig. Erstmals wurde es im Jahr 2013 für das Jahr 2012 erhoben. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden vollständig für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt. Weitergehende Informationen zu Ansprechpartnern, Formularen und Anträgen sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes eingestellt. Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland wurde ursprünglich für den Verteidigungsfall konzipiert. Daher ist der Bund für die Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung des lebensnotwendigen Trinkwasserbedarfs der Bevölkerung im Verteidigungsfall verantwortlich. Allerdings hat sich die Bedrohungslage in den vergangenen 20 Jahren verändert. Bedrohungen gehen heute eher von terroristischen Angriffen oder Naturkatastrophen als von kriegerischen Auseinandersetzungen aus. Die Trinkwassernotversorgung ist so konzipiert, dass die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung unmittelbar über einfach zu bedienende Brunnenanlagen im Verbrauchsgebiet versorgt werden können. Damit stellt sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in der Wasserversorgung dar. Die Maßnahmen für die Notwasserversorgung werden nach dem Wassersicherstellungsgesetz durchgeführt. Planung und Realisierung der Einzelmaßnahmen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Die Maßnahmen werden vom Bund ( Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ) finanziert.

Administrative Umsetzung des Wassercents für Land- und Forstwirtschaft

Umsetzung der Gesetzesänderung in der Verwaltung, Vorgehen der Behörden und in der Landwirtschaft; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Grünes Licht für Erneuerung der Trinkwasserleitungen in Neundorf (Stadt Staßfurt) – Landesverwaltungsamt fördert Maßnahme mit rund 1 Mio. Euro

Für die grundhafte Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Staßfurter Ortsteil Neundorf hat das Landesverwaltungsamt heute grünes Licht gegeben. Die Maßnahme wird mit 957.768,42 Euro unterstützt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ging heute an den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Bode-Wipper“. Die noch genutzten Versorgungsleitungen wurden vor rund 100 Jahren errichtet. Ein Großteil der Grundstücksanschlussleitungen besteht noch aus Bleirohren. Aufgrund dieses Zustands soll mit der Baumaßnahme gewährleistet werden, dass die güte- und mengenmäßigen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung für die Ortschaft mit ihren 311 Einwohnern dauerhaft sichergestellt sind. Trinkwasser ist ein Lebensmittel, dessen Beschaffenheit auf Grundlage der Trinkwasserverordnung streng überwacht wird. Die im Jahr 2023 novellierte Trinkwasserverordnung gibt vor, dass vorhandene Bleianschlussleitungen bis zum 12. Januar 2026 ersetzt oder stillgelegt werden müssen. Der WAZV hat deswegen in seinem Verbandsgebiet ermitteln müssen, wo noch entsprechende Leitungen in Gebrauch sind. Aufgrund des Alters der Versorgungsleitungen ist außerdem die Gefahr von Rohrbrüchen und Infiltrationen erhöht. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des vom Landtag für diesen Zweck bestimmten Kontingents, das sich aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts speist und vom Landesverwaltungsamt bewirtschaftet wird. Die Förderung entlastet die Gebühren- und Beitragszahler. Naturgemäß ist die Versorgung im ländlichen Raum im Verhältnis aufwendiger als in den Ballungsräumen. Die Förderung trägt damit auch zum Ausgleich der unterschiedlichen Lebensverhältnisse im Land bei. Hintergrund: Die Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Raum Staßfurt haben sich die Gemeinden zum Wasser- und Abwasserversorgungszweckverband „Bode-Wipper“ zusammengeschlossen. Insgesamt werden rund 40.000 Einwohner mit Trinkwasser versorgt, welches der WAZV von Vorlieferanten bezieht. Die Qualität des Trinkwassers wird von den Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte überwacht. Neben den Anforderungen an die Beschaffenheit der Wasserleitungen wurden mit der neuen Trinkwasserverordnung auch weitere Verschärfungen bei Parametern wie Blei, Arsen und Chrom sowie neue Berichtspflichten und Risikobewertungen eingeführt. Das Landesverwaltungsamt (Referat Wasser) erhebt von denjenigen, die Wasser für unterschiedlichste Zwecke entnehmen, ein Wasserentnahmeentgelt. Mit diesen Geldern werden u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität unterstützt, aber eben auch Vorhaben der technischen Infrastruktur. Das Landesverwaltungsamt ist auch die zuständige Bewilligungsbehörde nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Mit seinem Ingenieurpersonal prüft das Landesverwaltungsamt dabei die eingereichten Bauunterlagen und Kostenberechnungen auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und begleitet im Weiteren baufachlich die Maßnahmen. Über die Dringlichkeit der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der unteren Behörden als Kommunalaufsichts-, Umwelt- und Gesundheitsbehörde. Im Land Sachsen-Anhalt werden fast alle Einwohner mit Trinkwasser aus zentralen Wasserversorgungsanlagen versorgt. Aufgrund der erkennbaren klimatischen Veränderungen sind die Ansprüche an die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung gewachsen. Dies und die nochmals verschärften Anforderungen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren wieder vermehrt Anträge für Trinkwasserversorgungseinrichtungen gestellt wurden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Daten Karten Wasserbuch: Wasserbuch Niedersachsen

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Unteren Wasserbehörden und der NLWKN in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Eintragungen in das elektronisch geführte Wasserbuch zuständig. Im Wasserbuch sind die sogenannten Wasserrechte, also wesentliche wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse sowie wasserwirtschaftlich begründete Schutzgebiete eingetragen. Es dient der Information der Fachleute und der Öffentlichkeit. Der Datenumfang beläuft sich auf ca. 70.000 Wasserrechte mit über 100.000 Nutzungsorten. Digitale Erfassung von Wasserrechten und Wasserentnahmen Digitale Erfassung von Wasserrechten und Wasserentnahmen Um die Aufgabe möglichst effektiv erledigen zu können, steht das internetbasierte Programm Wasserbuch- und Wasserentnahmen Niedersachsen (WBE) zur Verfügung. Neben der Eintragung der Wasserrechte dient das Programm WBE auch dazu, die für die Ermittlung der Wasserentnahmegebühr (WEG) erforderlichen Entnahmemengen zu erfassen und die WEG zu berechnen. Die Anwendung wurde im Landesdatennetz Niedersachsen eingerichtet. Der NLWKN administriert die Wasserbuchanwendung und richtet jedem Programm-Anwender einen eigenen Zugang ein. Nach Anmeldung und Freischaltung erfolgt der Zugang zum Programm über die Eingabe einer Benutzerkennung und eines Passwortes. Der einzelne Anwender hat schreibenden Zugriff auf den Datenbestand seiner eigenen Dienststelle. Auf die Wasserrechte anderer Wasserbehörden kann lesend zugegriffen werden. Der Login erfolgt unter folgendem Pfad: https://intra.wbe.niedersachsen.de/ . Für die Öffentlichkeit sind die Wasserrechte im Internetauftritt der Landesdatenbank einzusehen. Hard- und Software-Anforderungen Hard- und Software-Anforderungen Der Programm-Anwender benötigt einen Standard-PC mit einem Internet-Browser (Internet Explorer ab Vers. 7 oder Mozilla Firefox ab Vers. 2.0) und einen Zugang zum Landesintranet. In den Browser-Einstellungen muss JAVA-Script aktiviert sein. Die Intranet-Adresse der Anwendung sollte in die Proxy-Ausnahmen des Browsers aufgenommen werden. Die Weiterverarbeitung aus der Anwendung exportierter Daten kann mit einem Office-Programm erfolgen (MS Excel, OpenOffice). Für die Darstellung des im PDF-Format erzeugten Wasserbuchblattes ist ein PDF-Viewer erforderlich (z.B. der kostenfreie Acrobat Reader). Schulungen zur Anwendung WBE Schulungen zur Anwendung WBE Von Februar 2008 bis September 2021 sind 29 Anwender-Schulungen durchgeführt worden, an denen über 300 Mitarbeiter niedersächsischer Wasserbehörden teilgenommen haben. Das Programm lässt sich mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Unterlagen (Anwender-Handbuch und Schulungsunterlagen) und der Unterstützung eines der Schulungsteilnehmer aber auch ohne Schulung schnell beherrschen, da die Eingabemasken alle gleich strukturiert sind und die jeweilige Seiten-Hilfe Ausfüllhinweise zu den einzelnen Feldern gibt. Weitere Schulungen werden nach gemeldetem Bedarf geplant. Anmeldung Schulungsbedarf (am PC ausfüllbar) und senden diesen ausgefüllt per E-Mail zurück an: Landesdatenbank@nlwkn.niedersachsen.de. Neu-Anwender sollten sich von WBE-erfahrenen Kollegen anleiten lassen und dabei die Schulungsunterlagen nutzen, die auf dieser Seite zum Download bereitstehen. Freischaltung weiterer Mitarbeiter Freischaltung weiterer Mitarbeiter Die Freischaltung weiterer Mitarbeiter wird von der Wasserbehörde schriftlich bei der NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim in Auftrag gegeben. Mitzuteilen sind hierbei Vor- und Zuname, Telefon-Durchwahl und E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitarbeiters. Anmeldung neue/r WBE-Nutzer/in (am PC ausfüllbar) und senden diesen ausgefüllt per E-Mail zurück an: Landesdatenbank@nlwkn.niedersachsen.de. Die Übersendung der Zugangsdaten erfolgt innerhalb einer Woche direkt an den Mitarbeiter per E-Mail. Anwenderbetreuung Anwenderbetreuung Die fachliche Anwenderbetreuung erfolgt durch einen Mitarbeiter der NLWKN Betriebsstelle Meppen. Fragen registrierter Anwender werden per E-Mail zum NLWKN-Hilfe-System "ServiceDesk" übermittelt. Die zugehörige E-Mail-Adresse lautet ServiceDesk@nlwkn-dir.niedersachsen.de und ist auch auf der Startseite der Anwendung zu finden. Der Betrieb der Anwendung WBE/Landesdatenbank sowie die Organisation weiterer Schulungsveranstaltungen erfolgt durch die NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim. Umstellung des Koordinatensystems Umstellung des Koordinatensystems Bislang wurden die Koordinaten der Nutzungsorte im Gauß-Krüger-Koordinatensystem erfasst. Seit Juni 2013 müssen die Daten im neuen UTM-Koordinatensystem (ETRS 1989 UTM Zone 32N 8stellig mit dem EPSG-Code 4647) eingegeben werden. Die Gauß-Krüger-Koordinaten der vorhandenen Nutzungsorte wurden von der Anwendung WBE automatisch in UTM-Koordinaten umgerechnet und abgelegt. . Änderung der Import-Export-Schnittstelle Änderung der Import-Export-Schnittstelle Die Beschreibung der Import-Export-Schnittstelle wurde überarbeitet. Bitte beachten Sie die Änderungen beim Im- und Export von Adressen und Entnahmen. Verwendete Im- bzw. Export-Routinen müssen angepasst werden. Hinweis: Bei der XML-Schnittstelle für Wasserrechte werden trotz unveränderter Feldbezeichnungen von Rechts- und Hochwert die UTM-Koordinaten erwartet: East-Wert achtstellig mit vorangestellter Zonenangabe ("32") und der North-Wert siebenstellig (in der Beispieldatei nicht berücksichtigt). . Problem mit JAVA 7 Update 45 Problem mit JAVA 7 Update 45 Mit dem Umstieg auf eine neuere Cadenza-Version ist dieses Problem im April 2016 behoben worden.

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit rund 9,1 Mio. Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Landesverwaltungsamt Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. „Rund 9 Millionen Euro fließen in den kommenden Monaten in verschiedene Projekte in ganz Sachsen-Anhalt. Diese haben wir als obere Abwasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung.“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Abwasserbeseitigung Für elf Maßnahmen der Abwasserbeseitigung hat das Landesverwaltungsamt rund 6,8 Mio. EUR neu bewilligt. Im Wesentlichen handelt es sich um Maßnahmen der Ersterschließung. Mit diesen baulichen Maßnahmen werden Grundstücke erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Oftmals veraltete Grundstücksentwässerungsanlagen können so durch moderne Systeme ersetzt werden. Das entlastet die örtlichen Gewässer von vermeidbaren Abwasserfrachten. Die Maßnahmen im Einzelnen: Landkreis Stendal - Wasserverband Stendal-Osterburg: Schmutzwasserkanalisation Grieben (Weißewarter Straße, Petristraße)                 381.500 € Schmutzwasserkanalisation Stendal OT Jarchau (Dorfstr, Holz- und Kirchstege,    704.000 € Schmiedeweg, Bauernstr.) Landkreis Börde Trink- und Abwasserverband Börde: Schmutzwasserkanalisation Dreileben, 4. BA (Lindenstr., Bergener Str.)                 498.000 € Schmutzwasserkanalisation Oschersleben OT Altbrandsleben, 1. BA                      280.500 € Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband: Schmutzwasserkanalisation Wolmirstedt (westlicher Teil Fabrikstraße)                39.500 € Landkreis Saalekreis - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis Schmutzwasserkanalisation Stadt Landsberg, OT Reinsdorf (Mühlweg,               639.000 € G.-Scholl-Siedlung, Merseburger Str., u.a. ein Pumpwerk) Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Abwasserzweckverband Westliche Mulde Schmutzwasserkanalisation Brehna (Goethestraße [K 2476])                                289.500 € Schmutzwasserkanalisation Bitterfeld (Kirchstr.)                                                    161.500 € Landkreis Mansfeld-Südharz Zweckverband Ostharz Abwasserdruckleitung Breitenstein-Güntersberge, Schmutzwasserkanalisation   1.461.500 € Breitenstein (Breitensteiner Unterdorf und tw. Platz der Einheit Wasserverband Südharz Schmutzwasserkanalisation Kelbra, 3. BA (Th.-Müntzer-Str., Kirchstr.,                    345.000 € Klosterstr., Gartenstr.) Schmutzwasserkanalisation Friesdorf, Verbindungsleitung von                             2.004.500 € Friesdorf zur Kläranlage Wippra Trinkwasserversorgung Für Maßnahmen der Trinkwasserversorgung hat das Landesverwaltungsamt knapp 2,3 Mio. EUR neu bewilligt. Die Maßnahmen im Einzelnen: Landkreis Salzlandkreis - Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper Trinkwasserversorgung Hecklingen, Gierslebener Str.                                               225.000 € Trinkwasserversorgung Egeln, Tarthuner Str.                                                                91.000 € Landkreis Harz - Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode Neubau Trinkwasserleitung Stiege, Hagenberg                                                      71.000 € Landkreis Saalekreis - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Bad Dürrenberg Trinkwasser-Verbindungsleitung Ostrau-Kichfährendorf, 1. BA                              150.500 € Trinkwasserleitung Stadt Leuna, OT Kötzschau / Rampitz –                                   59.000 € Bahnquerung Trinkwasser-Verbindungsleitung Kreypau – DB-Bahnquerung                               133.500 € Landkreis Mansfeld-Südharz Zweckverband Ostharz Trinkwasser-Verbindungsleitung Güntersberge – Breitenstein                               387.500 € Wasserverband Südharz Erneuerung Trinkwasserleitungen in Kelbra, 3. BA                                                 310.500 € Trinkwasser-Verbindungsleitung Versorgungsgebiet Hayn-Schwenda                  826.000 € 1.BA, Hochbehälter Dietersdorf bis Anbindung an die Verbindungsleitung Hayn – Schwenda „Die Fördermittel helfen den Kommunen und Verbänden in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten.“, so Pleye abschließend. Hintergrund: Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln. Für die Wasserversorgung steht das Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“), für die Abwasserbeseitigung das der Abwasserabgabe zur Verfügung. Die Abgaben werden durch das Landesverwaltungsamt erhoben. Im Bereich der Wasserversorgung steht die Sicherung der Versorgungssicherheit für die Einwohner im Fokus der Förderung. Die Förderung für abwassertechnische Vorhaben bezweckt vorrangig, die Gebühren und Beiträge für die zentrale Abwasserentsorgung zu begrenzen und dient damit auch der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für den ländlichen Raum. Mittlerweile sind rund 95 Prozent der Einwohner im Land Sachsen-Anhalt an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz: Neue Regelungen für landwirtschaftliche Bewässerung angekündigt

Ankündigung von neuen Regelungen für die landwirtschaftliche Bewässerung, digitale Erhebung der Grundwasserentnahme, Wassercent, Umgang mit Grauwasser, Maßnahmen, Akteure, Folgen für Landwirtschaft, Anwendung der EU-Verordnung 2020/741; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Ministerium hebt Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt vorerst nicht an

Angesichts anhaltender Inflation und schwacher Konjunktur wird das Umweltministerium von einer Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte in Sachsen-Anhalt absehen. „Die aktuell steigenden Preise sind für viele Bürgerinnen und Bürger finanziell nur schwer zu verkraften. Auch die Unternehmen im Land stehen aufgrund der Energiekrise und schwacher Konjunktur vor Herausforderungen. Vor diesem besonderen Hintergrund ist es geboten, Bürgern und Unternehmen jetzt keine zusätzlichen Belastungen durch die Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte zuzumuten“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag in Magdeburg. Das Ministerium hatte eine Erhöhung der Entgelte geprüft, nachdem der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2022 die niedrigen Wasserentnahmeentgelte im Bundesland bemängelt hatte. „Nach gründlicher Prüfung und mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage sind wir zu dem Schluss gekommen, dass in Sachsen-Anhalt aktuell angemessene Entgelte erhoben werden und kein akuter Handlungsbedarf besteht“, erläuterte Willingmann. Er verwies auch auf die Entgeltgestaltung in anderen Bundesländern. Die Länder Bayern, Hessen und Thüringen erheben gar keine Entgelte. Berlin und das Saarland verzichten auf Entgelte für Entnahmen aus oberirdischen Gewässern. Lediglich die Hälfte der Bundesländer generiert höhere Pro-Kopf-Einnahmen aus der Erhebung der Wasserentnahmeentgelte als Sachsen-Anhalt. Eine Übersicht hierzu hat unter anderem der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veröffentlicht. Auf längere Sicht will der Umweltminister eine Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte nicht ausschließen. „Wasser ist auch bei uns in Sachsen-Anhalt in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ein wertvolles Gut, mit dem wir sparsam umgehen müssen. Sachsen-Anhalt ist bereits heute deutschlandweit das trockenste Bundesland. Deshalb wird das Umweltministerium künftig die Erhöhung der Entgelte alle zwei Jahre prüfen“, so Willingmann. Aktuell zahlen private Haushalte für die Entnahme von Grundwasser oder oberirdischem Wasser ein Entgelt von 5 Cent pro Kubikmeter. Für die Berieselung von Ackerflächen oder die Kühlung von Industrieanlagen fallen zwei Cent pro Kubikmeter Grundwasser an. Pro Jahr fließen dadurch rund 10 Millionen Euro in den Etat des Umweltministeriums. Seit dem Erlass der Wasserentnahmeentgelt-Verordnung (WasEE-VO) im Jahr 2011 hat das Ministerium insgesamt 105,9 Millionen Euro eingenommen. Die durch die Entgelte erzielten Einnahmen werden zweckgebunden zur Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen genutzt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

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