Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Punkthafte Darstellung der Standortbereiche für Tourismus im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Sie beinhalten größere, für den überregionalen Tourismus wichtige Einrichtungen der Segmente Kur- und Erholungstourismus, wie z.B. Heilklimatische Kurorte, Kneippkurorte, Luftkurorte, Erholungskurorte, Ferienparks mit mehr als 1000 Betten und Stauseen mit über 20 ha Wasserfläche sowie des Segments Kultur- und Städtetourismus. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 2630: Understanding the global freshwater system by combining geodetic and remote sensing information with modelling using a calibration/data assimilation approach (GlobalCDA), Verfeinerte Schätzung absoluter Wasserstände von Binnengewässern aus Multi-Missions-Satellitenaltimetrie (WALESA)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Geodätisches Forschungsinstitut der Technischen Universität München (DGFI-TUM).Innerhalb der Forschergruppe GlobalCDA wird das Projekt P5 die erforderlichen Wasserstände von Inlandsgewässern bereitstellen, die später in Wasservolumina und -abflüsse umgerechnet werden und als Beobachtungsdaten für die Kalibrierung und zur Assimilation in das WaterGAP Modell verwendet werden. Neben der Bereitstellung der Wasserhöhen innerhalb der Test- und Untersuchungsregionen wird sich das Projekt schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der notwendigen Ansätze und Methoden beschäftigen, die für eine automatische, schnelle, zuverlässige und hochgenaue Ableitung von Inlandgewässerhöhen auf globaler Skala benötigt werden. Im Einzelnen werden im Projekt Forschungen zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt: (1) Automatische Erkennung und Definition von permanenten und nicht-permanenten Wasserflächen, (2) Zuverlässige Klassifizierung von Radarechos von unterschiedlichen Oberflächenreflektoren und konsistent für verschiedene Missionen, (3) Verbesserter Retracking-Algorithmus für Inland-Altimetermessungen, der die konsistente Verwendung und Kombination verschiedener Altimetermessungen erlaubt, und (4) Zuverlässige Ableitung von Fehlerinformationen für jede gemessene Wasserhöhe. Alle erarbeiteten Methoden werden im Rahmen des Projektes sorgfältig validiert und mit existierenden Ansätzen und Daten verglichen.
Die Firma Kiesgesellschaft Josephsthal OHG betreibt im Raum Pressath den durch das Bergamt Nordbayern genehmigte Quarzsand-Tagebau Zunderschlag I und plant einen Neuaufschluss zur Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau im Abbaugebiet "Zunderschlag II" auf der Fl.Nr. 476 Gemarkung Dießfurt, Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Das zum Abbau vorgesehene Grundstück umfasst eine Fläche von gut 10 ha. Abzüglich der Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und Verkehrswegen verbleibt eine Netto-Abbaufläche von rund 8,04 ha. Hiervon wurde ein Teil (Bereich A) mit einer Größe von 5,15 ha bereits trocken ausgebeutet, sodass hier nur noch ein Nassabbau stattfinden wird. Die weitere Fläche wird in einem zweiten Bereich (B) zunächst trocken und anschließend nass abgebaut. Zur Genehmigung dieses Vorhabens beantragt die Kiesgesellschaft Josephsthal OHG die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -. Das Abbaugebiet „Zunderschlag II“ grenzt westlich an das Abbaugebiet „Zunderschlag“ an und liegt süd-westlich des Ortsteils Dießfurt zwischen der Bundesstraße B470 und dem Ortsrand. Dießfurt befindet sich im Gemeindegebiet der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Das geplante Abbauvorhaben wird in Form eines Tagebauaufschlusses durchgeführt. Auf einer Teilfläche, die bereits vor mehreren Jahren trocken abgebaut wurde, erfolgt nun ein Nassabbau. Die weitere, westliche Teilfläche wird zunächst trocken und anschließend ebenso nass abgebaut. Eine Freilegung des Grundwassers erfolgt insgesamt in einem Bereich von rund 7,90 ha. Durch eine teilweise Wiederverfüllung verbleibt eine Wasserfläche von maximale 5,25 ha. Durch Ufergestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung reduziert sich diese Fläche noch um bis zu 5.000 m². Zur Wiederherstellung einer Waldfläche wird ein Teilbereich während des Abbaugeschehens sowie in den darauffolgenden Jahren mit nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen sowie unbelastetem Fremdmaterial verfüllt. Der Abbau erfolgt in mehreren Abschnitten, die dazu erforderlichen Rodungsarbeiten finden ebenfalls abschnittsweise statt. Der vorhandene Abraum wird später zur Ufergestaltung sowie Überdeckung einer wiederverfüllten Teilfläche verwendet. Der Abbau erfolgt mittels Schleppschaufelbagger. Die Aufbereitung des Rohstoffes erfolgt in nahegelegenen Wasch- und Sortieranlagen. Darüber hinaus kommen Hydraulikbagger, Radlader, Dumper und Lastkraftwagen zum Einsatz. Die Gesamtdauer für den Abbau beträgt zwischen 6 bis 9 Jahren.
600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei lässt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 bis 3000 vor Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 musste Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, dass, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mussten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, dass der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rund 30–40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rund 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rund 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rund 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten. Es umfaßt im wesentlichen den Arendsee, der mit 514 ha rund 77,5 % der LSG-Fläche einnimmt. Ein relativ schmaler Uferstreifen rings um den See vervollständigt das LSG. Im Süden grenzt die Ortschaft Arendsee mit ihrer Uferpromenade unmittelbar an das Gebiet. Der rundovale, buchtenlose Arendsee ist fast völlig von Wald umgeben. Er wird oftmals als ”Perle der Altmark” bezeichnet. Lediglich im Südosten grenzen die Bebauung der Stadt Arendsee und am Nordufer Felder und Wiesen bei Zießau an den See. Das Waldgebiet besteht vorwiegend aus forstlich geprägten reinen Kiefernbeständen. Es bildet im Süden und im Westen einen nur 150 bis 200 m breiten Gürtel, wogegen es im Osten und Nordosten weitflächiger ist. Die waldbestandenen Uferpartien im Süden und Westen sind steil ausgeprägt und erreichen mit den Sand-Bergen eine Höhe von 38,9 m über NN, während der Seespiegel bei 23 m über NN liegt. Am Hangfuß verläuft bei Arendsee die mit Linden und Eichen bestandene Uferpromenade, ein anschließender schmaler Uferstreifen ist mit Laubgehölzen bestanden. Er verbreitert sich westlich der Ortslage Arendsee und ist parkartig gestaltet. Das Nordufer des Sees ist flach. Kleine Ackerflächen und die sogenannte ”Försterwiese” als Grünland sind dort in das LSG einbezogen. Der am See vorhandene Schilfgürtel ist durch den Bau zahlreicher Bootsstege und durch die Schaffung von Zufahrten ebenso beeinträchtigt wie der Gehölzbestand an der Wochenendsiedlung und dem ehemaligen Zeltplatz. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der Arendsee wurde im Jahr 822 zum ersten Mal genannt. Dabei wird berichtet, daß die Landschaft um den Arendsee zum Land der Sachsen gehörte und dem Gebiet der Slawen benachbart lag. Im 9. und 10. Jahrhundert ließen sich die Slawen dann auch in der Umgebung des Arendsees nieder. 1184 wurde mit dem Bau eines Benediktiner-Nonnenklosters begonnen, das bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts existierte. 1457 erhielt der Ort Arendsee Stadtrecht. Neben Handel und Handwerk bildeten Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage. Die ursprünglich in der Altmark vorhandenen großen Wälder wurden teilweise bereits zwischen dem 8. und 14. Jahrhundert, also in der Zeit der Landnahme bis zur Kolonisation, besonders auf den leicht zu bewirtschaftenden Sandböden gerodet und zu Acker umgenutzt. Die verbliebenen Wälder wurden beweidet. Es gab Zeiten, in denen sich die Wälder durch Nichtnutzung wieder ausdehnten, zum Beispiel im Dreißigjährigen Krieg. Auch die Zeit von 1750 bis 1850 war eine Flurwüstungsperiode. Ausgedehnte sogenannte ”Wölbackerfluren” unter Wald künden von dieser Zeit. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten auch Aufforstungen, jedoch vorwiegend nur mit Kiefer. Durch Schafhutung entstanden nutzungsbedingt auch größere Heideflächen. Der Arendsee selber wird aufgrund seines Fischreichtums seit langer Zeit fischereilich genutzt, in der jüngst zurückliegenden Zeit sogar recht intensiv. Industrie ist im unmittelbaren Umland nicht zu finden, an dem See hat sich zunehmend eine Erholungsnutzung entwickelt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Arendsee befindet sich geologisch gesehen im Bereich der Nordöstlichen Altmark-Scholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Der variszisch (vor ca. 325 Millionen Jahren) gefaltete altpaläozoische Untergrund ist entlang der herzynisch (von Südost nach Nordwest) verlaufenden Störungszonen zerblockt und abgesenkt worden, so daß er sich heute unter der permischen, mesozoischen und känozoischen Senkenfüllung in ca. 5 500 m Tiefe befindet. Die Senkenfüllung besteht im wesentlichen aus Bildungen des Tafeldeckgebirges, das vor zirka 250 Millionen Jahren im oberen Perm mit den Zechsteinschichten begann. Diese enthielten primär ca. 500-600 m mächtige Stein- und Kalisalze, die für das nachfolgende Strukturbild in der Altmark verantwortlich sind. Die tektonischen Bewegungen führten ab der Keuperzeit zur weiteren Zerblockung des postsalinaren Deckgebirges und zur Entstehung von Schwächezonen, insbesondere im Kreuzungsbereich der Störungen. Da die Zechsteinsalze plastisch reagieren, wanderten sie mit der zunehmenden Mächtigkeit des postsalinaren Deckgebirges aus Gebieten hoher Druckbeanspruchung zu den Schwächezonen ab, wo sie sich mit hohen Mächtigkeiten von zirka 3 000 m sammelten. Entlang einer rheinisch (von Südwest nach Nordost) verlaufenden Störungszone reihen sich die Salzstrukturen Jahrstedt-Ristedt, Poppau, Apenburg, Lüge und Arendsee ein, die ab dem Keuper aufstiegen. Nach dem Durchbruch der Salzstrukturen am Anfang der Kreide (Wealden) sind viele später mit Ablagerungen der Kreide, des Tertiärs und des Quartärs wieder bedeckt worden. Andere, wie zum Beispiel der Salzstock Arendsee, blieben weiterhin aktiv. Durch die anhaltende Aufwölbung an der Spitze des Salzstockes wurden jüngere Deckschichten immer wieder abgetragen. Im Pleistozän wurden die Salzbewegungen insbesondere während der Warmzeiten durch Druckentlastung nach dem Abschmelzen des Eises verstärkt. Eine Folge von periodischen Hebungen an der Spitze war die weitere Abtragung der Schichten, so daß die löslichen Salze ungeschützt nahe der Oberfläche dem Wasser ausgeliefert waren. Die Auslaugung der Salze ist wahrscheinlich in der Weichselkaltzeit durch mehrmaliges Auftauen des Dauerfrostbodens verstärkt worden, an der Spitze des Salzstockes bildete sich ein Gipshut mit Kavernen und Hohlräumen. Im Nordteil des heutigen Sees entstand im Spätglazial ein Einsenkungssee, der als ”Wendischer See” bekannt war. Darin lagerte sich ab der Allerödzeit Seekreide ab, die heute am Nordufer noch als weißer Streifen unter dem Wasser erkennbar ist. Das Einbrechen der restlichen Deckschichten über Hohlräumen führte zur Erweiterung des Sees im Holozän. Als Auslöser des ersten historisch erwähnten Einbruches wird ein Erdbeben im Jahre 815 im nördlichen Deutschland vermutet. Es folgten weitere große Erdfälle von 820 und 1685, die zur Vergrößerung der Seefläche und zu örtlichen trichterförmigen Vertiefungen (bis zu 50 m) in dem sehr unebenen Seeboden führten. Die Salzbewegungen beschränken sich heute nur auf den westsüdwestlichen Teil des Salzstockes. Die aufsteigenden Salze heben die Deckschichten, die hier das markante Steilufer bilden, weiter nach oben. Im Ort Arendsee und am Südwestufer (zum Teil unter den Dünen) sind saalekaltzeitliche Geschiebemergel und am Westufer miozäne kohleführende Sande an steilen Hängen zu beobachten. Dagegen versumpfen die flachen Seeufer im Norden und Nordosten und weisen damit auf eine relative Absenkung dieser Bereiche hin. Die Versumpfung wird allerdings durch die Anwehung der Dünensande von Nordosten begrenzt. Der Arendsee liegt auf der Westlichen Arendsee-Platte. Im Nordwesten grenzt er an die Niederung der östlichen Altmark, im Nordosten an die Lüchower Niederung. Der Ufersaum beinhaltet Gleye und teilweise humusreiche Gleye aus Sand. Im Bereich der Niederterrassen kommen hierzu lokal Niedermoore aus Torf und aus Torf über Mudde, inselhaft sind hier die Vorkommen der Podsol-Gley-Braunerden aus Flugsand über Niederungssand. In den Dünenbereichen der Lüchower Niederung und der westlichen Arendsee-Platte sind Eisenhumuspodsole bis Regosole aus Flugsand entwickelt. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. In der gewässerarmen Landschaft der Altmark bildet der 514 ha große und durchschnittlich 29 m (max. 48,7 m) tiefe Arendsee das einzige größere Gewässer. Neben seiner großen Tiefe und einem geringen oberirdischen Zufluß wird er durch eine überaus lange Verweilzeit des Wassers von 114 Jahren gekennzeichnet. Seine Wasserbeschaffenheit ist eutroph, verursacht durch die Einleitung kommunaler Abwässer der Stadt Arendsee. Trotz Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage und durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie Tiefenwasserableitung (seit 1976) und Zuführung von seeigener Kreide vom Nordufer (1995), hat sich der Trophiegrad noch nicht durchgreifend verbessert. Es ist sogar eine Zunahme der Phosphatbelastung festzustellen, die auf die starke Kotzufuhr durch die Scharen überwinternder Gänse zurückgeführt wird. Die beiden dem Arendsee zufließenden kleinen Fließgewässer, der Werftgraben aus Richtung Heiligenfelde-Gestien und der von Genzien kommende Kanal, sind verrohrt. Ein Abfluß erfolgt über das Tiefenrohr in den Mühlengraben bei Schrampe. Klimatisch liegt das Gebiet um den Arendsee im Übergangsbereich zwischen dem atlantischen Seeklima und dem mitteldeutschen Binnenklima, wobei die große Wasserfläche kleinklimatisch eine temperaturausgleichende Wirkung ausübt. Mit 578 mm durchschnittlichem Jahresniederschlag weist das Gebiet die höchste Niederschlagsmenge der Altmark auf. Die Jahresmitteltemperaturen betragen ca. 8,5 oC (Mittel: Juli 17,5 oC, Januar 0 oC). Pflanzen- und Tierwelt Neben der Wasservegetation ist für das Gebiet um den Arendsee der Hainsimsen-Rotbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation anzusehen. Von Nordwesten her erreichten die Erlen-Bruchwälder der Lüchower Niederung das Seegebiet. Die forstliche Überprägung der Wälder bewirkte jedoch ein Überwiegen der reinen Kiefernforste, so daß diese Baumart zu rund 75 Prozent die Baumartenzusammensetzung bestimmt. Zu einem geringen Anteil finden sich Schwarz-Erle vermischt mit Weiden- und Pappelarten sowie Birke und Aspe in einem kleinen bruchartigen Gebiet zwischen See und Seeuferweg. Das Grünland ist als Wirtschaftsgrünland ausgebildet, lediglich die ”Försterwiese” ist artenreicher. In der Uferzone des Sees stockt ein Binsengürtel, vorwiegend aus Flatter-Binse bestehend. In flachen Wasserzonen kommen Wasserschlauch und Froschbiß vor. Das Röhricht wird aus Schilf sowie Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben gebildet, in seinen Randzonen wachsen Gemeiner Froschlöffel, Ästiger Igelkolben und Pfeilkraut. Die Sumpf-Sitter, eine selten gewordene Wiesenorchidee, wächst in einer Wiese an der Fischerei Kagel. Die Tierwelt wird bestimmt durch die Vogelwelt, von der besonders die Wasservögel sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler und Wintergäste auftreten. Vor allem Saat- und Bleßgänse in großer Zahl und Singschwäne überwintern im Gebiet und nutzen den See, solange er eisfrei ist, als Schlafgewässer. Stockente, Höckerschwan, Bleßralle, Wasserralle, Rohrweihe, Schilf- und Teichrohrsänger sowie Rohrammer brüten im Röhricht. In der Nähe des Arendsees befinden sich auch zwei Storchenhorste. Eine Graureiherkolonie mit etwa 15 Brutpaaren besteht an der Fischerei Kagel. Der Fischreichtum des Sees animiert durchziehende Fischadler zum Verweilen, und auch überwinternde Seeadler finden reichlich Nahrung. In den Uferwäldern brüten Mäusebussarde und eine Reihe von Kleinvogelarten, wie Nachtigall, Zilpzalp und Baumpieper. In den Uferregionen und angrenzenden Waldgebieten trifft man die Säugetierarten Reh, Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Iltis und Hermelin sowie Igel, Eichhörnchen, Bisamratte und die Fledermausarten Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Rauhhautfledermaus. Von den Kriechtieren kommen die Zauneidechse in den offenen, trockenen Bereichen und die Ringelnatter unmittelbar am See vor. Kammolch, Teichmolch, Erdkröte und Teichfrosch sind nachgewiesene Lurcharten. Die Fischfauna ist mit 12 einheimischen Arten relativ artenarm, als Besonderheit kommen die Große und Kleine Maräne vor. Darüber hinaus hat der durch Besatz geförderte Karpfen wirtschaftliche Bedeutung. In früheren Jahren sind aus Ostasien stammende sestonfressende Silberkarpfen eingesetzt worden. Entwicklungsziele Die kontinuierliche Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des Arendsees ist die wichtigste Aufgabe im LSG. Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen sind fortzusetzen, um besonders die sommerlichen Blaualgenmassenentwicklungen zurückzudrängen. Jegliche Abwassereinleitungen aus landwirtschaftlichen Betrieben oder Lagerstätten sind zu unterbinden. Zur Erhaltung der floristischen Vielfalt ist die ”Försterwiese” bei Zießau als Mähwiese ohne zusätzliche Mineraldüngung zu nutzen. Die reinen Kiefernbestände in den Uferwäldern am See sollten schrittweise in Bestände aus standortgerechten Laubbaumarten umgewandelt werden, jedoch ohne Kahlschläge. Der Waldbestand an den Steilhängen ist wegen der akuten Erosionsgefahr als Schutzwald zu erhalten und von Hiebsmaßnahmen zu verschonen. Die Uferbereiche des Arendsees in der Ortschaft Arendsee und bei Schrampe sind weiter mit Weiden und Erlen zu bepflanzen. Eine weitere Bebauung der Uferbereiche, insbesondere zwischen Strandweg und Ufer, ist zu vermeiden. Eine freie Begehbarkeit des Ufers ist zu erreichen, aufgestellte Zäune sind schrittweise zu entfernen. Vorhandene Müllablagerungen sind zu beseitigen. Der Baumbestand der Allee an der Strandpromenade ist zu ergänzen. Gezielter Entwicklung bedarf das Erholungswesen. Badebetrieb, Bootsverkehr und Fahrgastschiffahrt dürfen nicht zu ökologischen Schäden, zum Beispiel am Schilfgürtel, führen. Die Anzahl der kleinen Bootsstege sollte minimiert werden. Ein Rundwanderweg um den See ist zu gestalten und zu pflegen. Exkursionsvorschläge Für kleinere Spaziergänge ist die Uferpromenade in Arendsee geeignet. Längere Wanderungen können entlang des Seeufers unternommen werden, wobei ausdauernde Wanderer eine Umrundung des Arendsees durchführen können. Diese führt vom Ort Arendsee westwärts zum Steilufer, von wo sich ein besonderer Blick über die Seefläche bietet. Vorbei am ”Schramper Eck” ist am Nordufer zunächst entweder ein Weg durch Feld und Wiese oder die Straße über Friedrichsmilde und Zießau zu wählen, bevor am Nordost- und Ostufer der Weg durch den Wald führt. Auch kürzere Strecken, etwa nach Genzien oder nach Gestien mit Blick vom ”Weinberg”, bieten sich an. Anziehungspunkte im Ort Arendsee bilden die Ruine des 1184/1208 errichteten Benediktiner-Nonnenklosters sowie die Klosterkirche als einer der schönsten romanischen Backsteinbauten der Altmark mit bemerkenswerter Ausstattung. Auch das Heimatmuseum im früheren Klosterhospital mit Exponaten zur Geschichte der Stadt und des Sees sowie zur Flora und Fauna des Gebietes, denkmalgeschützte Bauten in der Stadt, besonders Fachwerkhäuser aus dem Neuaufbau nach dem Stadtbrand von 1831 oder die Destillieranlage der ehemaligen Kornbrennerei sowie eine Bockmühle sollten Aufmerksamkeit finden. Bemerkenswerte Dorfkirchen befinden sich in mehreren Ortschaften der Umgebung, so in Kaulitz, Kläden und Leppin, die von Arendsee aus erreichbar sind. Verschiedenes Maränen im Arendsee Die Kleine Maräne (Coregonus albula) ist mit einer Fangmenge von 10 bis 12 t/Jahr einen wichtigen Wirtschaftsfisch der Arendseer Berufsfischer. Maränen sind sauerstoffbedürftige Kaltwasserfische, die klare, tiefe Seen bewohnen und sich von Plankton ernähren. Sie laichen erst im Spätherbst, wenn nach Eintritt der Homothermie in der gesamten Wassermasse der Seen eine gleichmäßig niedrige Temperatur zwischen 7 und 4° C herrscht. Neben der Kleinen Maräne kommt im Arendsee auch ein kleiner Bestand der Großen Maräne (Coregonus lavaretus) vor. Der Maränenbestand des Arendsees stammt vermutlich aus Besatzmaßnahmen, da der Arendsee ein relativ junges Gewässer ist. Während die Große Maräne durch Besatz aus dem Schaalsee vor dem 1. Weltkrieg in den Arendsee gekommen ist, stammt die Kleine Maräne aus dem Enzigsee bei Nörenberg in Hinterpommern. Von dort wurden in den Jahren 1928 bis 1945 alljährlich viele Millionen Stück Brutbesatz in den Arendsee gebracht und ein fischereilich nutzbarer Maränenbestand aufgebaut. In einer Brutanstalt werden heute ”Arendseemaränen” gezogen und von vielen Fischern Nord- und Mitteldeutschlands für Besatzmaßnahmen erworben. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Wie wird der Hochwasserschutz an der Talsperre Kelbra ausgestaltet? Welche anderen Nutzungen sollen am Stausee künftig möglich sein? Und wie können Information und Beteiligung der Menschen vor Ort verbessert werden. Um diese Fragen dreht sich der Ende 2020 vom Umweltministerium initiierte „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“. Im Fokus: Der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen, von Hochwasser- und Naturschutz, über Naherholung und Fischerei bis hin zum Tourismus. Zum Abschluss des Dialogformats im Beisein von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner gab es heute in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) eine „Gemeinsame Erklärung“. Darin verständigen sich Vertreterinnen und Vertreter von Umweltministerium, Talsperrenbetrieb, Biosphärenreservat, angrenzenden Landkreisen und Kommunen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von touristischen und Naturschutz- wie Anglerverbänden im Kern auf die Fortführung des in den vergangen drei Jahren erprobten, vorläufigen Betriebsplans der Talsperre, der den Hochwasserschutz weiterhin in den Mittelpunkt stellt. Darüber hinaus sollen jetzt Weichen gestellt werden, um die Möglichkeiten für weitere Nutzungen am Stausee Kelbra zu verbessern. Dazu sagte Eichner: „Der kontinuierliche und intensive Austausch zum Betrieb der Talsperre Kelbra hat sich ausgezahlt. Im direkten Gespräch konnten auch konfliktträchtige Themen rund um die Nutzung des Stausees ergebnisoffen besprochen und Lösungen gefunden werden. Im Ergebnis steht fest, dass der Hochwasserschutz auch künftig oberste Priorität haben muss. Dies hat zuletzt auch das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 bestätigt, als viele Menschen nur durch die professionelle Steuerung der Talsperre vor katastrophalen Überflutungen bewahrt wurden. Gleichzeitig werden wir aber weitere Nutzungen unterstützen, soweit sie den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen.“ Zwar könnten auch künftig nicht alle Interessen zu jeder Zeit vollständig Berücksichtigung finden. „Ich bin aber davon überzeugt, dass wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben, mit dem alle Beteiligten weitestgehend leben können.“ Nach Abwägung der Interessen und Nutzungswünsche mit klimatischen, naturschutzfachlichen und behördlichen Rahmenbedingungen gibt es folgende Ergebnisse: • Der vorläufige Betriebsplan aus dem Jahr 2019 hat sich im Wesentlichen bewährt. Darauf aufbauend werden die Ergebnisse der Evaluierung in die Neufassung des Betriebsplans einfließen. Dieser wird durch ein weiterführendes Monitoring begleitet. Im Mittelpunkt steht auch künftig der Hochwasserschutz. • Für den Fisch- und Gewässerschutz soll in der Winterstauphase bis Anfang März in der Talsperre ein Restwasservolumen zwischen 0,5 und 1,0 Millionen Kubikmetern verbleiben. • Zur besseren Ausnutzung der Wasserfläche für Seglerinnen und Segler wird die Errichtung einer für den Segelsport günstiger gelegenen Anlegestelle unterstützt. • Im Interesse der touristischen Nutzung soll geprüft werden, ob das Sommerstauziel von 12,5 Millionen Kubikmetern verlängert werden kann. • Eine Zulassung des Kite-Surfens wäre grundsätzlich nur dann möglich, wenn durch potenzielle Nutzende nachgewiesen werden kann, dass dies mit den bestehenden Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes vereinbar ist. • Die Angelfischerei kann unter Maßgabe des primär dem Hochwasserschutz dienenden Talsperrenbetriebs sowie naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen in angepasster Form weitergeführt werden. • Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern. Die Talsperre Kelbra befindet sich länderübergreifend im Südwesten Sachsen-Anhalts und im Norden Thüringens. Sie wurde von 1962 bis 1966 als Hochwasserschutzanlage errichtet und 1969 in Betrieb genommen. Heute hat der Stausee auch große Bedeutung als Lebensraum für mehr als 300 Vogelarten sowie Drehscheibe für den Vogelzug. Jedes Jahr im Herbst machen hier bis zu 50.000 Kraniche Halt und den Stausee Kelbra so zum drittgrößten Kranichrastplatz in Deutschland. Dieses einzigartige Naturerlebnis zieht jährlich tausende Besucher an, die sich darüber künftig in einem modernen „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“ informieren können; den Weg für die Finanzierung aus Strukturwandelgeldern hatte die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort Anfang 2024 geebnet. Darüber hinaus hat sich der Stausee mit Strandbad, Campingplatz und angrenzendem Natur- und Geopark Kyffhäuser zu einem attraktiven Ziel für Naherholung und Tourismus in den Monaten von Mai bis Oktober entwickelt. Der „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“ wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Talsperre Kelbra“ wurde – mit Ausnahme des "Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V." und der Landesarbeitsgemeinschaft Kranichschutz Sachsen-Anhalt – von allen Mitgliedern unterzeichnet. Sie steht auf den Internetseiten des Umweltministeriums zur Verfügung: https://lsaurl.de/RTTK2025. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch "Stehende Gewässer", das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der sonstigen Wasserflächen in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Diese Wasserflächen sind keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes. Zu den einzelnen Wasserflächen sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA, wenn vorhanden); eindeutige Nummer (GEWNR); Lagebeschreibung (BEMERK, wenn vorhanden); Ordnung (ORDN, hier: kein Gewässer und ORND_KZ, hier: 10); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema dient zur Übersicht über Wasserflächen in Dresden, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind.
In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert.
Origin | Count |
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Bund | 261 |
Kommune | 5 |
Land | 317 |
Unklar | 2 |
Wirtschaft | 4 |
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Type | Count |
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