Umweltbundesamt vergibt Stipendien zu künstlerischer Forschung Wie können wir durch das Zusammenspiel von Kunst und Wissenschaft aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen artikulieren? Wie Transformationsprozesse kritisch begleiten und wie den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen? Mit diesen Fragen hatte das Umweltbundesamt (UBA) Kunstschaffende eingeladen, sich in einem Tandem-Stipendium für eine Zusammenarbeit mit Fachleuten des UBA zu bewerben. Unter den knapp 90 Einreichungen wählte eine Jury vier junge Kunstschaffenden aus, die ab Herbst zu konkreten Fragen gemeinsam mit ihrem wissenschaftlichen Part aus dem Amt arbeiten werden. Das Stipendium ist Bestandteil des dreijährigen Forschungsprojekts Neue Ansichten. Mit diesem Projekt will das UBA einen Dialog zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik anstoßen. Künstlerische Forschung soll als Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der Nachhaltigkeit , die neue Perspektiven für die Lebensformen und Denkweisen einer zukunftsfähigen Gesellschaft entwirft, gefördert werden. Kunstschaffende konnten sich konkret für die Zusammenarbeit mit einem nominierten Wissenschaftler oder mit einem der fachlichen Experten-Teams des UBA bewerben. Das vierwöchige Stipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. Folgende Bewerber wurden von einer Jury, bestehend aus dem Konzeptkünstler Julius von Bismarck, der Professorin für Designtheorie Anke Haarmann und der Künstlerin und Professorin für Bildende Kunst Susanne Lorenz, ausgewählt: Clara Wieck wird mit einer Nutztierwissenschaftlerin des Fachgebiets „Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, und Internationaler Bodenschutz“ an der Frage arbeiten, welche Haltung wir zu Nutztieren haben. Nina Kuttler wird sich mit einem Biologen des Fachgebiets „Binnengewässer – Umweltprobenbank“ mit der Zukunft der Umweltprobenbank des Bundes beschäftigen. Veronika Aumann wird sich gemeinsam mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker der Fachgebiete „Informationssysteme Chemikaliensicherheit und Wassergefährdende Stoffe – Ökotoxikologielabor“ fragen, ob Wassergefährdungsklassen ein gesellschaftlich relevantes Thema sind. Julian Sagert wird sich mit einem Experten-Team, bestehend aus einem Soziologen, einer Psychologin, einer Geografin und einem Nachhaltigkeitsforscher, rund um Umweltfragen und Nachhaltigkeitsstrategien mit „Postwachstum“ und „Suffizienz“ beschäftigen. Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit liegen derzeit noch geringe theoretische und praktische Ansätze vor. Mit dem Forschungsprojekt Neue Ansichten will das UBA einen Dialog anstoßen zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik. Ziel des Vorhabens ist es, neue Kommunikationsformate zur Kultur der Nachhaltigkeit im Sinne der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der von den Vereinten Nationen beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu entwickeln und Anknüpfungspunkte kultureller Diskurse und künstlerischer Praxis an die Nachhaltigkeitspolitik aufzuzeigen. Jurystatements zu den Stipendiaten Susanne Lorenz über Clara Wieck „Clara Wieck ist Ethnologin und Filmemacherin und untersucht in Form einer Filmcollage den Weg des Steppenschafs Karakul, dessen Pelz seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Persianermänteln zu prestigereicher Anwendung kam. Sie folgt dem Tier von Zentralasien über den Haustiergarten des landwirtschaftlichen Instituts Halle (Saale) in die ehemalige deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia) und zeichnet an seinem Beispiel die deutsche Wirtschafts- und Kolonialgeschichte nach. Das Karakul ist für Wieck beispielhaft für ‚Machtbeziehungen zwischen Menschen und Nutztieren, Männern und Frauen, Modemachern und Fashion Victims‘. Im Tandem mit der Nutztierwissenschaftlerin des Umweltbundesamts in Dessau plant Wieck, die Geschichte des Karakuls in Beziehung zu gegenwärtigen Haltesystemen zu setzen und das gemeinsame Reflektieren in der Videoarbeit zum Ausdruck zu bringen. Die Jury erwartet eine qualitativ hochwertige Trias aus ethnologischer Recherche, künstlerischer Arbeitsweise und wissenschaftlichem Blick zu der ethischen Frage: Welche Haltung haben wir zu Nutztieren? Anke Haarmann über Nina Kuttler „Nina Kuttler hat Philosophie und Bildende Kunst studiert. Wenn verschiedene Fachbereiche und unterschiedliche Blickwinkel zusammenkommen, wird es für sie spannend. Die Umweltprobenbank des Bundes im Hochsauerland, mit der Kuttler zusammenarbeiten will, fordert ihre künstlerische Neugier und Widerrede heraus. Die Umweltprobenbank ist ein Spiegel des Anthropozän, indem dort seit 30 Jahren Umweltproben aus ganz Deutschland gesammelt und konserviert werden. Kuttler aber fragt sich und die Wissenschaftler des UBA eine ebenso theoretisch wie ästhetisch reizvolle Frage: Wie würde eine Umweltprobenbank aus der Perspektive des Blasentangs aussehen? Was passiert, wenn wir die anthropozentrische Sichtweise umwenden? Die filmische und installative Arbeitsweise von Kuttler, die sich immer wieder an der Grenze von künstlerischer und wissenschaftlicher Perspektive aufhält, prädestiniert sie für ein Tandem-Stipendium des UBA.“ Anke Haarmann über Veronika Aumann „Zusammen mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker am Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde wird die Textildesignerin und künstlerische Forscherin Veronika Aumann der Fiktion nachgehen, das Unsichtbare sichtbar zu machen: Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein! Aber was wäre, wenn Stoffe und Gemische sich im Wasser entsprechend ihrer Gefährdungsstufen durch eine materielle Veränderung des Wassers selbst anzeigen würden? Aumann ist erfahren im ästhetisch-experimentellen Umgang mit analogen wie digitalen Materialien, flüssigen Stoffen und zähflüssigen Gelen. Bei ihren bisherigen Arbeiten zu textilen Bildschirmen oder responsiven Stoffen hat sie mit Fraunhofer-Instituten, der Stiftung Bauhaus Dessau und den Technischen Sammlungen Dresden zusammengearbeitet. Ihre experimentelle Gestaltungsweise verspricht neue Impulse zu setzen.“ Susanne Lorenz über Julian Sagert „Der ausgewählte Stipendiat Julian Sagert absolviert ein Doppelstudium Bildende Kunst und Psychologie (Schwerpunkt Umweltpsychologie) und steht in beiden Studiengängen kurz vor dem Abschluss. Sein Interesse gilt der Wirkung von Kunsterfahrung im Hinblick auf nachhaltiges Verhalten. Charakteristisch für seinen Ansatz ist die Sichtbarmachung von subtilen Prozessen, die von ökologischer Bedeutsamkeit sind. Eine Kraft der Kunst sieht Sagert darin, dass sie ökologisch relevantes Geschehen sinnlich und emotional in der Gegenwart erfahrbar machen könne. Im Austausch und in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des UBA leiten Sagert die Fragen: Wie können Postwachstum und Suffizienz neue Wirksamkeit entfalten? Wie lassen sich die Folgen von Konsum auf eine Weise erfahrbar machen, die subtil irritiert und eigenes Fragen auslöst? Auf welcher Haltung zur Natur könnte ein suffizienter Lebensstil basieren? Die Jury sieht die spannende Herausforderung im Rahmen des Tandem-Stipendiums darin, bereits angewendete Strategien multiperspektivisch zu betrachten und aus der fundierten Kenntnis künstlerischer und wissenschaftlicher Prozesse gemeinsam an neuen, wirkungsvolleren Ansätzen zu arbeiten.“ Kurzbiografien Stipendiaten Clara Wieck *1982, lebt und arbeitet als Medienkünstlerin und Filmemacherin in Leipzig, 2003–2010 Studium der Ethnologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaften und Indologie in Tübingen und Leipzig, 2014 Arbeitsstipendium der Kulturstiftung Sachsen. Nina Kuttler *1993, lebt und arbeitet in Hamburg, 2013–2018 Studium der Bildenden Kunst an der HfBK Hamburg, Studium der Philosophie, Auslandssemester China Academy of the Arts, Hangzhou, Residenzen in Lettland und Litauen. Veronika Aumann *1985, lebt und arbeitet in Berlin, 2007–2013 Studium Textil- und Flächendesign an der Weißensee Kunsthochschule Berlin, Auslandssemester am Chelsea College of Art & Design London, Mitarbeit am Design Research Lab und Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut. Julian Sagert *1983, lebt und studiert in Berlin, seit 2015 Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Umweltpsychologie in Potsdam, seit 2012 Meisterschüler Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin, Auslandssemester am Central Saint Martins London. Kurzbiografien Jury Julius von Bismarck ist ein deutscher Künstler, er lebt und arbeitet in Berlin. Von Bismarck hat an der Universität der Künste Berlin und dem Hunter College in New York studiert. Seine Arbeiten, die sich zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie ansiedeln lassen, sind insbesondere Auseinandersetzungen mit der Wahrnehmung, Manipulation und Dokumentation des urbanen Raums. Anke Haarmann ist Professorin für Designtheorie und Designforschung an der HAW Hamburg. In ihrer theoretischen wie ästhetischen Praxis arbeitet Haarmann zur künstlerischen Forschung sowie Designforschung und hat zahlreiche Publikationen hierzu veröffentlicht. Haarmann hat Philosophie und Kunst in Hamburg, Berlin und Maastricht studiert, an der Universität Potsdam promoviert, u.a. an der Universität Lüneburg unterrichtet bevor sie an die HAW kam, wo sie derzeit das „Zentrum für Designforschung“ aufbaut. Susanne Lorenz ist Bildende Künstlerin und seit 2010 Professorin für Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin. Dort leitet sie die Grundlehre für Studierende der Bildenden Kunst und die Lehramtsstudiengänge mit dem Kernfach Bildende Kunst. Von 2006 bis 2010 war Susanne Lorenz Professorin an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg, weitere Lehrtätigkeiten führten sie u. a. als Visiting Artist an die School of the Art Institute of Chicago, USA und an das Goethe-Institut in Taschkent, Usbekistan. Die künstlerischen Arbeiten von Susanne Lorenz zeugen von einem raumbezogenen und interdisziplinären Ansatz.
Durch Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017 ergaben sich Neuerungen für die rechtskräftige Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK). Diesbezügliche Unsicherheiten wurden einem breiten Publikum von Interessenvertretenden durch das Umweltbundesamt ( UBA ) erörtert, um Transparenz zu erzeugen und Irrtümern bei der Anwendung der AwSV vorzubeugen. Im Diskurs konnten Vorschläge für die Fortschreibung der Verordnung erarbeitet werden. Der Bericht benennt die wesentlichen Themen der Veranstaltungen, stellt einen zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung und verweist auf aktuelle Entwicklungen. Veröffentlicht in Texte | 30/2021.
Erhebung über Anlagen zum Umgang mit Wasse rgefährdenden Stoffen, die im Hinblick auf gesetzlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen besonders erfasst sind. Erhebungsmerkmale: Art der Anlage; Bauart, Baujahr, Material und Fassungsvermögen der Anlage; Gefährdungsstufe; Wassergefährdungsklasse; Art des wassergefährdenden Stoffes; Wirtschaftszweig des Betreibers.
Wassergefährdende Stoffe und Gemische müssen seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) bzw. als "allgemein wassergefährdend" (awg) oder "nicht wassergefährdend" (nwg) eingestuft werden. Dadurch soll die Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der wassergefährdenden Stoffe ausgeschlossen und den Anlagenbetreibern und Vollzugsbehörden gleichzeitig ein transparentes und einheitliches Bewertungssystem zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die AwSV Anreize, um besonders gefährliche und schlecht untersuchte Stoffe durch weniger wassergefährdende zu ersetzen. Im Sinne eines transparenten Verfahrens informiert das Umweltbundesamt seit Inkrafttreten der AwSV regelmäßig auf Fachinformationsveranstaltungen über die daraus resultierenden Neuerungen. Dabei wurde den Fragen der Teilnehmenden viel Raum gegeben und beispielsweise über die neu berufene Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS), das Vorsorgeprinzip und die Einstufung von Gemischen informiert. Alle Veranstaltungen wurden im Auftrag des UBA von DIALOG BASIS, einer unabhängigen Dialog-Organisation, organisiert, moderiert und dokumentiert. Dieser Abschlussbericht stellt nun einen aktualisierten und zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung, verweist auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen und gibt einen Ausblick auf die nächsten anstehenden Schritte. Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des von der Firma Kühne + Nagel (AG & Co.) KG beantragten Änderungsvorhabens sind im Wesentlichen folgende Anpassungen und Änderungen: - Lagerung von kosmetischen Fertigprodukten mit Gefahrstoffeigenschaften (mit den Gefahrenhinweisen H222, H225 und H226) in definierten Bereichen in Halle A2. Aufgrund dessen werden im Bereich dieser Flächen sicherheitstechnische Nachrüstungen vorgenommen. Dies umfasst u.a. neben einer Änderung der Beheizung der Halle A2 die Installation von Gaswarnsensoren, technischen Lüftungsanlagen, Anpassungen der Sprinkleranlage sowie Maßnahmen zum Explosionsschutz; - Einbau eines temperaturgeführten Compartments für Arzneimittel unterhalb der Mezzanine in Halle A2 (Lagerung von Arzneimitteln die keine Gefahrstoffe sind. Zur Temperierung wird der Raum mit einer Klima-Split-Anlage ausgestattet); - Erhöhung der Palettenplätze in den Regalanlagen in Halle A2 durch Einbau zusätzlicher Traversen, sodass inklusive Bodenlagerung im Regal zum Teil zukünftig 7 statt 5 Regalebenen zur Verfügung stehen; - Umzug des Gefahrstoffschranks für einzelne Rohstoffe mit Einstufung in Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) und max. 20 l Gebindegröße aus dem Flachbau 611 Süd nach Halle A3.1; - Erneuerung der Brandmeldezentrale für das Gebäude 611; - geringfügige Erhöhung der Gesamtlagermenge. Aufgrund der Änderung der Wassergefährdungsklassen für kosmetische Fertigprodukte (erforderliche Auslegung als WGK 2 Lager) sowie der Mengenerhöhungen werden im Zusammenhang mit diesem BImSchG-Antrag die erforderlichen Optimierungen in den oben aufgeführten Hallen, z.B. Anpassung der Dimensionierung der Löschwasserrückhaltung, mit beantragt.
ie Dow Olefinverbund GmbH, Werk Böhlen, PF 1, 04561 Böhlen, beantragt die Erweiterung des schon genehmigten Fördermedienspektrums sowohl um nachhaltige Rohstoffe, als auch um zusätzliche fossile Rohstoffe. Die RRB quert das Bundesland Brandenburg auf einer Länge von ca. 30 km im Landkreis Prignitz. Das Vorhaben bedarf der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 65 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die im Rahmen der Transportguterweiterung vorgesehenen neuen Fördermedien sind, wie die genehmigten Fördermedien, flüssige Kohlenwasserstoffgemische, die überwiegend in eine geringere Wassergefährdungsklasse eingestuft sind und die ähnliche oder für einen Pipelinebetrieb günstigere physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Additiventwicklung und Produktformulierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Carl Bechem GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll die Verwendbarkeit von neuentwickelten Additiven, die die Richtlinien RAL UZ 48, 64 und 79 erfüllen in den Hydraulikflüssigkeiten überprüft werden. Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit der Rhein-Chemie durchgeführt. Von der Rhein-Chemie werden Additive (Korrosionsschutz von Buntmetallen, Alterungsstabilisierung) für den Einsatz in Hydraulikflüssigkeiten entwickelt, die die Richtlinien nach RAL UZ 48, 64 und 79 erfüllen. Die Fa. Bechem wird mit diesen Additiven Hydraulikflüssigkeiten formulieren. Die fertigformulierten Hydraulikflüssigkeiten sollen in Feldversuchen auf ihre praktische Eignung untersucht werden.Im Projektverlauf wurde herausgearbeitet, dass die technische Leistungsfähigkeit und das Umweltverhalten der neuen Hydraulikfluide im wesentlichen durch die dem jeweiligen Grundöl zugesetzten chemischen Additive bestimmt werden. Die Additivierungen wurden für das jeweilige Grundölsystem einzeln optimiert. Der Schwerpunkt der Arbeiten lag bei den drei Grundöltypen HETG, HEES (ungesättigt) und HEES (gesättigt). Es wurde festgestellt, dass vollständig gesättigte Basisöle aufgrund der schwächeren Schmiereigenschaften im Vergleich mit ungesättigten Basisölen eine deutlich höhere Dosierung an Verschleißschutzadditiven benötigen. Die neu entwickelten Additivpakete zeigen eine ausgezeichnete biologische Abbaubarkeit und bewirken sowohl einen hervorragenden Alterungs- als auch Korrosionsschutz. Gegen Stahlkorrosion wurde ein metallfreies Carbonsäurederivat und zum Schutz vor Buntmetallkorrosion wurde ein heterozyklisches Schwefel-Stickstoffderivat eingesetzt. Die Mehrzahl der formulierten Hydraulikflüssigkeiten erfüllt die Anforderungen zur Einstufung in die Wassergefährdungsklasse WGK 1 (schwach wassergefährdend). Eine Formulierung erfüllte die Normen zur Einstufung als nicht wassergefährdend und wurde für die praktischen Feldversuche beim Verbundpartner KWF als Hydraulikflüssigkeit in drei unterschiedlichen Forstmaschinen eingesetzt. Die technische Leistungsfähigkeit der formulierten Hydraulikflüssigkeiten wurde durch Messungen beispielsweise der Hochdruckeigenschaften und der Reibkoeffizienten in der SRV(Schwing-, Reib- und Verschleiß)-Anlage der Firma, der Ölalterung durch den trockenen Tost-Test und der hauseigenen Rotationsbombentests überprüft. Neben den oben bereits erwähnten sehr erfolgreichen Praxistests beim Verbundpartner KWF (Sennebogenbagger, Harvester-Vollernter, Forwarder-Tragschlepper) erfolgten ebenso erfolgreiche Anwendungstests in der Fa. Cognis (Hydraulikanlage einer Ladebrücke sowie bei der Fa. Gelsenwasser (Hydraulikanlagen von Baggern).
Das Projekt "Dokumentation der Gefahrstoffe in den Laboratorien des IfW unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Wasserforschung GmbH durchgeführt. Veranlassung: Nach Paragraph 16 der Gefahrstoffverordnung vom 26.10.1993 muss jeder Arbeitgeber, der mit einem Stoff, einer Zubereitung oder einem Erzeugnis umgeht, zunächst feststellen, ob es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nur für Gefahrstoffe, die hinsichtlich ihrer gefährlichen Eigenschaften und Menge eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Im Bereich der Analytik des IfW werden zahlreiche Lösungsmittel und andere Stoffe mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen verwendet. Daher wurde beschlossen, zuerst mit Hilfe einer bedienungsfreundlichen und einfach aufgebauten Datenbank ein Verzeichnis aller gefährlichen Chemikalien in den Laboratorien des IfW anzulegen, um die weiteren Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in der Zukunft leichter erfüllen zu können. Dazu gehören auch die sorgfältigen schriftlichen und mündlichen Unterweisungen der Beschäftigten über den Umgang mit den Gefahrstoffen in Form von arbeitsbereichs- und stoffbezogenen Betriebsanweisungen nach Paragraph 20 der Gefahrstoffverordnung. Arbeitsprogramm: Bevor das Gefahrstoff-Verzeichnis auf elektronischen Datenträgern angelegt werden konnte, mussten zunächst folgende Angaben zu den gefährlichen Chemikalien schriftlich für jedes Labor des IfW festgehalten werden: - Bezeichnung und Formel des Gefahrstoffes, - Reinheit bzw. Konzentrationen bei Lösungen, - Hersteller und ggf. Bestell-Nr. des Stoffes - Einstufung des Gefahrstoffes nach Gefährlichkeitsmerkmalen oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, - Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Labor bzw. Betrieb, - Arbeitsbereiche, in denen mit dem gefährlichen Stoff umgegangen wird. Zusätzlich mussten folgende Informationen der Fachliteratur entnommen werden: - Chemical Abstracts-Nummer (CAS-Nr.) - Hinweis auf die Art der Lagerung des Gefahrstoffes - Entsorgungshinweise nach dem Chemikalienkatalog der Firma Merck - Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) - Angabe der Krebsgruppe bei krebserzeugenden Stoffen bzw. der Wassergefährdungsklasse bei wassergefährdenden Stoffen - Klassifizierung nach der Verordnung zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Klasse) - Angabe der MAK-Werte unter Berücksichtigung der aktuellen MAK-Liste der DFG - Physikalisch-chemische Daten wie molare Masse, Schmelzpunkt bzw. Siedepunkt und Dichte Da für zahlreiche Gefahrstoffe keine vollständigen Sicherheitsdaten aus der Literatur zugänglich waren, mussten daher nachträglich von einigen Firmen die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter angefordert werden. Ein Hersteller gefährlicher Stoffe ist nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung dazu verpflichtet, bei der ersten Lieferung eines Stoffes ein Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern, jedoch ist dies immer noch nicht selbstverständlich. Aus diesem Grunde wurden auch einige Disketten mit gespeicherten Sicherheitsdatenblättern von mehreren Herstellerfirmen beschafft....
Das Projekt "Entwicklung eines abgestimmten EU-Ansatzes zum Boden- und Grundwasserschutz - Stufe I Boden- und Grundwasserschutz - Klassifikationssystem zu boden- und grundwasserbeeintraechtigenden Stoffen - Kriterien fuer die Benachrichtigung wesentlicher ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Im Auftrag der EU-Kommission sollte folgendes geleistet werden: Zusammenstellung der gegenwaertigen Lage zum Boden- und Grundwasserschutz in Europa; Identifikation relevanter Parameter fuer boden- und grundwassergefaehrdende Stoffe bezueglich ihrer Gefaehrdungsmoeglichkeiten fuer Untergrund und Grundwasserqualitaet einschliesslich ihrer Toxizitaet und Mobilitaet; auf Grundlage der identifizierten Parameter Entwicklung eines Systems zwecks Einstufung von Stoffen in Gefaehrdungsklassen fuer Boden und Grundwasser; Vorschlag fuer Notifikations-Kriterien fuer Industrieunfaelle mit boden- und grundwassergefaehrdenden Stoffen; Definition des Begriffs 'kritisches Inventar'; Vorschlag fuer Notifikations-Kriterien fuer Industrieanlagen mit kritischen Inventaren an boden- und grundwassergefaehrdenden Stoffen. Um die Lage zum Boden- und Grundwasserschutz in ausgewaehlten Laendern der EU festzustellen, wurde ein Fragebogen entwickelt und an ihre obersten Wasserbehoerden verschickt. Allerdings war die Resonanz gering, so dass hier eine Wiederholung in einer Phase II ratsam ist. Zur Einstufung von Stoffen wurde auf Grundlage der R-Saetze ein System entwickelt, das ueber einen Index T die Gefaehrdung der aquatischen Umwelt, die Toxizitaet und die Kanzerogenitaet beruecksichtigt. Dies erfolgte in Anlehnung an neue Ueberlegungen zum deutschen WGK-System. Ein weiterer Index M beruecksichtigt die Mobilitaet in Boden und Wasser ueber Aggregatzustand, Wasserloeslichkeit, log KOC, kinematischen Viskositaet, Dampfdruck und Dichte, ein dritter Index P die Persistenz (abiotische Abbaubarkeit, aerobe und anaerobe biologische Abbaubarkeit). Die Indices werden multiplikativ zu einer Gefaehrdungsklasse aggregiert. Eine zukuenftige Fassung der Mobilitaet und Persistenz als neu zu definierende R-Saetze ist denkbar. Auch zu den uebrigen Punkten wurden Vorschlaege gemacht.
Chemikalien sind fester Bestandteil unseres Alltages. Informationen zu Eigenschaften, ihre Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht zum Umgang mit bestimmten Chemikalien sowie ihre Anwendungsgebiete verwalten verschiedene Informationssystemefür Chemikaliensicherheit. Sei es die Auskunft zu gefährlichen Stoffen aufgrund eines Unfalls, Hinweise zum Transport und Lagerung von gefährlichenChemikalien, die Einstufung einer von der Industrie in Verkehr gebrachten Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse oder die nach Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG (EG, 2000) festgeschriebene Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, Qualitätsnormen für flussgebietsrelevante Stoffe festzulegen,benötigen schnelle und zuverlässige Daten und Informationenzu diesen Chemikalien.Die europäische REACH-Verordnung 1907/2006 (EG, 2006) zu Regelungen der Registrierung und Bewertung von Chemikalien sowie die CLP-Verordnung 1272/2008 (EG, 2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fordern die Einreichung von Daten von den Unternehmen. Diese Informationen sind mit komplexen Daten- und Informationssystemen zu verwalten, aufzubereiten und für verschiedene Nutzergruppen bereitzustellen.Quelle: Umweltinformationssysteme : grundlegende Konzepte und Anwendungen / Peter Fischer-Stabel [Hrsg.]. - 2. neu bearb. und erw. Aufl. - Heidelberg - (2013), S. 343-348
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