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Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern

Das Projekt "Beurteilung des im Rahmen der Hochspannungs-Gleichstromuebertragung Daenemark-Deutschland eingesetzten 400-kV-Oelkabels im Rahmen einer Anzeige nach Paragraph 20 LWaG Mecklenburg-Vorpommern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die VEAG plante in Zusammenarbeit mit ihrer daenischen Partnerfirma SEAS, ein im Prinzip einwandiges 400-kV-Oelkabel fuer die Hochspannungs-Gleichstromuebertragung zwischen Daenemark und Deutschland zu verlegen und zu betreiben. Von der insgesamt ca 170 km langen Trasse sollten ca 45 km durch die Ostsee verlaufen. Im Rahmen der Anzeige gemaess Paragraph 20 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Staatlichen Amt fuer Umwelt und Natur Rostock durch die VEAG sollte geprueft werden, ob durch das Kabel und die dazugehoerigen Einrichtungen eine nachteilige Verunreinigung der Kuestengewaesser zu besorgen war.

Anforderungskatalog fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Fluessigkeiten im Netzbereich von EVU

Das Projekt "Anforderungskatalog fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Fluessigkeiten im Netzbereich von EVU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Der Arbeitskreis 'Anlagen im Bereich der Wirtschaft' der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte seinerzeit als Ergaenzung zu den Anlagenverordnungen (VAwS) der Laender und den zugehoerigen Verwaltungsvorschriften (VVAwS) zwei sogenannte Anforderungskataloge fuer Lageranlagen und fuer Abfuell- und Umschlaganlagen (LAU-Anlagen) erarbeitet, aus denen konkretere Massnahmen zur Umsetzung des Besorgnisgrundsatzes des Paragraphen 19g Wasserhaushaltsgesetz - bzw bei Umschlaganlagen des Schutzgrundsatzes - zu entnehmen waren. 1986 waren auch Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefaehrdender Stoffe (HBV-Anlagen) dem Besorgnisgrundsatz unterstellt worden. Das machte eine Ueberarbeitung der VAwS und VVAwS erforderlich. In der Zwischenzeit fehlten jedoch Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen bei HBV-Anlagen. Als Uebergangsmassnahme bis zur Erarbeitung einer neuen Muster-VAwS und -VVAwS der darauf basierenden Landesvorschriften wurde nach dem Vorbild der vorhandenen Kataloge ein dritter HBV-Katalog entworfen. Das IWS wirkte dabei in dem entsprechenden LAWA-Arbeitskreis mit und auch spaeter, als die L-, AU- und HBV-Kataloge in einem Anhang zu Paragraph 4 (1) Muster-VAwS umgewandelt wurden. Der HBV-Anforderungskatalog wurde vor allem unter dem Blickwinkel der Chemischen Industrie entwickelt. Als erste Entwuerfe dazu der Oeffentlichkeit vorgestellt wurden, bat die Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke VDEW eV die LAWA um einen eigenen, auf die speziellen Beduerfnisse von Verwendungsanlagen im Netzbereich ihrer Mitgliedsunternehmen zugeschnittenen Katalog. Auf Vorschlag der LAWA erhielt daraufhin das IWS von der VDEW den Auftrag, einen solchen Katalog zu erfassen.

Entwicklung eines abgestimmten EU-Ansatzes zum Boden- und Grundwasserschutz - Stufe I Boden- und Grundwasserschutz - Klassifikationssystem zu boden- und grundwasserbeeintraechtigenden Stoffen - Kriterien fuer die Benachrichtigung wesentlicher ...

Das Projekt "Entwicklung eines abgestimmten EU-Ansatzes zum Boden- und Grundwasserschutz - Stufe I Boden- und Grundwasserschutz - Klassifikationssystem zu boden- und grundwasserbeeintraechtigenden Stoffen - Kriterien fuer die Benachrichtigung wesentlicher ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Im Auftrag der EU-Kommission sollte folgendes geleistet werden: Zusammenstellung der gegenwaertigen Lage zum Boden- und Grundwasserschutz in Europa; Identifikation relevanter Parameter fuer boden- und grundwassergefaehrdende Stoffe bezueglich ihrer Gefaehrdungsmoeglichkeiten fuer Untergrund und Grundwasserqualitaet einschliesslich ihrer Toxizitaet und Mobilitaet; auf Grundlage der identifizierten Parameter Entwicklung eines Systems zwecks Einstufung von Stoffen in Gefaehrdungsklassen fuer Boden und Grundwasser; Vorschlag fuer Notifikations-Kriterien fuer Industrieunfaelle mit boden- und grundwassergefaehrdenden Stoffen; Definition des Begriffs 'kritisches Inventar'; Vorschlag fuer Notifikations-Kriterien fuer Industrieanlagen mit kritischen Inventaren an boden- und grundwassergefaehrdenden Stoffen. Um die Lage zum Boden- und Grundwasserschutz in ausgewaehlten Laendern der EU festzustellen, wurde ein Fragebogen entwickelt und an ihre obersten Wasserbehoerden verschickt. Allerdings war die Resonanz gering, so dass hier eine Wiederholung in einer Phase II ratsam ist. Zur Einstufung von Stoffen wurde auf Grundlage der R-Saetze ein System entwickelt, das ueber einen Index T die Gefaehrdung der aquatischen Umwelt, die Toxizitaet und die Kanzerogenitaet beruecksichtigt. Dies erfolgte in Anlehnung an neue Ueberlegungen zum deutschen WGK-System. Ein weiterer Index M beruecksichtigt die Mobilitaet in Boden und Wasser ueber Aggregatzustand, Wasserloeslichkeit, log KOC, kinematischen Viskositaet, Dampfdruck und Dichte, ein dritter Index P die Persistenz (abiotische Abbaubarkeit, aerobe und anaerobe biologische Abbaubarkeit). Die Indices werden multiplikativ zu einer Gefaehrdungsklasse aggregiert. Eine zukuenftige Fassung der Mobilitaet und Persistenz als neu zu definierende R-Saetze ist denkbar. Auch zu den uebrigen Punkten wurden Vorschlaege gemacht.

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