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Wasserentnahmestellen Landkreis Lüneburg

§ 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) regelt das gebührenpflichtige Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser (§ 4 Abs. 1 Nr. 7).

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WD 8 - 021/19 Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Um die vereinbarten Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, bedarf es nicht nur der Anstrengungen des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen. „Trotz der bun- desrechtlichen Rahmensetzungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien haben die Länder er- hebliche Einflussmöglichkeiten, die Energiewende im Strom-, Wärme- Verkehrsbereich voranzu- bringen oder zu bremsen. Nicht nur mittels spezieller Klimaschutz- oder Energiegesetze kann die Veränderung der Versorgungssysteme gestaltet werden. Auch die Landesplanung oder die Bau- und Kommunalordnungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Ausbau von Wind- und So- 1 larenergie, Wasserkraft, Bioenergie sowie Erd- und Umweltwärme.“ Konkrete landespolitische Gesetze und Regelungen zu Klimaschutz und Erneuerbaren Energien (EE) sind auf der Website der von der Bundesregierung geförderten Agentur für Erneuerbare Energien, „foederal-erneuerbar“, unter dem in der Fußnote angegebenen link abrufbar. Hier fin- den sich nicht nur, nach Bundesländern geordnet, Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und Klimaschutz, sondern auch eine übersichtliche Zusammenfassung der Re- gelungen im jeweiligen Bundesland. Auf die gleiche Weise aufgebaut finden sich hier auch die einschlägigen Regelungen zu  Raumordnung und Landesplanung,  Bauordnung,  Kommunalordnungen/-gesetze,  Wassergesetzen,  Fischereigesetzen und  Wärmegesetzen. 1 https://www.foederal-erneuerbar.de/uebersicht/bundeslaen- der/BW%7CBY%7CB%7CBB%7CHB%7CHH%7CHE%7CMV%7CNI%7CNRW%7CRLP%7CSL%7CSN%7CST %7CSH%7CTH%7CD/kategorie/gesetze/#goto_302 WD 8 - 3000 - 021/19 (7. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Auf der Website lassen sich die Bundesländer darüber hinaus auch vergleichen unter den Aspek- ten  TOP 10 – eine Auswahl wichtiger Daten und Statistiken zu Erneuerbaren Energien und der Energiewende in den Bundesländern;  Wind, Solar, Bioenergie, Wasser, Erdwärme;  Wirtschaft, Arbeitsplätze, Unternehmen, Forschung;  Energiemix;  Strom, Wärme, Mobilität;  Klimaschutz (Datensätze zu Treibhausgasemissionen, nach Bundesländern geordnet und in einer Länderkarte, wahlweise in einem Diagramm, mit Angaben zu erreichten Minde- rungen);  Politik (Zielvorgaben, Förderprogramme, Informationsangebote), Gesetze, Akzeptanz;  Effizienz (hier zeigen die Datensätze, wie weit die Bundesländer in ihren Effizienzbemü- hungen sind). Unter dem Stichwort „Politik“ findet sich in der Rubrik „Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Re- duktion)“ eine Auflistung der Klimaschutzziele, nach Bundesländern geordnet und mit Erläute- rungen versehen. Auch unter der Rubrik „Energie- und Klimaschutzkonzepte“ lassen sich die einschlägigen Konzepte, z. T. mit link zu den entsprechenden Gesetzen, ablesen. Einen Ausschnitt der Klimapolitik bildet die Energiepolitik. Hier gibt es eine neuere Studie (Stand November 2017), die die bisherigen Leistungen der Bundesländer vergleicht. Eine 32-sei- tige Zusammenfassung der Studie: „Vergleich der Bundesländer: Analyse der Erfolgsfaktoren für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 2017 - Indikatoren und Ranking. Endbericht“ des Deut- schen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) findet sich unter folgendem link: https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bun- deslaendervergleich_2017/83_Renews_Bundeslaendervergleich_2017-web.pdf , die 236-seitige Langfassung ist abrufbar unter https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bundeslaender- vergleich_2017/AEE_DIW_ZSW_Bundeslaendervergleich_EE_Endbericht_nov17.pdf *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Wasserschutzgebiete Hamburg

Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

vorübergehend freigelegtes Grundwasser

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung von vorübergehend freigelegtem Grundwasser in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Wasserflächen, bei denen es sich in der Regel um Kiesgruben handelt, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind, sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA); eindeutige Nummerierung (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um eine Wasserfläche handelt, die auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Ordnung (ORDN, hier: vorübergehend freigelegtes Grundwasser und ORND_KZ, hier: 9); Angaben, ob die Fläche vermessen wurde oder nicht (VERM und VERM_ERL); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert.

sonstige Wasserflächen

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der sonstigen Wasserflächen in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Diese Wasserflächen sind keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes. Zu den einzelnen Wasserflächen sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Name (GEWNA, wenn vorhanden); eindeutige Nummer (GEWNR); Lagebeschreibung (BEMERK, wenn vorhanden); Ordnung (ORDN, hier: kein Gewässer und ORND_KZ, hier: 10); Fläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema dient zur Übersicht über Wasserflächen in Dresden, die keine Gewässer im Sinne des Wassergesetzes sind.

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

4.13.1 Hochwasser 2002 (W=9,40 m) - Tatsächlich überschwemmte Flächen - TSP

tatsächlich überschwemmte Flächen bei den Hochwasserereignissen am 12./13.08.2002 (Gewässer 1. und 2. Ordnung) sowie am 17.08.2002 (Elbe) Inhalt: Die Darstellungen wurden aus Befliegungen der Bundeswehr zum Pegelhöchststand der Elbe (17.08.2002) und Satellitenaufnahmen (18.08.2002) sowie zahlreichen Dokumentationen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Bürgern unter Nutzung des städtischen Digitalen Geländemodells (DGM) generiert. Die tatsächliche Ausdehnung wurde letztmalig im Juli 2003 im Ergebnis einer per Internet durchgeführten Bürgerbefragung verifiziert. Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Vorläufiger Kurzbericht über die meteorologisch-hydrologische Situation beim Hochwasser im August 2002. Dresden, Dezember 2002 Die Karte verdeutlicht die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete und ermöglicht es, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Trockenfallende stehende Gewässer

Das Gewässernetz der trockenfallenden stehenden Gewässer dient der Erfassung und Führung des Verzeichnisses der Gewässer in Niedersachsen gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020), die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Über dieses Verzeichnis sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.Das Gewässernetz basiert auf dem Digitalen Geländemodell (Basis-DLM) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) mit dem jeweils an den Gewässerabschnitten angegeben Aktualitätsdatum. Für die Modellierung des Gewässernetzes wurde das Datenabgabeprodukt "GEW01" verwendet. Es wurden zusätzliche Felder ergänzt, um Fortschreibungshinweise zufügen zu können.GEW01 - Die Objektartengruppe mit der Bezeichnung "Gewässer" und der Kennung "44000" umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen. Für die Modellierung wird nur die Objektart AX_StehendesGewaesser (44006) genutzt. Als zusätzliche Kriterien werden für die Feststellung eines trockenfallenden Gewässers Datenauszüge zu Karstgebieten, bodenkundlicher Feuchtestufe und Grundwasserstufe des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Angaben des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. zu Gemeinden mit hoher Gewässerdichte, sowie Angaben darüber ob ein Gewässerabschnitt Teil des WRRL Gewässernetzes (Anlage 1 Nr. 2 der OGewV) ist, verwendet. Diese Angaben sind attributiv in den Datenbestand eingearbeitet worden.

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