Für die Herstellung von digitalen Orthophotos (DOP) erfolgte bis 2019 im 3-Jahres-Rhythmus ein gesonderter Farbbildflug bei voller Belaubung im Sommer für die Fläche der gesamten Stadt Hamburg (ausgeschlossen sind die Wattenmeerinseln). 2022 wurde das Digitale Orthophoto aus einer Satellitenszene abgeleitet. Bodenauflösung: 0,5m Aufnahmedatum: 03. Juni 2022 [Pléiades 1A/B "© CNES (2022), Distribution Airbus DS"] Die Daten aus dem Jahrgang 2022 werden aufgrund von Lizenzbedingungen nicht öffentlich bereitgestellt.
Aktuelle Information: Im Jahr 2023 fand keine Luftbildbefliegung statt. Das Digitale Orthophoto 2023 wurde daher aus mehreren Satellitenszenen abgeleitet. Satellitensystem: WorldView-3 Aufnahmezeitpunkte: 02/23; HH Altengamme: 09/23 GSD: 0,30 m prozessiert auf 0,15 m Das Digitale Orthophoto 2023 unterliegt Lizenzbedingungen und steht nicht zum Download zur Verfügung. [Maxar Products. Dynamic Product © 2023 Maxar Technologies.] DOP Erläuterung: Aus den Luftbildern werden mosaikierte und georeferenzierte, farbige digitale Orthophotos (RGBI) mit unterschiedlichen Auflösungen und Kachelgrößen hergestellt. Orthophotos sind auf Grundlage eines digitalen Geländemodells geometrisch entzerrte Aufnahmen, die das Aussehen eines Luftbildes mit den geometrischen Eigenschaften einer Karte vereinen. Weil sie auch in digitaler Form vorliegen, können sie in unterschiedlichen Maßstäben ausgegeben und wie eine Karte benutzt werden. Objekte, die sich unmittelbar auf der Erdoberfläche befinden, werden lagerichtig dargestellt. Objekte, die über das Niveau der Erdoberfläche hinausragen werden bedingt durch das Herstellungsverfahrens für digitale Orthophotos mitunter nicht lagerichtig wieder gegeben. Besonders geeignet als räumlich exakte, bildhafte Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit oder als Hintergrundinformation für raumbezogene fachspezifische Daten für Fachinformationssysteme sowie für Raumplanungen aller Art. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und -bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation. RGB (Red Green Blue): Die Bandkombination aus Rot, Grün und Blau bildet die menschliche Farbwahrnehmung nach. Gesunde Vegetation wird grün, urbane Flächen werden weiß / grau und Wasserflächen werden, abhängig der Trübung, blau dargestellt. CIR (Color Infrared): Die Bandkombination aus nahem Infrarot, Rot und Grün hebt die Vegetation hervor. Diese reflektiert aufgrund des Chlorophyllgehalts der Pflanzen im nahen Infrarotbereich besonders stark und wird rötlich dargestellt. Urbane Flächen erscheinen cyan-blau / grau und Wasserflächen dunkelblau.
Ankündigung: Im Zeitraum vom 21.10. bis 18.11.2024 findet die Migration der ATKIS Daten in die neue Betriebsumgebung statt. In diesem Zeitraum werden die Daten nicht aktualisiert. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: 3a-verfahrensbetreuung@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Weitere Ergebnisse aus dem bundesweiten Kinder-Umwelt-Survey (KUS) des Umweltbundesamtes Trinkwasser ist ein wichtiger Bestandteil der Nahrung. Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig: Trinkwasser darf keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten. Es muss alle Haushalte in einwandfreier Qualität erreichen. Die Qualität des häuslichen Trinkwassers kann aber schlechter sein als die Qualität des Wassers, das von den Wasserwerken abgegeben wird. Die Daten des Kinder-Umwelt-Surveys (KUS) des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass in den meisten Haushalten im Vergleich zu den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Konzentrationen im häuslichen Trinkwasser gering sind. Der KUS liefert aber auch Hinweise, dass noch in den Jahren 2003/06 in einigen Haushalten die derzeitigen oder zukünftigen Grenz- oder Leitwerte für Blei, Kupfer, Nickel und Uran überschritten gewesen sein könnten. Der Bericht dieser aktuellen Daten kann im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/survey/us03/uprog.htm kostenlos herunter geladen werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UBA und des Robert Koch-Institutes nahmen von Mai 2003 bis Mai 2006 Trinkwasserproben in 1790 Haushalten, in denen 3- bis 14-jährige Kinder lebten. Das UBA und Vertragslaboratorien untersuchten in diesen Proben Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel und Uran. Die aktuellen Auswertungen zeigen, dass sich die mittleren Blei-, Kupfer- und Nickelkonzentrationen des häuslichen Trinkwassers 2003/06 gegenüber 1998 vor allem in den östlichen Bundesländern verändert haben: Während dort die mittleren Blei- und Nickelkonzentrationen gesunken sind, nahm die mittlere Kupferkonzentrationen zu. Diese Veränderungen lassen sich mit der Sanierung der Trinkwasserinstallationen und dem Austausch alter Rohre - Blei- gegen Kupferrohre - erklären. Die Daten des KUS bekräftigen die Empfehlungen des UBA, Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verwenden. Vor allem Säuglingsnahrung sollte immer nur mit frisch abgelaufenem Wasser zubereitet werden. Solches Wasser ist beim Austritt aus der Trinkwasserleitung etwas kühler als Stillstandswasser. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen des KUS rät das UBA den Gesundheitsämtern und Wasserversorgungsunternehmen: In Versorgungsgebieten mit einer erhöhten Kupferlöslichkeit des Trinkwassers und einem hohen Bestand an Kupferinstallationen, ist die Kupferlöslichkeit mittels zentraler Aufbereitung so zu reduzieren, dass sich der Grenzwert für Kupfer am häuslichen Wasserhahn sicher einhalten lässt. Es ist die Pflicht der Gesundheitsämter und der Wasserversorgungsunternehmen, den Leitwert für Uran von 10 µg/l im Trinkwasser sicherzustellen. Verunreinigungen des Trinkwassers mit Uran sind hauptsächlich geogen - also natürlich in der Erde vorkommend - bedingt und somit regional geprägt. Das UBA hat die Gemeinden, in denen gehäuft erhöhte Kupfer- oder hohe Urankonzentrationen im häuslichen Trinkwasser auftraten, hierüber informiert. Zum Ende des Jahres 2008 werden die Daten des Kinder-Umwelt-Surveys interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Public Use File zur Verfügung gestellt. 14.03.2008
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes Noch in diesem Jahr wird das „Aus“ für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt – genauer am 01.12.2013. Dann nämlich tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. „Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar. Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen. Faktisch wird dazu meist ein kompletter Austausch der Bleirohre nötig sein“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Thomas Ilka betont: „Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren.“ Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden. Komplett auf Bleileitungen wird seit über hundert Jahren im gesamten süddeutschen Raum verzichtet. Im Rest von Deutschland wurden Bleirohre jedoch teilweise sowohl für Hausanschlussleitungen als auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden verwendet. Die Hausanschlussleitungen sind in der Regel in der Verantwortung des Wasserversorgers und können nur durch diesen ausgetauscht werden. Die Rohre der Trinkwasser-Installation gehören dem Hauseigentümer. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserbeschaffenheit einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausgetauscht werden. Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 01.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden – auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird. Diese Information ist für bestimmte Risikogruppen wichtig. So gilt zum Beispiel für Schwangere und Kleinkinder die Empfehlung, Leitungswasser, das Blei enthält nicht zu trinken oder Speisen zu essen, für deren Zubereitung das Wasser verwendet wird. Nach Möglichkeit sollten diese Gruppen auf abgepacktes Wasser zurückgreifen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichern und besonders die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen. Auch andere Installationswerkstoffe, zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen, können Blei ins Trinkwasser abgeben. Das UBA führt in einer Empfehlung diejenigen trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe auf, für die nachgewiesen wurde, dass sie nicht zu einer Überschreitung des neuen Blei-Grenzwertes führen. Bei der Erstellung neuer Installationen und bei Instandhaltungsmaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass nur die in der Empfehlung aufgeführten metallenen Werkstoffe verwendet werden. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht zu lange (über vier Stunden) in den Leitungen gestanden hat. Wenn der Wasserhahn länger nicht genutzt wurde, sollte man das Wasser kurz ablaufen lassen, bis es gleichbleibend kühl aus der Leitung kommt. Bei Problemen unterstützt und berät das zuständige Gesundheitsamt oder die für Trinkwasser zuständige Landesbehörde.
Kabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen Die Idee klingt durchaus viel versprechend: Um auf dem Land die Surfgeschwindigkeit im Internet zu erhöhen, möchte die Europäische Union (EU) Breitbandkabel durch vorhandene Energie- und Wasser-Trassen legen, zum Beispiel durch Trinkwasserleitungen. Aufwändige Erdarbeiten und Kosten ließen sich so möglicherweise vermeiden. Für Trinkwasserleitungen birgt der Vorschlag allerdings Risiken, die nicht akzeptabel sind. Darauf verweist die Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Stellungnahme. An den zahlreichen Kabel-Ein- und Austrittsstellen und bei Wartungsarbeiten könnten Mikroorganismen, unter anderem auch Krankheitserreger in die Trinkwasserleitung eindringen. Die TWK rät daher davon ab, die Breitbandabdeckung über das Trinkwassernetz auszubauen. Wenn in Trinkwasserleitungen Kabel verlegt werden, muss das Trinkwassernetz für deren Einbau und Wartung häufiger geöffnet werden als bisher. Dieser Umstand birgt Gefahren für die Trinkwasserqualität. „Selbst wenn die Daten-Kabelsysteme sterilisiert sind, besteht durch die zusätzlichen Bauarbeiten am Trinkwassernetz immer die Gefahr, dass Schmutz, Mikroorganismen und Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Insofern teilen wir die Auffassung der Trinkwasserkommission,“ sagt UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann. Zusätzliche Systeme innerhalb der Wasserleitungen führen zudem zu einer größeren Oberfläche in der Leitung und zu schlechter durchströmten Bereichen. In diesen können so genannte Biofilme gedeihen, die in geringen Mengen kein Problem sind. In stärker ausgeprägten Biofilmen siedeln sich jedoch neben Bakterien und anderen Mikroorganismen gerne Wasserasseln und andere Kleintiere an, die dort Nahrung finden. Vereinzelt sind diese Tierchen Teil des natürlichen Systems und gesundheitlich unbedenklich, in der Trinkwasserleitung sind sie aus naheliegenden Gründen jedoch unerwünscht, insbesondere wenn sie häufiger und in größeren Mengen vorkommen. Grundsätzlich gilt, dass Trinkwasserverteilungssysteme so schlicht und geradlinig wie möglich zu halten sind. Die EU-Trinkwasserrichtlinie selbst fordert, dass Verunreinigungen aus den Stoffen und Materialien, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, nicht in Konzentrationen zurückbleiben dürfen, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich. Verwendungszweck von Trinkwasserleitungen ist ausschließlich der Transport des Trinkwassers. Ohnehin gilt in der Trinkwasserversorgung das Minimierungsgebot der §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung: Diese verlangen, dass Konzentrationen an Mikroorganismen und Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das spricht laut TWK beim UBA ebenfalls gegen eine Verlegung andersartiger Leitungen innerhalb des Trinkwassernetzes. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wenn in den Trinkwasserleitungen lokale Verunreinigungen auftreten, und es dann noch Datenkabel gibt, lassen sich die Ursachen viel schwerer finden. Denn durch die zusätzlichen Kabelsysteme und Anschlussstellen entstehen zahlreiche neue Quellen für Schmutz, Krankheitserreger und Schadstoffe, die dann alle überprüft werden müssen.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt daher Kabelschächte so anzulegen, das unterschiedliche Medien wie Gas, Wasser oder Datenverbindungen, vornherein unabhängig voneinander fließen bzw. weiter geleitet werden können. Außerhalb der Trinkwasserleitungen eignen sich zum Ausbau der Breitbandkabel auch so genannte Leerrohre.
Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
Bleihaltiges Wasser vor allem für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere nicht geeignet Seit Jahrzehnten ist bekannt: Blei ist gesundheitsschädlich. Dennoch sind Wasserleitungen aus Blei in vielen Altbauten noch weit verbreitet. Die Folge können erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser sein, teilweise sogar über dem ab 2013 in Kraft tretenden Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei/Liter Trinkwasser (µg/L). Es gibt deutliche Hinweise, dass knapp 3 Prozent der Haushalte mit 3- bis 14-jährigen Kindern diesen künftigen Grenzwert nicht einhalten. Dies zeigt jüngst der Kinder-Umwelt-Survey des Umweltbundesamtes (UBA). Säuglinge und Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber Blei. Trinkwasser aus Bleileitungen ist daher für die Zubereitung ihrer Nahrung nicht geeignet; Schwangere sollten es auch nicht konsumieren. Dies gilt für Wasser, das längere Zeit in den Leitungen stand, und für frisch abgelaufenes Wasser. Wer alte Bleileitungen im Gebäude hat, kann die Gesundheitsbelastung jedoch zuverlässig vermeiden, indem er oder sie die alten Rohre durch neue Leitungen aus zertifizierten Materialien ersetzt: Geeignete Leitungsmaterialien sind Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer, falls sie ein Zertifizierungszeichen der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.) aufweisen. UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: „Die anstehenden Sanierungen zur besseren Wärmeisolierung sind eine gute Gelegenheit, um das Blei endlich aus den Altbauten zu verbannen”. Was dabei zu beachten ist, erläutert der kostenlose UBA-Ratgeber: „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn”. Hauseigentümer sollten sich an fachkundige Installationsfirmen wenden, die dann die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgen und die richtigen Materialien auswählen. Erfahrungen des UBA zeigen: Was billig ist, muss nicht preiswert sein, denn falsch installierte oder nicht zertifizierte Materialien können andere Schadstoffe an das Trinkwasser abgeben oder das Bakterienwachstum fördern. Trinkwasserleitungen müssen auch zur Wasserzusammensetzung vor Ort passen. Trinkwasser ist ein Naturprodukt und seine chemischen oder korrosiven Eigenschaften sind regional unterschiedlich. Vor dem Einbau von Kupferrohren sind die Einsatzbeschränkungen zu beachten. So können bei saurem oder hartem Trinkwasser erhöhte Kupferkonzentrationen im Trinkwasser auftreten. Die örtlichen Wasserversorger führen Listen kompetenter Installationsfirmen. Diese Firmen erhalten neben Fortbildungen und Schulungen auch regelmäßig Informationen über die Wasserzusammensetzung vor Ort. So können Haus- und Wohnungseigentümer die Auswahl des Materials genau auf ihr Trinkwasser abstimmen. In manchen Regionen Deutschlands – vor allem in Nord- und Ostdeutschland – kamen Bleileitungen noch bis Anfang der 1970er Jahre zum Einsatz. Dort lässt sich weder der – noch bis 30. November 2013 gültige – Trinkwassergrenzwert für Blei in Höhe von 25 µg/L noch der ab 01. Dezember 2013 gültige in Höhe von 10 µg/L überall einhalten. Da Bleileitungen sehr haltbar sind und eine komplette Erneuerung zu kostspielig erscheint, zögerten viele Hauseigentümer die vollständige Erneuerung der Trinkwasserleitungen immer wieder hinaus. Die alten Bleirohre müssen jedoch ganz raus, damit die Bleibelastung wirklich sinkt – von Teilsanierungen rät das UBA dringend ab: „Die Mischung verschiedener Metalle kann besonders hohe Belastungen an gelösten Metallen im Trinkwasser verursachen”, so UBA-Präsident Troge. Der UBA-Ratgeber: „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn” informiert Mieter und Hauseigentümer darüber, woran sie Mängel der Bauausführung und ungeeignete Installationsmaterialien erkennen können.
Neue UBA-Untersuchung: Nur ein untersuchter Ersatzstoff zeigt keine hormonähnliche Wirkung In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt. Das UBA empfiehlt, Kassenzettel vorsorglich weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S (BPS) bisher keine abschließenden Bewertungen vorliegen. Die Stoffe können sich im Altpapier verteilen und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Ziel der Untersuchung war insbesondere, für diejenigen Verwendungen von BPA (z.B. als Farbentwickler in Thermopapieren, als Stabilisator in Textilfarben oder in der Auskleidung von Wasserleitungen), für die das UBA einen besonders hohen Umwelteintrag erwartet, mögliche Alternativen zu prüfen. Lediglich ein Stoff , Pergafast 201, zeigte in allen durchgeführten in vitro-Screening-Tests, die Hinweise auf eine hormonähnliche Wirkweise anzeigen können, keinen Effekt. Bei allen anderen 43 Substanzen besteht entweder ein Anfangsverdacht auf die Beeinflussung von Hormonsystemen (33 Stoffe) oder die Datenlücken konnten im Rahmen des Projektes – durch in vitro-Tests oder Literaturrecherchen – nicht geschlossen werden (10 Stoffe). Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung dieser Stoffe in Organismen wurden nicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den europäischen REACH -Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Unter anderem auf Basis dieser Daten wird dort in der Diskussion mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) entschieden, für welche Stoffe dieser Gruppe weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonell schädliche Wirkung in Mensch und Umwelt abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte unter Umständen EU-weit eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen eingeleitet werden, um Mensch und Umwelt vor einer Exposition gegenüber diesen hormonell schädlichen Substanzen zu schützen. In Kassenzetteln aus Thermopapier wurden bislang im Wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S als Farbentwickler eingesetzt. Seit dem 2. Januar 2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für andere Ersatzstoffe gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Daher sollten aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere weiterhin mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Entwicklung farbentwicklerfreier Thermopapiere sowie das elektronische Speichern von Kaufbelegen von Kassen anstelle der Ausgabe gedruckter Bons bewertet das Umweltbundesamt positiv. Weitere Informationen zur Bonpflicht aus Umweltsicht und zu möglichen Alternativen zum gedruckten Bon finden sich beim Umweltbundesamt unter Fragen und Antworten zur Bonpflicht . Die Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten beim Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) informieren u.a. zu Gesundheitsrisiken, Bewertungen und Grenzwerten. Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, die die Wirkung des weiblichen Sexualhormons Östrogen nachahmen konnten. Da es jedoch sehr viel potentere synthetische Östrogene gibt, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden. So wird der Stoff u.a. in der Kunststoffproduktion als Härtungsmittel für Polykarbonate und zur Herstellung von Epoxidharzen eingesetzt. BPA hat eine endokrine (hormonell wirksame) Wirkung auf Mensch und Umwelt und wird als reproduktionstoxisch eingestuft – so reduziert der Stoff zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen ebenso wie von Tieren in der Umwelt. Er steht auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern. BPA ist mittlerweile EU-weit als "besonders besorgniserregender Stoff" (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH aufgrund seiner hormonell schädlichen Wirkung sowohl für die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt und seiner reproduktionstoxischen Wirkung identifiziert. Die vorliegende Studie untersuchte deshalb Stoffe, die aufgrund ihrer vergleichbaren chemischen und technischen Eigenschaften BPA ersetzen können, auf ihre hormonell schädliche Wirksamkeit. BPS gilt derzeit als Hauptalternative zu BPA. Es steht jedoch ebenfalls im Verdacht, im Menschen und der Umwelt hormonell schädlich zu wirken. Für eine Bewertung vieler anderer Ersatzstoffe gibt es erhebliche Datenlücken, die durch die Unternehmen nur zum Teil im Rahmen der Datenanforderungen der REACH-Verordnung geschlossen werden.
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