Nur drei Prozent der Bäche in „gutem“ Zustand Zum Weltwassertag am 22. März kürt das Umweltbundesamt (UBA) den sandigen Tieflandbach zum Gewässertyp des Jahres 2018. Bäche dieses Typs sind häufig begradigt, verlegt und vertieft, um ihre Auen zu entwässern und landwirtschaftlich nutzbar zu machen. So kommt es, dass nur noch 30 Prozent der sandigen Tieflandbäche als „natürlich“ gelten und sogar nur drei Prozent in einem naturnahen, guten ökologischen Zustand sind. Die sandigen Tieflandbäche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind der Gründling, ein kleiner, früher geschätzter Speisefisch und der Biber. Zwischen Brunnenkresse und Schwarzerlenwurzeln ist die Bachmuschel zu finden. Früher weit verbreitet, steht sie heute auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten. Damit ist der Gewässertyp des Jahres 2018 ein Beispiel für Gewässer, die auch weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und besser geschützt werden müssen. Dies zeigen die aktuellen Studien des Umweltbundesamtes „Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung“ und „Wasserwirtschaft in Deutschland“. Da sandige Tieflandbäche in sehr intensiv genutzten Regionen vorkommen, gehören sie heute zu den naturfernsten Gewässertypen in Deutschland. Ökologisch intakte Abschnitte finden sich nur noch selten. Wo sich früher der Bach schlängelte, fährt heute der Landwirt über das bestellte Feld. Die Aue ist gewichen und der Bach kaum zu sehen. Er dient als Entwässerungsgraben und wurde zu diesem Zweck in der Landschaft versenkt und begradigt. Gründling, Biber, Bachmuschel und Co. suchen Naturfreunde hier vergebens. Zur Regulierung des Grundwasserstands dienen Wehre, die Lebensgemeinschaften voneinander trennen und das Wasser aufstauen. Wenn Felder zu dicht am Ufer bewirtschaftet werden und der Bach von Bäumen und Sträuchern ungeschützt ist, gelangt bei Regen sehr leicht Feinsand hinein. Er treibt über die Bachsohle und überdeckt Kiesbänke, so dass Lebensräume und Laichplätze verloren gehen. Auch Nährstoffe und Pestizide können in das Gewässer eingetragen werden. Regelmäßig werden Ufer und Böschungen gemäht, Wasserpflanzen und Totholz entfernt. Ursprünglich vielfältige Lebensräume sind heute meist eintönig. Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann diesen Zustand verbessern. Oft reicht es, der Natur ihren Lauf zu lassen. Äste und Stämme können im Bach verbleiben. Vor allem brauchen die Bäche beidseitig genügend Platz, um sich bei Hochwasser naturnah auszudehnen. Solche Gewässerentwicklungsflächen können auch gegen Schadstoffe von Äckern, Wegen und Straßen schützen. Dem steht eine zu intensive Landnutzung entgegen. Das UBA empfiehlt deshalb, Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die öffentliche Hand sollte ein Vorkaufsrecht für diese Flächen haben, um dauerhafte Räume für Hochwasserschutz, Erholung, Gewässerentwicklung und Gewässerschutz zu schaffen. Hintergrund: „Natur für Wasser“ ist das Motto des Weltwassertages 2018. Er wird seit der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio des Janeiro alljährlich begangen. 2018 wirbt der Weltwassertag dafür, die Potenziale unserer Wasserökosysteme naturnäher zu nutzen als bisher. Wasserspeicher und Wasserfilter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Intakte Auen können Hochwasser zurückhalten. Sie zählen zu den artenreichsten Ökosystemen unserer Erde. Diese „Grünen Infrastrukturen“ können technische Bauwerke ersetzen oder ergänzen und die Auswirkungen auf die Umwelt abmildern.
Erfolg für den Umweltschutz: Ab Januar 2017 darf Cybutryn nicht mehr auf Schiffsrümpfen verwendet werden Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 31. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar dieses Jahres beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat mit seiner kontinuierlichen fachlichen Begleitung maßgeblich zur Bewertung des Stoffes beigetragen und bereits im September 2007 vor der Anwendung des Stoffes gewarnt. Bei einem Gewässermonitoring, welches das UBA in den Jahren 2005 bis 2008 durchführte, fanden sich Cybutryn-Konzentrationen die im Bereich der Wirkungskonzentrationen lagen. In den künstlichen Teichen der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des UBA, mit denen sich Ausschnitte aus Teichen, Seen und Flüssen modellhaft nachbilden lassen, konnte die ökotoxikologische Wirkung dieses Wirkstoffes auf Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen in Binnengewässern nachgewiesen werden. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Was müssen Bootsbesitzer und -käufer jetzt beachten? Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen vor dem Stichtag – 31. Januar 2017 – entsorgt werden. Das UBA rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen wie zum Beispiel Recyclinghöfen. Ob ein Antifouling-Produkt Cybutryn enthält, kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) recherchiert werden. Beim Bootskauf sollte nach der Antifouling-Beschichtung gefragt werden: Ab dem 02. März 2017 dürfen keine neuen Boote mehr verkauft werden, die mit Cybutryn beschichtet sind. Für Boote, die vor diesem Termin gekauft wurden, gelten dagegen keine Einschränkungen. Wer ein bereits behandeltes Boot besitzt, kann auch weiterhin europäische Gewässer befahren. Bootsbesitzer sollten generell so weit wie möglich auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche verzichten, um die Ökosysteme in den Gewässern möglichst wenig zu belasten. Insbesondere in Seen und Flüssen können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in gutem Zustand bleiben. Mittlerweile gibt es mehrere wirksame Antifouling-Beschichtungen auf dem Markt, die ohne Biozide auskommen. * Daten und Stichtage wurden am 20.05.2016 aktualisiert
In view of the advanced development of new specific active pharmaceutical ingredients, the question arises as to whether the established standard procedures for the environmental risk assessment in the context of marketing authorization are still sufficient to adequately cover relevant effects on environmental organisms. The focus of this project is on specific test strategies for substances from the group of oncologicals, cardiologicals and statins, as well as their experimental verification in case studies. Studies with aquatic plants in the Lemna sp. Growth Inhibition Test ( OECD 221), the zebrafish embryo toxicity test (OECD 236) amended with sublethal endpoints and the comet assay with environmentally relevant cell types are discussed as possible adaptations, although not all of them proved to be suitable. Veröffentlicht in Texte | 21/2024.
Braunkohle bei Umweltbilanz aber auf letztem Platz In vielen Regionen Deutschlands wird seit Jahrhunderten Braunkohle in Tagebauen gefördert. Wo die Förderung beendet ist, bleiben riesige Krater zurück. Diese werden meist mit Wasser gefüllt oder entwickeln sich durch Grundwasseranstieg und Niederschlag selbständig zu Seen. Viele dieser Tagebauseen haben das Potenzial eine sehr gute Wasserqualität zu entwickeln. Das zeigt eine Untersuchung für das Umweltbundesamt (UBA). Die neuen, künstlichen Seen bieten Chancen für Freizeit, Erholung und Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Insgesamt bleibt die Braunkohle aber der schmutzigste Energieträger: Allein im Jahr 2014 verursachte die Braunkohle Umweltschäden in Höhe von 16,8 Milliarden Euro. Ein Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist daher dringend nötig. Untersucht wurden in der Studie insgesamt 36 Seen in der Lausitz, in Mitteldeutschland, im Rheinland, in Hessen und Bayern. In die Bewertung des ökologischen Potenzials gehen neben biologischen Komponenten wie Plankton und Wasserpflanzen auch Chemikalien im Gewässer mit ein. 19 der Seen haben ein „gutes“ oder „sehr gutes“ ökologisches Potential. 12 Seen konnten nur als „mäßig“ eingestuft werden, obwohl die sie eine intakte Biologie aufweisen. Sie sind jedoch oft mit zu viel Quecksilber oder hormonell wirksamen Tributylzinnverbindungen belastet. Ein See wurde wegen zu hoher Nährstoffgehalte als „unbefriedigend“ eingestuft. Fünf Seen konnten noch nicht abschließend bewertet werden. Bedingt durch die Abbautechnologien ergeben sich vielfältige Formen der Seen, die nicht auf natürliche Weise in den Regionen vorkommen. Alte Tagebauseen sind meist klein, neue sehr groß, wie der Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, der Senftenberger See in Brandenburg oder der Partwitzer See in Sachsen mit künftig über 1.000 Hektar Wasserfläche. In Deutschland existieren mehr als 500 Tagebauseen. Bis 2018 wird in Brandenburg und Sachsen das größte künstliche Seengebiet Europas entstehen. In der Gesamtumweltbilanz schneidet die Braunkohle weiter äußerst schlecht ab. Den wesentlichen Teil der Umweltschäden machen nämlich die Emissionen von Feinstaub, Stickstoffdioxid und Kohlendoxid aus. Sie entstehen, wenn Braunkohle zur Stromerzeugung verbrannt wird. Eine Kilowattstunde Strom aus Braunkohle verursacht Umweltschäden von fast 11 Cent/kWh. Bei Erdgas sind es nur 5 Cent/kWh. Solarstrom kommt auf lediglich 1 Cent/kWh und die Windkraft verursacht im Schnitt nur 0,25 Cent/kWh. Das spricht – trotz aller Erfolge bei der Renaturierung – eindeutig für einen schnellen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohle.
Antifouling für Sportboote belastet Gewässer Das Wasser in deutschen Freizeithäfen ist teilweise stark belastet und gefährdet die natürliche Flora und Fauna der Gewässer. Auffällig sind die Schadstoffkonzentrationen so genannter Antifouling-Wirkstoffe. Diese übersteigen laut Stichproben des Umweltbundesamts (UBA) vielfach die Umweltqualitätsnorm der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Antifouling-Wirkstoffe stammen im Wesentlichen aus den Schutzanstrichen für Sport- und Freizeitboote, die den Aufwuchs kleiner Tiere und Algen auf den Bootsrümpfen verhindern sollen. Die Stoffe können von der Schiffshaut ins Wasser übergehen und dort weiter auf Wasserpflanzen und -tiere einwirken. Das Umweltbundesamt rät dazu, Anstriche mit Antifouling-Wirkstoffen, insbesondere im Süßwasser, möglichst ganz zu vermeiden. Auf dem Ratzeburger See dürfen bereits seit Jahren Sportboote mit Antifouling-Anstrichen nicht mehr fahren. Mit seiner Untersuchung legt das Umweltbundesamt erstmalig eine gesamtdeutsche Übersicht zu Sport- und Freizeithäfen vor. Antifouling-Wirkstoffe werden in den Beschichtungen für Sportbootrümpfe vielfach eingesetzt. Sie wirken wie ein Pestizid und verhindern bei Booten den Aufwuchs von Algen, kleinen Muscheln und Krebsen. In der Regel sind diese Beschichtungen im ein- bis zwei-jährigen Rhythmus zu erneuern, da sich die Wirkstoffe mit der Zeit auswaschen. Eine besonders große Menge an Wirkstoffen gelangt in die Hafenbecken, wenn frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden. Antifouling-Wirkstoffe können sich auch außerhalb der Sportboothäfen anreichern und die Fauna und Flora der Gewässer direkt schädigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist in Deutschland hoch, denn fast 80 Prozent der deutschen Binnensportboothäfen sind zum angrenzenden Gewässer offen bzw. sind Bestandteil desselben. Das UBA ließ daher 50 Sportboothäfen von Flensburg bis zum Bodensee auf alle derzeit erlaubten Antifouling-Wirkstoffe stichprobenartig untersuchen. Im Visier stand dabei der Wirkstoff Cybutryn, der unter dem Handelsnamen Irgarol bekannt ist. In Antifouling-Anstrichen kommt er häufig vor. Irgarol ist ein Biozid kann unter anderem die Photosynthese von Pflanzen hemmen. Da sich Irgarol nur sehr langsam in der Umwelt abbaut, ist es in Gewässern lange wirksam. Bei der einmaligen Messung im Sommer 2013 lagen die Konzentrationen von Irgarol an 35 von 50 Sportboothäfen über der Umweltqualitätsnorm , den die EU- Wasserrahmenrichtlinie für diesen Stoff vorsieht. Der darin festgelegte Wert von 0,0025 Mikrogramm pro Liter darf im Jahresdurch-schnitt nicht überschritten werden. An fünf Standorten lagen die Messwerte sogar über der zulässigen Höchstkonzentration der Umweltqualitätsnorm für Irgarol. Diese beträgt 0,016 Mikrogramm pro Liter und darf nie überschritten werden. Ein Fünftel der untersuchten Standorte wies zudem erhöhte Kupfer- und Zinkkonzentrationen auf. Das Ergebnis bestätigt andere Untersuchungen, bei denen sich der Stoff sowohl in Küsten- als auch in Binnengewässern bereits in wirkungsrelevanten Konzentrationen nachweisen ließ. Eigene Untersuchungen des UBA haben gezeigt, dass für einen Teil der gemessenen Umweltkonzentrationen bereits negative Folgen für Wasserorganismen eintreten können. Das UBA rät generell davon ab, im Privatbereich Antifouling-Anstriche zu verwenden. Insbesondere an vielen Süßwasserstandorten können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in einem guten Zustand bleiben. Wer solche Schutzanstriche dennoch verwenden möchte, sollte darauf achten, dass sich die darin enthaltenen Wirkstoffe schnell in der Umwelt abbauen. Mehrere europäische Länder haben bereits Anwendungsbeschränkungen oder Verbote von irgarolhaltigen Bootsanstrichen durchgesetzt, beziehungsweise ein generelles Anwendungsverbot für biozidhaltige Antifouling-Anstriche in Binnengewässern erlassen. Dazu zählen Dänemark, Schweden und Großbritannien. In Deutschland gelten bisher nur vereinzelt regionale Anwendungsverbote für diese Art von Anstrichen, zum Beispiel in Schleswig-Holstein am Ratzeburger See. Aktuelle Bestandszahlen von Sportbooten wurden durch das Umweltbundesamt anhand von Luftbildern erhoben. Insgesamt wurde bundesweit ein Gesamtbestand von ca. 206.000 Liegeplätzen in 3091 Sportboothäfen erfasst. Nicht eingerechnet wurden Kleinsthäfen unter sechs Booten und Einzelliegeplätze. Deren Anzahl wird auf max. 20.000 geschätzt. Die Zulassung von Unterwasserbeschichtungen mit biozidhaltigen Antifouling-Wirkstoffen unterliegt EU-weit der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Um solche Produkte zu vermarkten, müssen Hersteller oder Importeure ein zwei-stufiges Zulassungsverfahren erfolgreich abschließen: Erstens muss der im Biozid-Produkt enthaltene Wirkstoff auf EU-Ebene grundsätzlich für die vorgesehene Verwendung zugelassen werden. Zweitens muss das Biozid-Produkt selbst entweder im Mitgliedstaat oder auf Unionsebene zugelassen sein, bevor es in den Verkehr gebracht und verwendet werden darf. In der 1. Stufe ist daher ein umfangreiches Dossier zum Wirkstoff vorzulegen, in dem u.a. Stoffeigenschaften, Verhalten in der Umwelt und Wirkung auf Mensch und Organismen dokumentiert werden. Auf Grundlage dieses Dossiers führt ein EU-Mitgliedsstaat federführend eine Risikobewertung des Wirkstoffs durch. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet die EU-Kommission über die Zulassung des Wirkstoffs. Zentraler Bestandteil für den Umweltbereich ist u.a. ein Vergleich der erwarteten Umweltkonzentration im Wasser (z.B. in Sportboothäfen) mit den aus ökotoxikologischen Tests abgeleiteten Wirkungsschwellen an Organismen (z.B. Algen, Wasserflöhe oder Fische). Werden insgesamt die Risiken für Mensch und Umwelt als gering bewertet und erzielt der Wirkstoff seine bestimmungsgemäße Wirkung, so kann er prinzipiell in Antifouling-Produkten eingesetzt werden, die dann in der 2. Stufe national zugelassen werden müssen. Bisher ist noch kein Antifoulingprodukt zugelassen. Alle Antifoulings sind derzeit noch aufgrund von Übergangsregeln ungeprüft auf dem Markt.
Der Verband Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) und das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) haben gemeinsam die Schleie (Tinca tinca) zum Fisch des Jahres 2007 gewählt. Der Lebensraum der Schleie ist vor allem durch den weiteren Ausbau von Fließgewässern und den damit verbundenen Rückgang von Wasserpflanzen gefährdet. In stehenden Gewässern ist die Überdüngung ein zusätzlicher Gefährdungsfaktor für die Bestände. Dass die Schleie vielerorts noch häufig vorkommt, ist vor allem Besatzmaßnahmen zu verdanken.
90 Prozent weniger Schadstoffausträge durch gute Planung möglich Aus Baumaterialien wie Dachbahnen, Dachsteinen, Außenputzen und Außenfarben können während der Bauphase schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Für das Forschungsprojekt wurden in zwei Berliner Neubaugebieten über anderthalb Jahre hinweg Proben des Regenwasserabflusses von Fassaden, Dächern und im Regenwasserkanal genommen, auf Schadstoffe und Schwermetalle analysiert und durch Modellierung auf andere typische Neubaugebiete übertragbar gemacht. Demnach gelangen insbesondere Biozide, Schutzmittel gegen Durchwurzelung sowie Zink in bedenklichen Konzentrationen in die Umwelt. Auch potenziell umweltschädliche Abbauprodukte der Biozide konnten gefunden werden. Die gute Nachricht: Die Schadstoffeinträge aus der Gebäudehülle lassen sich mit geringem Aufwand nahezu vollständig vermeiden. Aus dem Gewässermonitoring ist bereits bekannt, dass in städtischen Gebieten Schadstoffe in teils deutlich erhöhten Konzentrationen mit dem Regenwasser in die Umwelt gelangen. Allerdings konnte bislang nur in Einzelfällen nachgewiesen werden, welche Schadstoffe aus welchen Materialien dies sind. Die aktuelle Studie zeigt nun, dass vor allem die Biozide Diuron und Terbutryn aus Fassaden, die Durchwurzelungsschutzmittel Mecoprop und MCPA aus Dachbahnen, sowie Zink aus Dach und Fassade (verzinkte Fensterbänke, Zinkabdeckungen auf dem Dach, Putze und Anstriche) in die Umwelt gelangen. Die Biozide Diuron und Terbutryn werden als Schutzmittel gegen Algen- und Pilzbewuchs eingesetzt, die Herbizide Mecoprop und MCPA verhindern die Durchwurzelung von Baumaterialien durch Pflanzen. Die gemessenen Konzentrationen überschritten die Zielwerte (Umweltqualitätsnormen) für Oberflächengewässer zum Teil deutlich. Viele weitere Stoffe hingegen waren in ihrer Konzentrationshöhe unauffällig. Die nachgewiesenen Biozide und Herbizide können toxisch auf Lebewesen wie Wasserpflanzen (verminderte Fotosynthese), Kleinkrebse (verminderte Mobilität) und Fische (Verformung der Eier) wirken. Chronische Toxizität von Zink gegenüber Süßwasserorganismen – z.B. Beeinträchtigung von Wachstum und Mobilität – ist ebenfalls bekannt. Die Studie untersuchte auch, wie die Freisetzung von Schadstoffen aus Bauprojekten in die Umwelt minimiert werden kann. Demnach kann durch Berücksichtigung der Umweltbelange bereits in einer frühen Planungsphase der Eintrag um mehr als 90 Prozent reduziert werden. So verringert zum Beispiel ein breiter Dachüberstand an allen Fassaden den Kontakt mit Regenwasser. Wenn die Fassade trocken bleibt, kann nichts bzw. wenig auslaugen. Oft können auch biozid- bzw. herbizidfreie Bauprodukte eingesetzt werden. So finden sich beispielsweise häufig Durchwurzelungsschutzmittel in Dachmaterialien, die gar nicht als Gründächer geplant sind – was den Einsatz des Herbizids hier überflüssig macht. Fassaden mit mineralischem Putz schützen auch ohne Biozide vor unerwünschtem Bewuchs: Sie haben einen hohen pH-Wert , den Algen und Pilze nicht vertragen. Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes für Gebäudeplanung zeigt verschiedene Musterlösungen für die umweltfreundliche Bauplanung von Dächern, Fassaden und Grundstücken. Die Untersuchungen fanden von Sommer 2018 bis Winter 2020 in Berlin in zwei Neubaugebieten ähnlicher Größe und typischer Bauweise statt. Diese umfassten jeweils Gebäude mit ca. 120 Wohnungen, die mit verputzten Fassaden (Wärmedämmverbundsystem) sowie mit und ohne Dachbegrünung erbaut waren. Für einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren wurden für jedes Gebiet Proben des Regenwasserabflusses von Fassaden, vom Dach und Gesamtgebiet (Regenwasserkanal) genommen und auf in den Bauprodukten enthaltene organische Stoffe und Schwermetalle analysiert. Die Messergebnisse wurden anschließend modelliert und können so auf Neubauprojekte ähnlichen Umfangs übertragen werden. Die Studienergebnisse sollen auch in die Vergabekriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einfließen. Das UBA plant, der Jury Umweltzeichen neue Umweltzeichen und Vergabekriterien für Dachbahnen, Dachsteine, Außenputze und Außenfarben vorzuschlagen. Bereits im Sommer 2022 soll der Blaue Engel für Dachbahnen als erste neue Produktgruppe eingeführt werden. Mit Hilfe des Blauen Engels können alle, die Bau- und Renovierungsarbeiten planen, freiwillig die Nachfrage nach umweltschonenden Bauprodukten stärken und die urbane Umwelt entlasten.
Von der Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen wurde zur Blume des Jahres 1998 die Krebsschere (Stratiotes aloides) ausgewählt.
Der Förderkreis Sporttauchen e.V. (FKS) hat die Krebsschere (Stratiotes aloides) zur Wasserpflanze des Jahres 2003 gewählt.
Der Förderkreis Sporttauchen e.V. (FKS) hat das Großes Nixenkraut (Najas marina) zur Wasserpflanze des Jahres 2007 gewählt.
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