Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir erweitern hiermit unsere 1. Anfrage mit heutigem Datum zu dem obigen Komplex mit weiteren Fragestellungen. Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass der Unterzeichner bekanntermaßen in Personalunion Bürger, Vereinsvorsitzender KONTRA und Chefredakteur der KONTRA-MAGAZINE ist. Zulässig ist das auch durch Mitteilung des LDI NRW. Das ist insofern von Bedeutung, weil die Redaktion nicht nur Autorin von Vereinsmitteilungen ist, sondern auch presserechtlich relevant und im KONTRA-Impressum nachlesbar die Herausgeberin der KONTRA-Homepages ist – und die in diesem Zusammenhang passierten Angriffe, Lahmlegungen und Hackings sowohl auf die Homepages wie auch auf die vereinsinterne PC-Struktur nicht nur allgemein strafrechtlich relevant sind, sondern auch ein Angriff auf die Pressefreiheit darstellen. Weiter: 1. Ist es richtig, dass die Normenkontrolle vor dem OVG den Bebauungs-Plan unwirksam gemacht hat? 2. Ist es richtig, dass der Bauvorbescheid vom VG aufgehoben worden ist? 3. Dennoch sind offenbar einige Bauvorhaben weitergelaufen – möglicherweise mit anderen Genehmigungen oder in Bereichen, die vom Bebauungsplan nicht betroffen sein könnten. Ist das so? Zu diesem Punkt möchten wir wissen: Es sind auf dem Brammenring weitere Baumaßnahmen wie die Golf Anlage, der „Hochzeitsmarkt“ und Randbebauungen passiert. Es wurde aber die gesamte Bebauung Brammenring für unwirksam erklärt. Wurde ignoriert, dass solche Bebauungen verboten sind? Oder aufgrund welcher rechtlich zulässigen Verhältnisse konnten diese Bebauungen genehmigt und durchgeführt werden? Benennen Sie für sämtliche schon nach dem 1. Urteil der VG Düsseldorf erfolgten Bebauungen die Rechtsgrundlage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es schreibt Ihnen hier nicht nur der Unterzeichner als Bürger, sondern auch als Vorsitzender des seit 9 Jahren bestehenden nur ehrenamtlich arbeitenden Vereins KONTRA - zusammen mit der ehrenamtlich arbeitenden Redaktion MAGAZIN KONTRA AKTUELL mit ihm als unterzeichnenden Chefredakteur. Wir hatten dem Oberbürgermeister Anfragen wg. der Natur-Vernichtung auf dem Brammenring gestellt. Ob es eine UVP für dieses Gebiet gegeben habe. Keine dieser Anfragen wurde beantwortet, lediglich in einem Fall gab es einen „Bescheid“ dass es eine gültige UVP gäbe. Dabei wurden dort hunderte von Tier- und Pflanzenarten – viele auf den Roten Listen stehend – vernichtet. Die tatsächlichen Fakten zu diesem Fall haben wir inzwischen investigativ wie auch aus offen zugänglichen Quellen ermittelt: Auf dem sich in rund 50 Jahren weitgehend unberührt gebliebenen Brammenring mit seiner Tier- und Pflanzenwelt sollte zunächst (angeblich!) nur ein sehr großer Sportfachmarkt, tatsächlich aber eine komplette Bebauung entstehen. Mit dem Sportsupermarkt, anderen Firmen – und einer Luxus-Wohnbebauung. Entsprechende Architekten-Entwürfe haben wir vorliegen! (Hatten)Sie auf Ihren Websites übrigens auch. Frage 1: Ist es richtig, dass am 15. August 2019 in einer gemeinsamen Klage gegen den Bauvorbescheid mehrere Ruhrgebietsstädte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgingen? Frage 2: Ist es richtig, das mit Urteil v. 8.04.22 das VG Düsseldorf den Bauvorbescheid v. 4.07.2019 aufhob und die Genehmigung für rechtswidrig erklärt wurde? Frage 3: Ist es richtig, dass bezüglich des Bebauungs-Planes VBB 27 „Brammenring“ ein Antrag auf ein Normenkontroll-Verfahren von der Stadt Bottrop – eingebunden in ein gemeinsames Vorgehen der weiteren Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen – beim OVG Münster eingereicht wurde? Frage 4: Ist richtig, dass mit Urteil v. 27.02.23 der Bebauungs-Plan für unwirksam erklärte? Weil das gesamte Brammenring-Gelände für eindeutig schützenswert benannt wurde und das dadurch auch künftig keine gültige UVP erstellt werden könne? Womit wir also belogen wurden? Die Aktenzeichen: Normenkontrolle: 10 D 26/20.NE / Berufungsverfahren gegen VG-Urteil: 10 A 1136/22 / Erstinstanz VG Düsseldorf 25 K 6111/19. Frage 5: Haben Sie Erkenntnisse, wer z.B. im Lichte der anstehenden Kommunalwahl und unserer investigativen Ermittlungen durch Hacking versucht hatte und noch auch jetzt noch weitermacht, die Veröffentlichung über das Brammenring-Desaster zu verhindern? Wir haben das OVG Münster mit einem Qualifizierten Hinweis auf das auf dem Brammenring passierte Desaster – mit ausführlicher Foto-Dokumentation – hingewiesen, wie das Gebiet zerstört wurde. Die Missachtung der über die Instanzen hinweg gefällten Gerichtsurteile darüber stellt aus unserer Sicht einmal mehr das Rechtsverständnis von Stadt und anderen Beteiligten in das richtige Licht und dürfte einmalig sein. Wie das Gericht darauf reagieren wird, wissen wir nicht – aber mit einem Einschreiben/Rückschein ist eine Akteneinlage/ein Aktenzeichen sichergestellt. Das war uns wichtig! Da diese Thematik sehr komplex noch weitergeht, werden wir mit weiteren kurzfristigen und tiefergehenden Anfragen als Nachtrag weitere Fragen stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
In diesem Projekt werden - vor allem mit Diplomarbeiten - oekonomische Aspekte der Wasserwirtschaft betrachtet. Dabei geht es um geeignete Preissetzungsverfahren ebenso wie um Kosten-Nutzen-Analysen zu speziellen Investitionen in diesem Bereich.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege an Kreisverkehren, Einmündungen und Kreuzungen auch in NRW regelmäßig so weit von der Fahrbahn abgerückt, dass diese nicht mehr zusammengehören und der Radweg nicht mehr an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt und ein Zeichen 205 aufgestellt wird. Ich erbitte die Übersendung aller vorhandenen Informationen zu folgenden Themen: - den Auswirkungen obengenannter Konstellation auf die Benutzungspflicht für Fuß- und Radverkehr sowohl am Knotenpunkt als auch auf der Stecke - der Notwendigkeit von Rückführungen auf die Fahrbahn von Fuß- und/oder Radverkehr, sobald der vormals straßenbegleitende Weg zu einem eigenständigen Weg wird - ob der selbe Weg an unterschiedlichen Abschnitten gleichzeitig straßenbegleitend und eigenständig sein kann - den Auswirkungen eines abgesetzten Weges auf den Vorrang des Fußverkehrs beim Abbiegen nach § 9, Abs. 3, S. 3 StVO Das Ministerium kann gerne alternativ und bevorzugt stattdessen auch zu diesen Themen Stellung nehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Niederschlag ist eine wichtige Komponente des hydrologischen Kreislaufs. Um zu verstehen, wie sich der Wasserhaushalt in einem sich erwärmenden Klima verändert, ist ein umfassendes Verständnis der Niederschlagsbildungsprozesse erforderlich. In den mittleren Breiten wird der meiste Niederschlag unter Beteiligung der Eisphase in Mischphasenwolken erzeugt, aber die genauen Interaktionen zwischen Eis, flüssigem Wasser, Wolkendynamik, orografischem Antrieb und Aerosolpartikeln während der Eis-, Schnee- und Regenbildung sind nicht gut verstanden. Dies gilt insbesondere für Bereifungs- und Sekundäre Eisproduktion (SIP) Prozesse, die mit den größten quantitative Unsicherheiten in Bezug auf die Schneefallbildung verbunden sind. Die Lücken in unserem Verständnis von SIP- und Bereifungsprozesse zu schließen, ist vor allem für Gebirgsregionen entscheidend, die besonders anfällig für Änderungen des Niederschlags und des Wasserhaushalts, wie z.B. des Verhältnisses zwischen Regen und Schneefall, sind. In diesem Antrag wird ein Forschungsprojekt vorgeschlagen, das sich dem Verständnis von Bereifungs- und SIP-Prozessen in komplexem Terrain widmet. Dazu werden wir ein innovatives, simultan sendendes und simultan empfangendes (STSR), scannendes W-Band-Wolkenradar zusammen mit einer neuartigen In-situ-Schneefallkamera eine ganze Wintersaison lang in den Rocky Mountains von Colorado, USA betreiben. Die Instrumente werden Teil der Atmospheric Radiation Measurement (ARM) Surface Atmosphere Integrated Field Laboratory (SAIL) Kampagne sein, bei der ein Ka-Band und ein X-Band Radar eingesetzt werden. Durch die Kombination von spektralen polarimetrischen und Multifrequenz-Doppler-Radarbeobachtungen mit empirischen und Bayes'schen Machine Learning Verfahren werden wir Bereifungs- und SIP-Ereignisse identifizieren und deren Einfluss auf die Schneefallrate quantifizieren. Dies erfordert die Erweiterung des Passive and Active Microwave radiative TRAnsfer Modells (PAMTRA) mit zusätzlichen polarimetrischen Variablen und modernsten Berechnungen von Streueigenschaften. Durch die Nutzung der umfangreichen kollokierten Messungen während SAIL wird es ermöglicht, die beobachteten Prozessraten mit Umweltbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Flüssigwasserpfad sowie mit der Wolkendynamik in Beziehung zu setzen. Darüber hinaus werden wir einen besonderen Fokus auf den Einfluss von vertikalen Luftbewegungen legen, die unter orographischen Bedingungen häufig auftreten. Zusammengenommen wird das vorgeschlagene Projekt unser Verständnis von Bereifungs- und SIP-Prozessen in komplexem Gelände verbessern.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zugang zu allen verfügbaren Geodaten zu dokumentierten Waldbränden in Nordrhein-Westfalen für die letzten zwanzig Jahre. Gefragt sind maschinenlesbare Formate wie Shapefile, GeoJSON oder vergleichbare strukturierte Datensätze, die mindestens Datum des Ereignisses sowie die Geometrie der verbrannten Fläche enthalten Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem FAQ zur Waldbrandstatistik (https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik) darauf hin, dass Einzeldaten mit Angaben zu Datum, Größe und Ursache bei den zuständigen Länderministerien einzuholen sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob diese Daten bei Ihnen vollständig vorliegen und in welcher Form sie bereitgestellt werden können. Falls nur Teilbestände existieren, bitte ich um Angabe des Umfangs sowie etwaiger weiterer Stellen, bei denen ergänzende Informationen geführt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dieses Projekt beinhaltet die umweltgerechte Modernisierung des Naturzentrums Schiefergraben und des Natur- und Erholungszentrums Wippra im Landkreis Mansfelder Land. Hiermit wird das Ziel verfolgt, touristische Einrichtungen der Region zu erhalten, sie wirtschaftlich zu stabilisieren und sie somit zu einem Arbeitskraeftepotential zu entwickeln. Das vorhandene Beherbergungsniveau entsprach groesstenteils nicht dem bundesdeutschen Standard. So sind groessere Sanierungsarbeiten, z.B. Daecher und Sanitaeranlagen, dringend erforderlich, um ein Weiterbestehen der Objekte ueberhaupt gewaehrleisten zu koennen. Die gesamten Investitionsmassnahmen waren so geplant , dass dabei eine Betriebskostensenkung ( z.B. Energie- u. Wasserkosten ) und eine kontinuierliche Attraktivitaetssteigerung der Objekte erzielt werden kann. Im Jahre 1999 wurde eine Schilfklaeranlage mit Vollrecycling des gereinigten Abwassers im Naturzentrums Schiefergraben, die groesste in Sachsen-Anhalt, errichtet. Das neue Antlitz der Objekte, das Natur- und Erholungszentrum in Wippra einbezogen, und das deutlich verbesserte Niveau der Unterbringung hat inzwischen zu einem erheblichen Anstieg der Uebernachtungen gefuehrt. So wurden 1999 im Natur- und Erholungszentrum Wippra rund 9800 Uebernachtungen und im Naturzentrum Schiefergraben rund 12 000 Uebernachtungen registriert. Fuer das Jahr 2000 zeichnete sich fuer beide Objekte eine Stabilisierung der Auslastung ab. So konnten insgesamt rund 21.000 Uebernachtungen registriert werden. Diese sehr erfreuliche Entwicklung fuehrt unweigerlich zu einer Stabilisierung der Arbeitsplaetze in den Einrichtungen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben (insb. auch Erlässe), die thematisieren, ob, wann besonders und inwieweit FGÜs an innerörtlichen Kreisverkehren angeordnet werden müssen. - Soweit vorhanden auch in welchen Fällen die Straßenverkehrsbehörde eine derartige Anordnung an einer starkbefahrenen Landesstraße verweigern darf. => in elektronischer Form Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Erlässe/Unterlagen zur Anordnung von T30 an FGÜs (innerorts, Kreis/Landes/Bundesstraßen), die aufgrund der neuen Rechtslage (Änderung StVO und VwV-StVO) nun deutlich vereinfacht möglich sind. Insbesondere zu möglichen Kriterien, die die Straßenverkehrsbehörden zu berücksichtigen haben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Die Wechselwirkungen von solaren Strahlungsflüssen und biologischen Prozessen haben fundamentale Auswirkungen auf physikalische Prozesse, Verfügbarkeit von Nährstoffen und Primärproduktion in den oberen Ozeanschichten, sowie den Austausch von Gasen mit der atmosphärischen Grenzschicht. Durch die Absorption solarer Strahlung tragen optisch aktive Wasserinhaltsstoffe zur Erwärmung der oberflächennahen Ozeanschichten bei und beeinflussen so über die Temperaturabhängigkeit der Stoffwechselraten von marinem Phytoplankton Primärproduktion und Export von Biomasse. Aufgrund der im Vergleich mit dem offenen Ozean stärker variablen Konzentrationen von anorganischen Schwebstoffen und CDOM (coloured dissolved organic matter, im Folgenden als Gelbstoff bezeichnet) ist die Zusammensetzung der Wasserinhaltsstoffe in Küstengewässern und Schelfmeeren oftmals durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Die Bildung von Gelbstoff und Änderungen in dessen Zusammensetzung aufgrund nicht-konservativer Prozesse hängen dabei in hohem Maße von der Lichtverfügbarkeit, weiterer Umweltbedingungen sowie der Zusammensetzung des Phytoplanktons ab. Darüber hinaus haben heterogene Verteilungen von Phytoplanktonpigmenten und anderen Wasserinhaltsstoffen Auswirkungen auf sub-mesoskalige vertikale Mischungsprozesse und advektive Flüsse, und damit auch auf Wassertemperatur und dichte, sowie das oberflächennahe Nährstoffangebot. Ein gutes Verständnis der Energieflüsse an der Ozeanoberfläche und in den oberen Ozeanschichten sowie deren Auswirkungen auf den Wärmehaushalt in Küstengewässern und Schelfmeeren ist von großer Bedeutung für die Modellierung des regionalen ozeanischen Klimas. Das vorgeschlagene Projekt hat zum Ziel, den Beitrag von optisch aktiven Wasserinhaltsstoffen (einschließlich Phytoplankton, Gelbstoff und anorganischen Schwebstoffen) zu den Energieflüssen in den oberen Ozeanschichten und durch die Ozeanoberfläche hindurch zu quantifizieren. Es soll untersucht werden, inwieweit die heterogene Verteilung von Wasserinhaltsstoffen die sub-mesoskaligen vertikalen turbulenten Austauschvorgänge und advektiven Flüsse beeinflusst, und inwieweit die Lichtattenuation durch Gelbstoff Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Phytoplanktons hat. Zu diesem Zweck soll ein gekoppeltes Atmosphäre Ozean Zirkulationsmodell mit integriertem bio-optischem Modul synchron mit einem Atmosphäre Ozean Strahlungstransportmodell betrieben werden, so dass Erwärmungsraten aufgrund hochvariabler Konzentrationen von optisch aktiven Inhaltsstoffen mit hoher Genauigkeit berechnet, und so deren Auswirkungen auf die biophysikalischen Prozesse im Ozean analysiert werden können.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 110 |
| Kommune | 2 |
| Land | 19 |
| Zivilgesellschaft | 52 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 80 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 76 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 22 |
| offen | 155 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 159 |
| Englisch | 38 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 131 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 93 |
| Lebewesen und Lebensräume | 160 |
| Luft | 60 |
| Mensch und Umwelt | 178 |
| Wasser | 178 |
| Weitere | 172 |