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Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen 14a/03 (Mineralbrunnen 3) in Bad Liebenwerda zur Mineralwasser- und Getränkeherstellung, Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH

Die Mineralquellen Bad Liebenwerda GmbH, Am Brunnenpark 1-4 in 04924 Bad Liebenwerda, beantragte nach §§ 8 ff. WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen 14a/03 in Bad Liebenwerda (Gemarkung Bad Liebenwerda, Flur 20, Flurstück 408) mit einer maximalen Entnahmemenge von 150.000 m³/a. Nach Nummer 13.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG ist für das beantragte Vorhaben zur Feststellung der UVP-Pflicht eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne der §§ 5, 7 ff UVPG durchzuführen.

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 8 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz für die Grundwasserentnahme aus Brunnen HyBug 1/94, Brunnen HyBug 1/98 und Brunnen HyBug 1/23 zur Mineralwassergewinnung der Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH

Die Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH, Am Hasenwinkel 3, 38889 Blankenburg, beantragt bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreis für sich und ihre Rechtsnachfolger die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 8 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entnahme von Grundwasser aus den bestehenden Brunnen HyBug 1/94 (Flur 48, Flurstück 485/13, Gemarkung Blankenburg), Brunnen HyBug 1/98 (Flur 48, Flurstück 485/13, Gemarkung Blankenburg) und Brunnen HyBug 1/23 (Flur 48, Flurstück 6641, Gemarkung Blankenburg) zur Mineralwassergewinnung. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Die von der Harzer Mineralquelle Blankenburg GmbH beantragte Gesamtwasserentnahmemenge aus den 3 Brunnen beträgt 350.000 m³/a.

Neue Löschwasserentnahmestellen für Einheitsgemeinde Osterwieck

Der Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Inneres und Sport weiterhin kontinuierlich gestärkt. Staatssekretär Klaus Zimmermann hat heute gleich zwei Fördermittelbescheide über jeweils 50.000 Euro an die Einheitsgemeinde Osterwieck (Landkreis Harz) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in den Ortsteilen Stötterlingen und Göddeckenrode übergeben. Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Die Sicherheit in unseren Kommunen hängt nicht nur vom schnellen Reagieren der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Ernstfall ab, sondern auch von der Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen. Dazu gehört neben einer guten technischen Ausstattung der Feuerwehren auch eine flächendeckende Löschwasserversorgung. Gerade in regenarmen Zeiten, wenn natürliche Wasserquellen versiegen oder stark beansprucht werden, sind verlässliche Löschwasserversorgungen unerlässlich, um Engpässe bei der Brandbekämpfung zu vermeiden. Der Neubau von Löschwasserentnahmestellen ist daher ein wichtiger Schritt für den Schutz von Leben sowie Hab und Gut.“ Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Nichtöffentliche Wasserversorgung

Nichtöffentliche Wasserversorgung Energieerzeuger, Industrien und Bergbauunternehmen decken ihren Wasserbedarf fast ausschließlich über eigene Gewinnungsanlagen. Im Jahr 2019 entnahmen sie 14,2 Mrd. m³ Wasser. In Deutschland wird das meiste Wasser mit 8,8 Mrd. m³ von der Energieversorgung entnommen. Für die Anlagenkühlung nutzen die Betriebe der nicht öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2019 ca. 85 % des entnommenen Wassers. Sinkender Wasserbedarf, sinkende Wasserentnahmen In Deutschland entnahm die Energieversorgung rund 97 %, Betriebe des verarbeitenden Gewerbes etwa 72 % und Bergbauunternehmen ca. 99 % der benötigten Wassermengen über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser. Im Jahr 2019 entnahmen sie einschließlich der Landwirtschaft insgesamt eine Wassermenge von etwa 14,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Die Wasserentnahmen für die Energieversorgung waren nach einem leichten Anstieg im Jahr 2010 und einem deutlichen Rückgang 2013 auch 2019 weiterhin rückläufig. Die Wasserentnahmen für Bergbau und ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠ waren kontinuierlich rückläufig. Seit dem Jahr 1991 sanken die Wasserentnahmen für Energie, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe um ca. 64 %. Allerdings stiegen im Jahr 2016 die Wasserentnahmen für das verarbeitende Gewerbe leicht um knapp 4 % im Vergleich zu 2013, im Jahr 2019 waren sie ebenfalls wieder rückläufig, um etwa 7% im Vergleich zu 2013. Die Betriebe verwenden nicht nur selbstgewonnenes Wasser, sondern erhalten zusätzlich einen geringen Teil - den sogenannten Fremdbezug - über die Öffentliche Wasserversorgun g oder aus anderen Unternehmen. Im Jahr 2019 ergab sich insgesamt aus Eigengewinnung und Fremdbezug eine Wassermenge (das Wasseraufkommen) von 16,1 Mrd. m³ für die Betriebe der Energieversorgung, des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbaus. Dies war die Wassermenge, die in den Betrieben als Kühl- oder Produktionswasser beziehungsweise für die Versorgung der Belegschaft genutzt wurde. Ein Teil dieser Wassermenge wurde ungenutzt abgeleitet. Hoher Kühlwasserbedarf bei der Energieversorgung Der Wasserbedarf der einzelnen Branchen ist unterschiedlich hoch. In Deutschland hat die Energieversorgung den größten Wasserbedarf. Die entnommene Wassermenge wird fast ausschließlich zu Kühlzwecken eingesetzt. Für die Energiebereitstellung entnahmen die Energieversorger im Jahr 2019 gut 44 % der Gesamtentnahmen aller relevanten Nutzergruppen von 20 Mrd. m³ – das waren ca. 8,8 Mrd. m³. Dabei deckten die Kraftwerke ihren Wasserbedarf nahezu vollständig über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern. Der fremdbezogene Anteil lag bei knapp 3 %, dadurch lag das Wasseraufkommen für die Energieversorgung bei 9,1 Mrd. m³. Das Wasser wurde nach dem Gebrauch wieder in die anliegenden Oberflächengewässer eingeleitet (siehe Abb. „Wasseraufkommen für die Energieversorgung“). Bei den Unternehmen des Bergbaus und der Verarbeitenden Gewerbe verzeichnen wir eine andere Entwicklung. Zwar nahm auch hier der Wasserbedarf kontinuierlich ab, aber seit dem Jahr 2001 stieg der Anteil der Wassermenge, die über Dritte bezogen wurde an. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug die Wassermenge aus Eigengewinnung und Fremdbezug ca. 8,65 Mrd. m³, der Anteil des Fremdbezuges betrug 10,3 %. Dagegen stieg die Fremdversorgungsquote im Jahr 2019 auf 23,3 % bei einem Wasseraufkommen von ca. 7,0 Mrd. m³ (siehe Abb. „Wasseraufkommen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe“). Effizienter Wassereinsatz durch Mehrfach- und Kreislaufnutzung* Einen geringen Teil der durch Eigengewinnung und Fremdbezug zur Verfügung stehenden Wassermenge leiten die Betriebe ungenutzt wieder ab. Auch geben Betriebe Wasser an andere Nutzer ab. Die eingesetzte Wassermenge ist deshalb geringer als das statistisch erfasste Wasseraufkommen. Im Jahr 2016 betrug das eingesetzte Frischwasser in Deutschland insgesamt 18,8 Mrd. m³. Seit 1991 ging die eingesetzte Wassermenge in Kühl- und Produktionsprozessen von 29 Mrd. m³ um etwa ein Drittel zurück. Das liegt in erster Linie an dem effizienten Umgang mit Wasser, der auch durch Mehrfach- und Kreislauftechnologien unterstützt wird. Im Jahr 2016 wurden knapp 9 % des eingesetzten Wassers über entsprechende Mehrfach- und Kreislauftechnologien geführt. Mehrfachnutzung bedeutet, dass die eingesetzte Wassermenge nacheinander für verschiedene Zwecke genutzt wurde, bei einer Kreislaufnutzung wurde das Wasser umgewälzt und für denselben Zweck wiedergenutzt. Kühlwasser: Regionale Unterschiede beachten* Die Auswertung des für die Kühlung in allen Sektoren eingesetzten Wasser verdeutlicht regionale Unterschiede. So ist der Kühlwasserbedarf in der Flussgebietseinheit (FGE) Rhein leicht gesunken (2016: 8,1 Mrd. m³ / 2013: 8,2 Mrd. m³), eine deutliche Reduzierung ist in der FGE Weser von3,5 Mrd. m³ 2013 auf 2,2 Mrd. m³ 2016 erkennbar. Angestiegen ist die für Kühlzwecke eingesetzte Wassermenge hingegen in den FGE Elbe (2013: 3,4/ 2016: 4,3 Mrd. m³) und Oder (2013: 0,18 Mrd. m³/ 2016: 0,32). Nutzung verschiedener Wasserquellen* Im Jahr 2016 gewannen die produzierenden und ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠ etwa 86,3 % ihrer Wassermenge aus Oberflächengewässern, das heißt aus Flüssen, Seen oder Talsperren sowie aus Meer- und Brackwasser und z.B. Niederschlag. Weitere 10,6 % entnahmen sie aus Grund- und Quellwasser sowie etwa 3,1 % aus Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser. Interessant ist ein Vergleich mit der Landwirtschaft. Deren Anteil an den Gesamtwasserentnahmen beträgt weniger als 1,5 %. Im Jahr 2016 waren dies etwa 0,3 Milliarden Kubikmeter. Insbesondere für die Bewässerung versorgt sich die Landwirtschaft aus Grundwasservorkommen. Die Grundwasserentnahmen lagen im Jahr 2016 bei ca. 76,3 %, 22,4 % wurde aus Oberflächengewässern entnommen (siehe Abb. „Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe 2016“). *Für diese Textabschnitte wurden keine aktualisierten Zahlen durch das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt.

1. Navigation

1. Navigation 1.1 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Reisen zu planen und auf Binnenwasserstraßen zu navigieren; dazu gehört auch die Fähigkeit, unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln und der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt die logischste, wirtschaftlichste und umweltfreundlichste Reiseroute zum Be- bzw. Entladeziel auszuwählen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur zu navigieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der durch die Binnenschifffahrt genutzten nationalen und internationalen Wasserstraßen, der geografischen Lage von Flüssen, Kanälen, Seehäfen, Binnenhäfen und des Zusammenhangs mit den Ladungsströmen. Kenntnis der Binnenwasserstraßenklassifizierung der CEMT ( Conférence européenne des ministres des transports ) und der Abmessungen der Wasserstraße im Verhältnis zu den Fahrzeugabmessungen unter Einsatz moderner Informationssysteme. Fähigkeit, unter Einsatz relevanter Informationsquellen Wasserstände, Tiefe sowie Tiefgang und Brückendurchfahrtshöhe zu berechnen. Fähigkeit, Entfernungen und Fahrzeit unter Verwendung von Informationsquellen zu Entfernungen, Schleusen, Beschränkungen, Fahrgeschwindigkeit oder Fahrzeit zu berechnen. Kenntnisse zu Haftung und Versicherung. Fähigkeit, Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal Anweisungen für die sichere Ausführung von Aufgaben zu erteilen. 2. die für die Navigation auf Binnenwasserstraßen geltenden Verkehrsregeln zu beachten und anzuwenden, um Schäden zu vermeiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Fahrregeln wie der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt für die befahrene Binnenwasserstraße, um Schäden zu vermeiden ( z. B. durch Kollision). Fähigkeit, die einschlägigen für die befahrene Wasserstraße geltenden Verkehrsregeln anzuwenden. 3. die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Umweltaspekte bei der Fahrt auf Binnenwasserstraßen. Fähigkeit, nachhaltige und ökonomische Schifffahrt zu treiben im Hinblick auf z. B. Kraftstoffeffizienz, Bunkervorgang, Emissionswerte, Flachwassereffekte, Anschluss an die Landstromversorgung und Abfallentsorgung. 4. den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung zu tragen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wasserbauwerken, Wasserstraßenprofilen und Schutzbauten auf die Navigation. Fähigkeit, verschiedene Arten von Schleusen mit verschiedenen Schleusungsvorgängen, verschiedene Arten von Brücken, Kanal- und Flussprofilen zu durchfahren sowie "sichere Häfen" und Übernachtungshäfen zu nutzen. 5. mit aktuellen Karten, Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer sowie anderen Veröffentlichungen zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Navigationshilfen. Fähigkeit, gegebenenfalls Navigationshilfen zu verwenden, z. B. Satellitenpositionssystemnavigation. Fähigkeit, nautische Karten unter Berücksichtigung von Faktoren im Zusammenhang mit Genauigkeit und Kartenangaben, wie Kartendatum, Symbolen, Tiefeninformationen, Bodenbeschreibung, Tiefen und Datum ( WGS 84), und internationale Kartenstandards wie Inland ECDIS zu nutzen. Fähigkeit, nautische Veröffentlichungen wie Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer zu nutzen, um die erforderlichen Informationen für eine sichere Navigation zu sammeln, sodass jederzeit die Gezeitenhöhe, Informationen zu Vereisung, Hochwasser oder Niedrigwasser, Liegeplätzen und Hafenverzeichnissen verfügbar sind. 6. die einschlägigen Verkehrsüberwachungsinstrumente zu nutzen und anzuwenden. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Signale. Fähigkeit, Tag- und Nachtzeichen wie Leitfeuer zu nutzen. Kenntnis von Inland AIS , Inland ECDIS, elektronischen Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer, Binnenschifffahrtsinformationsdiensten ( river information services - RIS ), überwachten und unüberwachten Schiffsverkehrsdiensten ( vessel traffic services - VTS ) und deren Komponenten. Fähigkeit, Verkehrsinformationsinstrumente zu nutzen. 1.2 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, seine Kenntnisse der geltenden Besatzungsvorschriften, einschließlich seiner Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft, anzuwenden. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die erforderlichen Qualifikationen und Besatzungsmitglieder anhand der anwendbaren Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen auszuwählen; dies schließt Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft ein. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Mindestbesatzungsanforderungen und vorgeschriebenen Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal. Kenntnis der Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit und die medizinischen Untersuchungen von Besatzungsmitgliedern. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten in Schifferdienstbüchern. Kenntnis der anwendbaren Betriebsarten und der Mindestruhezeit. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten im Bordbuch. Kenntnis der Vorschriften über die Arbeitszeit. Kenntnis der Anforderungen für besondere Berechtigungen. Kenntnis der speziellen Besatzungsanforderungen für Schiffe, die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) unterliegen, Fahrgastschiffe und mit Flüssigerdgas betriebene Fahrzeuge, sofern anwendbar. Fähigkeit, den Besatzungsmitgliedern Anweisungen hinsichtlich Dienstantritt und Dienstende zu erteilen. 1.3 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, bei Gewährleistung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs unter allen Bedingungen auf Binnenwasserstraßen Fahrzeuge zu führen und zu manövrieren; dies gilt auch für Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, wofür Grundkenntnisse des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) erforderlich sind. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. unter Berücksichtigung der geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptbinnenwasserstraßen auf diesen zu fahren und zu manövrieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse zu den hydrologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptwasserstraßen, z. B. Einzugsgebiet und Wasserscheide, Flussarten nach Wasserquelle, Flussgefälle und -lauf, Fließgeschwindigkeit und Strömungsmuster, menschliche Eingriffe in den Flusslauf. Kenntnisse zu den meteorologischen Auswirkungen auf die Hauptbinnenwasserstraßen, z. B. Wetterbericht und Warndienste, Beaufort-Skala, regionale Einteilung für Wind- und Unwetterwarnungen mit Faktoren wie Luftdruck, Windstärke, Hoch- und Tiefdruckgebieten, Wolken, Nebel, Arten und Durchzug von Wetterfronten, Eiswarnungen und Hochwasserwarnungen. Fähigkeit, die geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Informationen anzuwenden. 2. Anweisungen für das Festmachen und Ablegen des Fahrzeugs und das Verholen und Schleppen zu erteilen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen und Dokumente zum Festmachen und Verholen. Fähigkeit, die Verfahren für Festmach- und Ablegemanöver einzuleiten und sicherzustellen, dass die Ausrüstung auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen mit den Anforderungen des Zeugnisses des Fahrzeugs übereinstimmt. Fähigkeit, mit der Decksmannschaft zu kommunizieren, z. B. Kommunikationssysteme und Handzeichen zu verwenden. 3. für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen an Einrichtungen für den Fahrzeugzugang. Fähigkeit, einen sicheren Zugang zum Fahrzeug im fahrenden, festgemachten Zustand und vor Anker zu organisieren und z. B. Treppen, Landungsstege, Beiboote, Absturzsicherung und Beleuchtung zu verwenden. 4. moderne elektronische Navigationshilfen zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktionen und Bedienung von Navigationshilfen. Kenntnis der Bedienungsgrundlagen, Beschränkungen und Fehlerquellen von Navigationshilfen. Fähigkeit, nautische Sensoren und Anzeigen, die nautische Informationen bereitstellen, z. B. (D)GPS , Positions-, Steuerkurs-, Kurs-, Geschwindigkeits-, Abstands-, Tiefenanzeiger, Inland ECDIS, Radar, zu verwenden. Fähigkeit, Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) und -technologien, z. B. Inland AIS, Inland ECDIS, elektronische Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Wasserstraßeninformationsdienste ( Fairway Information Services - FIS ), Verkehrsinformationen ( Traffic Information Services - TIS ), Verkehrsmanagementdienste ( Traffic Management Services - TMS ), Havariemanagementdienste ( Calamity Abatement Services - CAS ), Informationen für Transportlogistik ( Information for Transport Logistics - ITL ), Informationen für Strafverfolgung ( Information for Law Enforcement - ILE ), Statistiken, Informationen zu Schifffahrtsabgaben und Hafengeldern ( Waterway Charges and Harbour Dues - WCHD ), Abstand, Tiefe, auch in Verbindung mit Radar, zu verwenden. Fähigkeit, fehlerhafte Anzeigen zu erkennen und Methoden zur Korrektur anzuwenden. 5. die technischen Anforderungen an die Binnenschifffahrt zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Aufbaus und Inhalts der anwendbaren technischen Anforderungen und des Inhalts des Zeugnisses des Fahrzeugs. Fähigkeit, Prüfungen und Zertifizierungsverfahren einzuleiten. 6. die Auswirkungen von Strömung, Wellengang, Wind und Wasserständen im Zusammenhang mit den Wechselwirkungen beim Kreuzen, Begegnen und Überholen von Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeug und Ufer (Kanalwirkung) zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wellengang, Wind und Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, einschließlich der Auswirkungen von Wind, z. B. Seitenwind, beim Manövrieren, u. a. auf nautische Aufbauten, oder beim Einfahren in oder Ausfahren aus Häfen, Schleusen und Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug auf durch die Binnenschifffahrt genutzten Wasserstraßen, wie die Auswirkungen der Strömung z. B. beim Manövrieren zu Berg und zu Tal oder im leeren oder beladenen Zustand und z. B. beim Einfahren in und Ausfahren aus Häfen, Schleusen oder Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Wasserbewegung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, wie des Einflusses der Wasserbewegung auf den Tiefgang in Abhängigkeit der Wassertiefe, und der Reaktion auf Flachwassereffekte, z. B. durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Fähigkeit, die Wechselwirkungen auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug in Fahrwasserengen zu berücksichtigen und die Wechselwirkungen im Zusammenhang mit einem leeren oder beladenen Fahrzeug zu erkennen. Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsumschlag und Stauungsbedingungen auf die Stabilität des fahrenden, manövrierenden oder stillliegenden Fahrzeugs. Fähigkeit, Trimmung, Krängung, Flutung, Hebelarm und Schwerpunkte zu berücksichtigen. 7. die Antriebs- und Manövriersysteme sowie geeignete Kommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme und ihres Einflusses auf die Manövrierfähigkeit. Fähigkeit, die Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme zu benutzen. Kenntnis der Ankervorrichtungen. Fähigkeit, Anker unter verschiedenen Umständen zu benutzen. Kenntnis der Kommunikations- und Alarmsysteme. Fähigkeit, erforderlichenfalls Anweisungen im Falle eines Alarms zu erteilen. 8. Fahrzeuge auch in Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, zu führen und zu manövrieren, wofür Grundkenntnisse des ADN erforderlich sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Grundlegende Kenntnis des Aufbaus des ADN, der ADN-Dokumente und -Anweisungen sowie der im ADN vorgeschriebenen optischen Signalzeichen. Fähigkeit, Anweisungen im ADN zu finden und optische Signalzeichen für dem ADN unterliegende Fahrzeuge zu erkennen. 1.4 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, auf navigatorische Notfälle auf Binnenwasserstraßen zu reagieren. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. im Notfall beim absichtlichen Aufgrundsetzen eines Fahrzeugs Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Schäden zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis von flachen Stellen und Sandbänken, die für ein Aufgrundsetzen des Fahrzeugs genutzt werden können. Fähigkeit, Maschinen oder Ankervorrichtungen im Falle eines erforderlichen Aufgrundsetzens angemessen einzusetzen. 2. ein auf Grund gelaufenes Fahrzeug mit und ohne Hilfe wieder in Fahrt zu bringen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der im Falle eines Auflaufens zu ergreifenden Maßnahmen, einschließlich des Abdichtens von Leckagen und der erforderlichen Maßnahmen, um das Fahrzeug wieder in die Fahrrinne zu lenken. Fähigkeit, Leckagen abzudichten, das Fahrzeug mithilfe anderer Fahrzeuge, z. B. Schlepp- oder Schubboote, zu bewegen. 3. bei einem bevorstehenden Zusammenstoß geeignete Maßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der bei einem bevorstehenden Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, das Fahrzeug bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß so zu führen, dass der Schaden für Personen, z. B. Fahrgäste und Besatzungsmitglieder, das eigene Fahrzeug und das andere Fahrzeug, die Ladung und die Umwelt so gering wie möglich bleibt. 4. nach einem Zusammenstoß und einer Bewertung des Schadens angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der nach einem Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, die geeigneten Maßnahmen im Falle eines Schadens, Zusammenstoßes oder Auflaufens zu ergreifen, einschließlich Bewertung des Schadens, Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Einholen der Erlaubnis, in eine sichere Position zu fahren. Stand: 07. Dezember 2021

Serie „Maßnahmen für die Insektenvielfalt“ – Teil 2: Neue Lebensräume für Insekten schaffen

In einem "Insektenhotel" kann der Nachwuchs bis zum Schlupf und Flugbeginn im nächsten Frühjahr heranwachsen. Solche Nisthilfen kann man leicht selbst bauen. Wichtig ist die Verwendung des richtigen Materials. Experten beobachten seit Jahren einen Rückgang sowohl der Anzahl als auch der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt in seiner neuen Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“, wie ein insektenfreundliches Lebensumfeld umgesetzt werden kann. Insekten brauchen Wasser, vor allem an heißen Tagen. Landlebende Arten wie Bienen und Wespen trinken es selbst, ernähren damit zuweilen auch ihre Brut, nutzen es für das Baumaterial ihrer Niströhren aus Schlamm oder Pappmaché sowie zum Kühlen ihrer Behausungen. Naturnahe Teiche oder Tümpel mit einheimischen Wasser- und Sumpfpflanzen und flachen Uferzonen fördern zudem die Entwicklung von Gewässer-bewohnenden Arten wie Libellen oder Eintagsfliegen. Fische – als Fressfeinde – sind in einem solchen Teich fehl am Platz. Als Standort eignet sich ein sonniger Platz mit idealerweise zwei bis drei Schattenstunden täglich. Je mehr Wasser vorhanden ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Die Umgebung sollte möglichst naturnah gestaltet sein. Für eine hohe Vielfalt an Kleinlebensräumen sollte der Teich zudem terrassenartig angelegt werden mit unterschiedlich tiefen Zonen und entsprechender Bepflanzung. Grundsätzlich ist ein naturnaher Teich pflegeleicht. Sich stark ausbreitende Pflanzen lichtet man aus. Die Schlammschicht am Teichgrund, die sich mit den Jahren bildet, sollte bei Bedarf nur abschnittsweise entnommen werden, um die am Boden überwinternden Tiere möglichst wenig zu beeinträchtigen. Auf Chemikalien sollte man auf jeden Fall verzichten. Auf dem eigenen Grundstück kann man Kleinstlebensräume für Insekten mit einfachen Maßnahmen schaffen. Für bodenbewohnende Insekten sollte man Bodenversiegelungen wie Pflaster, Kies- und Schotterdecken mit Unkrautvlies auf das notwendige Maß reduzieren, dicke Rindenmulch-Schichten ganz weglassen. Wege und Zugänge können mit großzügigen Pflasterfugen, Loch- oder Gitterpflaster befestigt werden. Offene Fugen an alten Mauern, Trockenmauern, Pflasterritzen und vegetationslose Offenbodenbereiche sind ideal für die Niströhren von Mauer- und Furchenbienen oder Hummeln. Steinhaufen oder Trockenmauern aus Naturstein im Garten bieten vielen Insekten gute Verstecke. Totholz wie Reisig- und Bretterhaufen, dicke Äste oder Baumstümpfe, bieten Nistmöglichkeiten für verschiedene Wildbienenarten, Holzwespen und totholzbewohnende Käfer. Pflanzenteile, insbesondere markhaltige Pflanzenstängel von Himbeeren, Königskerzen, Disteln, Kletten oder Beifuß sollten über den Winter stehenbleiben. Sie werden als Verstecke und Überwinterungsquartiere von Insekten oder zur Anlage von Nistplätzen genutzt. Ein Komposthaufen mit verrottenden Zweigen und Ästen oder auch Sägespänen ist zum Beispiel für den Nashornkäfer, aber auch für andere Insektenarten ein attraktiver Lebensraum. Sind keine natürlichen Wasserquellen oder Teiche in der Nähe, kann man Insektentränken bereitstellen. Hier reicht oft schon eine flache Schale an windgeschützten sonnigen Vegetationsbereichen, bei Bedarf regelmäßig mit Wasser gefüllt und ausgestattet mit einer „Landefläche“ aus Steinen oder Schwimmelementen wie Holz oder Kork. Regenwassertonnen und andere Wasserbehälter ohne flache Randbereiche können dagegen zur tödlichen Falle werden und sollten daher abgedeckt werden. Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen bieten flugfähigen Blütenbesuchern wie Wildbienen, Hummeln, Schwebfliegen und Schmetterlingen sowie Käfern, Ameisen und Zikaden neue Lebensräume. Für die Fassadenbegrünung eignen sich die Dreispitzige Jungfernrebe, bekannt als Wilder Wein, und Efeu. Die Art der Begrünung richtet sich nach dem Fassadentyp oder dem Aufbau der Außenwand. Pflegeleicht ist eine Begrünung besonders bei Fassaden mit nur wenigen Fenstern. Zaunrübe, Breitblättrige Platterbse, Wald-Geißblatt oder Gewöhnliche Waldrebe eignen sich mit Rankhilfen auch für den Balkon. Für eine Begrünung von Flachdächern bietet sich eine Pflanzenauswahl für Trocken- und Magerstandorte an wie zum Beispiel die Felsen-Fetthenne, Scharfer Mauerpfeffer oder Dach-Hauswurz. Diese Arten bieten Nahrung für pollen- und nektarsuchende Insekten. Mit dem Ausbringen einiger Strukturelemente, wie Natursteine, Totholz oder hohlen und markhaltigen Stängeln, können zusätzlich Nistmöglichkeiten geschaffen werden. Neben der Anlage und Förderung von Kleinstlebensräumen können Insekten auch Nisthilfen in einem „Insektenhotel“ angeboten werden. Diese helfen insbesondere Einsiedler- beziehungsweise Solitärbienen, die keine Staaten bilden und einzelne Hohlräume zum Übernachten und zur Brut besiedeln. In den Nisthilfen kann ihr Nachwuchs dann bis zum Schlupf und Flugbeginn im nächsten Frühjahr heranwachsen. Nisthilfen können den Insekten ganzjährig und dauerhaft zur Verfügung stehen. Man kann sie leicht selbst bauen. Im Internet und in Büchern gibt es dazu diverse Anleitungen. Wichtig ist die Verwendung des richtigen Materials. Es eignen sich alle unbehandelten, natürlichen Materialien wie Lehm, Ton, Stein oder abgelagertes Hartholz. Bambus, Schilfhalme und markhaltige Pflanzenstängel sind bei den Bienen besonders begehrt. Völlig nutzlos hingegen oder sogar unerwünscht sind Kieselsteine, Plastik und Metall. Der Standort sollte regen- und windgeschützt, möglichst sonnig und warm sein. Dafür wird die offene Seite nach Süden oder Südosten ausgerichtet. Die Nisthilfen sollten mindestens in einem Meter Höhe angebracht oder freistehend aufgestellt werden. Eine leichte Schräglage nach vorn sorgt dafür, dass anfallender Regen oder Schnee wieder ablaufen kann und die Nisthilfe von innen trocken bleibt. Die „Einflugbahn“ zur Nisthilfe sollte frei von Hindernissen sein. Ein Nektar- und Pollenangebot sowie weitere Kleinstlebensräume in unmittelbarer Umgebung der Nisthilfe fördern die Qualität der Behausung für Wildbienen. Ein zusätzliches gut erreichbares Angebot an Nistmaterial wie Sand und Lehm und eine kleine Wasserstelle steigern die Anziehungskraft für Insekten. Wenn das Nest bezogen ist, befüllt das Wildbienenweibchen die Öffnungen mit Nahrungsvorräten aus Nektar und Pollen. In diese legt sie auch ihre Eier ab und verschließt das Ganze von außen mit Lehm, Harz, kleinen Steinchen oder einem anderen Material. Je mehr dieser Nestverschlüsse zu finden sind, desto besser wird die Nisthilfe angenommen. Verschlossene Löcher dürfen nicht geöffnet werden. Auf Acrylglasröhrchen zur Beobachtung der Bienenlarven sollte man möglichst verzichten: Durch die Verwendung dieses wasserdampfundurchlässigen Materials besteht die Gefahr der Verpilzung des Larvenfutters oder (bei direkter Sonneneinstrahlung) des Absterbens der Brut infolge zu großer Hitze. Ein Insektenhaus verlangt nicht viel Aufwand und ist für den mehrjährigen Gebrauch gedacht. Es reicht völlig, es einmal im Jahr auf wetterbedingte Schäden zu überprüfen und diese zu beseitigen. Nach einigen Jahren kann es notwendig sein, die Nisthilfen zu renovieren. Die Larven sollten im Frühjahr aber bereits geschlüpft sein, bevor man mit den Reparaturarbeiten beginnt. Mehr zum Thema gibt es in der Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“. Interessierte können sie unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html herunterladen oder im NLWKN-WebShop bestellen: http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/insektenvielfalt.html . Eine Fassadenbegrünung bietet nicht nur Nektarquellen für Blütenbesucher wie Wildbienen und Hummeln, sondern auch neue Lebensräume. (Bild: Hans-Jürgen Zietz/NLWKN) Naturnahe Gartenteiche sind nicht nur gern genutzte Lebensräume für Insekten wie zum Beispiel Libellen, sondern auch wichtige Trinkwasserquellen. (Bild: Hans-Jürgen Zietz/NLWKN)

Forschungssatellit Venμs erfolgreich ins All geschickt

Am 1. August 2017 wurde der Umweltbeobachtungs-Satelliten VENµS mit der Trägerrakete „VEGA“ vom Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guyanaaus ins All geschickt. Der Name ist die Abkürzung für „Vegetations- und Umweltbeobachtung mit einem Neuen Mikro-Satelliten“. Bei dem Projekt der Israelischen Raumfahrtbehörde (ISA) und der französischen Raumfahrtagentur CNES handelt es sich um den ersten wissenschaftlichen Satelliten für die Beobachtung landwirtschaftlicher und ökologischer Vorgänge. Der Satellit wird landwirtschaftliche Flächen und andere Naturräume beobachten. Dabei soll er Daten über den Zustand dieser Flächen, ihrer Belaubung, Aufforstung, Landwirtschaft, der Qualität von Wasserquellen und vieles mehr aufzeichnen. Der Satellit wird alle zwei Tage Bilder der ausgesuchten weltweiten Untersuchungsstandorte übermitteln.

Abschlusskonferenz zum Projekt "SeeZeichen" am 05./06.03.2018

(v. l. n. r.: Stellvertretender Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Burkhard Schneider, Staatssekretär beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Dr. Andre Baumann, Leiter der Abteilung Qualitätssicherung und Forschungslabor der Bodenseewasserversorgung Dr. Roland Schick, Dr. Thomas Wolf vom Institut für Seenforschung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) Bild: www.seezeichen-bodensee.de Am 05./06.03.2018 fand in Langenargen die Abschlußkonferenz des Verbundpro­jektes „SeeZeichen - Tracer-Methoden zur Identifizierung von Grundwasser- und Zuflußeinschichtungen und deren Einfluß auf Wasserqualität und Trinkwasser­gewinnung am Beispiel des Bodensees“ statt. Das Projekt SeeZeichen ist eines von 15 Verbundprojekten in der BMBF-Fördermaßnahme „Regionales Wasserressour­cen-Management für den nachhaltigen Gewässerschutz in Deutschland“ (ReWaM). Unter Koordination des Instituts für Seenforschung haben das Ingenieurbüro Kobus und Partner, die Technische Universität Braunschweig, das Institut für Geosysteme und Bioindikation der Universität Bayreuth und der Zweckverband Bodensee-Was­serversorgung von April 2015 bis März 2018 moderne Forschungsmethoden für den angewandten Gewässerschutz nutzbar gemacht. Anlaß des Projektes waren markante Seebodenstrukturen als Ergebnisse der Boden­seevermessung „Tiefenschärfe“, welche auf Grundwasserquellen im Überlingersee hindeuten. Das Projekt hat sich schwerpunktmäßig mit dem Einfluß von Grundwas­ser auf den Bodensee beschäftigt. Dazu wurden ein einzugsgebietsbasiertes hydro­geologisches Modell und ein darauf aufbauendes Grundwassermodell für das Ein­zugsgebiet des Bodensees eingerichtet. Dieses gestattet es erstmalig, räumlich hochauflösende, quantifizierbare Aussagen über Grundwasserzutrittsmengen für den gesamten Bodensee abzuleiten. Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes befaßte sich mit der ganzheitlichen Betrach­tung des Systems Hydrogeologie/Grundwasser auf der einen Seite und See auf der anderen Seite. Dazu wurde im Projekt SeeZeichen unter Federführung der Ingenieur­gesellschaft Prof. Kobus und Partner ein gekoppeltes Modellsystem geschaffen. Mit diesem Modell können Wasserinhaltsstoffe – z. B. Pflanzenschutzmittel aus landwirt­schaftlichen Anbaugebieten - auf ihrem Weg vom Eintragsort, durch den Untergrund und bis in den See hinein verfolgt werden. Für die praktische Anwendung im Gewässerschutz wurde eine „Methodentoolbox Grundwasser“ geschaffen. Diese Toolbox beinhaltet verschiedene Meßgeräte und Konzepte und darauf aufbauende spezifische Auswertemethoden und Vorgehens­weisen, mit denen die Suche nach Grundwasserzutritten in Seen erfolgreich für sehr unterschiedliche Seen durchgeführt werden kann. Die Übertragbarkeit der Methoden wurde für den Steißlinger See und den Ammersee gezeigt. Aber auch andere wasserwirtschaftlich relevante Themen und Eintragspfade in Seen wurden in SeeZeichen intensiv betrachtet. So ist bekannt, daß Flußwasserfahnen und die im Flußwasser enthaltenen Wasserinhaltsstoffe wesentliche Beiträge zum Eintrag von anthropogenen Spurenstoffen in Seen leisten. In SeeZeichen wurde eine Methodik entwickelt, um die Transport- und Mischungsprozesse von Wasserinhalts­stoffen detailliert abzubilden, die über verschiedene Eintragswege in Seen gelangen. Die Methodik wird für das Online-Informationssystem BodenseeOnline angepaßt und für den Routinebetrieb implementiert. [Bildnachweis kleines Bild in der Blogübersicht: www.seezeichen-bodensee.de]

Stärkung für die Küsten- und Meeresforschung

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und die VolkswagenStiftung unterstützen sechs Forschungsvorhaben im Bereich der Meeres- und Küstenforschung. Insgesamt stehen acht Millionen Euro aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab für die interdisziplinären Projekte bereit. „Klimawandel und Umweltbelastung der Meere und Küsten sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die Meeres- und Küstenforschung liefert wichtige Erkenntnisse zur Lösung dieser großen gesellschaftlichen Fragen“, sagt Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Es ist uns daher wichtig, diesen Wissenschaftsbereich gezielt zu stärken und auszubauen.“ Nach der Beauftragung der ‚Strukturanalyse der Meeresforschung in Norddeutschland‘ und der Ko-Finanzierung des neuen Forschungsschiffs Sonne ist die neue Förderung ein weiterer Schritt in diese Richtung. Die jetzt ausgewählten Projekte widmen sich wissenschaftlich wie gesellschaftlich hochrelevanten Fragen. Dazu zählen die Plastik­verschmutzung in der Nordsee, die Wiederansiedlung von Seegras an der Nordseeküste als Beitrag zum Küstenschutz und die Abnahme des Krillbestands im Südpolarmeer in Folge des Klimawandels mit seinen Auswirkungen auf die Nahrungskette und das Ökosystem. Neben der Universität Oldenburg mit den Instituten für Chemie und Biologie des Meeres sowie für Biologie und Umweltwissenschaften sind die Leibniz Universität Hannover, die TU Braunschweig und die Hochschule Hannover an den Projekten beteiligt. Auch außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen wie das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung oder das Forschungsinstitut Senckenberg am Meer, jeweils in Wilhelmshaven, konnten mit ihren Ideen überzeugen. An den Projekten sind auch Forschungspartner aus anderen Ländern beteiligt. So bereichern exzellente Einrichtungen wie das Niederländische Institut für Meeresforschung, die Universität Bremen oder das Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie Bremen die ausgewählten niedersächsischen Forschungsverbünde. Der Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Dr. Wilhelm Krull: „Mit den geförderten Vorhaben bietet sich für die niedersächsische Meeres- und Küstenforschung die große Chance, hochrelevante Forschung gemeinsam mit ihren Partnern zu realisieren und sowohl überregional als auch international noch sichtbarer zu werden als bisher schon.“ Die Ausschreibung wurde im Februar 2015 gestartet. 21 Forschungskonsortien bewarben sich mit ihren Projektideen im Umfang von knapp 31 Millionen Euro. Eine Kommission unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wählte aus diesen Anträgen die sechs besten aus. Damit werden die zur Verfügung gestellten Fördergelder in Höhe von acht Millionen Euro vollständig ausgeschöpft. Organisiert wurde die Begutachtung von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsens (WKN). Geförderte Projekte Geförderte Projekte Das Wattenmeer als Archiv der Landschaftsentwicklung, des Klimawandels und der Siedlungsgeschichte Sprecher: Dr. Felix Bittmann, Niedersächsisches Institut für historische Küstenforschung, Wilhelmshaven; in Kooperation mit der Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, dem Forschungsinstitut Senckenberg am Meer und dem Institut für Geographie der Universität Bremen. Seit Ende der letzten Eiszeit wurden Küstengebiete der Nordsee nach und nach überflutet und mit Sediment bedeckt. Diese Schutzschicht hat dafür gesorgt, dass ‚Bodenarchive‘ der Besiedlungs- und Umweltentwicklung, der Meeresspiegel- und Klimaänderungen sowie der Anpassungs­strategien des Menschen erhalten geblieben sind. Die Erforschung dieser versunkenen Landschaftsarchive ist eine junge, sich gerade entwickelnde Disziplin mit großer Bedeutung für die Erforschung des Klimawandels. Das Projekt will solche Archive im ostfriesischen Wattenmeer lokalisieren, analysieren und auswerten, um so die Entwicklung der Landschaft, Umwelt und Besiedlung zu rekonstruieren. Langfristige Ansiedlung von Seegras-Ökosystemen durch bioabbaubare künstliche Wiesen Langfristige Ansiedlung von Seegras-Ökosystemen durch bioabbaubare künstliche Wiesen Sprecherin: Dr. Maike Paul, Forschungszentrum Küste (inzwischen TU Braunschweig); in Kooperation mit dem Institut für Biokunststoffe und Bioverbundstoffe der Hochschule Hannover, dem Franzius-lnstitut für Wasserbau, Ästuar- und Küsteningenieurwesen der Leibniz Universität Hannover, dem Institut für Geoökologie der Technische Universität Braunschweig, dem Niederländischen Institut für Meeresforschung und der Soiltec GmbH. Seegraswiesen sind bedeutende Ökosysteme, die durch menschliche Einflüsse gefährdet sind. Dabei erfüllen sie auch für den Menschen wichtige Funktionen. So tragen sie z.B. durch Wellendämpfung und Sedimentstabilisierung zum Küstenschutz bei. Das Projekt möchte die Bedingungen für die erfolgreiche Wiederansiedlung von Seegraswiesen erforschen. Hierzu werden Prototypen von künstlichem Seegras entwickelt und im Labor (Wellenkanal) getestet. Das künstliche Seegras soll später im Meer die Voraussetzungen für die Wiederansiedlung von natürlichem Seegras schaffen und sich anschließend selbstständig auflösen, da es aus bioabbaubare Materialien hergestellt werden wird. Link zum Projekt: https://blogs.tu-braunschweig.de/notiz-blog/p=4323 Die Verschmutzung mit Makroplastik in der südlichen Nordsee: Quellen, Wege und Vermeidungsstrategien Die Verschmutzung mit Makroplastik in der südlichen Nordsee: Quellen, Wege und Vermeidungsstrategien Sprecher: Prof. Jörg-Olaf Wolff, Institut für Biologie und Chemie des Meeres der Universität Oldenburg; in Kooperation mit dem Institut für Biologie und Umweltwissenschaften der Universität Oldenburg. Die Verschmutzung der Meere mit Kunststoffen ist ein wachsendes globales Problem, das schon jetzt tiefgreifende Auswirkungen auf die Meeresökosysteme hat. Das Projekt will eine solide wissenschaftliche Grundlage für das Verständnis der aktuellen und zukünftigen Verteilungsmuster des Plastikmülls an den Küsten und Inseln Nordwestdeutschlands bieten, eine klarere Identifizierung der Verursacher ermöglichen und mögliche Vermeidungs­strategien erarbeiten. Link zum Statement Prof. Wolff: www.icbm.de/physikalische-ozeanographie-theorie/ Bewertung von Nährstoffflüssen in die deutsche Nordsee im Grund- und Porenwasser – Gibt es einen Masseneffekt der Barriereinseln? Bewertung von Nährstoffflüssen in die deutsche Nordsee im Grund- und Porenwasser – Gibt es einen Masseneffekt der Barriereinseln? Sprecher: Prof. Dr. Thorsten Dittmar, Institut für Biologie und Chemie des Meeres der Universität Oldenburg; in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie Bremen und dem Institut für Biologie und Umweltwissenschaften der Universität Oldenburg. Grundwasseraustritte im Meer sind wichtige Quellen von Nährstoffen (z.B. Stickstoff, Silikat, Phosphor) und Spurenmetallen (z.B. Eisen), die vom Land ins Meer transportiert werden. Durch den Transport verändert sich die Nährstoffzusammensetzung der Küstenmeere. Dies hat einen Einfluss auf den Lebensraum ‚Meeresboden‘ und das Wachstum von Pflanzen und Bakterien im Meer. Auch können hierdurch giftige Algenblüten verursacht werden. Da über diese Prozesse am Übergang zwischen Boden und Meer bislang wenig bekannt ist, wird das Projekt die Dynamik, die Biogeochemie und die Ökologie von Grundwasseraustritten im Meer am Rand einzelner ostfriesischen Inseln untersuchen. Link zum Statement Prof. Dittmar: www.icbm.de/marine-geochemie/ Populationsveränderungen und Ökosystemreaktionen – Krill vs. Salpen Populationsveränderungen und Ökosystemreaktionen – Krill vs. Salpen Sprecher: Prof. Dr. Helmut Hillebrand, Institut für Biologie und Chemie des Meeres der Universität Oldenburg; in Kooperation mit der Abteilung Meeresbotanik der Universität Bremen und dem Alfred Wegener Institut (AWI) Bremerhaven. Teile des Südpolarmeeres gehören zu den sich am schnellsten erwärmenden Regionen der Erde. Eine Folge ist die Abnahme der Meereseisbedeckung im Winter. Dies bewirkt, dass es weniger Krill (Krebstiere) und mehr Salpen (Manteltierchen) gibt. Beide Meerestiere unterscheiden sich wesentlich in ihren Eigenschaften; auch kommt Krill in riesigen Schwärmen vor, während die Manteltierchen eher selten in Kolonien leben. Das Projekt geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese Veränderung auf die Nahrungskette im Meer, die daran gekoppelten biogeochemischen Stoffflüsse, die Biodiversität und das Ökosystem des Südpolarmeers hat. Link zum Statement Prof. Hillebrand/Prof. Meyer: www.icbm.de/planktologie Verdunkelung des Küstenmeeres – Lichtverfügbarkeit in Vergangenheit und Zukunft Sprecher: Prof. Dr. Oliver Zielinski, Institut für Biologie und Chemie des Meeres der Universität Oldenburg; in Kooperation mit dem Niederländischen Institut für Meeresforschung. Licht beeinflusst viele biologische, physikalische und chemische Prozesse im Meer: In der Nähe der Wasseroberfläche ermöglicht es z.B. Photosynthese und liefert Wärme. Die Ausgangshypothese des Projekts ist, dass die Lichtverfügbarkeit im küstennahen Ozean kontinuierlich abnimmt. Bei ihren Forschungen werden die Wissenschaftler die Entwicklung der vergangenen einhundert Jahre mit der Auswertung von historischen Beobachtungen, Messungen und Biodiversitätsstudien analysieren. Die künftige Entwicklung soll durch Modellrechnungen verdeutlicht werden. Im Projekt wird auch untersucht, welche Auswirkungen eine Abnahme der Lichtintensität auf das Ökosystem der Küstenregion hat. Links zum Statement Prof. Zielinski: www.icbm.de/marine-sensorsysteme

Talsperre Thülsfeld füllt sich nächste Woche weiter mit Wasser

Die Talsperre in Thülsfeld wird sich ab kommenden Freitag weiter mit Wasser füllen: "Angepeilt wird ein Wasserstand, wie er in den Wintermonaten üblich ist, nämlich 21,50 über Normal Null", sagte Rainer Carstens aus der Direktionsleitung des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Freitag in einer Informationsveranstaltung für Anlieger, Kommunen und Verbände. 21,50 über Normal Null – das ist ein Meter höher als jetzt. Es wird etwa zwei Wochen dauern, bis der geplante Wasserstand erreicht ist; derzeit beträgt der Zufluss etwa 800 bis 1000 Liter pro Sekunde. Ein früherer Termin für den höheren Einstau sei nicht möglich, weil zunächst im Einvernehmen mit der Talsperrenaufsicht ein weiterer Brunnen zur Absenkung des Grundwassers installiert werden muss. Das Sommerstau-Niveau (NN +22,50 Meter) wird in diesem Jahr nicht mehr erreicht. Mehr als 30 Interessierte waren der Einladung des NLWKN gefolgt und ließen sich aus erster Hand über die Sanierung der Talsperre und die weitere Planung informieren. Verblüfft waren sie über die Komplexität der Abläufe auf der Baustelle. Martin Windhaus, Leiter der Betriebsstelle Cloppenburg, betonte, dass der NLWKN seine Informationspolitik fortsetzen werde: "Bei Bedarf werden wir auch weiter zu den Freitagsbesprechungen einladen oder per E-Mail über die wichtigsten Fakten informieren". Hier kurz die Chronologie der Ereignisse: Ab 16. Februar 2009 war der Wasserspiegel in der Talsperre schrittweise um zweieinhalb Meter gesenkt worden, weil sich im Erdreich unter dem Ablaufstollen verstärkt Hohlräume gebildet hatten und ein Dammbruch nicht ausgeschlossen werden konnte. Inzwischen wurden die Hohlräume mit Zementinjektionen gefüllt und damit der Ablaufstollen stabilisiert. Am 19. Mai 2009 begann der Probestau: Das Wasser der Soeste wurde zunächst bis zu einer Höhe von NN plus 20,50 Meter eingestaut. Dieser Wasserstand – etwa anderthalb Meter mehr als vor dem Probestau – wurde am 29. Mai 2009 erreicht. Dieser Wasserstand musste auf Anordnung der Talsperrenaufsicht mindestens drei Wochen lang gehalten werden. Reiner Jürgenschellert vom NLWKN in Cloppenburg, der die Sanierung federführend betreut, betonte in seinem Vortrag, dass die Verfüllung der Hohlräume im Erdreich unter dem Ablaufstollen an der Talsperre genau die richtige Entscheidung war, der Erfolg sei sichtbar. Letztlich habe sich durch die Sanierung auch bestätigt, dass der NLWKN Mitte Februar richtig gehandelt habe: "Wir mussten die Talsperre entleeren, weil wir einen Dammbruch damals nicht ausschließen konnten". Martin Krentz, Spezialist für Injektionstechnik, dessen Firma die Injektionsarbeiten geplant und überwacht hat, erläuterte das schwierige Verfahren, bei dem die Hohlräume mit 18 Kubikmeter Zementmasse verfüllt wurden. Irmgard Remmers aus dem Geschäftsbereich Naturschutz des NLWKN berichtete, dass seit Mitte Mai die besonders feuchtigkeitsabhängigen Flächen, also zum Beispiel die Uferbereiche mit feuchten Hochstaudenfluren und feuchten Sandheiden im FFH-Gebiet Thülsfelder Talsperre bewässert werden. In diesem Zusammenhang bedankte sie sich ausdrücklich bei der Brunnenbaufirma, die schnell und unkompliziert die Wünsche des NLWKN umgesetzt hatte. Rainer Carstens kündigte an, dass Ende Juli die schon im August 2008 begonnenen Bauarbeiten in der Soeste unmittelbar unterhalb des Auslaufbauwerkes fortgesetzt werden. Hier war es zuvor verstärkt zu Grundwasseraustritten an den Böschungen direkt unterhalb der Talsperre und an den Fugen im Anschlussbereich der Betonsohle gekommen. Deshalb wird jetzt eine 18 Meter lange, wasserundurchlässige Stahlbetonwanne eingebaut, um direkt unterhalb der Talsperre die Sohle der Soeste abzudichten, um Wasser- und Sandaustritte dauerhaft zu unterbinden. Die Bauarbeiten werden etwa neun Wochen dauern. Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einbau der Stahlbetonwanne läuft weiter. Es waren zunächst zu kurze Zugpfähle gerammt worden, die die Verankerung der Betonwanne nicht sicherstellen könnten. Der NLWKN hatte deshalb ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren erwirkt. Der vom Landgericht Aurich bestellte Gutachter hat am 8. April 2008 die Baustelle besichtigt.

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