Region Hannover/Naturpark Steinhuder Meer. Weniger Phosphor im See, gezielte Entschlammung, bessere Daten zum Wasserhaushalt und konkrete Maßnahmen an Zuflüssen und Entwässerungssystemen: Der zweite Teil des Seeentwicklungsplans für das Steinhuder Meer liegt vor. Er wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Region Hannover erarbeitet. Ziel ist es, den größten See Niedersachsens langfristig als Naturraum, Lebensraum und nutzbares Gewässer zu erhalten. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Seit 2019 arbeiten das Land und die Region in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sowie Akteuren aus Naturschutz, Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Fischerei und Wassersport daran, die Nutzungsansprüche an das Steinhuder Meer mit Natur- und Gewässerschutz, Klimawandel, Wasserrahmenrichtlinie und Schlammmanagement zusammenzuführen. Der erste Teil des Seeentwicklungsplans hatte 2022 vorhandene Gutachten, Studien und Daten zum Steinhuder Meer gebündelt. Der zweite Teil baut darauf auf und übersetzt die Grundlagen in konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, der Umgang mit Schlamm, das Wasserstandsmanagement, Maßnahmen an Zuflüssen, bessere Datengrundlagen sowie Moor- und Feuchtgebietsentwicklung. Fachlich erstellt wurde der Plan durch das Institut biota. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Der Plan macht deutlich: Um die Zukunft des Steinhuder Meeres zu sichern, reichen einzelne Maßnahme nicht aus. Entschlammung bleibt notwendig, behandelt aber vor allem die Folgen der Belastung. Langfristig entscheidend ist, die Ursachen der Schlammneubildung zu verringern – vor allem die Einträge von Phosphor in den See. Für einen stabileren ökologischen Zustand wird ein Zielwert von maximal 50 Mikrogramm Phosphor pro Liter festgelegt. Das entspricht einer jährlichen Gesamtemission von rund 520 Kilogramm Phosphor. Die modellierten Einträge liegen mit rund 2.000 Kilogramm pro Jahr derzeit fast viermal so hoch. Zur Verringerung der Phosphor-Belastung benennt der Plan konkrete Ansatzpunkte: Am Winzlarer Grenzgraben, über den rund 25 Prozent des jährlichen Phosphor-Gesamteintrags in den See gelangen, soll nordwestlich des Südbachdükers eine offene Einstau-Aue entstehen. Am Großenheidorngraben ist ein schilfbewachsenes Rückhaltebecken vorgesehen. Am Hochmoorgraben sollen nährstoffreiche Abflüsse aus ehemaligen und teils noch aktiven Torfabbauflächen im Toten Moor zurückgehalten werden. Hinzu kommen Maßnahmen an der Oberflächenentwässerung aus Steinhude und Großenheidorn: Ein Retentionsbodenfilter ist bereits in Planung und soll 2028 fertiggestellt werden. Außerdem sollen besonders belastete Einleitstellen durch Messungen identifiziert und direkte Regenwassereinleitungen verringert werden. Auch eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Bruchdamm in Steinhude soll geprüft werden. Gezielte Entschlammung bleibt ebenfalls notwendig. Seit 1980 wurden im Durchschnitt jährlich rund 30.000 bis 40.000 Kubikmeter Schlamm entnommen. Die aktuelle mittlere jährliche Schlammneubildung wird auf rund 52.000 bis 64.000 Kubikmeter geschätzt. Solange die Neubildung nicht sinkt, soll sich die Entnahme an dieser Größenordnung orientieren und die Menge damit stabil halten. Der Schlamm soll dort entnommen werden, wo er Nutzung und Unterhaltung besonders beeinträchtigt. Die Bereiche sollen über Vorpeilungen bestimmt werden. Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Der Seeentwicklungsplan ist der Arbeitsrahmen für die kommenden Jahre. Er ersetzt keine später notwendigen Genehmigungen oder Einzelentscheidungen, dient aber als gemeinsamer fachlicher Fahrplan für die weiteren Schritte. Die prioritären Maßnahmen werden jetzt weiter vorbereitet, Zuständigkeiten geklärt, Fördermöglichkeiten geprüft und Planungen konkretisiert. Der Plan benennt für die einzelnen Maßnahmen jeweils Maßnahmenträger und Kooperationspartner. Die weitere Vorbereitung und Umsetzung erfolgt je nach Zuständigkeit durch ArL Leine-Weser, NLWKN, Region Hannover, Kommunen, Landkreise und weitere Fachpartner. Die Planungsgruppe aus ArL Leine-Weser, NLWKN und Region Hannover bleibt bestehen, begleitet den Prozess und stimmt die weiteren Schritte ab. Die Ergebnisse zeigen auch, dass für ein effektives Management des Wasserhaushalts bessere Daten benötigt werden – etwa zu Zuflüssen, Grundwasser, Wasserstand und möglichen Folgen des Klimawandels. Das NLWKN-Seen-Kompetenzzentrum soll diese Grundlagen gemeinsam mit weiteren Fachstellen verbessern. Der Plan beziffert den dafür notwendigen Aufwand auf rund 450.000 Euro, unter anderem für hydrologische Modelle, Grundwasserdaten und Abflussmessungen an den Zuflüssen. Die Ergebnisse sollen helfen, spätere Entscheidungen zum Wasserstandsmanagement und zur Steuerung des Sees fachlich belastbarer zu treffen. Auch die Entschlammung wird weiter fachlich begleitet. Nach Umsetzung mittelfristiger Maßnahmen soll die Schlammneubildungsrate gutachterlich überprüft werden. Zugleich sollen die verfügbaren Polderkapazitäten fortgeschrieben werden, damit die jährliche Logistik realistisch geplant werden kann. Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Die betroffenen Akteure rund um das Steinhuder Meer wurden Anfang des Jahres in die Erarbeitung des Plans einbezogen. Der Entwurf wurde vorgestellt, schriftliche Stellungnahmen wurden geprüft und vertiefende Fachgespräche geführt. Alle Rückmeldungen wurden aber fachlich geprüft und abgewogen. Ein konkretes Ergebnis der Beteiligung ist die erneute fachliche Überprüfung der Tiefensituation. 2019 war das Schlammvolumen im Steinhuder Meer auf rund 14,4 Millionen Kubikmeter geschätzt worden – bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Erste Zwischenergebnisse der Peilung 2026 zeigen, dass die räumliche Verteilung der Schlammauflagen und die Struktur der Deipen weitgehend unverändert geblieben sind. Zugleich gibt es weite Bereiche mit Zunahme der Schlammmächtigkeit, allerdings auch einige Bereiche mit geringerer Schlammmächtigkeit. Das unterstreicht, dass Sedimentumlagerungen im Steinhuder Meer ein dynamischer Prozess sind. Wo gibt es weitere Informationen? Beide Teile des Seeentwicklungsplan sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zustand des Steinhuder Meers sind unter www.hannover.de/entwicklung-steinhuder-meer veröffentlicht. Im Herbst wird der Seeentwicklungsplan zudem Thema der Naturpark-Konferenz des Naturparks Steinhuder Meer sein. Dort sollen zentrale Inhalte vorgestellt und die weitere Umsetzung mit Akteur*innen aus der Region diskutiert werden. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Wo gibt es weitere Informationen?
<p> <p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p> </p><p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p><p> <p>Es gibt unterschiedliche Methoden, den Bootsrumpf vor Bewuchs zu schützen. Die etablierteste Maßnahme ist die Verwendung biozidhaltiger Antifouling-Beschichtungen. Aus diesen lösen sich biozide Wirkstoffe nach und nach heraus, um an der Grenzfläche zum umgebenden Wasser die Bewuchsorganismen zu töten oder auf andere Weise zu schädigen. Die giftigen Wirkstoffe werden also direkt und beabsichtigt in die Gewässer eingetragen und können dort, neben den eigentlichen Zielorganismen, auch andere im Gewässer lebende Organismen schädigen.</p> <p>Die bioziden Antifouling-Produkte werden europaweit durch die Biozid-Verordnung EU 528/2012 reguliert. Unter den 11 zurzeit in der EU verkehrsfähigen Antifouling-Wirkstoffen werden die kupferbasierten Antifouling-Biozide besonders häufig verwendet. Kupfer ist prinzipiell in der Umwelt nicht abbaubar. Es lagert sich in den Sedimenten der Binnengewässer oder Meere an und kann dort lebende Sedimentorganismen schädigen. Zwischen 2013 – 2015 konnten beispielsweise in etwa 10% der Messstellen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lawa-0">LAWA</a>) kritische Kupferkonzentrationen in Schwebstoffproben nachgewiesen werden. Das Umweltbundesamt schätzt (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sind-kupferhaltige-antifouling-anstriche-ein">Hintergrundpapier</a>), dass etwa 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer von Beschichtungen von Sportbooten stammen. Die Verwendung von bioziden Antifouling-Beschichtungen im Freizeitbereich trägt somit erheblich zur Schadstoffbelastung deutscher Oberflächengewässer bei.</p> <p>Dabei ist ein Verzicht auf biozidhaltige Produkte gerade im Sportbootbereich oft möglich und sollte immer in Erwägung gezogen werden. Alternative biozidfreie Produkte sind auf dem Markt durchaus verfügbar. 71 Prozent der Sportboot-Liegeplätze in Deutschland befinden sich in Binnenrevieren. Die Zusammensetzung und die Menge an Bewuchs sind im Vergleich zu Nord- und Ostsee hier weniger problematisch, sodass ein Verzicht auf Biozide gerade im Landesinneren möglich ist. Aber auch in Gewässern mit anspruchsvolleren Bewuchs-Bedingungen wie in der Nord- oder Ostsee kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Biozide verzichtet werden.</p> <p>Auch bei der Verwendung biozidhaltiger Beschichtungen bestehen Möglichkeiten, den Bewuchsschutz umweltverträglicher zu gestalten. So konnten zum Beispiel Untersuchungen im EU-Forschungsprojekt CHANGE zeigen, dass Produkte mit geringeren Kupfer-Konzentrationen beziehungsweise geringeren Freisetzungsraten als üblich in vielen Bereichen der Ostsee einen ausreichenden Bewuchsschutz bieten.</p> <p>Eine Palette an möglichen Maßnahmen zeigt der Leitfaden des Umweltbundesamtes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antifouling-im-wassersport-was-ist-das-beste-fuer">Antifouling im Wassersport</a>“ auf. Dieser soll Bootsbesitzende umfänglich über das Thema Antifouling informieren, aufklären und sensibilisieren. So sollten bei der Produktwahl zum Beispiel grundsätzlich immer die Nutzungsgewohnheiten und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Fouling, Antifouling und den Umweltrisiken werden auch die gängigsten biozidfreien Bewuchsschutzmethoden kurz vorgestellt und der aktuelle Stand der Zulassung von biozidhaltigen Antifouling-Produkten in Deutschland und anderen europäischen Ländern zusammengefasst.</p> <p>Insgesamt bilden drei Kapitel zu den Themenblöcken Produktauswahl, Umgang mit Antifouling-Produkten und Reinigung von Bootsrümpfen den Kern des Leitfadens. Diese Inhalte sind jeweils in „verbindliche“ und „vorbildliche“ Maßnahmen unterteilt. Dies soll den Anwenderinnen und Anwendern erleichtern zu erkennen, was zwingend zu beachten ist oder im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes zusätzlich umgesetzt werden kann.<br> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 25 Kanustrecken in Niedersachsen, die dem Landschaftserleben für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Große Müggelsee ist ein besonders schönes und beliebtes Naherholungsgebiet und gleichzeitig Lebens- und Rückzugsraum vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, darunter Arten und Lebensraumtypen, die europaweit geschützt sind. Der Müggelsee wurde mit seinem Seitengewässer “Die Bänke” und dem Fredersdorfer Fließ als Landschaftsschutzgebiet und Teilflächen als Naturschutzgebiet gesichert. Die Ausweisung als Schutzgebiet dient dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Natur nachzukommen, die Schönheit der Natur und einen intakten Müggelsee zur Erholung und Entspannung auch für kommende Generationen zu erhalten. Während das LSG neben dem Schutz von Natur und Landschaft auch dem Zweck einer naturverträglichen Erholung auf dem Gewässer, an seinem Ufer und in den umgebenden Waldflächen dient, wurden Teilflächen mit Röhrichten, See- und Teichrosenbeständen, Erlenbrüche sowie ein Teil das Fredersdorfer Fließ wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten als NSG gesichert. Der Müggelsee ist ein überregional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. Neben Drosselrohrsänger, Tafelente und Haubentaucher, beherbergt das NSG auch eine Kolonie der bundesweit stark gefährdeten Trauerseeschwalbe. Das NSG besteht aus mehreren Einzelflächen: Teilen des West- und Südufers des Müggelsees mit ihren vorgelagerten Wasserflächen, Uferabschnitten und Wasserflächen im Bereich “Die Bänke” sowie dem Fredersdorfer Mühlenfließ mit seinen angrenzenden Waldflächen. Der Müggelsee ist Bundeswasserstraße und wird wie andere Berliner Gewässer intensiv für Wassersport und Erholung genutzt. Mit den Sportverbänden werden derzeit freiwillige Vereinbarungen erarbeitet, wie die schmalen Streifen in Ufernähe, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, gemeinsam geschützt werden können. Das insgesamt 32,6 Kilometer lange Fredersdorfer Mühlenfließ ist aus einer eiszeitlichen Rinne hervorgegangen. Seine letzten drei Kilometer liegen auf Berliner Gebiet, das Fließ trocknet besonders in niederschlagsarmen Perioden aus. Besonders wertvoll sind im südlichen Bereich die deutlich feuchteren Reste der Hartholzaue. Vor der Mündung in den Müggelsee finden sich intakte Teile eines Walzenseggen-Wasserschwertlilien-Erlenbruchs. Das Gebiet dient vielen Amphibien- und Reptilienarten als Laichplatz. Die reizvolle Landschaft rund um den Müggelsee ist zu jeder Jahreszeit ein beliebtes Ausflugsziel für Kurz- und Tagestouren. Zahlreiche Wanderrouten erschließen das Gebiet. Am Ufer des Müggelparks Friedrichshagen gelangt man durch den 1923 erbauten Fußgängertunnel in 8,5 Meter unter der Spree zum anderen Ufer. Der etwa 6 Kilometer lange Uferweg führt vorbei an der Gaststätte Rübezahl und dem Hotel Müggelsee bis nach Müggelhort. Immer wieder hat man tolle Blicke auf den See. Zahlreiche Ausflugsschiffe verkehren hier. Der Europaradweg R1 quert das Gebiet. Von ihm sind viele Abzweigungen möglich. Von der Waldschänke Rahnsdorf bis zur Mündung in den Müggelsee kann man am Fließ entlang spazieren. Besonders bei Sonnenuntergang bietet sich von der Mole aus ein romantischer Blick auf die weite Fläche des Sees. Das Strandbad Müggelsee befindet sich in unmittelbarer Nähe und lädt im Sommer zu angenehmer Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Angaben, welche Infrastruktur-Einrichtungen an einer Badestelle vorhanden sind. Hintergrundinformationen zum Thema [Badegewässerqualität](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/badegewaesser.html) im Landesportal Folgende Spalten sind enthalten: - `BADEGEWAESSERID` - eindeutige Kennung des Badegewässers, siehe [Datensatz Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - `INFRASTRUKTURID` - Identifikations-Code für die Art der Infrastruktur - `INFRASTRUKTUR` - Infrastruktur in Textform Folgende Infrastruktur-Einrichtungen sind verzeichnet: - 1 Baden ohne Aufsicht - 2 Baden m. zeitw. Aufsicht - 3 Eintritt - 4 Liegeplätze ohne Schatten - 5 Liegeplätze mit Schatten - 6 Toiletten - 7 Dusche - 8 Umkleiden - 9 Parken ohne Gebühren - 10 Parken mit Gebühren - 11 Strandkorbverleih - 12 Campingplatz - 13 Grillplatz - 14 Spielplatz - 15 Gaststätte - 16 Kiosk - 17 Rudern - 18 Tretboot - 19 Surfen - 20 Segeln - 21 FKK-Strand - 22 Hundestrand - 23 WLAN - 24 ÖPNV - 25 barrierefreier Zugang Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Pipe, Zeichenketten-Trenner ist das doppelte Anführungszeichen ("). ---- Für eine komplette Sicht auf die Badegewässerqualität in Schleswig-Holstein sollten diese fünf Datensätze einbezogen werden: - [Stammdaten](/collection/badegewasser-stammdaten/aktuell) - [Einstufung der Badegewässerqualität](/dataset/badegewasser-einstufung) - [Informationen zur vorhandenen Infrastruktur](/collection/badegewasser-infrastruktur/aktuell) - [Saisondauer](/dataset/badegewasser-saisondauer) - [Messungen](/dataset/badegewasser-messungen)
Fahrgastschiffe sind sehr langlebig und auch ihre Motoren haben eine Lebensdauer von gut 30 Jahren und länger. Moderne Motoren mit niedrigem Schadstoffausstoß finden somit nur langsam Verbreitung in der Flotte. Die meisten Fahrgastschiffe weisen daher einen hohen Schadstoffausstoß (Emission) auf. Diese hohen Emissionen lassen sich durch Nachrüstungen der Fahrgastschiffe mit Partikelfiltern und SCR-Katalysatoren zur Minderung von Stickstoffoxiden deutlich vermindern. Gleichzeitig gehen auch die Geruchsbelästigungen durch die Abgase im Uferbereich zurück. In Modellprojekten mit unterschiedlichen Schiffen wurde erfolgreich die Nachrüstung mit Partikelfiltern (Praxistest Partikelfilter auf Fahrgastschiffen 2008-2011) und auch mit der Kombination von Stickoxidkatalysatoren und Partikelfiltern (Pilotprojekt Saubere Schiffe) getestet. Dabei konnten jeweils drei unterschiedliche Systeme erprobt werden. Messungen des TÜV Hessen zeigten, dass sich Partikel und Stickstoffoxide bei betriebswarmem Motor signifikant mindern lassen, teilweise waren die Schadstoffe im Abgas nicht mehr messbar. Dieses Projekt war Voraussetzung für das Förderprogramm “Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23” . Pilotprojekt “Saubere Schiffe” 2018/2019 Berliner Praxistest “Partikelfilter auf Fahrgastschiffen” 2008 bis 2011 In diesem Pilotprojekt wurde die kombinierte Nachrüstung mit Partikelfilter und SCR-Katalysator mit Harnstoffeindüsung erprobt. Im Winter 2018/2019 konnten die drei Fahrgastschiffe „Bärliner“ (BWSG Berliner Wassersport und Service GmbH), „Berolina“ (Stern & Kreisschifffahrt GmbH) und „Spreeblick“ (Reederei Riedel GmbH) nachgerüstet werden. Bei dem Schiff „Bärliner“ wurden sowohl der Antriebsmotor als auch Motor des Bordgenerators nachgerüstet. Zum Einsatz kamen Systeme von TEHAG, Krone Filtertechnik und Fischer Abgastechnik. Die Abgasmessungen für die Bestimmung der Wirksamkeit der Systeme wurden vom TÜV Hessen durchgeführt. Die mehrstündigen Messfahrten fanden im Dezember 2019 statt. Ergebnisse: Alle Systeme hatten nur einen niedrigen Abgasgegendruck, so dass kein Mehrverbrauch auftrat. Alle Partikelfilter reduzierten sehr wirksam die Partikelemissionen. Alle SCR-Systeme zeigten eine gute Minderung der Stickoxidemissionen, sobald die erforderliche Temperatur im SCR-Katalysator erreicht war. Diese Temperatur wurde zum Messzeitpunkt im Winter bei Langsamfahrt nicht erreicht. Die Dosierung des Harnstoffs in den SCR-Katalysator erwies sich als anspruchsvoll, da die alten Motoren keine elektronische Regelung haben. Daher konnten dem SCR-System keine Angaben zum Betriebszustand übermittelt werden. Bei einer Überdosierung von Harnstoff können unerwünschte Ammoniakemissionen auftreten. Für künftige SCR-Nachrüstungen ergibt sich aus dem Pilotprojekt insbesondere die Empfehlung, einen möglichen Ammoniakschlupf durch den Einbau eines Ammoniaksperrkatalysators zu vermeiden. Ziel des Praxistests war es, die Nachrüstung von Berliner Fahrgastschiffen mit Partikelfiltern zu fördern und damit die Wirksamkeit und Dauerhaltbarkeit der geförderten Filtersysteme durch Abgasmessungen nach dem Einbau und über den Zeitraum von zwei Jahren zu untersuchen. Der Praxistest fand von 2008 bis 2011 statt. Nachgerüstet wurden die drei baugleichen Fahrgastschiffe „Friedrichshain“, „Pankow“ und „Prenzlauer Berg“ der Reederei Stern & Kreis. In diesen Schiffen wurden drei unterschiedliche Filtersysteme der Firmen „hug“, „Huss“ und „Clemens“ eingebaut. Bei allen Systemen handelte es sich um geschlossene, aktiv regenerierende Filter. Die Regeneration der Filter, d.h. der Abbrand der gesammelten Rußpartikel erfolgte durch integrierte Dieselbrenner oder zusätzliche Aufheizung des Filters. Um die Manövrierfähigkeit des Schiffs sicherzustellen, darf der Gegendruck des Filters nicht so hoch werden, dass der Motor ausgeht. Zur Sicherheit wurde daher ein druckgesteuerter Sicherheitsbypass eingebaut. Ergebnisse: Alle Filter erreichten Abscheidegrade von über 90 % der Partikelmasse. Die Regeneration der Filter arbeitete problemlos, allerdings erfordert das System der Firma hug zur Regeneration einen ununterbrochenen Betrieb bei Leerlaufdrehzahl von 20 Minuten. Ein Mehrverbrauch durch die Filter konnte nicht festgestellt werden, Grund ist der geringe Gegendruck im Normalbetrieb. Bei allen Herstellern mussten und konnten anfängliche Schwierigkeiten, wie unzureichende Hitzeisolation oder zu klein dimensionierter Filter, gelöst werden. Erste Ascheeinlagerungen waren nach circa 3000 Betriebsstunden zu beobachten. Die Bypass-Klappe erwies sich als notwendig, da es vereinzelt zu hohen Gegendrücken kam
Die deutschen Vorkommen liegen weit außerhalb des geschlossenen Verbreitungsgebietes, dessen nördliche Grenze durch Tschechien und Österreich verläuft (Gruschwitz et al. 1999). Die Bestände an Lahn, Mosel und Nahe stellen hochgradig isolierte Reliktpopulationen dar. Daher ist Deutschland für diese isolierten Vorposten in Rheinland-Pfalz in besonderem Maße verantwortlich. Das wiederangesiedelte sächsische Vorkommen in Meißen liegt dagegen nur 80 km von den tschechischen Beständen an der Elbe entfernt. Die wenigen deutschen Vorkommen der Würfelnatter sind auf naturnahe Abschnitte klimatisch begünstigter Flusstäler beschränkt. Autochthone Vorkommen bestehen an Mosel, Nahe und Lahn, wobei an der Nahe etwa 20 Flusskilometer abschnittweise besiedelt sind. Die beiden anderen Bestände erstrecken sich über wenige Flusskilometer. Nach einer 1999/2000 durchgeführten Wiederansiedlung an der Elbe bei Meißen hat sich dort eine kleine, sich jährlich reproduzierende Population etabliert. An der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz wurden 2010/2011 illegal Würfelnattern angesiedelt, die aus der Umgebung des westungarischen Balaton stammten. Dieses Vorkommen konnte sich dort jedoch nicht dauerhaft etablieren. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,19 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „sehr selten“. Bei der Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind besonders die Auswirkungen des Ausbaus der Flüsse und der Flusstäler zu Hauptverkehrsachsen zu betrachten. Dies führte zur Zerschneidung und Zerstörung von Lebensräumen. Gruschwitz (1985 b) zeigte im Vergleich historischer Daten mit der aktuellen Verbreitung bereits 1985 einen gravierenden Rückgang um ca. 85 % auf. Berücksichtigt man nicht die Fundorte, sondern die besiedelten Flussabschnitte, so sind die Arealverluste noch deutlich höher einzuschätzen. Langfristig ist deshalb ein sehr starker Rückgang anzunehmen. Bedingt durch die erforderliche Stützung aller Vorkommen durch dauerhafte Naturschutzmaßnahmen und mehrfache kleinflächige Eingriffe mit bislang ungewissen Folgen sind die Bestände an Mosel und Nahe mehr oder weniger stabil, an der Lahn jedoch deutlich abnehmend. Der Wiederansiedlungsversuch in Meißen an der Elbe verläuft trotz mehrerer u. a. hochwasserbedingter Rückschläge aktuell vielversprechend (u. a. Strasser & Peters 2014). Im Überblick ist deutschlandweit kurzfristig eine mäßige Abnahme anzunehmen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Wegen der Isolation der auf kleine Teilareale zurückgedrängten Vorkommen und ihrer unsicheren Zukunft kann im Sinne des Vorsorgeprinzips noch nicht von stabilen Teilbeständen ausgegangen werden. Der Erhalt der isolierten Würfelnatter-Populationen ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die regelmäßig durchgeführt und an die Bedürfnisse der Art angepasst werden müssen. Auf diese besondere Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gegenüber der Roten Liste von 2009 ergibt sich eine Änderung der Einstufung der aktuellen Bestandssituation (von der Kriterienklasse „extrem selten“ zu „sehr selten“) sowie eine Präzisierung des kurzfristigen Bestandstrends (von der Kriterienklasse „Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt“ zu „mäßige Abnahme“), die jeweils auf Kenntniszuwachs beruhen. Die Rote-Liste-Kategorie bleibt unverändert. Die Hauptursachen der historischen Bestandsrückgänge und auch der aktuellen Gefährdung liegen in den vielfältigen Eingriffen in die Habitate der Würfelnatter. Besonders entscheidend sind dabei die folgenden Faktoren: Der Bau, die zunehmende Nutzung und die Unterhaltung von Verkehrswegen (Straßen, Radwegen, Bahnlinien) in unmittelbarer Ufernähe können zum Erlöschen von Populationen führen, sowohl durch den Straßentod als auch durch Lebensraumverlust und -zerschneidung; so bringen z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn oftmals die Tötung von Individuen und den Verlust von Winterquartieren mit sich; Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Fließgewässer wie z. B. Neu- oder Umbau von Wehren und Schleusen, Uferverbau, Vertiefung der Fahrrinne und das Verfugen von Stützmauern bringen oftmals Verluste von Winterquartieren und Flachwasserzonen mit sich; die durch den Ausbau der Fließgewässer weitgehend fehlende Morphodynamik begünstigt die Entwicklung flächiger, hochwüchsiger und stark schattender Staudenfluren (inkl. Neophyten) und einer verstärkten Gehölzsukzession entlang der Ufer; die zunehmende Freizeitnutzung der Fließgewässer und ihrer Ufer (z. B. Wassersport, Camping, Angeln, uferparallele Radwege) stellt eine direkte Gefährdung der Würfelnatter und ihrer Lebensräume dar. Schutzmaßnahmen sollten sich auf den Erhalt, die Förderung und die Vernetzung bestehender Lebensräume konzentrieren: Erhalt und langfristige Sicherung naturnaher Bereiche in den besiedelten Flussabschnitten; Renaturierung von angrenzenden Fließgewässern und Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik; stärkere Berücksichtigung von Reptilien bei Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten der Schienen- und Wasserwege; Förderung der Vernetzung der bestehenden Bestände durch Schaffung und Erhalt von Trittstein-Lebensräumen, wie z. B. naturnahen Uferbereichen.
Norden/Hannover. Tückisch an vielen Gefahren ist, dass sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Das kann auch für niedersächsische Fließ- und Stillgewässer gelten, die von außen betrachtet scheinbar sicher wirken. Das kühle Nass lockt bei hohen Temperaturen viele Menschen an, birgt aber auch Risiken, die zur tödlichen Gefahr werden können. Mit Blick auf das hochsommerliche Wetter mahnt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu besonderer Vorsicht bei allen Erholungsaktivtäten am, im und auf dem Wasser. Tückisch an vielen Gefahren ist, dass sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Das kann auch für niedersächsische Fließ- und Stillgewässer gelten, die von außen betrachtet scheinbar sicher wirken. Das kühle Nass lockt bei hohen Temperaturen viele Menschen an, birgt aber auch Risiken, die zur tödlichen Gefahr werden können. Mit Blick auf das hochsommerliche Wetter mahnt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zu besonderer Vorsicht bei allen Erholungsaktivtäten am, im und auf dem Wasser. „Auch vermeintlich stille Gewässer können sehr gefährlich sein. Besondere Risiken bestehen an Bauwerken wie zum Beispiel Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Hafenanlagen und Brücken sowie in Gewässern mit Schiffs- und Bootsverkehr. Das wissen wir im NLWKN durch unsere tägliche Arbeit an und auf verschiedenen Gewässern nur zu gut“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Besondere Vorsicht gilt vor allem auch in der Nähe von Dükern. Hierbei handelt es sich um Bauwerke, die ein Gewässer in meist komplett mit Wasser gefüllten Rohren oder Tunneln unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten. Der Landesbetrieb unterhält niedersachsenweit verschiedene Gewässer, wie den Ems-Jade-Kanal, die Hase oder Abschnitte der Hunte und der Aller. Vielerorts stellen NLWKN-Mitarbeitende regelmäßig fest, dass Erholungssuchende die Gefahren unterschätzen und Warnschilder ignorieren. Zwar erlaubt das niedersächsische Wassergesetz grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie Rudern und Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“, also auf Flüssen. Dies ist aber keine Garantie, dass dies überall auch möglich und verantwortbar ist. Im Gegenteil: Leichtsinniges Verhalten kann hier schnell ernsthafte Konsequenzen haben, insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen. „Es ist verständlich, dass ein Sprung ins kühle Nass oder eine Paddeltour gerade bei hohen Temperaturen sehr verlockend ist. Auch viele von uns genießen Erholung am, im und auf dem Wasser. Aber wir können nur dringend zu besonderer Vorsicht raten und appellieren, sich vorab gründlich zu informieren, die Gefahren nicht zu unterschätzen und die eigenen Fähigkeiten nicht zu überschätzen“, so Drosten. Zum Schwimmen beispielsweise sind Freibäder und bewachte, ausgewiesene Badestellen mit entsprechend geschulter Aufsicht die deutlich sicherere Alternative. Der NLWKN bittet niedersachsenweit um besondere Vorsicht an Gewässern, um die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen. Naturschutz und andere Maßgaben beachten: Unbedingt im Vorfeld informieren Naturschutz und andere Maßgaben beachten: Unbedingt im Vorfeld informieren Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Konkretes wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem Gemeingebrauchsverordnungen der jeweils zuständigen Wasserbehörden oder Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen der örtlichen Unteren Naturschutzbehörden, festgelegt. Die Verordnungen können bei den jeweiligen Behörden eingesehen und häufig auch im Internet heruntergeladen werden. Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld sorgfältig informieren, stets vorsichtig sein und mit dem eigenen Verhalten mithelfen, sich, andere und die Natur zu schützen. Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen können in folgendem Artikel heruntergeladen werden: Gemeingebrauch
Bei einem gemeinsamen Treffen am 7. August in der Tourist-Information Wiesensee tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums (MKUEM), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord), der Verbandsgemeinde Westerburg sowie Fachplaner und politische Entscheidungsträger über die Zukunft des Wiesensees aus. Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Schlammumlagerung im See – ein zentrales Vorhaben zur ökologischen Aufwertung und Sicherung des Hochwasserschutzes. Die Entleerung des Wiesensees, die ursprünglich aufgrund von Sicherheitsmängeln an der Stauanlage erforderlich war, wird nun als Chance genutzt: „Aus der Not wird eine Tugend gemacht“, betonte Staatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Verbandsgemeinde plant, rund 300.000 Kubikmeter Sediment innerhalb der Seefläche umzulagern – und das ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren, sofern die Maßnahme ohne Verlust von Rückhaltevolumen unterhalb des Dauerstauziels erfolgt. „Durch den engen Austausch zwischen Technik, Wissenschaft und Politik stellen wir grundsätzlich sicher, dass Hochwasserschutz, Naturschutz und touristische Nutzung des Wiesensees in Einklang gebracht werden“, stellte SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis klar. Die wichtigsten Fortschritte im Überblick: Standsicherheit: Ein umfangreiches geologisches Gutachten bescheinigt dem Damm die notwendige Stabilität. Es liegt der SGD Nord seit 6.8.2025 zur Prüfung vor. Mönchbauwerk und Pegeltechnik: Die Sanierung schreitet voran, die Steuerungstechnik wird derzeit finalisiert. Hochwasserentlastungsanlage: Die Sanierung des Betonkörpers ist in Planung, die Ausschreibung läuft. Phosphorbelastung: In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz wird ein Konzept zur Reduzierung des Phosphateintrags aus dem Einzugsgebiet erarbeitet. Die geplante Schlammumlagerung dient nicht nur der Wiederherstellung der ökologischen Funktionen des Sees, sondern auch dem Schutz empfindlicher Naturschutzbereiche vor Störungen durch den Wassersport. Ein unter der Wasseroberfläche verlaufender Damm soll künftig sensible Zonen abschirmen. Bereits im Herbst 2025 soll mit der Anlage eines Grabensystems begonnen werden, um die stark vernässten Flächen – insbesondere in der Pottumer Bucht – für die maschinelle Bearbeitung vorzubereiten. Die eigentliche Schlammumlagerung ist für das Jahr 2026 geplant. Ein Wiederanstau des Sees könnte im Frühjahr 2027 erfolgen. Hochwasserschutz bleibt zentrales Anliegen Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen ist lediglich der Nachweis, dass die geplante Umlagerung keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hat. Ein Einvernehmen kann nur bei nachgewiesener Neutralität erfolgen. Zudem wurde über Möglichkeiten diskutiert, das Hochwasserschutzniveau durch betriebliche Anpassungen – etwa einen früheren Wasserablass oder ein Absenken des Stauwasserspiegels im Sommer – zu verbessern. Solche Änderungen müssten jedoch sorgfältig geprüft werden, um negative ökologische Auswirkungen zu vermeiden. Ein gemeinsamer Weg für den Wiesensee Alle Beteiligten zeigten sich zuversichtlich, dass die geplanten Maßnahmen in enger Abstimmung zwischen den Behörden, der Wissenschaft und der lokalen Politik erfolgreich umgesetzt werden können. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist einen gemeinsamen Weg bei diesem schwierigen Projekt zu finden“, sagte Bürgermeister Markus Hof. Die nachhaltige Entwicklung des Wiesensees soll dabei sowohl den Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes als auch der touristischen Nutzung gerecht werden.
Übersichtskarte Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Polygoncover
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 89 |
| Kommune | 3 |
| Land | 86 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 12 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 48 |
| Taxon | 2 |
| Text | 50 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 73 |
| Offen | 74 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 152 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 11 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 43 |
| Keine | 73 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 46 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 76 |
| Lebewesen und Lebensräume | 146 |
| Luft | 80 |
| Mensch und Umwelt | 154 |
| Wasser | 127 |
| Weitere | 147 |