Die MVV Umwelt GmbH plant am Standort Staßfurt in der Gemarkung Brumby eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse aus Windstrom zu errichten und zu betreiben. Der Windstrom stammt aus dem nahegelegenen Windpark „Hohe Wuhne“. Mittels der Elektrolyseanlage wird dieser zur Herstellung von Wasserstoff mit einer Jährlichen Produktionskapazität von 140 t genutzt. Dieser soll über eine Rohrleitung an eine geplante Tankstelle auf dem den 2 km entfernten Aral Autohof an der Autobahn A14 geliefert und damit zur Dekarbonisierung des örtlichen Verkehrs genutzt werden.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (kurz: WBM) ist eine Einrichtung der Stadt Mainz, in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Der WBM besteht aus den Betriebszweigen Bestattung und Entwässerung. Im Bereich Entwässerung ist der WBM zuständig für die Ableitung, Reinigung und unschädliche Beseitigung der Abwässer im Gebiet der Stadt Mainz und der Verbandgemeinde Bodenheim. An das Zentralklärwerk sind rd. 225.000 Einwohner sowie Gewerbe und Industrie angeschlossen. Die Ausbaugröße ist auf 400.000 Einwohnerwerte festgelegt. Damit gehört das Zentralkraftwerk Mainz zu den größten kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz. Mit dem Vorhaben „Klimafreundliche und ressourceneffiziente Anwendung der Wasserelektrolyse zur Erzeugung von regenerativen Speichergasen kombiniert mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Mikrostoffelimination auf Kläranlagen (ARRIVED)“ plant der WBM den Ausbau/ die Erweiterung der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination aus einer Ozonung und einer Filterstufe mit granulierter Aktivkohle mit dem Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Nennleistung von ca. 1,25 MW el zu kombinieren. Der Sauerstoff (O 2 ) für die Ozonierung soll überwiegend aus der geplanten Elektrolyse stammen. Dabei ist vorgesehen, die Kläranlage mit einer Wasserelektrolyse und einer Verfahrensstufe zur Mikroschadstoffelimination auszustatten. Beide Verfahrensstufen sollen gekoppelt betrieben werden. Das Vorhaben verknüpft damit die regenerative Energieerzeugung mit der Elimination von Mikroschadstoffen. Das im Elektrolyseur erzeugte regenerative Speichergas Wasserstoff (H 2 ) kann unterschiedlich genutzt werden. Es soll vorrangig ins Erdgasnetz eingespeist werden. Als weiterer Verwendungspfad ist angedacht, den Wasserstoff an den Mainzer ÖPNV oder sonstigen Mobilitätsanwendungen in der Region abzugeben. Um den energiewendedienlichen Betrieb der Elektrolyseanlage sicherzustellen, ist die Teilnahme am negativen Regeldienstleistungsmarkt sowie ein Ausbau der lokalen fluktuierenden erneuerbaren Energien zur Deckung des Grundlastbandes des Elektrolyseurs geplant. Das Vorhaben liefert einen Beitrag zur Energiewende durch die Erzeugung von Wasserstoff mittels Wasserelektrolyse und Einspeisung in das städtische Gasnetz. Unter Berücksichtigung der potentiellen Nutzung des erzeugten Wasserstoffs im ÖPNV kann mit dem Vorhaben insgesamt (ÖPNV, 4. Reinigungsstufe, Wasserstoffeinspeisung, Sauerstoff aus Elektrolyse) eine Einsparung von 1.279 Tonnen CO 2 -Äquivalenten pro Jahr erzielt werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend Förderschwerpunkt: Innovative Abwassertechnik
Die Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien und Informationen zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Ein Schwerpunkt ist Dekarbonisierung / Defossilisierung, aber auch z.B. der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen werden thematisiert. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden als auch in Entwicklung befindliche Techniken werden untersucht, z. B. Herstellung von Wasserstoff, Ammoniak und Industrieruß, Methanol-to-Olefins, Fischer-Tropsch-Verfahren, Elektrifizierung von Steamcrackern, alternative Feedstocks, Minimierung des Chloreinsatzes, Möglichkeit des flexiblen Betriebs von Anlagen, allgemeine Techniken mit Umweltentlastungspotentialen. Veröffentlicht in Texte | 140/2024.
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH plant Am Mittelkai 25 in 70327 Stuttgart die Errich-tung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff (sog. Green Hydrogen Hub Stuttgart (GHHS)) auf dem Flurstück-Nr. 1500/16, Gemarkung Stuttgart. Die geplante Anlage zur Herstellung von Wasserstoff umfasst den Dauerbe-trieb von vier baugleichen PEM-Elektrolyseuren mit einer elektrischen Leistung von jeweils bis zu 2,5 MWel, also insgesamt 10 MWel und der dazugehörigen Anlagenteile zur Produktion von bis zu 4.320 kg Wasserstoff pro Tag. Anstelle des dritten PEM-Elektrolyseurs soll für eine Dauer von maximal zwei Jahren ein alkalischer For-schungselektrolyseurs (AEL) mit einer elektrischen Leistung von 1 MW zur Produktion von bis zu 432 kg Wasserstoff pro Tag betrieben werden. An diesem Elektrolyseur wird das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) Forschungen durchführen, Betreiber bleibt jedoch die Stadtwerke Stuttgart GmbH. Die Anlage zur Herstellung von Wasserstoff soll im Wesentlichen aus folgenden Anla-genteilen bestehen: • Transformatorenstation zur Umspannung von 10 kV auf 0,4 bzw. 0,515 kV • Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von 2 MWh • Vier Elektrolyse-Containern inklusive den PEM-Elektrolyseuren 1 bis 4 (alternativ für zwei Jahre ein AEL-Elektrolyseur), Wasseraufbereitungsanlage, Wasserstoff-reinigungsanlage und Druckluftversorgung • Einem BoP-Container (Balance of Plant) inklusive Gleichrichtern und Kühlkreis-laufanbindung für den AEL-Elektrolyseur • Vier E-Containern inklusive Mittelspannungstransformatoren, Mittelspannungs-schaltanlage und Gleichrichtern • den ND-Wasserstoffpufferspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 2 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 3,1 bar(a) • den ND-Wasserstoffspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 218,3 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 8,1 bar(a) • einem HD-Wasserstoffspeicher mit einer Speicherkapazität von bis zu 1.559 kg bei einem Betriebsdruck von bis zu 50,1 bar(a) • den Wasserstoff-Kompressoren 1 und 2 mit einer Leistung von jeweils 250 kW zur Verdichtung von Wasserstoff auf bis zu 50,1 bar(a) • einem Container inklusive Wasserstoffverteilstation, Qualitätsmessung, Anla-gensteuerung und Anschluss für an die Wasserstoffpipeline • den LKW-Abfüllpaneelen 1 bis 3 zur Abfüllung von jeweils bis zu 360 kg Was-serstoff pro Stunde • einem Betriebsgebäude • einer Luftzerlegungsanlage mit einer Leistung von 10 Nm³ Stickstoff pro Stunde • einer Wärmeübergabestation • einem Pipelineanschluss • Leerkanal für ggf. spätere Sauerstoffnutzung Der erzeugte Wasserstoff soll entweder über die Pipeline direkt abgegeben oder in Wasserstoff-Trailer verladen werden. Ferner soll auch die Möglichkeit bestehen, die ND-Wasserstoffspeicher mit Wasserstoff aus den Wasserstoff-Trailern zu befüllen. Die Abwärme aus den Elektrolyseanlagen soll mittels Wärmetauschern an eine zent-rale Wärmeübergabestation übergeben und in ein Wärmenetz eingespeist werden. Der alkalische Forschungselektrolyseur soll in dieses Wärmenetz nicht eingebunden werden. Eine Lagerung (Aufenthalt von mehr als 24 Stunden bzw. am Wochenende mehr als 72 Stunden) der befüllten Wasserstoff-Trailer ist nicht geplant. Für das Vorhaben beantragte die Stadtwerke Stuttgart GmbH am 01.02.2024 die Er-teilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal hat mit Datum vom 08.12.2023 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse von Wasser durch Austausch des Elektrolyseurs (1. Linie) und des Kompressors sowie Umstellung auf kaskadierende Speicherung auf dem Betriebsgelände Korzert 15 in 42349 Wuppertal gestellt. Die Produktionskapazität von 400 kg/d H2 sowie die Speicherkapazität von 500 kg H2 bleiben unverändert.
Im Rahmen der Forschung an und Entwicklung von Elektrolysestacks soll eine Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser mit einer Leistung von maximal 10 MW sowie der Speicherung von bis zu 3.5 t Wasserstoff errichtet und betrieben werden.
Die HH2E Werk Lubmin GmbH mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V.m. einem Umspannwerk am Standort in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/119 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der beantragte Umfang der Wasserstoffproduktion beträgt 2.100 kg/h und das Umspannwerk hat eine Leistung von 380 kV. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer Nr. 4.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die überschlägige Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Damit besteht gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Firma Uniper Hydrogen GmbH, Holzstraße 6 in 40221 Düsseldorf hat die Genehmigung zur Errichtung und zum befristeten Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang auf dem Grundstück Glückaufstraße 56 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer) beantragt. Gegenstand des Antrages ist eine Versuchsanlage zur Herstellung von Wasserstoff durch die Zerlegung von Ammoniak in Wasserstoff und Stickstoff mittels Temperatur und Druck in einem Spaltrohrreaktor sowie die notwendigen Nebenanlagen. Der Betrieb ist befristet auf maximal 3 Jahre beantragt und die Anlage wird anschließend zurückgebaut.
Die HH2E Werk Thierbach GmbH in 04552 Borna, Reichsstraße 5 beantragte mit Datum vom 1. März 2024 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Produktion von Wasserstoff am Standort Borna, Gemarkung Gestewitz, Flurstücke 304 und 150/18. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Produktion von Wasserstoff aus erneuerbarer Energie mit einer Elekrolyseleistung von 50 MWel zur Herstellung von 10 825 Nm³ Wasserstoff je Stunde bzw. 21,8 t/d einschließlich Energiezwischenspeicherung mittels Natrium-Schwefel-Batteriespeicherzellen mit einer Speicherkapazität von 255,2 MWh und einer elektrischen Leistung von 44 MW. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Anlage soll 2026 erfolgen.
Die Anlage fällt unter Nr. 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des UVPG wurde für das obengenannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die dazu erforderlichen Angaben nach Anlage 2 UVPG sind Teil der Antragsunterlagen. Die allgemeine Vorprüfung wurde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
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