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Teil A: Anforderungen für Rheinabschnitte mit besonderem Risiko

Teil A: Anforderungen für Rheinabschnitte mit besonderem Risiko Wer ein Fahrzeug auf den Abschnitten zwischen km 335,92 (Schleusen Iffezheim) und km 857,40 (Spyck'sche Fähre) führt, benötigt hierfür eine besondere Berechtigung für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit besonderen Risiken. Die erforderliche Prüfung wird von der zuständigen Behörde als behördliche Befähigungsprüfung (Kapitel 7) abgenommen. Die Prüfung kann als Multiple-Choice- oder mündliche Prüfung durchgeführt werden. Es werden folgende Kenntnisse des Kandidaten geprüft: Beschreibung des Fahrwegs in der Berg- und in der Talfahrt; Detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika, insbesondere hinsichtlich der örtlichen Strömungsverhältnisse und der sich daraus ergebenden Anforderungen an die sichere Navigation des Fahrzeuges durch den Rheinabschnitt; Detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße; Kenntnis der Polizeivorschriften für diesen Rheinabschnitt. Einzelheiten ergeben sich aus Teil B. Wer als Inhaber eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer die besondere Berechtigung nach dieser Anlage erwerben will, muss den entsprechenden Rheinabschnitt im Laufe der letzten drei Jahre mindestens drei Mal zu Berg und drei Mal zu Tal durchfahren haben. Während aller Fahrten nach Satz 1 muss der Kandidat im Steuerhaus anwesend gewesen sein. Während mindestens einer Fahrt zu Berg und einer Fahrt zu Tal muss der Kandidat selbstständig Kurs und Geschwindigkeit bestimmt haben. Die Streckenfahrten müssen an Bord eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb durchgeführt worden sein, für dessen Führung ein Befähigungzeugnis als Schiffsführer vorgeschrieben ist. Die Durchführung der Streckenfahrten weist der Kandidat anhand des Schifferdienstbuches nach. Hat der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung noch nicht alle erforderlichen Streckenfahrten absolviert, wird der Bewerber unter der Bedingung zur Prüfung zugelassen, dass alle Streckenfahrten bis zum Tag der Prüfung erbracht werden. Der Schiffsführer hat dem Bewerber die Durchführung der Streckenfahrten - im Rahmen eines sicheren Schiffsbetriebes - zu ermöglichen und ihn hierbei zu unterstützen. Stand: 14. April 2023

Bebauungsplan Kirchwerder 16 Hamburg

Der Bebauungsplan Kirchwerder 16 für den Geltungsbereich beiderseits der Straße Durchdeich/nördlich des Ortskerns Fünfhausen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Durchdeich-Südgrenze des Flurstücks 6256, über die Flurstücke 5874, 167, 4944, Südgrenzen der Flurstücke 6256 und 4901 (Unterer Warwischer Wasserweg), über die Flurstücke 127 und 81, Nordgrenzen der Flurstücke 4901 und 4942 der Gemarkung Kirchwerder-Durchdeich-Nordgrenze des Flurstücks 5727, Ostgrenzen der Flurstücke 5727, 5728, 4748, 5729, 5730, 4747, 5366 bis 5368, 5393 bis 5396, über das Flurstück 130, Ostgrenzen der Flurstücke 4094 bis 4090 und 5524, Südgrenzen der Flurstücke 5524 und 4646 der Gemarkung Kirchwerder.

Landesplanung - Verkehrswegenetze

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Darstellung des dreigliedrig generalisierten und abgestuften Verkehrswegenetzes für Straßen, Schienen und Wasserstraßen im Rahmen des LEP Umwelt 2004 (WMS Gruppe) (Maßstabsbeschränkung).

Gewässernetz des Landes Brandenburg

Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3. Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3. Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3.

MRH Große Verkehrsprojekte

Die Metropolregion Hamburg hat die Begleitung großer Infrastrukturprojekte in ihrem Strategischen Handlungsrahmen innerhalb des Handlungsfeldes Infrastruktur und Mobilität zu einem zentralen Projektschwerpunkt erklärt. Aufgrund der immer stärkeren globalen wirtschaftlichen Verflechtungen und einer Zunahme intra- und interregionaler Verkehre steht die Metropolregion Hamburg in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Hauptbetroffen sind dabei die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraßen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Metropolregion Hamburg unter: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/mobilitaet/4078762/verkehrsprojekte-metropolregion/"

Landesentwicklungsplan Saarland 2030 - Verkehrswegenetze

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten des Landesentwicklungsplan Saarland 2030, 1. Entwurf vom 07.07.2023 dar.:Darstellung der Verkehrswegenetze für Straßen, Schienen und Wasserstraßen im Rahmen des LEP 2030, 1. Entwurf.

Gewässernetz mit Kilometrierung im Land Brandenburg -WMS

Das Gewässernetz gewnet25 (Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt.

Überwachung der Wasserqualität des Rheins

Am heutigen Mittwoch (21. Mai .2025) wurde in Düsseldorf Flehe eine modernisierte Messstelle zur Überwachung der Wassergüte im Rhein in Betrieb genommen. Der Messcontainer wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) seit dem Jahr 1990 betrieben und steht auf dem Gelände der Stadtwerke Düsseldorf im Stadtteil Flehe direkt am Rhein. Die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, erklärte: „Der Rhein ist einer der wichtigsten Flüsse in Deutschland, nicht nur wegen seiner Geschichte, sondern auch wegen seiner intensiven Nutzung.“ Neben der Funktion als Wasserstraße komme dem Rhein ebenso als Trinkwasserressource eine große Bedeutung zu. „Wir überwachen daher ganzjährig auf 225 Rheinkilometern in NRW die Wasserqualität, um den Wasserversorgern die notwendige Sicherheit zu geben, möglichst unbelastetes Rohwasser als Ressource nutzen zu können“, betonte Elke Reichert. „Das Trinkwasser in Düsseldorf stammt zu rund einem Viertel aus Grundwasser und rund drei Vierteln aus Rheinuferfiltrat“, sagte Christoph Wagner, der Leiter der Wasserwerke bei den Stadtwerken Düsseldorf AG. „ Die Gewässerüberwachung am Rhein liegt uns deswegen besonders am Herzen.“ Er erklärte: „Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit dem LANUK.“ In dem Messcontainer in Düsseldorf Flehe entnimmt das LANUK kontinuierlich Proben des Rheinwassers und analysiert die Proben auf Schadstoffe. Dazu gehören Messdaten zu Temperatur, Sauerstoffgehalt und PH-Wert sowie eine Vielzahl chemischer Stoffe, die die Wasserqualität und damit den Rhein als Rohwasserquelle für die Trinkwassergewinnung beeinflussen können. Durch die stetige Weiterentwicklung der chemischen Analytik können heute immer mehr Substanzen, die lebende Organismen in Gewässern schädigen können, können durch die moderne Gewässerüberwachung in geringsten Mengen gemessen werden. Der Warn- und Alarmplan für den Rhein stellt sicher, dass Behörden und Trinkwasserwerke unverzüglich über jede gefundene Verunreinigung informiert werden. Die wichtigsten Modernisierungsmaßnahe an der Messstelle in Düsseldorf Flehe ist eine neue Datenleitung, die es nun ermöglicht, bidirektional zu kommunzieren. Das bedeutet, die Messeinrichtungen melden nicht nur eindimensional in Richtung Labor, wenn ein auffälliger Wert festgestellt wird. Es kann nun auch aus dem Labor heraus direkt darauf reagiert werden, in dem zum Beispiel vom Labor aus Messintervalle auf verschiedene Zeiträume umgestellt werden können, ohne dass ein Techniker die Anlage dazu anfahren muss. Damit können mögliche Schadstoffwellen schneller erfasst und der Verlauf berechnet werden. Im November 1986 kam es im Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel zu einem Störfall mit weitreichenden Folgen für den Rhein. Nach einem Brand gelangten etwa 20 Tonnen des hoch belasteten Löschschaums in den Rhein. In den darauf folgenden Tagen strömte das vergiftete Rheinwasser mehr als 400 Kilometer flussabwärts und führte zu einem massiven Fischsterben. In den Niederlanden wurde zudem die Trinkwasserversorgung stark beeinträchtigt. Nach diesem Ereignis wurde die Gewässerüberwachung ausgeweitet, um schneller Informationen über den Zustand der Gewässer zu erhalten. Dazu wurde die Probenahmestelle in Düsseldorf-Flehe in internationale Messprogramme eingebettet. Somit werden die Ergebnisse der kontinuierlichen Überwachung des Rheins seit fast 40 Jahren grenzüberschreitend ausgetauscht. Für die Auswahl einer geeigneten Messstelle sind einige Kriterien zu erfüllen. Die Messstelle muss jederzeit erreichbar sein, auch im Fall von Hochwasser am Rhein. Die Probenahme soll an einem gut durchströmten Querschnitt des Rheins erfolgen. Dabei dürfen  durch die Probenahme keine Veränderungen am Gewässer selbst und keine Einschränkungen für den Schiffsverkehr entstehen. Und was durch die Auswirkungen des Klimawandels heute immer wichtiger wird: auch bei Niedrigwasser muss die eine kontinuierliche Probenahme möglich sein. Wartungsarbeiten sollten jederzeit von Land aus durchführbar sein. Nach Prüfung aller Randbedingungen wurde in den 1980er Jahren das Angebot der Stadtwerke Düsseldorf AG zur Aufstellung des Messcontainers auf dem Gelände des Wasserwerks Flehe angenommen. Im Januar 1990 wurde diese Messstation mit dem Umweltminister Klaus Matthiesen in Betrieb genommen. Damals wurden die Wasserproben einmal täglich an der Messstelle abgeholt und im Labor auf leicht- und schwerflüchtige Kohlenwasserstoffverbindungen untersucht. In weiteren Tests wurde damals das Schwimmverhalten von Fischen und Daphnien beobachtet, um Hinweise auf mögliche Schadstoffe im Rhein zu erhalten. Die Wassertemperatur, der pH-Wert, der Sauerstoffgehalt und die elektrische Leitfähigkeit des Wassers konnten bereits kontinuierlich gemessen werden. Weichen diese physikalischen Größen von der Norm ab, können sie einen ersten Hinweis auf Störungen der Wasserqualität geben. Damit diese Anzeichen schnell erkennbar waren, wurden sie per Telefonleitung in das Labor des Landesamtes übertragen. Die automatische Alarmierung bei kritischen Werten gab es zu Beginn noch nicht, aber die Notwendigkeit wurde erkannt. Deshalb plante das Landesamt mit den technischen Möglichkeiten der 1980er Jahre eine automatische Aktivierung der Rufbereitschaft, besonders außerhalb der normalen Dienstzeiten. Heute sind diese Prozesse Standard. Die Verfahren und Abläufe sind erprobt und beziehen die beteiligten Behörden und die Trinkwasserversorger automatisch ein. Im Zuge der Digitalisierung sind die Abläufe immer schneller geworden, so dass die Wasserversorger meist schon reagieren können, bevor eine Gewässerverunreinigung bei ihnen ankommt. Das LANUK überwacht den Rhein und die anderen Gewässer in Nordrhein-Westfalen, entwickelt Methoden und bewertet den Zustand der Gewässer. Im Landesamt werden Ursachen von Verschmutzungen ermittelt, Maßnahmen empfohlen und Daten bereitgestellt. Ziel ist die Erreichung des guten Zustands der Gewässer. Mehr zur Gewässerüberwachung beim LANUK: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/fluesse-baeche-und-seen/gewaesserueberwachung Warn- und Alarmplan Rhein: https://www.lanuk.nrw.de/service/umweltereignisse-umweltschadensfaelle/meldungen-nach-warn-und-alarmplan-rhein zurück

INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM - Binnenwasserstraße - OGC API Features

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Wasserstraße auf Binnengewässern.

Bauwasserhaltung – Siel Spitzraingraben

ID: 4976 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist die Errichtung des Siels Spitzraingraben. Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 28.04.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 28.04.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

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