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Hearing in Penguins

The project studied the hearing ability of Humboldt penguins. The hearing ability of the penguins was determined psychoacoustically and by auditory evoked potentials (AEP). The results show that penguins hear best between 1 and 4 kHz in air. In addition, an animal audiogram database was created to facilitate comparison between the published audiograms of different aquatic animals. Penguins responded with a surprisingly low response threshold to sound stimuli in underwater playback experiments. This project has laid the foundation for future studies on the hearing capacity of diving birds, contributing to a greater understanding of how marine birds are affected by underwater noise. Veröffentlicht in Texte | 101/2024.

Wasserpflanze des Jahres 2017 ist die Weiße Seerose

Die Weiße Seerose (Nymphaea alba) ist Wasserpflanze des Jahres 2017. Die Weiße Seerose ist, mit Ausnahme des hohen Nordens, in ganz Europa verbreitet. Sie ist an nährstoffreiche, stehende und schwach fließende Gewässer angepasst. Die Wurzeln sind in humus- und nährstoffreichem Schlamm verankert. Die bevorzugte Wassertiefe beträgt rund ein bis eineinhalb Meter, die Blattstängel können bis 3 Meter lang werden und damit hält sie in Europa den Rekord der längsten Blattstiele. In den letzten Jahren hat der Förderkreis Sporttauchen e.V. die Wasserpflanzen ausgewählt. Zu Jahresbeginn 2011 haben das die nationalen Tauchsportverbände von Deutschland, Österreich und der Schweiz als gemeinsame Aufgabe grenzüberschreitend übernommen. Mit der Wahl der Weiße Seerose zur Wasserpflanze des Jahres möchten die Verbände auf die Gefährdung des Flachwasserbreiches aufmerksam machen. Dieser ist ein wichtiger Lebensraum für viele Wassertiere und -pflanzen.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Teilprojekt 9

Das Projekt "Teilprojekt 9" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt am Main, Institut für Ökologie, Evolution und Diversität, Abteilung Aquatische Ökotoxikologie durchgeführt. Im Teilprojekt B3 des MiWa-Verbundvorhabens werden die Aufnahme sowie die biologischen Effekte von Mikroplastik (MP) in Schlüsselvertretern der aquatischen Invertebraten charakterisiert. In Anbetracht der enormen Wissenslücken in Bezug auf die Toxizität von MP in Süßwasserarten, sollen im TP folgende Hypothesen untersucht werden: (A) Sehr kleines Mikroplastik (kleiner als 10 Mikro m) passiert Epithelien und kann in das Gewebe aquatischer Invertebraten übergehen. (B) Eine Exposition mit Mikroplastik induziert Inflammation und Stressreaktionen in aquatischen Invertebraten. (C) Durch oxidative Verfahren (Ozon, Chlor, UV) bei der Wasseraufbereitung gealtertes MP hat eine veränderte Toxizität. (D) Die chronische Toxizität von schadstoffbelastetem Mikroplastik ist höher als die von reinem Mikroplastik. Eine detaillierte Beschreibung des Teilprojektes, inklusive des fachlichen Hintergrunds, des experimentellen Designs, der Zeitplanung und der zu erwartenden Projektergebnisse, liefert die angehängte Projektbeschreibung. In Arbeitspakt AP B3.1 wird die Aufnahme von selbst hergestellten, 'realistischen' MP untersucht und mit vorliegenden Daten zur Aufnahme von sphärischen Microbeads (Vorarbeiten) verglichen. In AP B3.2 wird ebenfalls irreguläres MP für chronische Toxizitätsstudien verwendet, um Langzeiteffekte auf Life-Cycle-Parameter zu untersuchen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den innovativen Aspekten Inflammation und zelluläre Stressantwort. AP B3.3 basiert auf demselben experimentellen Design wie AP B3.2. Hier wird MP durch oxidative Verfahren behandelt, die häufig zur Abwasserreinigung verwendet werden (z.B. Ozonung, UV-Behandlung). Die Toxizität der so 'gealterten' Partikel wird in Analogie zu AP B3.1/2 untersucht. Auch in AP B3.4 wird realistisches MP verwendet. Hier wird allerdings ein zusätzlicher Stressor hinzugefügt: Irreguläres MP wird mit einer Mischung von Mikroschadstoffen beladen, um zu überprüfen, ob dies die Toxizität moduliert.

Entwicklung eines ökologischen Modells für die Nord- und Ostsee

Das Projekt "Entwicklung eines ökologischen Modells für die Nord- und Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt. Bedeutung des Projekts: In den letzten Jahren ist für Nord- und Ostsee ein steigender Nutzungsdruck zu beobachten: neben den traditionellen Nutzern Schifffahrt, Fischerei, Bundeswehr und Tourismus kamen im Verlauf der letzten Jahrzehnte verstärkt Genehmigungsfragestellungen zu Rohrleitungen, Seekabeln sowie Sand- und Kiesentnahmen hinzu. In jüngster Zeit löste die geplante Nutzung von Offshore-Windenergie einen Boom aus, der in der Folge auch eine künftige Marikultur (Muschelzucht und Makroalgenplantagen) und ab 2020 die Wasserstoffproduktion aus Meerwasser als realistische Perspektiven in die Diskussion eingebracht hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Nutzungen in Meeresgebieten stattfinden bzw. geplant sind, die in Form von Nährstoffbelastung und Schadstoffeinträgen über die Zuflüsse, Atmosphäre sowie diffusem Grundwassereinstrom unter ökologischem Stress stehen. Die komplexen Wechselwirkungen zwischen den vielfältigen Nutzungen und der Meeresumwelt können aber nur mit Hilfe von ökologischen Modellen untersucht, prognostiziert und bewertet werden. Projektbeschreibung: Im Forschungsvorhaben sollen Module des Hamburger ökologischen Modells ECOHAM2 in das bestehende Ausbreitungsmodell des BSH integriert werden. Anschließend werden Simulationen für ausgewählte Zeiträume und Ereignisse (Szenarien) durchgeführt, um das Modell zu validieren. Für den ersten Validationszeitraum (Jahr 2000) wurden Randbedingungen und Antriebsdaten vom IfM bereitgestellt und zum BSH übertragen. Im Projekt müssen zudem Quellfunktionen für die Substanzen (z.B. Nährstoffeinträge über die Flüsse und Atmosphäre) definiert werden. Bei der Validation werden die vom Modell berechneten Verteilungen mit Messungen bzw. Beobachtungen verglichen und statistisch untersucht. Hierfür sollen Daten des BSH-Messnetzes, der Überwachungsfahrten des BSH sowie Fernerkundungsdaten (z.B. Satellit ENVISAT) herangezogen werden. In Kooperation mit Universitäten und Forschungseinrichtungen (z.B. IfM Hamburg und GKSS) soll das ökologische Modell weiterentwickelt und um weitere Prozesse ergänzt werden. Besondere Bedeutung hat die Berücksichtung von Nährstoffflüssen zwischen Sediment und Wasser. Weiterhin soll das Modell schrittweise um zusätzliche Parameter.(z.B. Sauerstoffkreislauf, weitere Planktonarten etc.) ergänzt werden.

AMBI

Das Projekt "AMBI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IFM-GEOMAR Leibniz-Institut für Meereswissenschaften durchgeführt. Leistungsbeschreibung AMBI-Nordsee: Der Vertragspartner passt den AMBI-Index den Erfordernissen der WRRL (5-stufige Klassifizierung, Bezug zu Referenzbedingungen, Anpassung der Klassengrenzen) und die zugrundeliegende Artenliste mit ihren Zeigerwerten den Gegebenheiten der Nordsee im Bereich des Wattenmeeres an. Anschließend sollen historische Daten sowie rezente Daten aus dem Monitoring des LANU, von Beprobungen durch die GKSS sowie die Makrozoobenthosdaten des NPA-Muschelmonitorings verwendet werden, um diese Stationen anhand des ermittelten Bewertungsverfahren zu beurteilen. Hierbei soll der AMBI auf Korrelationen mit abiotischen Begleitparametern getestet werden. Ferner soll für alle Stationen der AMBI einmal für alle einzelnen Proben sowie für deren jeweiligen Mittelwerte berechnet werden, um auch Aussagen über die kleinräumige Variabilität zu erhalten.

Die Küstenökosysteme am Arabischen Golf 10 Jahre nach der Ölkatastrophe des Golfkrieges von 1991

Das Projekt "Die Küstenökosysteme am Arabischen Golf 10 Jahre nach der Ölkatastrophe des Golfkrieges von 1991" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Regensburg, Institut für Geographie durchgeführt. Durch die, im Golfkrieg von 1991, vom irakischen Aggressor mutwillig freigesetzten 1-6 Mio. t. Rohöl, wurden zahlreiche Küstenabschnitte an der saudiarabischen Küste verschmutzt. Die Lebewelt vieler Strand- und Intertidalbereiche wurde weitgehend vernichtet. Wissenschaftler aus Europa und Saudi Arabien untersuchten im Rahmen eines von der EU geförderten Projekts von 1992-1995 die Folgen der Katastrophe auf die Ökosysteme. Seit 1995 wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. Bei einer Reise im März 1999 konnte der Antragsteller an verschiedenen Strandabschnitten unter frischen Sedimenten (welche die Küste optisch voll regeneriert erscheinen lassen) noch beachtliche Teer- und Ölrückstände feststellen. In einigen Salzmarschbereichen findet erst jetzt eine zaghafte Kolonisierung von Krabben und Halophyten statt. Aufgrund der ausgezeichneten Dokumentation durch das EU-Projekt (der Antragsteller war daran beteiligt und hat daher zu allen Berichten Zugang) könnte durch erneute Untersuchungen 10 Jahre nach der Katastrophe die Regeneration, welche offensichtlich bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, langfristig dokumentiert werden. Eine solche Studie würde erheblich zum besseren Verständnis von Regenerationsmechanismen in Abhängigkeit von verschiedenen Küstenökosystemen am Arabischen Golf beitragen.

Der Quecksilber-, Cadmium- und Bleigehalt in Fischen und anderen Meerestieren im Unterlauf und im Aestuar der Elbe und Weser

Das Projekt "Der Quecksilber-, Cadmium- und Bleigehalt in Fischen und anderen Meerestieren im Unterlauf und im Aestuar der Elbe und Weser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Veterinäruntersuchungsamt für Fische und Fischwaren Cuxhaven durchgeführt. Fische aus Fangplaetzen von Elbe, Weser und Jade werden in den Organen, Haut, Kiemen, Leber, Darm, Nieren, Gonaden und Muskulatur mit Hilfe der Atomabsorption auf Cadmium, Blei und Quecksilber untersucht. Durch die Untersuchungen sollen die Organe ermittelt werden, in denen sich die Schadmetalle anthropogenen Ursprungs akkumulieren. Hierbei sind Abhaengigkeiten der Belastung von Fischarten, den Organen und den Fangplaetzen zu pruefen.

Verbreitung und Gemeinschaften der Bodenfauna im Sublitoral der Deutschen Bucht

Das Projekt "Verbreitung und Gemeinschaften der Bodenfauna im Sublitoral der Deutschen Bucht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Meeresforschung durchgeführt. Das sublitorale Makrobenthos der Deutschen Bucht wurde in der 2. Jahreshaelfte 1975 auf der Grundlage eines umfangreichen Stationsnetzes in seinem Artenbestand, seiner Verbreitung und Vergesellschaftung untersucht. Die Untersuchung soll Vergleiche mit frueheren Erhebungen (Hagmeier: 1923/1924 und Stripp: 1965-1968) ermoeglichen und zur Beurteilung langfristiger Milieuveraenderungen dienen. Nach dem kalten Winter 1978/1979 wurde die Bodenfauna neu kartiert. In Zukunft werden im Abstand von mehreren Jahren derartige Erhebungen wiederholt, um langfristige Veraenderungen zu erfassen.

Untersuchungen zur Wirkung der UV-B-Strahlung auf kleine Wassertiere

Das Projekt "Untersuchungen zur Wirkung der UV-B-Strahlung auf kleine Wassertiere" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Zoologisches Institut, Limnologische Abteilung durchgeführt. Untersuchungen zur Wirkung der UV-B-Strahlung auf kleine Wassertiere. Aquatische Gebirgsorganismen - insbesondere aus FLachwasserbiotopen - sind gegenueber ihren Verwandten in Tieflandseen auffaellig gefaerbt. Dieses Phaenomen fuehrte zu der Hypothese, dass die pigmentierten Tiere vor UV-Strahlung geschuetzt seien. Aufgrund bisheriger Untersuchungen ist erwiesen, dass zumindest ein Vertreter der in Gebirgstuempeln lebenden Cladoceren; (Daphnia pulex Obtusa) eine wesentlich hoehere UV-Toleranz besitzt, als seine Verwandten in Tieflandgewaessern. Es ist zur Zeit nicht bekannt, ob dieser Unterschied auf die unterschiedliche Faerbung zurueckzufuehren ist. Es konnte jedoch gezeigt werden, dass die mittlere letale Dosis (DLM) bei Applikation kurzwelliger sichtbarer Strahlung nach erfolgter UV-Bestrahlung bei allen bisher getesteten Cladoceren erheblich hoehere Werte erreicht.

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