Das Projekt "Schutz und Nutzung von Feuchtgebieten. Wasserwild-Symposium" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Jagdschutzverband e.V., Hauptgeschäftsstelle durchgeführt. Wasserwild-Symposium. Fachtagung des Landesjagdverbandes Bayern e V vom 28.02. bis 01.03.1997 in Prien am Chiemsee. Jagd in Schutzgebieten, insbesondere Ramsar-Schutzgebieten.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 200/10
Magdeburg, den 20. April 2010
Novelle des neuen Jagdgesetzes
für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und
Ökologie im Jagdwesen
Weniger Bürokratiestress für Jäger
und mehr Tierschutz - Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen
entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im
Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den
erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen.
Aeikens betonte, dass das aus dem
Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen
der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten
angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes
beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und
Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei
der Jagd nun gesetzlich verankert.¿
Aeikens sagte, die stark
angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der
Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung
eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu
hohe Rehwildbestände zu reagieren.
Die wesentlichen Neuerungen zielen
darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu
verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig
für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle
Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt
derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in
einer Hand liegen.
Um die Abschussplanung zu
erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines
Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach
Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in
Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen,
wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen
lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu
verhindern.
Die Nilgans und der Nutria werden
in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die
ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen
Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische
Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen.
Besser geschützt auf ihren
Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von
Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so
dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen
können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil
und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild.
Berücksichtigung finden im neuen
Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten
Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens
eine beschränkte Jagdausübung erlauben.
Zudem werden im Fischereigesetz
die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in
Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer
Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die
Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung
der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls
geregelt werden.
Im Fischereigesetz soll darüber
hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den
Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die
Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss
an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise
drückt auch Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den
Vereinen aus.¿
Bis zum 18. Mai haben nun die
Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern.
Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der
Gesetzesnovelle befassen.
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