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Sicherheitsbetrachtungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Neufassung des Kapitels 15 der RheinSchUO 'Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe' in der Fassung vom 16. Juni 2004 am Beispiel für 'Trockene Sammelrettungsmittel' nach ...

Das Projekt "Sicherheitsbetrachtungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Neufassung des Kapitels 15 der RheinSchUO 'Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe' in der Fassung vom 16. Juni 2004 am Beispiel für 'Trockene Sammelrettungsmittel' nach ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DST - Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V. durchgeführt. Mit der unter Federführung des entsprechenden Untersuchungsausschusses der ZKR durchgeführten Neugestaltung des Kapitels 15 der RheinSchUO 'Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe' wird das Ziel verfolgt, im Hinblick auf mögliche zukünftige Gefahren und den sich hieraus für Mensch, Tier und Umwelt ergebenden Schäden das Gefährdungspotenzial zu verringern. Die letzte Neufassung (Dokument RV (04) 32. RV/G (04) 47 vom 29. Juni 2004), 'Änderung der RheinSchUO zur Anpassung der Sicherheitsanforderungen an Fahrgastschiffe, Stand 16. Juni 2004 ' wurde zwischenzeitlich fertig gestellt. Die Neufassung der RheinSchUO, Kapitel 15, beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Themen 'Trockene Sammelrettungsmittel', 'Ein- und zwei- Abteilungsstatus', 'Stabilität', 'Sammelflächen', 'Brandschutz' usw. In der Untersuchung wurden offene Fragen im Zusammenhang mit der Einführung dieser geplanten Maßnahme dargestellt, Alternativen hierzu aufgezeigt und dabei - nicht zuletzt um Hinblick auf die zu erwartende wirtschaftliche Bedeutung aus einer Umsetzung der geplanten Maßnahme - Fragen der Effektivität einbezogen.

Bauleitplanung: Schwedt/Oder, Stadt

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Für landeseigene Kanäle gilt Badeverbot

Aurich/ Wilhelmshaven/ Meppen – Das warme Wetter verlockt derzeit viele Menschen zu einem Sprung ins kühle Nass. Beliebt ist dabei in Ostfriesland auch der rund 72 Kilometer lange Ems-Jade- Kanal zwischen Emden und Wilhelmshaven. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Ems-Jade-Kanal und anderen landeseigenen Gewässern wie z.B. dem Haren-Rütenbrock-Kanal im Emsland oder den Nordhorner Kanälen in der Grafschaft Bentheim aus Sicherheitsgründen verboten ist. „Die Kanäle mit ihren zahlreichen Schiffsbewegungen sind eine Lebensader des für die Region so wichtigen Sportboottourismus, hinzu kommen auf einigen Gewässern die Frachtschiffe. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitäne Schwimmer übersehen und es dadurch zu Unfällen kommt“, erläutert der NLWKN in einer Pressemitteilung. Ein erhebliches Verletzungsrisiko bestehe auch beim Baden im Bereich beweglicher wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Brücken und Schleusen: „Jeder Schleusungsvorgang erzeugt einen Sog, der die Schwimmer mitreißen kann, hinzu kommen Bauteile der Anlagen, die man von der Wasseroberfläche nicht sieht“, betont der Landesbetrieb. Zudem sind die Wasserwege an den Randbereichen häufig recht flach, so dass Sprünge ins Wasser ebenfalls riskant sind. Wer dennoch badet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und handelt auf eigene Gefahr.“ Der Landesbetrieb empfiehlt allen, die Abkühlung suchen, auf Freibäder, ausgewiesene Badeseen oder die Strände an der Küste auszuweichen.

Für landeseigene Kanäle gilt Badeverbot

Aurich/ Meppen/ Nordhorn – Das warme Wetter verlockt derzeit viele Menschen zu einem Sprung ins kühle Nass. Beliebt sind dabei auch zahlreiche Kanäle und landeseigene Gewässer im Nordwesten Niedersachsens. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Ems-Jade-Kanal und anderen landeseigenen Gewässern wie z.B. dem Haren-Rütenbrock-Kanal im Emsland oder den Nordhorner Kanälen in der Grafschaft Bentheim aus Sicherheitsgründen verboten ist. „Die Kanäle mit ihren zahlreichen Schiffsbewegungen sind eine Lebensader des für die Region so wichtigen Sportboottourismus, hinzu kommen auf einigen Gewässern die Frachtschiffe. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kapitäne Schwimmer übersehen und es dadurch zu Unfällen kommt“, erläutert der NLWKN in einer Pressemitteilung. Ein erhebliches Verletzungsrisiko bestehe auch beim Baden im Bereich beweglicher wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Brücken und Schleusen: „Jeder Schleusungsvorgang erzeugt einen Sog, der die Schwimmer mitreißen kann, hinzu kommen Bauteile der Anlagen, die man von der Wasseroberfläche nicht sieht“, betont der Landesbetrieb. Zudem sind die Wasserwege an den Randbereichen häufig recht flach, so dass Sprünge ins Wasser ebenfalls riskant sind. Wer dennoch badet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und handelt auf eigene Gefahr.“ Der Landesbetrieb empfiehlt allen, die Abkühlung suchen, auf Freibäder, ausgewiesene Badeseen oder die Strände an der Küste auszuweichen.

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