Auf Basis der Analysen der Klimadaten sowie der Ergebnisse der hydrologischen Modellierung konnten für das Gebiet von Niedersachsen bzw. die betrachteten Untersuchungsräume regional differenzierte Aussagen zu möglichen zukünftigen Entwicklungen gemacht werden. Zusammen mit den Erkenntnissen aus anderen Studien in Niedersachsen (zum Beispiel Klimawirkungsstudie Niedersachsen , Klimareport Niedersachsen , Klimamonitoringbericht und Klimarisikoanalyse ) können nun Strategien und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um den möglichen Folgen des Klimawandels begegnen zu können. Die bisherigen Ergebnisse aus KliBiW haben gezeigt, dass wir es zukünftig sowohl mit einer Verschärfung der Hochwassersituation als auch der Niedrigwasserverhältnisse in Niedersachsen zu tun haben werden, wenn es nicht gelingt, die globalen Treibhausgas-Emissionen innerhalb kürzester Zeit deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig können sich auch Grundwasserdürren und -vernässungen im Jahresverlauf verschärfen. Im Hinblick auf die beobachteten Veränderungen in der Vergangenheit bedeutet dies, dass wir bereits heute Entwicklungen verfolgen, mit denen wir es zukünftig verstärkt unter dem Einfluss des Klimawandels zu tun haben können. · Überschwemmungsgebiete · Hochwasserschutz- und Vorsorgemaßnahmen · Hochwasserrisikomanagement · Regenwasser- bzw. Wassermanagement · Entnahmen aus dem Grundwasser · Einleitungen in Oberflächengewässer · Raumplanung · Katastrophenmanagement · Talsperrenbewirtschaftung · Öffentliche Wasserversorgung · Brauchwassernutzung · Ökosystemschutz Um diesen Anpassungsprozess zu unterstützen, stellt der NLWKN bereits verschiedene Daten und Informationen zur Verfügung. Auf dem Umweltkartenserver Niedersachsen können zum Beispiel die Grenzen von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten eingesehen werden ebenso wie die möglichen hydrologischen Klimafolgen. Auf dem Informationsportal Hochwasserschutz findet man wichtige Hinweise, wie man für den Hochwasserfall vorsorgen kann und was im Notfall zu tun ist. Und sollte sich schließlich ein Hochwasser ankündigen, findet man auf dem Pegelportal des NLWKN die aktuellen Wasserstände an den gewässerkundlichen Pegeln und für ausgewählte Pegel Wasserstandsvorhersagen für deren weitere Entwicklung innerhalb der nächsten 12-24 Stunden und zum Teil darüber hinaus. Informationen über den Klimawandel und seine möglichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft findet man plakativ und verständlich unter der Rubrik Klimawandel kompakt . Außerdem unterstützt der NLWKN das Land bei der Entwicklung und Fortschreibung der Niedersächsischen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels. Eine Neufassung wird voraussichtlich 2026 erarbeitet. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten, die den Klimamodellen der aktuellen Generation, aber auch den hydrologischen Modellen innewohnen, wurde von Seiten des Projektes KliBiW 2019 ein landesweiter Beiwert für wasserwirtschaftliche Planungen und Bemessungsfragen im Bereich Hochwasser empfohlen. Dieser wird auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse aus KliBiW weiter diskutiert. Die mögliche Anwendung eines solchen Klimabeiwertes sollte stets mit gebotener Umsicht erfolgen. Die flexible Gestaltung von Maßnahmen und Planungen im Sinne des „No-Regret“-Ansatzes soll dabei oberste Priorität besitzen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Erkenntnisse unter Verwendung zukünftig weiterentwickelter Methoden erscheint angeraten. Grundsätzlich muss zukünftig das Ziel sein, auch in unseren Breiten bewusster mit der Ressource Wasser umzugehen. In den vergangenen Jahren haben wir in Niedersachsen, aber auch in Deutschland erfahren müssen, was zu viel oder zu wenig Wasser bewirken kann und dass unsere bisherigen Strategien nicht immer ausreichend erscheinen, um gegen solche Situationen gewappnet zu sein. Eine wesentliche Maßnahme muss es daher sein, Wasser zukünftig verstärkt zurückzuhalten und ggf. zu speichern (zum Beispiel im Winter oder bei Starkregen bzw. Hochwasser). Dadurch kann es in Zeiten von Trockenheit und Dürre zur Verfügung gestellt werden und den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren. Denn entsprechende Extreme werden absehbar im Zuge des Klimawandels häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Dadurch wird das Risiko negativer Folgen für natürliche wie auch menschliche Systeme zunehmen und bereits heute bestehende Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser werden sich verschärfen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.
Als Grundlage für die Planung und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden in der Regel umfangreiche Abfluss-Kennwerte, oft in hoher räumlicher Auflösung, benötigt. Das Institut für Wasser und Gewässerentwicklung - Bereich Hydrologie hat Anfang 2000 in Kooperation mit der LUBW damit begonnen, abgestimmte Regionalisierungsverfahren für Baden-Württemberg zu entwickeln. Die neuen Verfahren basieren auf multiplen Regressionsmodellen und erlauben die Beschreibung von Abfluss-Kennwerten auf Basis maßgebender Einzugsgebietskenngrößen und Landschaftsgroßräumen. Die Anpassung und Plausibilisierung der Verfahren erfolgte anhand von Beobachtungszeitreihen an 448 Pegeln in Baden-Württemberg. Über alle Pegel zeigen die Modellanpassungen sehr gute Übereinstimmungen mit den statistisch ermittelten Kennwerten. Mit der Anwendung dieser neuartigen Verfahren wurde es möglich regionalisierte Abfluss-Kennwerte flächendeckend für Baden-Württemberg zu bestimmen und der wasserwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung zu stellen. Inzwischen liegen in Baden-Württemberg die Abflusskennwerte für mehr als 13.000 Gewässerstellen bzw. deren Einzugsgebiete vor. Ebenso eine Vielzahl von Abflusslängsschnitte für die wichtigsten Gewässerläufe. Die regionalisierten Abfluss-Kennwerte finden in der wasserwirtschaftlichen Praxis enormen Anklang und sind heute aus der wasserwirtschaftlichen Bearbeitung nicht mehr wegzudenken. Vielmehr wachsen die Anforderungen hinsichtlich Inhalt und Umfang immer weiter. Vom IWG wurden daher in den vergangenen Jahren in mehreren Überarbeitungen kontinuierliche Anpassungen und Weiterentwicklungen vorgenommen. Seit 2007 liegen landesweit für alle baden-württembergische Fließgewässer die wichtigsten Abfluss-Kennwerte wie bspw. Mittlere Abflüsse (MQ), Mittelwerte und Jährlichkeiten von Hochwasserabflüssen (MHQ, HQT), Niedrigwasserabflüssen (MNQ, NQT) und Niedrigwasser-Dauern (MND, NDT) vor. Zudem werden hinsichtlich der Anforderungen der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ein Extremabfluss HQExtrem und zur Bemessung von Hochwasserrückhaltebecken entsprechend DIN 19700 Hochwasserabflüsse mit Jährlichkeiten zwischen T = 200 und 10.000 a abgeschätzt.
Kann der Ausbau der Hafeneinfahrten an der deutschen Nord- und Ostseeküste mit dem Trend zu immer größeren Schiffe mithalten? Und wie können etwa Schleusenbauwerke an Flüssen und Kanälen für den Binnenschiffsverkehr mit überlangen Großmotorgüterschiffen fit gemacht werden? Leidet die Sicherheit des Verkehrs, wenn immer größere Schiffe die Wasserstraßen befahren? Mit den beiden Schiffsführungssimulatoren der BAW lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität der Wasserstraßen schon in der Planungsphase überprüfen und Engpässe ihrer Befahrbarkeit analysieren. Der Trend zu immer größeren Schiffen erhöht die Anforderungen an See- ebenso wie an Binnenschifffahrtsstraßen. Kurzum, es wird allenthalben enger. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte es beispielsweise völlig aus, für die Trassenplanung in Binnengewässern die Fahrspurbreite und damit den Flächenbedarf eines Schiffes aus dem zu fahrenden Kurvenradius, den Schiffsabmessungen und dem Driftwinkel, den das Schiff in der Kurvenfahrt einnimmt, zu berechnen. Aber schon im Zuge des Wasserstraßenausbaus nach Berlin zu Beginn der 1990er Jahre zeigten sich deutlich die Grenzen dieses geometrischen Bemessungsverfahrens: Die bis dahin angestrebten Mindestradien von 600 m für 185 m lange Schubverbände und 110 m lange Großmotorgüterschiffe hätten zum Beispiel beim Ausbau der Havel bei Berlin zu gewaltigen Landschaftsveränderungen in einem Naturschutzgebiet geführt.
Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammSachsen-Anhalt Klima III FondsEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung Finanzplanebene12.08.0. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ressort/FachreferatReferat 31 Spezifisches ZielRSO2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z.B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. FördergegenstandIm Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z.B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Bewilligende StelleInvestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensWettbewerbsverfahren zu festgelegten Stichtagen Antragsberechtigte/Begünstigte Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie festgelegt. kommunale Gebietskörperschaften Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 13.12.2022: Teil A - Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen Auswahlkriterien Bewertung der Auswahlkriterien 1. 2. 3. 4. Effektivität des Vorhabens Wirkungskreis des Vorhabens Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Effektivität des Vorhabens Punkte: 5 Klimamanager 10 Fortbildung 15 Anpassung an den Klimawandel zu 2. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 5 punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 in der Fläche zu 3. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 7 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 4. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Teil B - Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements Auswahlkriterien Grundvoraussetzung für die Förderung: Vorhaben steht im Einklang mit der Landesstrategie Hochwasserschutz des Landes und eine positiv bewertende Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben liegt vor 1. Schadenspotential 2. geschützte Einwohner 3. Wirkungskreis des Vorhabens 4. 5. 6. Bewertung der Auswahlkriterien wasserwirtschaftliche Effekte Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Schadenspotential (Mehrfach Punktevergabe möglich) Punkte: 5 Lage im Hochwasserrisikogebiet 5 Grundwasserflurabstand < 10m 5 besondere Gefährdung aufgrund der Topographie (Starkregen) zu 2. geschützte Einwohner je Gemeinde Punkte: 5 < 100 10 100 – 1.000 15 > 1.000 zu 3. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 1 regional / punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 überregional / in der Fläche zu 4. wasserwirtschaftliche Effekte Punkte: 1 gering (z. B. Ausstattung der Wasserwehr) 10 mittel (Nichtinvestive Vorhaben, z. B. Planung und Konzepte) 15 hoch (Investive Vorhaben, z. B. Anlagen des Hochwasserschutzes und Wasserspeicher) zu 5. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 4 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 6. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 9. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 10 12 12 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“, Abb. 4 Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“, Abb. 5 Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“, Abb.6 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der vorliegenden Überarbeitung des Leitfa- dens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wodurch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die vorliegende Fortschreibung des Leitfadens liefert hierfür wertvolle Informati- onen und Hilfestellungen, um Sie bei der Um- setzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland- Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die mitteltiefe und tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5
Aey, W. 1993: Zuordnung von Bodenkenngrößen zu Bodengesellschaften und Nutzungen, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin. AfS (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) 2019: Statistischer Bericht, Q I 1 – 3j / 19, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Land Berlin 2019, November 2022. Download https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/74029c18ca64f80e/17faa5a11c53/SB_Q01-01-00_2019j03_BE.xlsx (Zugriff am 25.08.2025) Bach, M. 1997: Erfassung des Kanalisierungsgrades versiegelter Flächen für ein urbanes Niederschlags-Abfluß-Modell am Beispiel Berlin, Diplomarbeit am FB Geowissenschaften der FU Berlin, Berlin. Bamberg, H.-F., Busse, W., Ginzel, G., Glugla, G., Schlinker, K., Ziegler, G. 1981: KdT-Empfehlung zur Ermittlung der Grundwasserneubildung. Zentrales Geologisches Institut. Gedruckt als WTL-Sonderheft 5, Berlin. 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1. Erfassung und Monitoring des Wasserverbrauchs von Rechenzentren Etwaige Berichte, Statistiken oder Auswertungen, in denen der Wasserverbrauch von Rechenzentren als gesonderte Kategorie im Rahmen der Berliner Grundwasserbewirtschaftung erfasst oder ausgewiesen ist. 2. Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne mit Bezug zu Rechenzentren Etwaige wasserwirtschaftliche Rahmenpläne, Bewirtschaftungspläne oder Strategiepapiere, die den Zubau von Rechenzentren oder deren Auswirkungen auf den Berliner Wasserhaushalt berücksichtigen. 3. Anforderungen an Wassereffizienz im Genehmigungsverfahren Etwaige behördeninterne Leitfäden oder Standardauflagen, aus denen hervorgeht, ob SenMVKU als Wasserbehörde im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren für Rechenzentren Anforderungen an die Wassereffizienz oder das Kühlkonzept stellt; sowie Nebenbestimmungen zu diesem Thema aus bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen für Rechenzentren, soweit nach UIG herauszugeben. Ich bitte zudem um Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist sowie um kurze Eingangsbestätigung.
Statistische Angaben zur öffentlichen Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 1979. Der Datensatz umfasst die jährliche Wasserabgabe an Letztverbraucher, differenziert nach Haushalten und Kleingewerbe sowie gewerblichen und sonstigen Abnehmern. Für Haushalte und Kleingewerbe wird zusätzlich die Pro-Kopf-Abgabe je Einwohner und Tag ausgewiesen. Ergänzend enthält der Datensatz Angaben zu Leitungsverlusten und zum Wasserwerkseigenverbrauch (statistische Differenz). Die Daten basieren auf Auswertungen der kommunalen Wasserversorgung und werden in der Regel alle drei Jahre erhoben und fortgeschrieben. Sie dienen der Analyse des Wasserverbrauchs, der Versorgungsstrukturen sowie der Planung und Steuerung der kommunalen Wasserwirtschaft. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass methodische Anpassungen oder Veränderungen in der Abgrenzung der Abnehmergruppen die Vergleichbarkeit über die Zeit beeinflussen können. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 356 |
| Kommune | 26 |
| Land | 269 |
| Weitere | 22 |
| Wirtschaft | 42 |
| Wissenschaft | 193 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 343 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 191 |
| Umweltprüfung | 9 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 214 |
| Offen | 364 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 568 |
| Englisch | 72 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 9 |
| Bild | 48 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 111 |
| Keine | 214 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 256 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 437 |
| Lebewesen und Lebensräume | 546 |
| Luft | 306 |
| Mensch und Umwelt | 583 |
| Wasser | 538 |
| Weitere | 573 |