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WMS Flächennutzungsplan (FNP) Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

Hintergrundwerte im Grundwasser von Deutschland (HGW) (WMS)

Die räumliche Verteilung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische und physikochemische Parameter der oberflächennahen Grundwasserkörper ist nach der Kartengrundlage HÜK200 dargestellt. Hintergrundwerte dienen der Beschreibung der Beschaffenheit der Grundwasserkörper und stellen eine Entscheidungsgrundlage für die Abgrenzung von geogenen und auffälligen Beschaffenheitsdaten dar. Die Darstellung von Hintergrundwerten ist ein Beitrag von SGD und BGR zur Beschreibung von Grundwasserkörpern und dient somit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).

WMS Aufnahmepunkte Hamburg

Der Web Map Service (WMS) "Lagepunkte" stellt die örtlich vermarkten Aufnahmepunkte und Aufnahmepunktnester (AP), geführt im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) dar. Das Netz der Aufnahmepunkte, vermarkt als Boden-/Wandpunkte, wird nach der produktiven Einführung von SAPOS seit 2005 bei Verlust oder Beschädigung nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Eine Gewähr für das örtliche Vorhandensein hier registrierter Punkte kann nicht übernommen werden. Verloren gemeldete Punkte werden jährlich aus den Nachweisen entfernt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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